Diese Karte mit den eingezeichneten Gewässerstrecken und Gewässern dient ausschließlich der Orientierung. Bitte beachten Sie vor allem die Gewässerbeschreibung im Verzeichnis und die Gewässerausschilderung direkt vor Ort. Vielen Dank und ein kräftiges Petri Heil wünscht der LAVT.

Allgemeine Angelgewässer

33. Gera von Einmündung der Gera in die Unstrut bis zur Gemarkungsgrenze 150 m hinter dem Ortsausgangsschild Gebesee in Richtung Ringleben

Anfahrt über die Ortslage Gebesee – Sportplatz Richtung Ringleben bis zur Brücke oder über die B4 durch Gebesee in Richtung Straußfurt bis zur Brücke. Vor der Brücke rechts befindet sich eine kleine Abfahrt.

In der Zeit vom 01.01. bis 15.03. besteht von der Brücke Sportplatz flussabwärts bis zur Straßenbrücke der B4 auf einer Länge von 800 Meter ein Angelverbot.

Im Interesse der Fischhege besteht für die gesamte Gewässerstrecke ein Fang- bzw. Entnahmeverbot für Plötze, Rotfeder, Blei und Hasel. Das Waten im Flussbett ist untersagt.

Bitte beachten! – In der Schonzeit des Hechtes vom 01.02. bis 30.04. ist das Angeln mit künstlichen Raubfischködern, wie Blinker, Spinner, Wobbler, Gummiköder etc. verboten.

Fischarten

Bachforelle, Regenbogenforelle, Barsch, Plötze, Blei, Aal, Hecht, Schleie, Karpfen, Gründlinge

Größe • 2,2 km; 3,5 ha