Jugend im
LAV Thüringen e.V.

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Jugend im Verband

Kinder- und Jugendarbeit

Der Zusammenschluss einer Vielzahl von Vereinen zu einem Gewässerverbund eröffnet neue Chancen für eine lebendige Kinder- und Jugendarbeit. Neben den Aktivitäten in den Vereinen bietet der Gewässerverbund den Junganglern zusätzlich ein reichhaltiges Bildungs- und Veranstaltungsangebot an.

Beim gemeinsamen Angeln, Ruten- und Montagenbau, Fliegenbinden, bei der Bestimmung von Wasserpflanzen und Fischnährtieren oder beim Umgang mit dem Wasseruntersuchungskoffer können die Kinder und Jugendlichen ihre Kenntnisse erweitern. Gleichzeitig lernen sie neben einer Vielzahl interessanter Angelgewässer neue Freunde kennen.

Jugendfischereischein

Für jüngere Angler ist ein Jugendfischereischein nötig, die das achte, aber noch nicht das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Dieser wird bei den Gemeindeverwaltungen ausgestellt und ermöglicht Jugendlichen und Kindern das Angeln unter Aufsicht einer volljährigen Begleitperson, die im Besitz eines Ein-, Fünf-, oder Zehnjahres- bzw. eines auf Lebenszeit gültigen Fischereischeines ist.

Begleitpflicht von Jugendfischereischeininhabern

Wichtige Information des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Begleitpflicht von Jugendfischereischeininhabern

Der Landesanglerverband Thüringen e.V. (LAVT) hat sich stets dafür ausgesprochen, Kindern und Jugendlichen den Zugang zum Angeln, zu einem natur- und tierschutzgerechten Verhalten sowie die Erlebbarkeit unserer attraktiven Thüringer Gewässer schon früh zu ermöglichen. Dazu gehört auch, dass es den Mädchen und Jungen möglich ist, ihr Hobby das Angeln, auch allein ausüben zu dürfen. Nicht wenige Eltern müssen arbeiten und können als volljährige Fischereischeininhaber ihre Kinder oft nicht zum Angeln begleiten. In der Vergangenheit waren unzählige Jungangler in Thüringen davon betroffen.

Schon jetzt freuen sich viele auf die großen Sommerferien und darauf, sich an den Thüringer Gewässern zu erholen und zu angeln. Für viele Mädchen und Jungen bleibt dies nicht nur ein Wunsch.

Seit dem 10. Juni 2014 besteht nach § 27 Abs. 2 des Thüringer Fischereigesetzes die Möglichkeit, dass Jugendfischereischeininhaber, welche die Fischerprüfung bestanden haben, von der Begleitpflicht befreit sind. Eine gesetzliche Regelung zu welcher insbesondere auch unser Verband im Rahmen von Anhörungen und Stellungnahmen maßgeblich beigetragen hat.

Bis zur Verfügbarkeit neuer Formulare zum Thüringer Jugendfischereischein, empfiehlt das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaf (TMIL) in einem aktuellen Schreiben, sich die bestandene Fischerprüfung durch die zuständigen Gemeinde- und Stadtverwaltungen mit Vermerk auf dem Jugendfischereischein bestätigen zu lassen.

Unser Verband begrüßt diese Empfehlung bzw. unbürokratische Regelung, über welche die unteren Fischereibehörden durch das TMIL in Kenntnis gesetzt und um Weiterleitung an die Gemeinden gebeten wurden. Allen Mädchen und Jungen, welche mit ihren Eltern, mit erfahrenen Anglern aus ihrem Verein oder denen, welche erfolgreich die Fischerprüfung bestanden haben und nunmehr allein angeln gehen dürfen, wünschen wir erholsame, erlebnisreiche Angeltage und ein kräftiges Petri Heil.

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