Fischereischein
für Touristen
in Thüringen

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Vierteljahr

Vierteljahresfischereischein Thüringen

Seit 2010 gibt es ihn, den Vierteljahresfischereischein (VJFS), in Thüringen auch Touristenfischereischein genannt.

Ein kurzer Rückblick soll noch einmal aufzeigen, warum dieser Schein eingeführt wurde. Die wesentlichen Gründe dafür bestanden darin, am Angeln Interessierten auch ohne Ablegung einer staatlichen Fischerprüfung, vor allem in den Tourismusregionen Thüringens oder an den Angelteichen der Berufsfischer, das legale Angeln zu ermöglichen. Neben der wichtigsten Zielgruppe, den Urlaubern und Gästen unseres Freistaates, soll auch interessierten Thüringer Bürgern die unkomplizierte Ausübung des Angelns bzw. der unbürokratische Einstieg in die Angelfischerei erleichtert werden. Die entsprechende Rechtsgrundlage dazu wurde 2010 geschaffen.

In § 35 Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (ThürFischAVO) heißt es:
Der Vierteljahresfischereischein berechtigt zum Fischen mit der Handangel. Er wird ohne Sachkundenachweis durch die Gemeindeverwaltungen der Gemeinden auf Antrag an Personen, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben, erteilt. Der Vierteljahresfischereischein darf pro Person nur einmal je Kalenderjahr erteilt werden. Mit der Erteilung des Vierteljahresfischereischeins wird die Broschüre „Das Angeln mit dem Vierteljahresfischereischein im Freistaat Thüringen“ ausgehändigt.

Übersetzt heißt das, dass Personen ab 14 Jahren ohne Fischerprüfung den Schein in jeder Thüringer Gemeindeverwaltung für ein Vierteljahr, allerdings nur einmal je Kalenderjahr, beantragen können.

Vierteljahresfischereischein Thüringen

Das Angeln mit dem Vierteljahresfischereischein im Freistaat Thüringen

Der Vierteljahresfischereischein ist kein Angelschein!

Die eigentliche Angelberechtigung (Erlaubnisschein) erhält man erst gegen Vorlage des VJFS beim jeweiligen Eigentümer oder Pächter eines Angelgewässers. Mitunter kann es für Interessenten durchaus Probleme geben, da nicht jeder Pächter den VJFS für seine Gewässer ausgibt. In der Regel sind es Pächter von Forellengewässern oder Vereine mit relativ kleinen Pachtgewässern, wo die nachhaltige Hege der Fischbestände die zusätzliche Ausgabe von Angelkarten einschränkt. Eine gute Alternative hierzu bieten auch die Angelteiche der Berufsfischer.

Angelgewässer

Für den Tourist als Gelegenheits- oder Urlaubsangler und den einheimischen „Einsteiger“ hat sich der Landesanglerverband Thüringen e.V. (LAVT) einiges einfallen lassen. Vor allem an den größten
Talsperren Deutschlands, der Hohenwarte- und Bleilochtalsperre, mit zusammen über 1.650 ha fischreichem Angelwasser im Osten des Freistaates, erhält der Inhaber eines VJFS problemlos den begehrten Erlaubnisschein. Angeln darf er dann in einer atemberaubenden Fjordlandschaft in der Region „Thüringer Meer“ mit einer Friedfischangel auf fast alle Fischarten, die sich damit überlisten lassen. Ob der Regenwurm Karpfen, Rotauge, Aal oder Barsch zum Anbiss verleitet, entscheidet am Ende das Anglerglück.

Genau so gute Möglichkeiten bieten die Vielzahl fischreicher Gewässer im Thüringer Gewässerverbund des LAVT rund um die Landeshauptstadt Erfurt, in den Landkreisen Gotha, Weimarer Land, Sömmerda und im Ilmkreis. Dabei handelt es sich vor allem um Speicher wie in Hochstedt ,das Naturbad Magdala sowie um die Kiesseen im Bereich Erfurt, Stotternheim oder Mittel- und Kühnhausen. Kapitale Karpfen bis 40 Pfund, aber auch manch andere interessante Flossenträger lassen sich hier mit der Friedfischangel zum Anbiss verführen. Eine Vielzahl von Vereinen z.B. in den Landkreisen Schmalkalden – Meinigen, Mühlhausen, Nordhausen oder im Altenburger Land bieten den Inhabern von VJFS attraktive Angelgewässer an. Über den Einstieg mit der Friedfischangel sollen vor allem natur- und angelinteressierte Bürger die Gelegenheit erhalten, legal die ersten Schritte ihres Anglerlebens zu gehen.

Der staatliche Fischereischein - mehr Vorteile

Sehr viele erleben die Schönheit des Hobbys Angeln und möchten nicht nur drei Monate im Jahr lediglich auf Friedfische und nicht ausschließlich nur in Thüringen angeln. Die große Vielfalt und Freiheit des Angelns ermöglicht erst der staatliche Fischereischein. Doch keine Angst, die kompetenten Ausbilder unserer Thüringer Fischerschule haben schon tausende Angler erfolgreich auf die Ablegung der Prüfung für den staatlichen Fischereischein vorbereitet. Erst damit kann man das Angeln, die schönste Nebensache der Welt, richtig genießen.

Seine entscheidenden Vorteile: er gilt ein Leben lang, wird in allen Bundesländern anerkannt und berechtigt zum Angeln mit allen erlaubten Methoden auf alle beangelbaren Fischarten. Nicht nur in Thüringen erweitern sich damit die Angelmöglichkeiten außerordentlich, denn der „richtige“ Fischereischein wird von allen Pächtern akzeptiert. Geradezu unermessliche Angelmöglichkeiten eröffnen sich über die Mitgliedschaft in einem Verein des Thüringer Gewässerverbundes im LAVT.

Der Thüringer Gewässerverbund ist eine starke Gemeinschaft, welche eine Vielzahl von Gewässern gemeinsam beangelt und fischereilich nach ökologischen Grundsätzen bewirtschaftet. Gleichzeitig gibt es mit anderen Landesanglerverbänden sowie Vereinen in Thüringen Vereinbarungen über den Austausch von Angelerlaubnisscheinen, so dass den Anglern im Thüringer Gewässerverbund noch einmal zusätzlich über 50.000 Hektar attraktive Fischgewässer zur Beanglung zur Verfügung stehen. So können die Thüringer Petri Jünger auch in Sachsen – Anhalt, Sachsen, Brandenburg, Berlin, Mecklenburg – Vorpommern, Hamburg oder in der Oberpfalz der Fischwaid zu sehr günstigen Konditionen nachgehen. Die Jahreskarte für die Gewässer eines dieser Landesverbände kostet gerade mal 5,- maximal 10,- Euro, was dem durchschnittlichen Preis einer Tageskarte entspricht. – Anglerherz, was willst Du mehr! Ein langes Anglerleben reicht nicht aus, um die Möglichkeiten dieses unvergleichlichen Angelgewässerpools und seine Vielfalt auszuschöpfen.

Rechtliches - Kurzgefasst

Um der Fischwaid nachgehen zu können, ist in Deutschland eine Lizenz, der staatliche Fischereischein, erforderlich. Sollten Sie keinen haben, dann können Sie sich einen zeitlich befristeten Fischereischein (Vierteljahresfischereischein) bei den Verwaltung der Gemeinden erwerben.

Ihr Vierteljahresfischereischein gilt nur im Freistaat Thüringen. Sie benötigen außerdem einen Erlaubnisschein. Diesen können Sie in der Regel beim Inhaber des Fischereirechts bzw. Fischereipächter des Gewässers erwerben.

Der Vierteljahresfischereischein kann nur von Personen nach vollendetem 14. Lebensjahr erworben werden. Für jüngere Interessenten ist ein Jugendfischereischein nötig. Dieser wird ebenfalls bei den Gemeindeverwaltungen ausgestellt und ermöglicht Jugendlichen und Kindern das Angeln unter Aufsicht einer volljährigen Begleitperson, die im Besitz eines Ein-, Fünf-, oder Zehnjahres- bzw. eines auf Lebenszeit gültigen Fischereischeines ist.

Der Erlaubnisschein ist eine privatrechtliche Erlaubnis. Mit dieser erteilt Ihnen der Fischereiberechtigte bzw. Fischereipächter seine Erlaubnis zum Angeln an „seinem“ Gewässer. Diese Erlaubnis kann mit bestimmten Auflagen versehen sein.

Bitte informieren Sie sich, bevor Sie einen Vierteljahresfischereischein erwerben, ob für das gewünschte Gewässer noch Erlaubnisscheine ausgegeben werden bzw. welche Einschränkungen bestehen, damit Ihren Angelwünschen nichts entgegensteht.

Preise

Angelkartenpreise

Für ausgewählte Verbundgewässer des LAVT
1-Tageskarte 15,‐ Euro
2-Tageskarte 25,‐ Euro
3-Tageskarte 39,‐ Euro
7-Tageskarte 48,‐ Euro  

Für ausgewählte Gewässer Saalekaskade des LAVT
1-Tageskarte 15,‐ Euro
2-Tageskarte 25,‐ Euro
3-Tageskarte 39,‐ Euro
7-Tageskarte 48,‐ Euro