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Diese Karte mit den eingezeichneten Gewässerstrecken und Gewässern dient ausschließlich der Orientierung. Bitte beachten Sie vor allem die Gewässerbeschreibung im Verzeichnis und die Gewässerausschilderung direkt vor Ort. Vielen Dank und ein kräftiges Petri Heil wünscht der LAVT.

Salmonidengewässer

152. Hauptsperre des PSW Goldisthal

Zufahrt über den breiten Langebacher Weg. Das Angeln ist in diesem Salmonidengewässer vom 01. April bis 30. September von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang erlaubt.

Das Befahren der bis 2016 genutzten Zufahrt zum Unterbecken über den schmaleren Langerbacher Weg (ca. 2 km nach dem Ortsausgang Goldisthal in Richtung Scheibe-Alsbach) ist nicht gestattet.

Die Talsperre ist nunmehr über die Bundesstraße nach Scheibe-Alsbach über den breiten Langebacher Weg auf der Bergkuppe liegend ca. 1,5 km vom Ortsausgang Scheibe-Alsbach in Richtung Goldisthal und ca. 3 km von Ortsausgang Goldisthal in Richtung Scheibe-Alsbach zu erreichen.

Die Nutzung des breiten Langebacher Weges (ab L 1112 über AWU Komplex und  Gräftiegel bis Unterbecken PSW Goldisthal) ist auf die Zeit von Sonnenauf- bis   Sonnenuntergang beschränkt. Das Befahren des Forstweges erfolgt auf eigene Gefahr.

Wichtig: Die Fahrzeuge sind nur auf dem Parkplatz am Unterbecken abzustellen und nicht unterwegs auf dem Forstweg!

Das Angeln in der Hauptsperre ist nur in den mit Schildern gekennzeichneten Uferbereichen vom Ufer aus und mit folgenden Angelgeräten erlaubt:
1 Spinnangel oder 1 Flugangel oder
1 Angel mit Wasserkugel oder 1 Angel mit Sbirolino

An den letzten drei Angeln dürfen ausschließlich nur künstliche Trockenfliegen, Nymphen oder Streamer am Einfachhaken verwendet werden.

Bitte beachten: Die Sperrstrecken dürfen grundsätzlich nicht betreten werden und das Zelten, Baden, das Befahren mit dem Boot (auch Bellyboot), Anlegen von Feuerstellen, Grillen, das Ausschlachten von Fischen sowie die Verwendung der Köder-fischsenke sind verboten!

Fischarten

Bachforellen, Plötzen, Barsche

Größe • 78 ha