Diese Karte mit den eingezeichneten Gewässerstrecken und Gewässern dient ausschließlich der Orientierung. Bitte beachten Sie vor allem die Gewässerbeschreibung im Verzeichnis und die Gewässerausschilderung direkt vor Ort. Vielen Dank und ein kräftiges Petri Heil wünscht der LAVT.
Salmonidengewässer
142. Ilm Gemarkung Weimar
400 m oberhalb des Ortsschildes Weimar an der Taubacher Straße der oberen Pachtgrenze, Flussabwärts in Richtung Weimar, Tiefurt, Kromsdorf bis 2. Brücke Denstedt.
Die gesamte Pachtstrecke darf mit der Flugangel beangelt werden.
Spinnangeln nur in den nachfolgend genannten Gewässerabschnitten erlaubt:
– von unterhalb Einmündung Mühlgraben Walkmühle bis Wehr Schaukelbrücke
– von Friedensbrücke B7 bis oberhalb Sohlgleite Tiefurt (Kläranlage)
– von zweiter Holzbrücke im Park Tiefurt bis Straßenbrücke Kleinkromsdorf
Beachte: Laut Vorstandsbeschluss des Ersten Weimarer Angelvereins e.V. ist die Entnahme von max. zwei Salmoniden pro Angeltag, davon eine Äsche, unter Beachtung der Schonzeiten, gestattet. Nach erreichtem Fanglimit ist das Fischen unverzüglich einzustellen.
Im Zeitraum vom 01.02. – 31.03. besteht in der gesamten Pachtstrecke ein absolutes Angelverbot!
Fischarten
Bachforelle, Äsche, Schmerle, Elritze, Barsch, Plötze, Gründling, Groppe