Diese Karte mit den eingezeichneten Gewässerstrecken und Gewässern dient ausschließlich der Orientierung. Bitte beachten Sie vor allem die Gewässerbeschreibung im Verzeichnis und die Gewässerausschilderung direkt vor Ort. Vielen Dank und ein kräftiges Petri Heil wünscht der LAVT.
Allgemeine Angelgewässer
1. Speicher Dachwig (B)
Dieses idyllisch gelegene Gewässer befindet sich südlich der Verbindungsstraße Andisleben – Bad Langensalza, in der Flur zwischen Dachwig und Großfahner. Nach Passieren der Ortslage Dachwig zum Speicher links abbiegen.
Das Angeln ist links von der Staumauer (ca. 700 m) und rechts von der Staumauer bis Einlauf Grenzgraben (ca. 300 m rechts der alten Poststraße) erlaubt. Bitte Ausschilderung der Angelstrecken beachten!
Wichtig! – Das Campen, speziell das Aufstellen von Zelten bzw. Schirmzelten, unabhängig ihrer Größe, von Wohnmobilen und Wohnwagen am Speicher Dachwig, einem ausgewiesenen Flora-Fauna-Habitat- und EG-Vogelschutzgebiet, ist streng verboten!
Auch das Aufspannen von Planen, Sonnensegeln oder ähnlicher Konstruktionen ist nicht erlaubt. Als Wetterschutz ist ausschließlich ein Angelschirm ohne Seitenwände mit einem Schirmstab erlaubt.
Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Regelung von der für dieses Schutzgebiet zuständigen Naturschutzbehörde jederzeit weiter eingeschränkt oder untersagt werden kann. Darum ist es von besonderer Wichtigkeit, dass alle hier genannten Auflagen, für welche der Fischereipächter und jeder Fischereierlaubnisscheininhaber die Verantwortung tragen, eingehalten und die Angelplätze stets sauber verlassen werden.
Das Befahren des Staubereiches und der Ackerflächen mit Kfz, das Angeln im direkten Bereich der Staumauer sowie das Betreten und Angeln in den Schilfzonen (Vogelschutz) sind untersagt. Kfz sind an den dafür vorgesehenen und ausgeschilderten Parkflächen abzustellen. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Entzug des Fischereierlaubnisscheines. Außerdem können Schadensersatzansprüche durch die Eigentümer geltend gemacht werden. Das Betreten der Insel ist untersagt.
Es darf ausschließlich nur zum Anlanden der Fische oder zum Senken von Köderfischen im ufernahen Bereich in das Gewässer gewatet werden. Das Auswerfen der Köder hat vom Ufer aus zu erfolgen. Das Angeln im Gewässer (z.B. mit Watstiefel oder Wathose) ist verboten.
Das Befahren mit stabilen oder aufblasbaren Booten jeglicher Art sowie mit sonstigen Schwimmkörpern, wie z. B. Luftmatratzen, großen Gummireifen etc., ist in der Zeit vom 01.02. bis 14.09. nicht gestattet.
In der Zeit vom 15.09. bis 31.01. ist das Angeln mit Booten ohne Verbrennungsmotor bis Sonnenuntergang für Inhaber eines Jahresfischereierlaubnisscheines des Thüringer Gewässerverbundes erlaubt. Nachtangeln vom Boot aus ist verboten!
Beachte: Bei einem zu niedrigen Wasserstand kann das Bootsangeln untersagt werden. Entsprechende Informationen stellen wir rechtzeitig auf unsere Internetseite bzw. schildern das Gewässer zusätzlich aus. Das Bootsangeln auf dem Speicher Dachwig geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr!
Vom Ablassbauwerk ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 50 m einzuhalten.
Schonzeit für Zander vom 01.02. bis 31.05. In dieser Zeit ist das Angeln mit Kunstköder, Köderfisch und Fetzenköder verboten.
Fischarten
Karpfen, Zander, Hecht, Aal, Schleie, Plötze, Rotfeder, Karausche, Barsch, Blei, Gründling. Besonders bekannt ist der Speicher Dachwig für seinen sehr guten Bestand an Großkarpfen, Hecht und Zander. Sehr guter Altfischbestand.