Diese Karte mit den eingezeichneten Gewässerstrecken und Gewässern dient ausschließlich der Orientierung. Bitte beachten Sie vor allem die Gewässerbeschreibung im Verzeichnis und die Gewässerausschilderung direkt vor Ort. Vielen Dank und ein kräftiges Petri Heil wünscht der LAVT.

Allgemeine Angelgewässer

37. Unstrut in der Gemarkung Vehra

B4 bis Vehra bei Straußfurt. Beanglung vom Schöpfwerk Vehra am Ortsende hinter dem Sportplatz flussabwärts bis Einmündung der Gramme in die Unstrut.

Der Streckenabschnitt von der Eisenbahnbrücke, ca. 300 m flussabwärts, bis zum Schöpfwerk Vehra ist Schonstrecke. Angeln ist nicht erlaubt. Für die Gewässer 37 und 38 gilt, dass Befahren des Nebendammes der Unstrut ist beidseitig verboten „Hochwasserschutzanlage“. PKW können unter Beach-tung der örtlichen Gegebenheiten in Straußfurt Höhe Klärwerk, in Wundersleben an der Brücke und in Vehra am Sportplatz abgestellt werden.

Bitte beachten! – In der Schonzeit des Hechtes vom 01.02. bis 30.04. ist das Angeln mit künstlichen Raubfischködern, wie Blinker, Spinner, Wobbler, Gummiköder etc. verboten.

Fischarten

Barsch, Plötze, Hasel, Bachforelle, Ukelei, Gründling, Döbel, Aal, Karpfen, Schleie, Blei, Hecht, Zander, Kaulbarsch, Wels, seltene Kleinfischarten

Größe • 3,8 km, ca. 4,5 ha