Diese Karte mit den eingezeichneten Gewässerstrecken und Gewässern dient ausschließlich der Orientierung. Bitte beachten Sie vor allem die Gewässerbeschreibung im Verzeichnis und die Gewässerausschilderung direkt vor Ort. Vielen Dank und ein kräftiges Petri Heil wünscht der LAVT.

Allgemeine Angelgewässer

36. Teildauerstau Straußfurt (B)

Zu erreichen über die B4, Ortslage Henschleben bzw. Straußfurt.
Angelstrecken

  1. Von Straußfurt kommend in Richtung Erfurt nach dem Bahnübergang Vehra nach ca. 300 m rechts abbiegen. Am Beginn des Hochwasserschutzdammes auf den Feldweg einfahren. Ab hier Angelstrecke ca. 800 m bis zum Beginn der Ortslage Henschleben.
  2. In der Ortslage Henschleben kann ab der Unstrutbrücke der gesamte Wirtschaftsweg und Nebendamm beangelt werden. Dabei gilt es strikt zu beachten, dass das Befahren des Nebendammes absolut verboten ist.
  3. Vom nördlichen Ende des Nebendammes bis zum Wohngebiet neuer Staudamm. Hier gilt es zu beachten, dass die privaten Äcker nicht befahren werden dürfen. Auch das Campen und Anlegen von Feuerstellen sind hier strikt untersagt.

Das RHB ist auch über das neue Wohngebiet von Straußfurt (Nordseite), unterhalb des Logistikzentrums von EDEKA über die Alte Schwerstedter Straße und den Wirtschafts-weg der Agrargenossenschaft Straußfurt e.G. zu erreichen.
Die Fahrzeuge sind unten auf der ausgewiesenen Stellfläche zu parken. Bitte Ausschilderung beachten! Ein Befahren der Wege links und rechts davon sowie der landwirtschaftlichen Nutzflächen und Wiesen ist verboten.
Bitte halten Sie sich an diese Regelung und honorieren Sie das Entgegenkommen des Agrarbetriebes.

Bitte beachten! – In der Schonzeit des Hechtes vom 01.02. bis 30.04. ist das Angeln mit künstlichen Raubfischködern, wie Blinker, Spinner, Wobbler, Gummiköder etc. verboten.

Zelten ist an dieser Stelle verboten! Hier ist nur ein Schirm ohne Seitenteile mit einem Schirmstab erlaubt.

Von Straußfurt kommend am Ende des Dammes geht ein Weg ab zu einem Plateau, wo die Fahrzeuge abgestellt werden können. Bitte nur hier Parken! Das Befahren der Uferbereiche oder der landwirtschaftlichen Nutzflächen und Wiesen bis kurz vor der Ortslage Henschleben mit Kfz befahren ist verboten!

Beachte: Die Beanglung der Unstrut zwischen dem Wehr und der Eisenbahnbrücke im Betriebsgelände und das Betreten und Angeln vom Hauptdamm sind untersagt. Dies trifft auch für das Schöpfwerk am Einlauf der Unstrut in den Stausee bei Henschleben zu. Das Betreten und Beangeln des Nebendammes sind erlaubt. Grundsätzlich verboten sind: Ein Befahren des Staudamms, Parken und Abstellen von Fahrzeugen im Uferbereich, Eisangeln, Baden, Campen, Anlegen von Feuerstellen, Ver-unreinigung des Ufers.

Wichtige Regelungen für die Zeit vom 01. Oktober bis 31. Dezember, welche gemeinsam mit dem LRA Sömmerda und den LAVT im Interesse des Vogelschutzes und einer fischereilichen Nutzung vereinbart wurden.

 Folgendes ist in diesem Zeitraum zusätzlich zu beachten:

Angeln im leeren Rückhaltebecken (RHB) ist nur bis Einbruch der Dunkelheit im Ufer-bereich der Unstrut gestattet! Es ist kein Aufstellen von Zelten, Schirmzelten / Angelschirmen erlaubt! Das Betreten der übrigen Bereiche im Rückhaltebecken ist nicht gestattet!
Das Angeln zwischen dem Wehr und der Eisenbahnbrücke sowie das Betreten und Angeln vom Hauptdamm ist untersagt. Dies trifft auch für das Schöpfwerk am Einlauf der Unstrut in den Stausee bei Henschleben zu.
Gemäß Bewirtschaftungsplan erfolgt ein planmäßiger Stau von Anfang April bis Ende Oktober.

Grundsätzlich verboten für alle Besucher des RHB Straußfurt sind: Ein Befahren des Haupt- und Nebendammes, die Verunreinigung des Ufers, das Campen, das Anlegen von Feuerstellen, das Betreten der Eisfläche sowie das Abstellen von Fahr-zeugen im Uferbereich.
Fahrzeuge sind ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Stellflächen zu parken! Änderungen oder Ergänzungen dieser Festlegungen sind möglich. Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand unter www.lavt.de oder beim Landratsamt Sömmerda.

Erlaubt ist: Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Wirtschaftsweg zwischen Unstrutbrücke und Nebendamm. Dabei ist die ungehinderte Durchfahrt für Fahrzeuge der Fernwasserversorgung und Landwirtschaft sicherzustellen. Bei nicht angestautem  Becken kann der Stauraum zur Beanglung der durchfließenden Unstrut betreten werden. Dabei ist äußerste Vorsicht erforderlich.

Gemäß Bewirtschaftungsplan erfolgt ein planmäßiger Stau von Anfang April bis Ende Oktober. Die durch den Verpächter aufgestellten Verbots- und Gebotsschilder sind zu beachten. Unregelmäßigkeiten mit Auswirkung auf Wasser- oder Fischbestand sowie festgestellte Besonderheiten, wie z. B. Verstöße gegen das Thüringer Wassergesetz oder die Schutzzonenverordnung durch Dritte, sind unverzüglich anzuzeigen.

Bootsangeln
Beachte: Das Slippen in das Gewässer und das Bootsangeln auf dem RHB Straußfurt geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr!

In der Zeit vom 01.05. bis 15.08. ist das Angeln mit Booten (max. Länge bis 4,40 m) ohne Verbrennungsmotor für Inhaber eines Jahresfischereierlaubnisscheines des Thüringer Gewässerverbundes erlaubt. Nachtangeln vom Boot aus ist verboten!
Wichtig! Auf Grund einer möglichen Sogwirkung ist ein Sicherheitsabstand zum Ablassbauwerk von mindestens 100 m einzuhalten. Wir empfehlen, zur eigenen Sicherheit, Schwimmhilfen, wie Schwimmwesten oder einen Rettungsring, mit an Bord zu haben.

Booteinlassstellen

  1. Hinter der Brücke über die Unstrut (Wegbeschreibung siehe Punkt 2.). Das Slippen ist hier unter Berücksichtigung des Wasserstandes möglich. Wichtig! – Fahrzeuge und Bootshänger sind so abzustellen, dass ein ungehindertes Befahren des Wirtschaftsweges gewährleistet ist. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Fahrzeuge kostenpflichtig
    abgeschleppt werden.
  2. Ca. 150 m rechts hinter dem nördlichen Ende des Nebendamms. Diese Einlassstelle kann über die ehemalige B176 erreicht werden. Hierzu fährt man von Straußfurt nach Schwerstedt, vorbei an der Einfahrt zum LDZ über die Bergkuppe. Ca. 500 m nach der Bergkuppe nach links auf den befestigten Feldweg einbiegen. Diesem bis zur ersten Wegkreuzung folgen und auf dieser wieder links Richtung Staubereich fahren.

Achtung: Diese Einlassstelle ist eher für leichte Boote (Schlauch- oder Bellyboote) geeignet.
Beachte: Weder der Betreiber der Stauanlage noch der Verpächter sowie Pächter des Fischereirechtes haften für eventuelle Schäden an den Fahrzeugen, einschließlich Boots-hänger. Auf Grund möglicher wechselnder Wasserstände im RHB Straußfurt wird kei-ne Garantie dafür übernommen, dass die beiden Bootseinlassstellen zu jeder Zeit zum  Slippen genutzt werden können.

Ansprechpartner des Verpächters:
Thüringer Fernwasserversorgung Betrieb Mitte – Talsperren/Netze Meisterbereich Straußfurt,
Schwerstedter Straße 27,
99634 Straußfurt
Telefon: 036376-57 50
Fax: 036376-5 75 25
Bereitschaftsdienst: 0361-55 09 110. Ordnungsamt Straußfurt 036376-5130
Untere Wasserbehörde Sömmerda: 03634-35 46 73
Verstöße gegen die genannten Regeln und Festlegungen führen zum Entzug des Fischereierlaubnisscheines

Fischarten

Barsch, Plötze, Bachforelle, Regenbogenforelle, Döbel, Hasel, Rotfeder, Blei, Hecht, Schleie, Karpfen, Aal, Zander, Gründling, Ukelei, seltene Kleinfischarten

Größe • ca. 206 ha