Der Landesanglerverbandes Thüringen e.V. (LAVT) behält seinen Geschäftsbetrieb für seine Vereine, alle Anglerinnen und Angler, Behörden, Institutionen, Geschäftspartner, andere Verbände sowie für alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin aufrecht.

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So ist die Geschäftsstelle des LAVT von Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr (Dienstag (08:00 -18:00 Uhr) telefonisch und per E-Mail erreichbar. Allein für den Publikumsverkehr bleibt die Geschäftsstelle bis auf Weiteres geschlossen.

Momentan hört das Telefon einfach nicht auf zu klingeln und die beiden am häufigsten gestellten Fragen sind:

  • Wo kann ich eine Angelkarte erwerben, wenn doch der Großteil der Ausgabestellen für Fischereierlaubnisscheine geschlossen hat und auch viele Vereine den Gastangelkartenverkauf eingestellt haben?
  • Darf ich in Thüringen noch angeln und was muss ich dabei beachten?

Zur ersten Frage möchten wir nochmals auf das digitale Angelkartenverkaufsprogramm des LAVT hinweisen. Hier können Interessenten zu jeder Zeit unter

Angelkarten für die 1.200 ha Gewässer des Thüringer Gewässerverbundes sowie für die ca. 2.000 ha Gewässer der Saalekaskade bequem von Zuhause aus oder direkt am Gewässer online bestellen.

Die Jahresfischereierlaubnisscheine für Mitglieder des Thüringer Gewässerverbundes zu 55,- bzw. 100,- Euro sowie für die Gewässer der Saalekaskade zu 89,- Euro können die Mitglieder des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. direkt über die Geschäftsstelle des LAVT in Erfurt beziehen.

In der Regel sind die Angelkarten bereits zwei Tage später beim Besteller, so dass wir alles Erdenkliche tun, um unseren Mitgliedern auch in dieser nicht leichten Zeit, das Angeln zu ermöglichen.

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Zur Zweiten Frage vorab, grundsätzlich ist das Angeln in Thüringen, mit Stand 08.04.2020, erlaubt.

Hier die vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft angelmagzin.de gegebenen Aussagen zum Thema Angeln und Corona:

Frage: Ist das Ausüben des Angelsports in Ihrem Bundesland weiterhin erlaubt, sofern die derzeit vom Bund vorgegebenen Leitlinien eingehalten werden?

Antwort: Seitens der Fischereiverwaltung gibt es keine Verbote, die über die ohnehin derzeit geltenden Kontaktbeschränkungen hinausgehen. Freiwillige Maßnahmen der Verbände und Vereine der Angelfischerei wurden abgefragt und werden nachgeliefert.

Frage: Sind Forellenseen derzeit ganzflächig in ihrem Bundesland geschlossen?

Antwort: Es gibt keine Regelungen zu einem flächendeckenden Verbot. Der Fischereiverwaltung liegen Informationen von einzelnen Betreibern von Angelteichen vor, dass diese derzeit geschlossen sind. Genauere Angaben wurden bei den Landesangel- und Fischereiverbänden abgefragt, liegen aber derzeit noch nicht vor.

Frage: Ist das Angeln auch ohne direkten Wohnsitz im Bundesland bzw. als Tourist erlaubt?

Antwort: Das Angeln als Tourist ist nicht verboten, wenn die z. Zt. geltenden Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Wir möchten allerdings davon abraten, denn die Infrastruktur für Touristen, angefangen bei Übernachtungsmöglichkeiten, steht derzeit nicht zur Verfügung. Welche Einschränkungen es darüber hinaus im Einzelfall aufgrund kommunaler Entscheidungen oder der Entscheidung von Fischereiberechtigten bzw. von Pächtern des Fischereiausübungsrechtes eines Gewässers gibt, können wir derzeit nicht sagen.

Wer in anderen Bundesländern angeln möchte kann sich unter folgenden Link umfassend informieren: https://angelmagazin.de/angeln-coronavirus-wasmuessen-angler-beachten/

Der Landesanglerverband Thüringen e.V. wünscht allen Anglerinnen und Anglern eine erfolgreiche Angelsaison, ein kräftiges Petri Heil und bleiben Sie gesund.

André Pleikies
Geschäftsführer