Die Thüringer Kormoranverordnung gilt. Stellungnahmen privater Naturschutzverbände oder fragwürdige Aussagen von Naturschutzbehörden setzen sie nicht außer Kraft!
Der Landesanglerverband Thüringen e.V. bittet die Jägerschaft, die Möglichkeiten der Vergrämung und des Abschusses verantwortungsvoll und konsequent zu nutzen.Die Regulierung eines viel zu hohen Kormoranbestandes ist ein wichtiger und nachhaltiger Beitrag für den Artenschutz!
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In Teilen der Thüringer Jägerschaft besteht gegenwärtig Unsicherheit: Dürfen Kormorane an Talsperren, Speicher, Kiesseen, Teichen und Fließgewässer weiterhin geschossen werden? Drohen Jägerinnen und Jägern rechtliche Konsequenzen, wenn sie sich an der Bejagung beteiligen?
Auslöser dieser Fragen ist insbesondere eine Veröffentlichung des NABU Thüringen vom 27. Juli 2026. Darin vertreten der NABU und der Verein Thüringer Ornithologen die Auffassung, der Abschuss von Kormoranen an nicht fischereiwirtschaftlich genutzten Standgewässern sei rechtswidrig. Die Verbände berufen sich auf eine ihnen vorliegende juristische Bewertung und warnen vor möglichen rechtlichen Folgen. Diese Veröffentlichung sorgte bei einigen Jägerinnen und Jägern erheblich für Unsicherheit. Deshalb ist eine klare und sachliche Einordnung notwendig. Die Verbandsauffassungen einiger „Naturschutzverbände“ sind keine verbindlichen Rechtshinweise und ignorieren geltendes Recht – die Thüringer Kormoranverordnung.
Der NABU darf die Thüringer Kormoranverordnung kritisieren, ihre Rechtmäßigkeit infrage stellen und eine andere juristische Auffassung vertreten. Diese Auffassung ist jedoch für niemanden, auch nicht für Jägerinnen und Jäger verbindlich. Der NABU und der Verein Thüringer Ornithologen sind private Lobbyorganisationen. Sie sind weder Gerichte noch Vollzugsbehörden. Eine Pressemitteilung oder eine von einem Verband herangezogene juristische Bewertung kann eine geltende Rechtsverordnung nicht außer Kraft setzen, ändern oder außer Vollzug setzen.
Auch eine entschieden formulierte rechtliche Einschätzung bleibt eine unverbindliche Rechtsauffassung. Verbindliche Wirkungen können lediglich von gerichtlichen Entscheidungen, behördlichen Anordnungen oder einer Änderung der Verordnung ausgehen.
Veröffentlichungen und subjektive Aussagen eines privaten Verbandes haben diese Wirkung nicht!
Die Thüringer Kormoranverordnung gilt seit dem 28. März 2026 in ihrer geänderten Fassung. Der zuständige Minister des Thüringer Umweltministerium – Herr Tilo Kummer – hat zum Inkrafttreten ausdrücklich erklärt, dass Kormorane unter den Voraussetzungen der Verordnung künftig nicht nur an Fließgewässern, sondern auch an allen Standgewässern geschossen werden können, wenn sie Schäden an natürlich vorkommenden Tierarten verursachen. Der Minister begründet die Erweiterung ausdrücklich mit dem Schutz der heimischen, aktuell stark gefährdeten Fischbestände vor nachhaltigen Fraßschäden.
Kormorane im Fressrausch und im Kampf um einen Fisch. Deutlich zusehen, wie sie diesen in Stücke reißenKormorane streitet sich um eine Barbe. Der Barbenbestand ist in diesem Bereich der Weißen Elster existenziell geschädigt
Der Kormoran unterliegt nicht dem Jagdrecht, sondern ist eine besonders geschützte Vogelart. Seine Tötung ist nur auf Grundlage der artenschutzrechtlichen Ausnahme und innerhalb der Voraussetzungen der Thüringer Kormoranverordnung zulässig. Kormorane dürfen in Thüringen grundsätzlich vom 16. August bis 31. März erlegt werden, sofern dies der Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden oder dem Schutz natürlich vorkommender Fischarten dient.
Berechtigt sind insbesondere Fischereiausübungsberechtigte sowie entsprechend beauftragte Personen mit gültigem Jagdschein. In Schutzgebieten gelten zusätzliche Einschränkungen. Die Abschüsse sind der unteren Naturschutzbehörde halbjährlich zu melden.
Bei Unsicherheiten zu einem konkreten Gewässer sollte vor dem Einsatz eine schriftliche Abstimmung mit dem Fischereiberechtigten erfolgen. Das schafft Handlungssicherheit und verhindert vermeidbare Missverständnisse. Der Kormoran ist neben dem mittlerweile ebenfalls zu hohen Fischotterbestand, die Hauptursache für den schlechten Zustand vieler unserer heimischen Fischarten. Der hohe Fraßdruck durch Prädatoren verhindert, dass zahlreiche Fischarten das reproduktionsfähige Alter erreichen und sich dauerhaft stabile Bestände entwickeln können. Ein einzelner Kormoran entnimmt täglich mindestens 500 Gramm Fisch. Bereits kleinere Gruppen entziehen einem Gewässer dadurch innerhalb kurzer Zeit erhebliche Mengen an Fischbiomasse, zerstören die Alterspyramide, das Beute – Räuber – Verhältnis und haben massive Auswirkungen auf das gesamte Gewässerökosystem.
Selbst Gewässer mit einer verbesserten Struktur und Durchgängigkeit können, wie eine Vielzahl von Studien bestätigen, unter dem anhaltenden hohen Fraßdruck von Prädatoren keine stabilen und sich selbst erhaltenden Fischbestände entwickeln. Strukturverbesserungen, die Durchgängigkeit der Gewässer und eine bessere Wasserqualität sind wichtig, reichen jedoch allein nicht für den guten Zustand unserer heimischen Fischfauna aus. Ihre Wirkung kann sich erst entfalten, wenn der deutlich zu hohe Kormoranbestand nachhaltig reguliert wird. Allein schon die Ergebnisse des Fisch – Monitorings in Thüringen seit vielen Jahren belegen eindeutig, dass die Hauptursache für die Gefährdung unserer heimischen Fischarten aktuell der zu hohe Kormoranbestand ist. Darum ist die Kormoranbejagung ein unverzichtbarer Bestandteil des Fischartenschutzes.
Entscheidend ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Jägerschaft und Fischereiberechtigten. Die örtlichen Angelvereine kennen die besonders belasteten Gewässerabschnitte, die betroffenen Fischbestände und die regelmäßig genutzten Einflugbereiche. Die Jägerinnen und Jäger bringen die erforderliche Erfahrung, sichere Waffenhandhabung und jagdliche Disziplin ein. Die Bejagung wirkt nicht nur durch die Entnahme einzelner Vögel. Bereits regelmäßiger Jagddruck kann dazu beitragen, Kormorane von besonders sensiblen Gewässerabschnitten fernzuhalten. Abschuss und Vergrämung können sich deshalb sinnvoll ergänzen.
Der Landesanglerverband Thüringen ruft die berechtigte Jägerschaft dazu auf, die Möglichkeiten der geltenden Kormoranverordnung konsequent zu nutzen, die Thüringer Berufs- und Angelfischerei zu unterstützen und damit einen wichtigen Beitrag für den Artenschutz zu leisten. Liebe Jägerinnen und Jäger, sucht den Kontakt zu den örtlichen Anglervereinen und Gewässerbewirtschaftern. Unterstützt eine planvolle, kontinuierliche, rechtskonforme und verantwortungsvolle Kormoranbejagung. Ohne eine wirksame Regulierung des deutlich zu hohen Kormoranbestandes in Thüringen wird es eine weitere Artenverarmung an und in vielen Thüringer Gewässern geben und ein Großteil unserer heimischen Fischarten werden, wenn überhaupt, nur noch durch Besatzmaßnahmen überleben.
Die Kormoranbejagung ist deshalb keine ergänzende Maßnahme, sondern eine grundlegende Voraussetzung für den Arten- und Gewässerschutz, insbesondere für den Schutz der heimischen Fischfauna. Doch wir hören in aller Regelmäßigkeit immer wieder die gleichen falschen Behauptungen seitens der Lobbyverbände, insbesondere vom NABU, leider auch von Vertretern einiger Naturschutzbehörden und in den Medien, es wären nicht die Prädatoren, wie der Kormoran schuld am kritischen Zustand unserer heimischen Fischfauna, sondern die ungenügende Struktur und Durchgängigkeit unserer Gewässer. Doch nunmehr werden sogar die Anglerinnen und Angler für die Gefährdung unserer heimischen Fischfauna verantwortlich gemacht. – Diese würden angeblich viel zu viele Fische fangen. In was für einer verkehrten Welt leben wir eigentlich, wo unseriöse, falsche Aussagen, welche nichts mit der Realität zu tun haben, ohne saubere Recherchen in den Medien veröffentlich werden oder sogar Eingang in behördliche oder politische Aussagen und Entscheidungen finden.
Kormorane auf dem RHB StraußfurtKormoran mit einer Nase, eine heimische Fischart, die bis auf wenige Einzelexemplare, in Thüringen fast ausgestorben ist
Was ist die Realität?! – In 7 Monaten, von September bis März, frisst ein einziger Kormoran durchschnittlich über 126 kg und in einem Jahr durchschnittlich über 219 kg Fische. Jeder kann sich selbst ausrechnen, was zum Beispiel allein 1.700 oder 2.000 Kormorane im Jahr fressen. Eine Anglerin bzw. ein Angler fängt laut Fangstatistik im Durchschnitt deutlich unter 3 kg Fische im Jahr. Sicherlich werden auch von einigen 14 kg und mehr im Jahr gefangen, wie es jetzt der NABU öffentlich behauptet und auch Thema in der letzten Anhörung zum Fischartenschutz im Umweltausschuss des Thüringer Landtages war. Selbst diese 14 kg liegen deutlich unter dem was ein einziger Kormoran im Jahr frisst. Die große Mehrzahl der Anglerinnen und Angler kommen laut unseren Erhebungen nicht öfter als 4 bis 6 mal im Jahr zum Angeln und nicht jeder Angeltag ist ein Fangtag! Einige schaffen es zeitlich gar nicht und kommen trotz Fischereierlaubnisschein das gesamte Jahr nicht zum Angeln. Übrigens ist es die organisierte Angelfischerei, welche mit ihrem privaten Geld, mit einer Vielzahl von Selbstbeschränkungen, von Hege- und Besatzmaßnahmen, Fangbegrenzungen, Mindestmaßen, der Ausweisung von Laichschonstrecken, Fischartenschutzprogrammen, eigenen Bruthäusern u.v.m. einen maßgeblichen Anteil am Überleben unserer heimischen Fischfauna hat. Doch allein der Einfall von 30 bis 70 Kormoranen in eines unserer sensiblen Thüringer Fließgewässer für wenige Tage reicht aus, um die Arbeit von vielen Jahren zunichte zu machen und den Fischbestand in der betroffenen Gewässerstrecke weitestgehend zu vernichten.
Darum unterstützt der Landesanglerverband Thüringen e. V. als mitgliederstärkster Angler- und Naturschutzverband im Freistaat Thüringen die Zusammenarbeit zwischen Jägerschaft, Anglervereinen und Fischereiberechtigten aktiv, im Interesse des Biotop- und Artenschutzes. Dazu gehören auch die Vermittlung von Kontakten zu örtlichen Anglervereinen und Jägern sowie die Bereitstellung geeigneter Muster für schriftliche Beauftragungen.
Der Landesanglerverband Thüringen e.V. dankt dem Landesjagdverband Thüringen e.V., den Kreisjägerschaften sowie allen Jägerinnen und Jägern, die sich aktiv für den Erhalt unserer attraktiven Gewässerlandschaften und den Schutz unserer heimischen Fischarten einsetzen auf das Herzlichste.
Das Jahr 2025 war für unseren Landesverband und seine Vereine, ja insgesamt für die Thüringer Angel- und Berufsfischerei ein sehr bewegtes und von seinen fischereipolitischen Ergebnissen letztendlich ein sehr erfolgreiches Jahr. Darum möchten wir noch einmal unsere Jahreshauptversammlung, welche am 26.04.2026 im Atrium der Stadtwerke Erfurt stattfand, Revue passieren lassen.
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Herr Frank Ritter – zweiter Beigeordneter der Gemeinde Drei Gleichen
Herr Siegmar Arnoldt – Präsident des Thüringer Verbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirksinhaber e.V.
Herr Fabian Swirplies – Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten – Referent Oberste Fischereibehörde
Herr Dominik Schulz – Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten – Sachbearbeiter Oberste Fischereibehörde
Allein schon aus den Reden, welche wir allen nur nahelegen können, ist viel über die Wahrnehmung unseres Verbandes in der Politik, bei den Behörden, Kommunen und anderen Verbänden, als auch über die Arbeit unseres Verbandes und das im Jahr 2025 Erreichte zu erfahren. Darum möchten wir heute in unserem Rückblick nur wenige wichtige Punkte ansprechen.
Positive Mitgliederentwicklung des Landesanglerverbandes Thüringen e.V.
Die Mitgliederzahlen des Landesanglerverbandes Thüringen haben sich in den vergangenen 20 Jahren verdoppelt. Dies in Zeiten, wo die Mitgliederzahlen der meisten Verbände in Deutschland und Thüringen stagnieren oder rückläufig sind.
Neue Vereine 2025
Angelverein „Rhönforelle“ e.V. Kaltensundheim
SAV Ronshausen 1973 e.V.
Sportfischerverein Großeutersdorf e.V.
Angelverein Sömmerda
Neue Vereine 2026
Elgersburger Angler und Naturschutzverein e.V.
Ilmenauer Angelverein 1954 e.V.
Angelverein Niedertrebra e.V.
AV Königsee e.V.
Allein seit 2023 sind 40 neue Vereine dem LAVT beigetreten.
Momentan liegen weitere Anträge von Vereinen auf Neuaufnahme in den LAVT für 2026 und für das kommende Jahr vor. Letztere können auf Grund der Einhaltung von Kündigungsfristen erst ab dem 01.01. 2027 Mitglied in unserem Verband werden. Diese positive Mitgliederentwicklung geschieht trotz regelmäßiger, zum Teil sehr massiver Aktionen gegen unseren Verband, verbunden mit der Verbreitung von Unwahrheiten und persönlichen Angriffen gegen den Präsidenten, das Präsidium sowie gegen die Geschäftsleitung des LAVT. Es handelt sich dabei immer wieder um die gleichen Verdächtigen, deren Ziel es ist unserem Verband bewusst zu schaden.
Doch diese Aktionen verfangen bei der großen Mehrzahl der Vereine nicht, denn diese können sehr wohl unterscheiden, ob bestimmt Probleme im Arten- und Gewässerschutz sowie in der Angelfischerei auf die Arbeit unseres Verbandes zurückzuführen sind. Offensichtlich zahlt sich langfristig die ehrliche und engagierte Arbeit des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. mit den Vereinen aus und immer mehr Anglervereine im Freistaat Thüringen schenken dem LAVT ihr Vertrauen. Aktuell sind über 85 % der Anglervereine in Thüringen im LAVT organisiert. Sicherlich würden ohne die ständigen Aktionen gegen unseren Verband als nunmehr einziger wirklicher Interessenvertreter der Angelfischerei in Thüringen, noch mehr Vereine die Mitgliedschaft im LAVT suchen.
Das der LAVT erfolgreich für die Interessen seiner Vereine streitet, sich dabei in einer stets sachlichen, faktenorientierten, konstruktiven Diskussion auch nicht vor lebendigen Auseinandersetzungen mit den Kritikern der Angelfischerei scheut, hat sich auch im Jahr 2025/26 wieder mehrfach gezeigt.
Neue Thüringer Richtlinie zur Förderung der Fischerei aus der Fischereiabgabe
Bereits im Jahr 2023 hat unser Verband die oberste Fischereibehörde eindringlich darauf hingewiesen, dass die Richtlinie zur Förderung der Angelfischerei aus der Fischereigabe am 31.12.2024 ausläuft. Doch damals erfolgte lange keine Reaktion!
Nach einer Vielzahl von Initiativen und Stellungnahmen des LAVT sowie mehreren Beratungen unseres Verbandes mit den zuständigen Vertretern des Umweltministeriums lag letztendlich eine neue Förderrichtlinie über Zuwendungen aus der Fischereiabgabe vor, welche Umweltminister Herrn Tilo Kummer im Dezember 2025 unterzeichnete. Im Ergebnis wurden tatsächlich alle Inhalte bzw. Forderungen unseres Verbandes in der neuen Richtlinie berücksichtigt. Der LAVT wurde sogar namentlich in der Plenarsitzung des Thüringer Landestages vom Umweltminister Herrn Tilo Kummer ausdrücklich für seine qualifizierten Stellungnahmen, welche die Arbeit seines Ministeriums sehr unterstützen, öffentlich gelobt.
Die Verabschiedung einer neuen Förderrichtlinie Fischereiabgabe und dies sogar mit deutlichen Verbesserungen für die Vereine, war ein wichtiger Erfolg und ganz sicher keine Selbstverständlichkeit!
Bis kurz vor der Verabschiedung der Förderrichtlinie bestand immer noch die Möglichkeit, wie in Sachsen und in anderen Bundesländern bereits vor einigen Jahren geschehen, dass die Förderung der Angelfischerei über Zuwendungen aus der Fischereiabgabe abgeschafft wird. Dabei sind die sehr begrenzten finanziellen Mittel aus der Fischereiabgabe in der Regel die einzigen Zuwendungen, welche die Angelfischerei erhält. – Nicht vergleichbar mit den zig Millionen steuerfinanzierter Fördergelder, welche für Naturschutzprojekte und die anderen Naturschutzverbände bereitgestellt werden.
Leider sehen es viele Vereine als eine Selbstverständlichkeit an, dass es weiterhin die Förderrichtlinie für Zuwendungen aus Fischereiabgabe gibt und sehen oft nicht, wie viel Lobbyarbeit und fachkompetente Zuarbeiten dafür seitens der Geschäftsleitung des LAVT notwendig waren.
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Der steinige Weg zu einer neuen Thüringer Kormoranverordnung
Seit Januar 2025 versuchten die Thüringer Anstalt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz und einige unteren Naturschutzbehörden mit rechtlich sehr fragwürdigen Argumenten und Handlungsanweisungen die Thüringer Kormoranverordnung außer Kraft zu setzen. Beginnend bei den stehenden Gewässern im Ilm-Kreis. Seit dieser Zeit unternahm unser Verband eine Vielzahl von Aktivitäten, um die flächendeckende Aussetzung der Kormoranverordnung zu verhindern. Unter anderem gab es seitens unseres Verbandes eine Vielzahl von Gesprächen und einen umfangreichen E-Mail-Verkehr mit dem Umweltminister Herrn Tilo Kummer sowie mehrere offizielle Schreiben an den Thüringer Ministerpräsidenten Herr Mario Voigt.
Daneben hatte unser Verband im Frühjahr 2025 eine Radiokampagne zum Fischartenschutz im MDR – Radio gestartet, Vertreter der Thüringer Landespolitik kontaktiert, Landräte und zuständige Naturschutz- und Fischereibehörden angeschrieben und in der gesamten Zeit stets mit dem Fachreferat Wald- und Fischereipolitik im Umweltministerium eng zusammengearbeitet. Im Ergebnis konnten zumindest an den Fließgewässern Kormorane weiterhin geschossen werden. Desweitern organisierte unser Verband am 08.11.2025 eine sehr interessante Fachtagung zum Fischartenschutz in Erfurt, zu der es vor allem um die Auswirkungen der Prädatoren auf unsere heimischen Fischarten ging. Zu dieser Fachtagung waren auch Parteien des Thüringer Landtages mit ihren jeweiligen Vertretern aus dem Umweltausschuss anwesend.
Am 05.12.2025 hat unser Verband zum Entwurf einer neuen Verordnung eine umfangreiche, qualifizierte Stellungnahme beim Umweltministerium abgegeben. Ein großes Dankeschön auch an den Landesjagverband Thüringen e.V., welcher mit seiner Stellungnahme die berechtigten Anliegen des LAVT unterstützte.
Wir möchten es noch einmal deutlich sagen, ohne unseren Umweltminister Herrn Tilo Kummer, dem Fachreferat Wald- und Fischereipolitik, der obersten Fischereibehörde sowie ohne die umfangreichen Initiativen und die fischereipolitische Arbeit des LAVT würde es keine Kormoranverordnung geben.
Das aktuell einige Naturschutzbehörden und „deren Lobbyverbände“ versuchen die Kormoranverordnung auszuhebeln, deren Umsetzung zu erschweren oder diese ganz zu verhindern, zeigt in erschreckender Weise, wie bewusst wissenschaftlich belegte Fakten ignoriert werden und wie interessenorientiert und ideologisch geprägt deren Handeln ist. Mit verantwortungsvollem, nachhaltigem Artenschutz hat dies nichts, aber auch gar nichts zu tun! Wie dramatisch die Situation an vielen unseren Thüringer Fließ- und Standgewässern auf Grund des viel zu hohen Kormoranbestandes ist, zeigen wir in einem Video vom Fließgewässer Gera im Bereich von Erfurt – Mittelhausen bis zur Einmündung der Gera in die Unstrut bei Gebesee in der Zeit von Januar bis März 2026.
Bericht Revisoren und Beschlussfassungen
Die Revisoren führten in Ihrem Bericht aus, dass der Jahresabschluss wiederum belegt, dass sich die positive Entwicklung des LAVT in den vergangenen Jahren auch im Jahr 2025 fortgesetzt hat. Besonders hoben die Revisoren die positive Mitgliederentwicklung sowie die Initiativen der Geschäftsleitung und des Präsidiums, zum Beispiel in der Gewässerwirtschaft, der Jugendarbeit und besonders der Öffentlichkeitsarbeit hervor.
Die Revisoren stellen fest, dass auch im Jahr 2025 eine verantwortungsvolle, stabile und sehr erfolgreiche Haushaltsführung zu verzeichnen ist und die vorhandenen Mittel sinnvoll und effizient eingesetzt wurden. So wie bisher bei allen Überprüfungen in den vergangenen Jahren, z.B. die vom Thüringer Landesrechnungshof oder die umfangreiche Prüfung des LAVT durch das Finanzamt konnte auch die Revisionskommission zum wiederholten Male keine Unregelmäßig feststellen. Ausgehend von den Ergebnissen ihres Berichtes stellten die Revisoren den Antrag, dem Präsidium für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Abschließend wurden alle Beschlussvorlagen, wie der Jahresabschluss 2025 und der Haushaltplan 2026 mit viel Beifall einstimmig verabschiedet, das Präsidium von den Delegierten entlastet und dem Vorstand und der Geschäftsleitung erneut das Vertrauen ausgesprochen. Auch diese Jahreshauptversammlung zeigte, wie stabil der LAVT ist und dass die große Mehrzahl der Vereine hinter ihrem Verband steht.
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Im Ergebnis war es eine überaus gelungene Veranstaltung, was uns die sehr positive Resonanz aus den Vereinen noch Wochen danach bestätigte. Wir wünschen unseren Ehrgästen, allen Vereinsvorständen, allen Anglerinnen und Anglern sowie allen Freuden und Unterstützern unseres Verbandes noch eine schöne Zeit und ein kräftiges Petri Heil.
Die Gefahr eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) stellt in Thüringen weiterhin eine große Herausforderung für Land- und Forstwirtschaft sowie Behörden dar. Das Virus befällt Haus- und Wildschweine und führt bei den Tieren meist zu einem tödlichen Krankheitsverlauf. Für den Menschen sowie für andere Tierarten ist die ASP jedoch ungefährlich. In Deutschland kommt die Tierseuche bereits in einigen Bundesländern vor, derzeit vorwiegend in Hessen und Nordrhein-Westfalen. Thüringen ist glücklicherweise bislang noch nicht betroffen. Eine frühzeitige Feststellung eines Ausbruchs ist für die Seuchenbekämpfung sehr wichtig, da dann die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden können. Da erkrankte Wildschweine aufgrund des eintretenden hohen Fiebers häufig Gewässer und Gewässernähe aufsuchen, um sich abzukühlen, ist im Ausbruchsfall in diesen Bereichen mit Kadaverfunden zu rechnen. Vor allem Sie als Angler sind regelmäßig an Gewässern, in Auen und in Uferbereichen unterwegs. Dadurch kann es sein, dass Sie die ersten sind, die solche Funde frühzeitig bemerken. Sollten Sie ein oder mehrere tote Wildschweine entdecken, gilt:
Abstand halten und das Tier nicht berühren
Fundort möglichst unverändert lassen
Dokumentation des genauen Standorts (bestenfalls GPS-Koordinate)
Information an das zuständige Veterinäramt oder die Rettungsleitstelle; diese Stellen veranlassen die notwendigen weiteren Maßnahmen
Da das ASP-Virus sehr widerstandsfähig ist und über kontaminierte Gegenstände, Kleidung oder Schuhe indirekt verbreitet werden kann, sollten Bereiche in denen Kadaver gefunden werden, nicht betreten werden. Außerdem ist das Virus besonders widerstandsfähig in verarbeiteter Rohwurst (Schinken, Salami, Knackwurst, usw.) und in Fleischwaren. Daher birgt das achtlose Zurücklassen von Wurst- und Fleischwaren ebenfalls eine große Gefahr eines ASP-Ausbruchs. Wir bitten Sie daher illegal entsorgte Schlachtabfälle oder Ähnliches, ebenfalls zu melden. Mit Ihrer Aufmerksamkeit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Tierseuchenprävention. Jeder gemeldete Fund kann dazu beitragen, die Ausbreitung der ASP frühzeitig zu erkennen, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und somit einen großen Schaden von Thüringen abzuwenden.
Der Landesanglerverband Thüringen e.V. lädt die Kinder- und Jugendlichen Ihres Vereins im Rahmen seiner Jugendarbeit für
Samstag, den 06. Juni 2026 in der Zeit von 10:00 bis ca. 15:00 Uhr, an den Speicher Dachwig, Gewässer Nr. 1
zum Friedfischangeln recht herzlich ein.
Experten geben gern praktische Tipps und vermitteln viel Wissenswertes zu den verschiedenen Methoden des Friedangelns, der richtigen Zusammenstellung der Gerätschaften, zum Ausloten der Wassertiefe, zu Fischködern und zum richtigen Anfüttern.
Für das leibliche Wohl wird wie immer gesorgt. Wir würden uns freuen, die Kinder und Jugendlichen Ihres Vereins zu dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen.
Bitte Hakenlöser, Unterfangkescher und einen ausreichend großen Setzkescher nicht vergessen.
Wichtig! – Der Speicher Dachwig befindet sich im Anstau, so dass das Gewässerufer durchaus vernässt sein kann. Darum empfehlen wir, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer Gummistiefelmitbringen.
Bitte teilen Sie uns bis zum 02.06.2026 telefonisch oder per E-Mail mit, wie viele Kinder- und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und wie viele Betreuer aus Ihrem Verein teilnehmen werden. Wir bitten Sie diesen Termin im Interesse einer guten Organisation einzuhalten.
Die Kosten dieser Veranstaltung trägt der LAVT. Allein die An – und Abreise ist eigenständig zu organisieren.
Für eventuelle Fragen und Hinweise stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung und freuen uns über eine rege Teilnahme.
Mit freundlichen Grüßen und einem kräftigen Petri Heil
Der Landesanglerverband Thüringen e.V. wünscht Ihnen und Ihren Familienangehörigen von Herzen erholsame Pfingsten sowie eine schöne, erfolgreiche Angelsaison 2026.
Gern möchten wir uns bei Ihnen für das unserem Verband entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit bedanken.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie vor allem eine friedliche Zeit und bleiben Sie gesund.
Petri Heil
Dietrich Roese – Präsident Andrè Pleikies – Geschäftsführer
Der Landesanglerverband Thüringen e.V. wünscht Ihnen und Ihren Familienangehörigen von Herzen erholsame Osterfeiertage.
Ostern ist ein Fest mit vielschichtiger Geschichte. Die heutigen Bräuche wie Osterhase und Ostereier sind Symbole für Neuanfang, Leben und Fruchtbarkeit. Genau daran sollten wir uns zu den Osterfeiertagen erinnern, einen Moment innehalten und denen unsere Aufmerksamkeit und Liebe schenken, die immer für uns da sind.
Feiern Sie im Kreise Ihrer Familie und mit Freunden, genießen Sie gemeinsam den Frühling und das Leben. Wir leben aktuell in sehr bewegten, unsicheren Zeiten. Umso wichtiger ist es sich für den Frieden, ja für das Leben zu engagieren. Auch wird sich unser Verband weiterhin für den Erhalt unserer attraktiven Gewässerlandschaften sowie unserer heimischen Fischarten einsetzen. Dabei sind wir gegen jegliche Art der versuchten Ausgrenzung von Menschen, insbesondere der Angelfischerei, aus dem Naturraum.
Das direkte Erleben der Natur, speziell unserer Thüringer Gewässer, muss für jeden möglich sein. Gemeinsam werden wir uns dafür engagieren, die Angelfischerei und unsere Thüringer Heimat weiter zum Wohle der Menschen zu entwickeln.
Dafür brauchen wir die Unterstützung jedes Anglervereins sowie aller Bürgerinnen und Bürger.
Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Angeljahr 2026, ein kräftiges Petri Heil und vor allem bleiben Sie gesund.
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