Der Eintragungsnachricht des Amtsgerichts Charlottenburg liegt nunmehr dem DAFV vor.
Damit sind die letzten, noch ausstehenden Eintragungen erfolgt:
- Der Verein führt den Namen „Deutscher Angelfischerband e.V.“.
- Der Sitz des Vereins ist nunmehr Berlin; er ist im Vereinsregister unter der VR-Nr. 32480 B eingetragen.
- Der gesamte Vorstand ist antragsgemäß eingetragen worden.
- Die Satzung des Vereins ist vollständig neu gefasst.
- Die vorstehenden Eintragungen sind am 19. Juni 2013 erfolgt und damit wirksam geworden. (Auszüge aus dem notariellen Schreiben vom 24. Juni 2010)
Mit den im Verschmelzungsvertrag genannten Rechtsfolgen, insbesondere dem Erlöschen des DAV und dem Übergang der Mitgliedschaften auf den DAFV ist die Verschmelzung nunmehr auch juristisch wirksam geworden (vgl. § 20 Umwandlungsgesetz).
Das neue Präsidium ist jetzt rechtskräftig im Amt.