Diese Karte mit den eingezeichneten Gewässerstrecken und Gewässern dient ausschließlich der Orientierung. Bitte beachten Sie vor allem die Gewässerbeschreibung im Verzeichnis und die Gewässerausschilderung direkt vor Ort. Vielen Dank und ein kräftiges Petri Heil wünscht der LAVT.

Allgemeine Angelgewässer

21. Nordstrand Erfurt (B)

Liegt am nördlichen Stadtrand von Erfurt und ist über die Eugen-Richter-Straße stadtauswärts, nach der Bahnunterführung rechts abbiegend in die Straße zum Nordstrand, zu  erreichen.

Ein sehr attraktives Altgewässer mit einem guten Bestand an kapitalen Hechten, Karpfen, Schleie und Aal. Dieses Gewässer wird als öffentliches Freibad genutzt. Der gültige  Fischereierlaubnisschein und die mitgeführten Angelgeräte sind für Angler die Legitimation zum unentgeltlichen Zutritt zum Gewässer. Wenn der Inhaber des Fischereierlaubnisscheins mit Begleitung zum Angeln kommt, haben der Lebenspartner und bis zu zwei Kinder bis 18 Jahren ebenfalls freien Eintritt, sofern sie nicht am Badebetrieb teilnehmen wollen. Dies gilt nicht für Freunde und Bekannte des Inhabers des Fischereierlaubnisscheins. Sofern Eintritt kassiert wird, ist den Kontrollpersonen des Bades an der Kasse unaufgefordert der Fischereierlaubnisschein vorzuzeigen und die Eintragung in der ausgelegten Liste vorzunehmen. Den Anweisungen des Personals des Freibades ist Folge zu leisten. Das Gelände des Freibades ist eingezäunt und wird ab 21:00 Uhr aus Sicherheitsgründen verschlossen. Am Haupteingang (Parkplatz) und an der Wasserskianlage (Gartenanlage) kann das Gewässer von 9:00 – 21:00 Uhr betreten und zu jeder Zeit durch die Drehtür wieder verlassen werden. Der Parkplatz am Haupteingang wird vom 01.05. bis 30.09. ab 21:00 Uhr verschlossen.

Wer das Angeltor auf der Bahnseite nutzen möchte, hat die Möglichkeit, einen Schlüssel in der Geschäftsstelle des LAVT für die Zeit als Verbundkarteninhaber auf eigene Gewähr käuflich zu erwerben. Es gelten die aktuellen vertraglichen Bedingungen mit dem Freizeit- und Erholungspark Nordstrand.

Während der offiziellen Badesaison, in der Eintritt kassiert wird, bleibt dieses Tor zusätzlich bis 21:00 Uhr verschlossen. Nach Beendigung des täglichen Badebetriebes, aber spätestens ab 21:00 Uhr, wird die Zusatzsicherung am Tor durch Personal des Freibades entfernt. Wir bitten die Angler, während der Badesaison den Zugang zum Gewässer über den Haupteingang zu nehmen. Das Tor an der Wasserskianlage bleibt vom 01. Oktober bis 01. Mai verschlossen. Sollten Angler während der Badesaison nicht befugte Personen über das spezielle Anglertor einschleusen, so wird diesen Anglern der Fischereierlaubnis- schein für das laufende Jahr ersatzlos entzogen und das Betretungsrecht für das Gewässer bis Ende des Jahres versagt.

Das Angeln auf dem Schwimmsteg zur Wasserskianlage und am Badestrand sowie an der Uferstrecke vom Badehäuschen bis zum Taucheinstieg ist ganzjährig verboten. Dafür ist die Beanglung des Uferabschnittes von der Wasserskianlage links bis zum FKK – Strand und rechts von der Wasserskianlage bis zum Schwimmsteg ganz-jährig erlaubt.
Während der Badesaison vom 15.04. bis 30.09. ist das Angeln im Badebereich von 8:00 bis 22:00 Uhr verboten.

In der Zeit vom 01.10. bis 31.01. ist, außer am Badestrand sowie an der Uferstrecke vom Badehäuschen bis zum Taucheinstieg, die Beanglung des gesamten Gewässers möglich. In dieser Zeit ist auch das Bootsangeln (ausschließlich nur mit Handruder) erlaubt. Während der Badesaison ist das Befahren mit Booten untersagt.

Beim Aufstellen von kleinen Zelten/Schirmzelten sind das Gewässerufer und die Ufer-vegetation nicht zu beschädigen. Die Angelstelle ist stets sauber zu halten und sauber zu verlassen. Wir bitten alle Angler, den feinen Sand auf dem Volleyballplatz und am Badestrand nicht anderweitig zu verwenden und liegen zu lassen.

Es sind grundsätzlich die öffentlichen Toiletten an der Wasserskianlage, auf der Halbinsel am Volleyballplatz und der Sanitäranlage oberhalb des Badestrandes zu benutzen. Die Toiletten sind in der Zeit von 9:00 bis 21:00 Uhr geöffnet. Gemäß der EU-Bäderverordnung ist jegliches Anfüttern verboten. Die Verwendung eines Futterkorbes ist erlaubt.

Fischarten

Karpfen, Hecht, Barsch, Aal, Schleie, Karausche, Rotfeder, Plötze, Blei. Besonders bekannt für den Fang kapitaler Hechte, Karpfen, Schleien und Aale. Sehr guter Altfischbestand

Größe • 15 ha