Diese Karte mit den eingezeichneten Gewässerstrecken und Gewässern dient ausschließlich der Orientierung. Bitte beachten Sie vor allem die Gewässerbeschreibung im Verzeichnis und die Gewässerausschilderung direkt vor Ort. Vielen Dank und ein kräftiges Petri Heil wünscht der LAVT.

Allgemeine Angelgewässer

20. Stotternheimer Bad

Dieser saubere, idyllisch gelegene Kiessee mit gutem Fischbesatz befindet sich in der Nähe des Stotternheimer Bahnhofes in Richtung Schwerborn. Speziell für Angler wurde vom Eigentümer ein gesonderter Zugang zum Gewässer mit Parkplatz für PKW eingerichtet. Der Parkplatz ist wie folgt zu erreichen: Nach Passieren des Haupteinganges links abbiegen, sich kurz vor Ende des Zaunes rechts halten und bis ganz nach hinten fahren (siehe Ausschilderung).

Wenn Sie das Angeltor benutzen wollen, so fahren Sie geradeaus bis zum ausgewiesenen Parkplatz. Schlüssel für dieses Tor können in der Geschäftsstelle des LAVT für die Zeit als Verbundkarteninhaber auf eigene Gewähr käuflich erworben werden. Es gelten die aktuellen vertraglichen Bedingungen mit den SWE Bäder GmbH. Während der Öffnungszeit des Bades bleibt dieses Tor jedoch geschlossen. Das Gewässer ist dann vorrangig über den Haupteingang zu erreichen. Nach Beendigung des täglichen Bade- betriebes wird das am Anglertor zusätzlich angebrachte Schloss vom Personal des Freibades geöffnet, so dass über den Abend bis in die frühen Morgenstunden ein Begehen und Verlassen des Gewässers für Angler möglich ist.

Für Angler wurde die Angelstrecke durch einen Zaun vom Badebereich getrennt. Die beiden Tore können mit dem gleichen Schlüssel passiert werden. Es besteht grundsätzlich die Pflicht, das Anglertor auf Höhe des Bahnhofs Stotternheim sofort nach dem Hinein- als auch nach dem Hinausfahren wieder zu verschließen. Zuwiderhandlungen werden mit dem Entzug des Fischereierlaubnisscheines geahndet. Dazu ist auch das vom Pächter bevollmächtigte Personal des Freibades berechtigt.

Sollten Angler während der Badesaison nicht befugte Personen über das spezielle Angler-tor einschleusen, so wird diesen Anglern der Fischereierlaubnisschein ersatzlos für das Jahr eingezogen und das Betretungsrecht für das Gewässer bis Ende des Jahres versagt. Außerhalb der Badesaison vom 01.10. – 30.04. kann das gesamte Gewässer beangelt werden. Während der Badesaison vom 01.05. – 30.09. ist das Angeln im Bereich des Bades (siehe Ausschilderung) nicht erlaubt.

Den Anweisungen des Personals des Freibades ist Folge zu leisten. Dem Einlass- und Kontrolldienst ist unaufgefordert der Fischereierlaubnisschein vorzuzeigen. Dieser ist im Zusammenhang mit den mitgeführten Angelgeräten für Angler die Legitimation zum unentgeltlichen Zutritt zum Gewässer. Kommt der Inhaber des Fischereierlaubnisscheins mit Begleitung zum Angeln, so haben der Lebenspartner und zwei Kinder bis 18 Jahren ebenfalls freien Eintritt, sofern sie nicht am Badebetrieb teilnehmen wollen. Dies gilt nicht für Freunde und Bekannte des Fischereierlaubnisscheininhabers.

Fischarten

Karpfen, Hecht, Schleie, Aal, Barsch, Karausche, Plötze, Rotfeder, Zander. Kapitale Hechte und Karpfen keine Seltenheit. Guter Altfischbestand

Größe • 20 ha