Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Diese Karte mit den eingezeichneten Gewässerstrecken und Gewässern dient ausschließlich der Orientierung. Bitte beachten Sie vor allem die Gewässerbeschreibung im Verzeichnis und die Gewässerausschilderung direkt vor Ort. Vielen Dank und ein kräftiges Petri Heil wünscht der LAVT.

Allgemeine Angelgewässer

17. Sulzer See (B)

Von Erfurt kommend über die Schwerborner Straße in Richtung Schwerborn oder über die Stotternheimer Chaussee aus Richtung Stotternheim zu erreichen

Alt bekanntes, fischartenreiches Gewässer am nördlichen Stadtrand. Derzeit unterliegen die Angelbereiche den betrieblichen Erfordernissen und können sich demzufolge jährlich ändern. Den Hinweisen des Werkspersonal und den Beschilderungen ist unbedingt Folge zu leisten!

Bitte beachten: Auf der rechten Seite der Pumpstation wird aktuell Kies abgebaut bzw. die Böschung frisch verfüllt. Da sich der Boden noch nicht vollständig gesetzt bzw. verfestigt hat und bisher keine Bepflanzung in diesem Bereich erfolgte, besteht die Gefahr, dass es zu großflächigen Abbrüchen der Uferkante kommt. Es besteht Lebensgefahr! Aus diesem Grund gilt für diesen Bereich ein Angelverbot. Grundsätzlich ist aus Sicherheitsgründen das Angeln an frisch verfüllten und/oder im Kiesabbau befindlichen Uferbereichen verboten und von den Förderanlagen ist ein Mindestabstand von 100 m einzuhalten.

Neu – Das Westufer (Bahnlinie) kann ab 2021 beangelt werden. Das Angeln im Naturschutzbereich und von den Inseln ist verboten! Bitte Ausschilderung beachten!

Für die Gewässer Nr. 17, 18 und 19 sind die folgenden Festlegungen zu beachten: Die Gewässer unterliegen dem Bergbaurecht. Der aktive Kiesabbau hat absoluten Vorrang. Eine Behinderung der Arbeiten ist zu vermeiden und den Anweisungen der Mitarbeiter des Kieswerkes ist unbedingt Folge zu leisten. Angelverbot im Biotopbereich sowie im Bereich der Uferzone, der Kippe und des Einschwemmbereiches (gilt nur für Gewässer 17). Der Zugang zu den Angelbereichen hat ausschließlich zu Fuß zu erfolgen! Pkw, Krafträder oder sonstige Fahrzeuge sind nicht im Betriebsgelände abzustellen. Von allen Produktionsanlagen ist ein Abstand von mindestens 25 m einzuhalten. Grundsätzlich ist jede Haftung des Verpächters gegenüber dem Pächter und Personen, die von ihm einen Erlaubnisschein erhalten haben, ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Verpächters.

Zufahrten zu den Gewässern 17 und 18
Die direkte Zufahrt über die Schranke am Schwerborner See darf, entsprechend einer Festlegung der Unternehmensleitung des Kieswerkes, nicht mehr genutzt werden. Nach Absprache mit dem zuständigen Landwirt konnten wir zumindest eine Annäherung an beide Gewässer über Feldwege erreichen. Aktuell kann nicht mehr direkt bis ans Gewässer herangefahren werden. Der Zugang zu den Gewässern ist nur zu Fuß möglich.
Der erste Feldweg beginnt gegenüber der Wirtschaftszufahrt vom Stotternheimer See und führt entlang der Bahntrasse. Er ist mit einem Verkehrszeichen „Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art“ versehen. Man erreicht ihn über den Bahnübergang Stotternheim in Richtung Schwerborn und ca. 300 m entlang der Straße „Zum Stotternheimer See“, dann rechts.

Die zweite Zufahrt (ca. 200 m) erreicht man über die Schwerborner Straße Richtung Schwerborn. Vor der Brücke über den Autobahnzubringer (Konrad-Adenauer-Straße) links einbiegen. Auch hier steht ein Schild „Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art“. Der Inhaber der Firma Amberg hat ausschließlich nur Inhabern von gültigen Fischereierlaubnisscheinen die Nutzung dieser Feldwege erlaubt. Das Befahren oder Parken auf den Ackerflächen ist verboten. Bei Regenwetter wird die Nutzung der Feldwege nicht empfohlen.

Fischarten

Karpfen, Hecht, Barsch, Zander, Schleie, Karausche, Aal, Plötze, Rotfeder, Blei, Gründlinge. Besonders bekannt für kapitale Karpfen, Hechte und Schleien. Sehr guter Altfischbestand.

Größe • 56 ha