Diese Karte mit den eingezeichneten Gewässerstrecken und Gewässern dient ausschließlich der Orientierung. Bitte beachten Sie vor allem die Gewässerbeschreibung im Verzeichnis und die Gewässerausschilderung direkt vor Ort. Vielen Dank und ein kräftiges Petri Heil wünscht der LAVT.

Allgemeine Angelgewässer

18. Schwerborner See (B)

Dieser Kiessee befindet sich gegenüber dem Sulzer See, auf der gegenüber liegenden Seite der Autobahn A71.

Ein Altgewässer, das jedoch derzeit durch Kiesabbau noch vergrößert wird. Dieses Angelgewässer unterliegt einer Mehrfachnutzung, so dass es im Sommer zu Behinderungen kommen kann. Darum ist gegenseitige Rücksichtnahme gefragt. Ein Angeln in der Kiesabbauzone ist aus Sicherheitsgründen strengstens untersagt. Das Betreten der Inseln ist untersagt.

Für die Gewässer Nr. 17, 18 und 19 sind die folgenden Festlegungen zu beachten: Die Gewässer unterliegen dem Bergbaurecht. Der aktive Kiesabbau hat absoluten Vorrang. Eine Behinderung der Arbeiten ist zu vermeiden und den Anweisungen der Mitarbeiter des Kieswerkes ist unbedingt Folge zu leisten. Angelverbot am Westufer entlang der Eisenbahnstrecke, im Biotopbereich sowie im Bereich der Uferzone, der Kippe und des Einschwemmbereiches (gilt nur für Gewässer 17). Der Zugang zu den Angelbereichen hat ausschließlich zu Fuß zu erfolgen! Pkw, Krafträder oder sonstige Fahrzeuge sind nicht im Betriebsgelände abzustellen. Von allen Produktionsanlagen ist ein Abstand von mindestens 25 m einzuhalten. Grundsätzlich ist jede Haftung des Verpächters gegenüber dem Pächter und Personen, die von ihm einen Erlaubnisschein erhalten haben, ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Verpächters.

 

Zufahrt
Zufahrten zu den Gewässern 17 und 18
Die direkte Zufahrt über die Schranke am Schwerborner See darf, entsprechend einer Festlegung der Unternehmensleitung des Kieswerkes, nicht mehr genutzt werden. Nach Absprache mit dem zuständigen Landwirt konnten wir zumindest eine Annäherung an beide Gewässer über Feldwege erreichen. Aktuell kann nicht mehr direkt bis ans Gewässer herangefahren werden. Der Zugang zu den Gewässern ist nur zu Fuß möglich.
Der erste Feldweg beginnt gegenüber der Wirtschaftszufahrt vom Stotternheimer See und führt entlang der Bahntrasse. Er ist mit einem Verkehrszeichen „Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art“ versehen. Man erreicht ihn über den Bahnübergang Stotternheim in Richtung Schwerborn und ca. 300 m entlang der Straße „Zum Stotternheimer See“, dann rechts.

Die zweite Zufahrt (ca. 200 m) erreicht man über die Schwerborner Straße Richtung Schwerborn. Vor der Brücke über den Autobahnzubringer (Konrad-Adenauer-Straße) links einbiegen. Auch hier steht ein Schild „Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art“. Der Inhaber der Firma Amberg hat ausschließlich nur Inhabern von gültigen Fischereierlaubnisscheinen die Nutzung dieser Feldwege erlaubt. Das Befahren oder Parken auf den Ackerflächen ist verboten. Bei Regenwetter wird die Nutzung der Feldwege nicht empfohlen.

Fischarten

Bekannt ist das Gewässer durch den Fang von Zandern, Karpfen, Aalen und großen Barschen.

Größe • 24 ha