Der Petitionsausschuss spricht sich mehrheitlich für eine nachhaltige Bestandregulierung des Kormorans aus, um die heimische Fischfauna zu schützen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschloss der Ausschuss in seiner Sitzung am Mittwochmorgen, eine dahingehende Petition der Bundesregierung mit dem höchstmöglichem Votum „zur Berücksichtigung“ zu überweisen sowie den Länderparlamenten und dem EU-Parlament zuzuleiten.

Die SPD-Fraktion sprach sich in der Sitzung für ein geringeres Votum aus. Sie forderte, die Petition dem Bundesumweltministerium „als Material“ zu überweisen, „soweit es um ökologisch sinnvolles Kormoran-Management geht“. Keinen Bedarf an einer Bestandregulierung des Kormorans konnte hingegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ausmachen, die für den Abschluss des Petitionsverfahren plädierte.

Nachhaltige Bestandsregulierung des Kormorans gefordert

In der Petition wird auf den „überdurchschnittlichen Anstieg des Kormoran-Bestandes“ hingewiesen, der insbesondere den Bestand an bedrohten Fischarten gefährde sowie mittel- und langfristig zugleich auch die Existenz fischereiwirtschaftlicher Betriebe bedrohe. Die in der Petition geforderte „Bejagung“ der Kormorane ist aus Sicht des Petenten überdies durch das „erstrebenswerte Ziel“ einer ausgeglichenen Gewässerökologie zu rechtfertigen.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, teilt die Mehrheit der Abgeordneten die Einschätzung des Petenten, dass „die jetzigen Kormoran-Bestände einen beträchtlichen Schaden verursachen, indem sie insbesondere den Erhalt vom Aussterben bedrohter europäischer Süßwasserfische gefährden“. Es seien daher „koordinierte Maßnahmen“ unerlässlich, bei denen durch eine nachhaltige Bestandregulierung des Kormorans die heimische Fischfauna geschützt werden könne.

Vor dem Hintergrund, dass der Kormoran keine gefährdete Vogelart darstelle, jedoch den Fortbestand vieler Süßwasserfische gefährde, begrüßt der Petitionsausschuss, dass auch auf europäischer Ebene ein wissenschaftlich fundiertes, mehrstufiges Kormoran-Management angestrebt werde, heißt es weiter. Als Begründung für die Zuleitung der Petition an die Länderparlamente verweist der Ausschuss darauf, dass „die Länder für Maßnahmen zum Schutz des Fischbestandes durch Zulassung geeigneter Vergrämungsmaßnahmen in Natur- und Vogelschutzgebieten zuständig sind“.