Ergebnisse der Fachtagung des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. zum Thema: „Wie groß ist der Einfluss von Prädatoren, insbesondere der Kormorane, auf die gesetzliche Pflicht zur Hege unserer heimischen Fischfauna?“

Ergebnisse der Fachtagung des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. zum Thema: „Wie groß ist der Einfluss von Prädatoren, insbesondere der Kormorane, auf die gesetzliche Pflicht zur Hege unserer heimischen Fischfauna?“

Der Landesanglerverband Thüringen e.V. (LAVT) hatte am Samstag, den 22. September 2018 zur obigen Fachtagung in die Galerie der Stadtwerke Erfurt eingeladen. Über 100 Teilnehmer aus den Fraktionen des Thüringer Landtages, den für Fischerei und Naturschutz zuständigen Ministerien, den unteren Jagd- und Fischereibehörden, dem Thüringer Gemeinde und Städtebund, der Fischereiwissenschaft, der Berufsfischerei, aus anderen Landesanglerverbänden, der Jagd und aus den Vereinen des LAVT besuchten diese Fachtagung.

Bedauerlich war jedoch, dass zu diesem so wichtigen Thema, wo Lösungen nur gemeinsam möglich sind, die Naturschutzvertreter des Thüringer Landesverwaltungsamtes und der Landesanstalt für Umwelt und Geologie nicht anwesend waren und es nur eine von 23 unteren Naturschutzbehörden geschafft hat, die Fachtagung zu besuchen.

Eröffnet wurde die Tagung durch den Gesch.ftsführer des LAVT, Herrn André Pleikies. Mit eindringlichen Worten wies er auf die zentrale Bedeutung der Kormoranproblematik und ihre negativen Auswirkungen auf den Erhalt und Aufbau eines artenreichen, heimischen Fischbestandes hin. Obwohl der Kormoran zu einer der am umfassendsten untersuchten Tierarten gehört, Nachweise über seine nachteiligen Auswirkungen auf ganze Gewässerökosysteme in zahllosen Untersuchungen nachgewiesen wurden und der Erhaltungszustand der europäischen Population seit über 10 Jahren als gesichert gilt, werden durch den organisierten und behördlichen Natur- bzw. Vogelschutz wirksame Maßnahmen einer dringend notwendigen Verringerung der Bestände blockiert. Mit dieser Tagung sollten weitere Mosaiksteine der Erkenntnis zusammengetragen und Vorschläge zur Kompensation der Schäden diskutiert werden. Herr Pleikies, welcher die Veranstaltung moderierte, wünschte dieser einen erfolgreichen Verlauf und vor allem eine lebhafte Diskussion.

Bestandteil der Fachtagung war eine anschließende Podiumsdiskussion zu den Schwerpunkten
  • Diskussion zu den Vorträgen
  • Erfahrungen aus Vereinen und Verbänden
  • Bewertung der aktuellen ThürKormVO – was bringt diese für den Fischartenschutz?
  • Umsetzung der EU – WRRL unter Berücksichtigung der Kormoranproblematik
  • Fischhege/ Umsetzung der gesetzlichen Hegeverpflichtung & Kormoran (z.B. Umsetzung der Aalmanagementpläne etc.)

Namhafte Wissenschaftler und erfahrene Fachleute aus der Praxis referierten zu Fragen der Wirksamkeit und Grenzen von Fischbesatz, der Auswirkungen des Kormorans auf die heimische Fischfauna und die Gewässerökosysteme sowie über die Ideologien und Handlungsweisen des Naturschutzes, welche die Probleme für die heimische Fischfauna aktuell weiter verschärfen.

Vortrag 1: „Der Kormoran – sein Einfluss auf die Flusssysteme in Ostthüringen”

Referent: Herr Silvio Heidler: Ein inzwischen weit über Thüringen hinaus bekannter und gefragterTierfotograf. Seine fotografischen Spezialgebiete sind Tiere unserer Heimat/ Actionfotografie, thematische Spezialgebiete sind z.B. Kormorane. In seinem 90- minütigen Vortrag, eingerahmt von einer Vielzahl einmaliger Bilder aus dem Leben der Kormorane und ihrer Interaktionen mit der sie umgebenden Kulturlandschaft lagen die Schwerpunkte auf:

  • der Vorstellung der Region Gera, Übersichtsaufnahmen zum Flusssystem Schlaf- und Fressplätzen, Hintergründen für Masseneinfälle bei Starkfrost und damit verbundene Zusammenhänge der Energiebilanz und dem zwanghafter Drang Futter zu finden. Probleme bei nicht tödlicher Vergrämung und daraus resultierendem vielfach erhöhter Energiebedarf!
  • Anschaulich gemacht wurden Menschengemachte Zusatzprobleme wie z.B. Querverbauungen/ Altes Wehr Gera – 600 Barben am Tag fielen hier dem Kormoranfraß zum Opfer. Verhalten beim Neubau des Wehres – bekannter Fressplatz/ neues Wehr – neue Verhaltensweisen.
  • Kormorane in der Fischzucht Altenburger Land – erstaunliche Erkenntnisse! Fischfänge/ Fischgrößen/ Fische im Hals/ Phänomen Herauswürgen von Fischen/ Verbreitung von Parasiten.
  • Überleitung zu den Beobachtungen an den Brutkolonien in Mecklenburg – Vorpommern/ Brutplätze, Anzahl der Kolonien/ Zusammensetzung. Biologie der Vögel/ Lebensalter/ Anzahl der Eier/ Bilder aus den Kolonien/ Arten der Nester/ Fütterungen/ Verhalten. Toter Kormoran, aufgehängt an Angelschnur – starke Signalwirkung für Gegenseite!
  • “Weisheiten des NABU” und deren Praxistauglichkeit. Weite Teile der niedergeschriebenen “Fakten” in der Praxis widerlegt/ Angenommene Fressfeinde des Kormorans, wie Waschbär oder Seeadler kaum erwähnenswert. Silbermöwe – hier besondere Beobachtungen auf Brutinseln mit Möwen – diese fressen keine lebenden Kormoranjungvögel, sondern nur tote Tiere.
  • Bezug zu den Studien über Einfluss des Kormorans in Thüringer Flüssen/ reproduktionsfähiger Unterbau bei fast allen Fischarten fehlt! Irrglaube der Selbstregulation der Kormoranbestände bei weniger Nahrung. Überleitung Herkunft/ Wanderungen – hier die Wichtigkeit von Ringvögeln und deren Erkenntnisse/ Bilder Kolonie Norwegen/ Schlüsse auf das gesamteuropäische Kormoranmanagement/ zum Schluss “krasse Bilder” zum Nachdenken…

Mehr über Silvio Heidler und sein Schaffen kann man hier finden: http://natur-in-action.de/ Oder auch auf Facebook: https://www.facebook.com/Natur-in-Action-Naturfotografie-Silvio-Heidler-350115781809032/

Vortrag 2: „Fischereiliche Hegepflicht – neuere Erkenntnisse zur Wirksamkeit und Grenzen von Besatzmaßnahmen“

Referent: Herr Daniel Hühn, Fischereiwissenschaftler, Doktorrand vom Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow http://www.ifb-potsdam.de/

Einleitend wurde der Umfang von Besatzmaßnahmen in Deutschland sowie die verschiedenen Formen und die damit verbundenen Ziele von Besatz erläutert. Herr Hühn stellte anhand von Studien mit Hechten und Karpfen aus dem Besatzfisch-Projekt die wesentlichen Einflussfaktoren für erfolgreichen Fischbesatz dar. Als wichtigsten Faktor (zum Teil auch die Besatzform bestimmend) wurde die Ausprägung der natürlichen Reproduktion der zu besetzenden Population dargestellt.

Findet eine natürliche Reproduktion der zu besetzenden Fischart statt, sind bei den meisten Fischarten keine bestandssteigernden Effekte durch Besatz zu erwarten, weil besetzte und wilde Artgenossen zur Regulierung der natürlichen Fischbestandsgrößen bis zur Tragekapazität dichteabhängige Sterblichkeit als juvenilen Lebensstadien und/oder dichteabhängiges Wachstum als adulten Lebensstadien erfahren.

Findet keine, oder eine sehr unvollständige, natürliche Reproduktion der zu besetzenden Population statt, ist Besatz erfolgreich und kann zu einer Bestandssteigerung führen.

Als zweiter wesentlicher Faktor wurde die öko-genetische Anpassung dargestellt. Um eine reduzierte Fitness der Satzfische zu vermeiden sollte auf genetische ähnliche, lokal angepasste und so wenig wie möglich domestizierte Fische als Besatzmaterial zurückgegriffen werden. Weil die Sterblichkeit mit zunehmender Fischlänge abnimmt, ist die Größe ebenfalls ein wichtiger Faktor (3.) für die Gestaltung erfolgreichen Fischbesatzes. Als vierter Faktor wurde die Ausübung des Besatzes selbst genannt. So kann Stress beim Transport der Fische oder/ aber nicht fachgerechtes Aussetzen der Fische zu Sterblichkeit führen, die den Erfolg von Besatz reduzieren. Die Akklimatisation der Satzfische in ihrem zukünftigen Gewässer erhöht die Überlebenschancen deutlich. Die vier vorgestellten Faktoren sind natürlich immer vor den Bewertungsmaßstäben der vorgestellten Besatzformen zu betrachten. Abschließend fasste Herr Hühn zusammen, dass Besatz eine Bekämpfung der Symptome (Bestandsrückg.nge, -verluste) von z.B. Habitatdefiziten oder Überfischungen, bekämpft, aber nicht deren Ursachen. Weiterhin kann Besatz in nicht natürlich reproduzierenden Beständen erfolgreich gestaltet werden, während Besatz in Beständen mit ausreichender natürlicher Reproduktion nicht zu einer nachhaltigen Bestandssteigerung führt.

Für erfolgreichen Fischbesatz sind folgende Prinzipien zu empfehlen:

  • genetisch ähnliches Besatzmaterial,
  • nur rekrutierungslimitierte Populationen besetzen,
  • natürliche/naturnahe Aufzuchtbedingungen der Satzfische,
  • Fische so klein wie möglich, aber so groß wie nötig (größer als ökol. Flaschenhals) besetzen,
  • stressfrei aussetzen.

Zum Ende des Vortrages wurde eine Möglichkeit dargestellt, wie Gewässerbewirtschafter (Angelvereine) anhand von Fangstatistiken und Einheitsfängen im Rahmen von „kleinen“ eigenen Versuchen ihre Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Erfolg kontrollieren können. Dabei gilt zu beachten, dass diese Vorhaben in einem Vergleich der Fischbestände vor mit den Fischbeständen nach Umsetzung der Maßnahme (z.B. Besatz) verglichen werden. Im Idealfall werden zusätzlich Kontrollgewässer begleitend betrachtet, in denen die Maßnahme nicht umgesetzt wurde.

Als weiterführende Literatur zum Thema wurde empfohlen

Baer et al. 2007. „Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen.“ Schriftenreihe des Verbandes Deutschen Fischereiverwaltungsbeamter und Fischereiwissenschaftler e.V., Heft 14. (Bezug: http://www.vdff-fischerei.de/fileadmin/daten/pdf-Dokumente/Veroeffentlichungen/Heft_14_Besatzmassnahmen_Baer_et_al__2007.pdf)

Arlinghaus et al. 2015. “Hand in Hand für eine nachhaltige Angelfischerei.“ Berichte des IGB, Heft 28/2015. (Bezug: http://www.ifishman.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/2014/Sonstige/14_besatzfisch_broschuere.pdf)

Arlinghaus et al. 2017. „Nachhaltiges Management von Angelgewässern: Ein Praxisleitfaden.“Berichte des IGB, Heft 30/2017. (Bezug: http://www.ifishman.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/2017/IGB_Bericht_30_2017_komp.pdf)

Vortrag 3: „Nachhaltigkeit und Effektivität von Besatzmaßnahmen als Bestandteil der fischereilichen Hege bei zunehmender Prädation durch Kormorane, Mink, Gänsesäger & Co.“

Referent: Dipl. Ing. Herr Johannes Schnell vom Landesfischereiverband Bayern e.V.

Themenbereiche des Vortrages waren (nachfolgend in Auszügen wiedergegeben):

  • Verbandsstruktur der bayerischen Fischer
  • Hege-Maßnahme Besatz
  • Rechtliche Aspekte zur Hege
  • Effektivität von Besatzmaßnahmen
  • Fischereiliche Argumentation braucht Daten
  • Beispiele aus Bayern (Kormoran, Fischotter)
  • Fazit/Ausblick

Die rechtliche Ausgangslage für die Pflicht zur Hege ergibt sich aus den meisten Fischereigesetzen.

  • Erhaltung und Förderung eines artenreichen und gesunden Fischbestands (BY)
  • Pflege und Sicherung standortgerechter Lebensgemeinschaften (BY)
  • Zur nachhaltigen Fischereiausübung gehört die Einhaltung der Regeln der guten fachlichen
  • Praxis einschließlich der Anforderungen des §5 (4) des Bundesnaturschutzgesetzes. (BY)

Die meisten Gewässerbiozönosen sind durch eine große Zahl von internen und externen Störfaktoren als Lebensraum für Fische schon an der Obergrenze des Erträglichen belastet. Weitere Störfaktoren, wie die zunehmende Zahl bei Arten und Individuen von Prädatoren können zum Zusammenbruch ganzer Fisch-Populationen führen. Hegemaßnahmen können dabei zum einen aus Besatzmaßnahmen zur Kompensation der Verluste und zum anderen aus Managementmaßnahmen für die Prädatoren bestehen.

Nach der Analyse der Notwendigkeit ergibt sich die Frage nach der Eignung von Besatzfischen

  • Besatzfische aus traditioneller Karpfenteichwirtschaft: bestens geeignet, extensiv, kennen Prädatoren, Fluchtverhalten (Karpfen, Hecht, Schleie, Zander)
  • Besatzfische aus Salmonidenproduktion: je nach Haltungsbedingungen geeignet, ggf. mangels Kontakt eingeschränktes Fluchtverhalten bei Prädatoren (Forelle, Äsche, Huchen, Saibling)
  • Fische aus Kreislaufanlagen: nur eingeschränkt geeignet! keinerlei Naturnahrung, sehr hohe Dichten etc. mangels Kontakt eingeschränktes Fluchtverhalten bei Prädatoren (Aal, Hecht, Zander, Wels)

Fischereirechte sind eigentumsgleiche Rechte. Aber gehören besetzte Fische dadurch dem Fischer (i.S.v. Eigentum)?

1. Natürliches Gewässer (incl. Baggerseen)

  • Nein, durch die Einbringung wird der besetzte Fisch Bestandteil des Naturhaushaltes und somit zum herrenlosen Gut, – Für dieses herrenlose Gut gibt das Fischereigesetz dem Fischer lediglich ein Aneignungsrecht.
  • Daher z.B. kein eigentumsrechtlicher Schadenersatzanspruch bei Fraß durch Räuber möglich!!!

2. Produktionsteich/Netzkäfig o.ä.

  • Erwerbsmäßige Absicht (Produktion zur Existenzsicherung)
  • Hier ist der Fisch Eigentum des Fischers
  • Schadenersatzanspruch gilt grundsätzlich

Gerade weil an den Fischen kein Eigentumsrecht besteht, kann eine Argumentation über die Naturschutz-Schiene sinnvoll sein

  • Zielartenkonflikte (Kormoran dezimiert bedrohte Fischarten)
  • Abnahme der aquatischen Biodiversität durch unnatürlich hohe Prädation…

Rechtliche Anforderungen beim Management von Prädatoren

Rechtliche Differenzierung erforderlich. Unterliegt Prädator dem

– Jagdrecht?

– Naturschutz-/Artenschutzrecht?

Management mit Entnahme (Fallen, Abschuss) bedarf stets Einbeziehung der Jagd (jagdrechtliche Aspekte)

Bsp. Kormoran

  • Unterliegt Artenschutzrecht
  • Für Management in Bayern Artenschutzrechtliche Ausnahme-Verordnung (AAV)
  • Abschuss nur durch/mit Erlaubnis von Jagdausübungsberechtigtem

Bsp. Fischotter

  • Unterliegt Jagdrecht (ganzjähr. geschont) und Artenschutzrecht
  • Management in Bayern über Fischotter-Management-Plan
  • Management erfolgt über Landwirtschaftsministerium (in BY zust. Für Jagd)
  • Effektivität von Besatzmaßnahmen bei Prädatoren-Präsenz?Angaben zu Besatz-Effekten häufig subjektiv
  • Methodik schwierig/aufwändig
  • Rechtliche Hürden für Untersuchungen (z. B. TierSchG)
  • Es fehlen häufig belastbare Angaben/Zahlen zu
  • Prädatoren
  • Fischbestand
  • Intensität weiterer Einflussfaktoren (Wasserkraftnutzung, Strukturmangel usw.)
  • Referenzen (historische Bestandsangaben usw.)
  • Möglicherweise begünstigt Besatz die Präsenz/Zunahme von Prädatoren (leicht verfügbare Beute)
  • Daher Angaben bzgl. spezifischem Prädatoren
Fazit und Ausblick
  • Zu vielen Prädatoren gibt es kaum verlässliche Zahlen (Gänsesäger, Silberreiher, Mink, Fischotter usw.)
  • Beschaffung von verlässlichen, von allen Seiten akzeptierten Zahlen/Daten ist unerlässlich
  • Sofern Managementmöglichkeiten bei Prädatoren bestehen: Bitte umsetzen!!
  • Sammlung von Daten und Fakten bzgl. Prädatoren
  • Beteiligung an öffentlichen Verfahren, die in irgendeiner Form Prädatoren zum Gegenstand haben, um fischereilich negativen Entwicklungen entgegenzusteuern, z.B.
  • Nationale Verordnungen
  • Aufstellung/Änderung von Naturschutzgebiets-Verordnungen
  • Erstellung von Managementplänen (NATURA 2000-Gebiete usw.)
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Kommunikation (intern und extern)
  • Allein die Fischereigesetze bieten aktuell keine hinreichend starke Rechtsposition (mehr), um die Bedürfnisse der Fischerei bzgl. Prädatoren sichern zu können
  • Ohne die Erhebung belastbarer Daten sind Einflussmöglichkeiten der Fischerei auf Prädatoren begrenzt. Gute Daten kosten Geld!
  • Die besten Daten nützen wenig, wenn die Angel- und Berufsfischerei beim qualifizierten Personal spart, das die Daten fachgerecht vertritt. Ehrenamt stößt bei Fachvertretung rasch an Grenzen!
  • Mit guten Argumenten müssen wir nicht uns selbst, sondern die Öffentlichkeit über die Notwendigkeit von Managementmaßnahmen bei Prädatoren informieren.

Zahlreiche ergänzende Publikationen u.a. zu den Themen Fischbesatz, Renaturierung von Gewässerlebensräumen, Prädatoren etc. können hier kostenlos herunter geladen werden: https://lfvbayern.de/downloads/publikationen

Vortrag 4: “Naturschutzbehörden und -verbände bremsen Lösungen des Kormoranproblems aus: Ideologie schlägt Fakten – langjährige Beobachtungen und Erkenntnisse aus Nordrhein – Westfalen (NRW)”

Referent: Herr Franz Josef Lohmar vom Verein Fischschutz contra Kormoran e.V.

Seit Jahren wird in NRW systematisch verhindert, dass die Auswirkungen der Kormoranschäden wissenschaftlich untersucht und belegt werden. Es ist beängstigend, wie sich dieses linientreue Verhalten durch die Landesverwaltungen in Nordrhein-Westfalen bis heute zieht und dies begleitet von den Naturschutzverbänden. Belastbare Untersuchungen anderenorts, eine lange Literaturliste werden schlichtweg ignoriert. Politiker und auch angerufene Gerichte beschwichtigen in ihren Entscheidungen mit den Worten „alles nicht bewiesen“, „alles nicht so schlimm“, „liegt nur an der schlechten Gewässerstruktur“. So geht das in NRW seit bald 20 Jahren und droht, auch die 2017 begonnene CDU/FDP-Regierungszeit, unbeschadet zu überdauern. Wissenschaftler des Ministeriums und des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) stehen bei dieser Vorgehensweise, so die Aussagen von Herrn Lohmar, offensichtlich im Zentrum. Die Fischereiverbände des Landes finanzieren eine Vielzahl ihrer Projekte aus der Fischereiabgabe. Dabei geschieht in NRW eine Mittelbewilligung nur im Einvernehmen mit den Naturschutzverbänden und dem Ministerium. Somit sind die Fischereiverbände alles andere als frei in Ihren Handlungsweisen, um den Skandal Kormoran zielgerichtet angehen zu können.

Anerkannte Naturschutzziele, wie Artenvielfalt und Biodiversität sowie die Interessen der Angler, Wirksamkeit von Fischschutzprogrammen (Aal, Lachs, Einsatz von Steuergeldern) spielen bei all dem faktisch keine Rolle! Es ist fatal, wie Wissenschaftler, teils verbeamtet und promoviert, offensichtlich so unter Druck stehen, ideologischen Vorgaben linientreu folgen und schlichtweg an Fakten vorbei agieren! Die Bezeichnung Kormoran-Skandal ist angesichts der Tragweite derartigen offensichtlichen Fehlverhaltens angemessen. Der Verein Fischschutz contra Kormoran e.V. hat mit den Aktivitäten seiner Mitglieder inzwischen zu diesen Zusammenhängen erstmals Öffentlichkeit und Transparenz geschaffen. Vielseitige Kontakte und aufhellender Schriftverkehr bis hin zu Dienstaufsichtsbeschwerden tragen dazu bei.

Falls Sie daran interessiert sind zu erfahren, warum vor allem in NRW gegen den Kormoran-Skandal, das unbestreitbar mit Abstand größte Problem unserer heimischen Fischarten, nichts Wirksames unternommen wird, wie immer wieder auf Zeit gespielt und verschleiernd agiert wird, dann sollten Sie hier http://contra-kormoran.de/category/chronologie/ weiter lesen.

Herr Lohmar und seine Vereinsmitglieder stellen sich regelmäßig die Frage, warum das Gros der Angler in NRW, gerade die sich in Naturschutzprojekten und in der Jugendarbeit engagierten, trotz der eindeutigen Enthüllungen durch den Verein Fischschutz contra Kormoran e.V., welche so bisher nirgends nachzulesen waren, noch immer nicht auf die Barrikaden geht. Oder die vielen ehrenamtlichen Helfer, nicht nur in NRW, die trotz ihres Engagements vergebens auf das Etablieren von Aal und Lachs im Rhein-System warten und neidisch z.B. nach Dänemark sehen.

Werden die Wasserwirtschaftler vielleicht doch endlich merken, dass Sie trotz der zig Baumaßnahmen im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL), wegen des unbegründeten, willkürlichen Kormoran-Vollschutzes faktisch in einem Hamsterrad laufen?! Das EU-Ziel von ökologisch guten Gewässern wird ohne die Lösung der Kormoranproblematik, so nie zu erreichen sein. Wer will letztendlich verantworten, dass trotz des Einsatzes vieler 100 Millionen Euro an Steuergeldern die Ziele des WRRL nicht erreicht werden?!

Mehr über den Verein „Fischschutz contra Kormoran e.V.“ gibt es hier: http://contra-kormoran.de/

Statement

Im Ergebnis macht die Fachtagung wiederholt deutlich, wie akut das Spannungsfeld zwischen dem fachlich nicht mehr zurechtfertigenden Schutz des Kormorans und dem durch diese Vogelart stark in ihrer Existenz bedrohten heimischen Fischfauna ist. Doch es geht mittlerweile nicht nur um die Fragen des Vogel- oder Fischartenschutzes, sondern wir stehen heute vor dem zentralen Problem, ob wir uns aus volkswirtschaftlicher, sozialer, kultureller sowie ökologischer Sicht einen derartig hohen Kormoranbestand überhaupt noch leisten können bzw. dürfen.

Es geht um eine wirkliche Chance zur Umsetzung der EU – Wasserrahmenrichtlinie und letztendlich um einen erfolgreichen Artenschutz in einer entwickelten Kulturlandschaft. Wir möchten nochmal in Erinnerung rufen, was die Hegeverpflichtung laut Thüringer Fischereigesetz beinhaltet:

§ 2 Fischereirecht und Hege

(1) Das Fischereirecht umfasst das Recht und die Pflicht, in einem Gewässer Fische zu hegen, die Befugnis sie zu fangen und sich anzueignen. Fische im Sinne dieses Gesetzes sind auch Neunaugen, Krebse und Muscheln. Sie sind in besonderem Maße zu hegen. Der Fischbestand ist entsprechend des ökologischen Zustands des Gewässers zu erhalten, aufzubauen und nach den sich aus diesem Gesetz ergebenden Grundsätzen der Fischerei zu hegen. Das Fischereirecht erstreckt sich auch auf Fischlaich, alle Entwicklungsstadien und Formen der Fische sowie Fischnährtiere. Die Verpflichtung zur Hege gilt nicht für Teichwirtschaften und Fischbehälter der Berufsfischerei.

(2) Ziel der Hege sind der Aufbau und die Erhaltung eines der Größe und Art des Gewässers entsprechenden heimischen artenreichen und ausgeglichenen Fischbestandes. Sie sichert den Schutz der Fischbestände vor Krankheiten und sonstigen Beeinträchtigungen, sowohl der Fische selbst wie auch ihrer Lebensräume. Die Frage, inwieweit die Fischereipächter im Freistaat Thüringen, unter Berücksichtigung der Kormoranproblematik, ihre gesetzliche Hegeverpflichtung überhaupt noch umsetzen können, muss, wenn wir ehrlich sind, mit einem deutlichen „NEIN“ beantwortet werden. Dies zeigt deutlich, wir benötigen dringend ein konsequenteres, verantwortungsbewussteres Handeln aller Verantwortlichen und neue, lösungsorientierte Konzepte. – „Ideologie schlägt Fakten“ ist ganz sicher kein Lösungsansatz und würde das Spannungsfeld zwischen Vogel- und Fischartenschutz weiter verschärfen.

Landesanglerverband Thüringen e.V.

Wissenschaftlicher Nachweis der Gefährdung unserer heimischen Fischfauna durch einen zu hohen Kormoranbestand

Wissenschaftlicher Nachweis der Gefährdung unserer heimischen Fischfauna durch einen zu hohen Kormoranbestand

 Auf Initiative des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. (LAVT) wurde ein Gutachten zur Ermittlung der Kormoranschäden im Winter 2016/ 2017 in Thüringer Fließgewässern in Auftrag gegeben. 

Grundlage für die Datengewinnung werden Vergleichsbefischungen von WRRL-Monitoringstrecken zur Untersuchung von Auswirkungen der Prädation von Kormoranen auf die gewässertypspezifischen natürlichen Fischartengemeinschaften sein. 

Ziel ist es, die zu gewinnenden Daten mit vorhandenen Daten insbesondere aus dem Herbst 2016 und weiter zurück liegenden Jahren zu vergleichen und auszuwerten. 

Aufgrund des vergleichsweise strengen Winters 2016/ 2017 mit lang anhaltender Eisbedeckung der stehenden Gewässer waren große Teile des in Thüringen überwinternden Kormoranbestandes gezwungen, zur Deckung ihres Nahrungsbedarfs die Fließgewässer aufzusuchen. In den drei vorhergehenden Wintern war das durch überdurchschnittlich milde Temperaturen weniger der Fall, so dass sich der Prädationsdruck von Kormoranen vor allem auf die stehenden Gewässer verlagerte. 

In den Fließgewässern zeichnete sich dagegen eine wahrnehmbare leichte Erholung der gewässertypspezifischen natürlichen Fischartengemeinschaften ab. 

Wie sich die Kormoranprädation im vergangenen Winter auf diese Fischartengemeinschaften n Fließgewässern ausgewirkt hat, soll mit den vorgesehenen Vergleichsbefischungen ermittelt werden. 

Wissenschaftlicher Nachweis der Gefährdung unserer heimischen Fischfauna durch einen zu hohen Kormoranbestand
Wissenschaftlicher Nachweis der Gefährdung unserer heimischen Fischfauna durch einen zu hohen Kormoranbestand

Ausgewählt wurden für dieses Vorhaben 22 repräsentative WRRL- Kontrollstrecken an Fließgewässern aus allen Regionen Thüringens. 

Kriterien für die Auswahl waren strukturelle Besonderheiten, die repräsentative Abdeckung der geografischen Thüringer Regionen und der fischereilichen Fließgewässerregionen. 

Die Befischungen werden von öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern, welche an gleichen Stellen in den Vorjahren Daten erhoben hatten, mittels gleicher Methodik und gleichen Fangeräten der Elektrofischerei durchgeführt werden. 

Wissenschaftlicher Nachweis der Gefährdung unserer heimischen Fischfauna durch einen zu hohen Kormoranbestand
Wissenschaftlicher Nachweis der Gefährdung unserer heimischen Fischfauna durch einen zu hohen Kormoranbestand

Die Aufgabenstellung ist von besonderer und für ganz Thüringen übergreifender Bedeutung. 

Sie soll dazu beitragen, Ursachen für das erhebliche Abweichen von der gewässertypspezifischen natürlichen Fischartengemeinschaft und damit zu einer bisher zu schlechten Bewertung im Zuge des WRRL- Monitorings, zu ermitteln. Bei Fortbestand dieser erheblichen Abweichungen von den Zielstellungen der WRRL sind Sanktionen der EU mit erheblichen finanziellen Auswirkungen für Thüringen nicht auszuschließen. 

Das Gutachten wird auf einer vom LAVT organisierten Fachtagung mit Vorträgen rund um den Problemkreis Kormoran am 21. Oktober 2017 präsentiert und zur Diskussion gestellt. 

Den Termin sollten sich alle Interessierten schon mal vormerken. 

Der LAVT hat für die Realisierung dieses Projekts beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) eine Förderung aus Mitteln der Fischereiabgabe beantragt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde bewilligt, die ersten Abfischungen wurden bereits vorgenommen. 

An der Werra in Themar war es am 29. März soweit. Herr Wolfgang Schmalz und sein Team von der 

Fischökologischen & Limnologischen Untersuchungsstelle Südthüringen (www.fluss-im-netz.de) und sechs Mitglieder des Angelsportvereins Themar 1959 e.V. fischten, sortierten, maßen und zählten alles, was die beiden Elektrofischgeräte zu den Keschern brachten. Wie erwartet, war das Ergebnis ernüchternd. Nach einem ersten Überblick wurden im Herbst auf 400 m Fließstrecke 66 und im Frühjahr 21 Bachforellen = 31,8 % und Äschen 35 (Herbst) 3 (Frühjahr) = 8,6 % gefangen. Kleinfische wie Groppen, Gründlinge und Elritzen waren dagegen in unvermindert hoher Stückzahl dominant. 

Text und Bilder: Andreas Kirsch 

Stellungnahme zu den vorgesehenen Änderungen in der Thüringer Verordnung über Ausnahmen von den Verboten des §44 des Bundesnaturschutzgesetzes und zur Übertragung einer Ermächtigung (Kormoranverordnung)

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Postfach 90 03 65
99106 Erfurt

Sehr geehrte Frau Ministerin Anja Siegesmund, Sehr geehrte Frau Susanne Bauder – Schwartz, für die Zusendung des obigen Entwurfes über den Verteiler der in Thüringen anerkannten Naturschutzverbände und die Möglichkeit zur Stellungnahme möchten wir uns bei Ihnen bedanken.

Grundsätzliches

Bestandteil unserer Stellungnahme ist das Ihnen am 14.09.2016 zugesandte Schreiben, welches bereits auf alle fachlichen Belange im obigen Verordnungsentwurf umfassend eingeht und unser Schreiben an Herrn Ministerpräsidenten Bodo Ramelow, welches Ihnen von der Staatskanzlei zur weiteren Bearbeitung übermittelt wurde.

Bisher haben Sie leider auf beide Schreiben, in denen wir fachlich fundierte Aussagen zur aktuellen Kormoranproblematik und der akuten Gefährdungslage unserer heimischen Fischfauna treffen sowie Vorschläge im Interesse des Erhalts der Artenvielfalt und eines erfolgreichen Kormoranmanagements unterbreiten, nicht geantwortet.

Auch auf unsere berechtige Frage, ob es sich bei der in Thüringen vorrangig vorkommenden Kormoranart Phalacrocorax c. sinensis um eine in Thüringen heimische Vogelart handelt, erhielten wir zwar eine kurze Mailnachricht, aber bis heute keine fachlich fundierte, zufriedenstellende Antwort.

Grundsätzlich sind viele heimische Fischarten durch die unverändert hohe Anzahl an Kormoranen massiv in ihrer Existenz gefährdet. Dies haben nicht nur verschiedene Gutachten an Thüringer Gewässern, wie an der Ilm, Schleuse oder Ulster, sondern auch in jüngster Vergangenheit, die durch den Freistaat Thüringen im Rahmen der Umsetzung der EU – Wasserrahmenrichtlinie selbst in Auftrag gegebenen Untersuchungen der Fischbestände in ausgewählten Referenzstrecken zweifelsfrei ergeben.

Ohne das ehrenamtliche Engagement und die hohen finanziellen Aufwendungen der Anglerverbände und ihrer Vereine im Gewässer- und Fischartenschutz wäre die gegenwärtig kritische Situation der heimischen Fischfauna noch um ein Vielfaches dramatischer.

Untersuchungen der Weltnaturschutzunion (IUCN) belegen, dass schon heute Fische deutlich stärker gefährdet sind als Vögel oder Säugetiere. So sind nach Angaben der IUCN mehr als ein Drittel der Süßwasserfische in Europa vom Aussterben bedroht.

Auf Grund der deutlich zu hohen Kormoranbestände im Freistaat Thüringen trifft dies auch in besonderer Weise auf unsere heimische Fischfauna zu. Der starke Befischungsdruck durch die Kormorane in den Thüringer Gewässern stellt jegliche Initiativen im Fischartenschutz und mittlerweile auch das Erreichen des guten Zustandes in unseren Gewässern nach den Kriterien der EU – Wasserrahmenrichtlinie in Frage.

Umso unverständlicher ist es, dass der obige Verordnungsentwurf des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz versucht, dem Kormoran erneut einen besonderen Schutzstatus einzuräumen und damit eine wirkliche Regulierung des Kormoranbestandes verhindert.

Auch die im Verordnungsentwurf vorgesehene Flächenkulisse „Fischartenschutz“ dient letztendlich vorrangig dem Schutz des Kormorans und bedeutet in vielen Gewässern das Aus für unsere heimische Fischfauna. Unter diesen Vorzeichen lehnt unser Verband dieses Projekt strikt ab, denn sowohl die fachliche Begründung im Verordnungsentwurf ist nicht stimmig, als auch dessen einseitige Zielstellung ist nicht vereinbar mit einem auf den Erhalt der Artenvielfalt ausgerichteten Naturschutz.
Außerdem wäre dafür laut Thüringer Fischereirecht fachlich nicht das TMUEN, sondern die oberste Fischereibehörde im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zuständig.

Wir stehen heute tatsächlich vor der grundsätzlichen Frage, ob wir aus volkswirtschaftlicher, sozialer, kultureller sowie ökologischer Sicht einen durch Menschen geschaffenen, derartig hohen Kormoranbestand überhaupt verantworten können.

Es geht mittlerweile nicht mehr allein um die Fragen des Vogel- oder Fischartenschutzes, sondern auch um unzählige Thüringer Bürgerinnen und Bürger, welche sich für gesunde, artenreiche Gewässerlandschaften, einen verantwortungsvollen, nachhaltigen Naturschutz in einer entwickelten Kulturlandschaft sowie für das Gemeinwohl einsetzen.

Dies alles berücksichtigt der vorrangig auf den Schutz einer Vogelart ausgerichtete obige Verordnungsentwurf nicht und wird deshalb vom Landesanglerverband Thüringen e.V. (LAVT) abgelehnt. Wir fordern eine deutliche inhaltliche Überarbeitung, welche der tatsächlichen prekären Situation unserer heimischen Fischfauna gerecht wird.

Grundsätzlich favorisiert der LAVT die Fortführung der aktuell bestehenden Thüringer Kormoranverordnung vom 09. Dezember 2008 unter stärkerer Einbindung von Schutzgebieten.

Nachfolgend unsere Hinweise, Ergänzungen und Einwände zum vorliegenden Verordnungsentwurf im Detail:

§ 2 Einschränkungen

Hier fordert der LAVT als Kompromisslösung die Beibehaltung der bisherigen Regelung im § 2 der aktuellen Thüringer Kormoranverordnung. Dabei ist zu prüfen, ob für den Kormoran Phalacrocorax c. sinensis, welcher nach unserem Kenntnisstand keine in Thüringen heimische Vogelart ist, bei einem so hohen Bestand und den damit verbundenen negativen Auswirkungen für die Gewässerökosysteme, überhaupt eine Schonzeit sinnvoll bzw. aus naturschutzfachlichen Gründen berechtigt ist.

Begründung:

Da die Kormorane in der Regel völlig unerwartet bzw. nicht vorhersehbar die Gewässer anfliegen, müssen die Fischereiberechtigten bzw. Fischereipächter die Möglichkeit besitzen, schnell handeln und die Kormorane sofort vergrämen zu können. Dies wäre bei einer vorherigen Einzelfallgenehmigung durch die unteren Naturschutzbehörden nicht mehr gegeben. In den meisten Fällen käme die Genehmigung zum Vergrämungsabschuss für unsere heimische Fischfauna zu spät.

Bereits in der Vergangenheit hatten wir diese Form der Einzelfallgenehmigung, welche sich jedoch nachweislich nicht bewährt hat.
Die Bearbeitung der Anträge dauerte in der Regel viel zu lange, nicht wenige Anträge wurden abgelehnt und obwohl die Kormorane zwischenzeitlich den Fischbestand stark schädigten, wurde, wenn überhaupt, der Vergrämungsabschuss später nur für wenige Vögel genehmigt. Das Ergebnis war stets eine Katastrophe für unsere heimische Fischfauna.

Übrigens gilt die aktuell noch gültige, deutlich praktikablere Regelung nur außerhalb der Schonzeit und nicht für Schutzgebiete. Auch hier bedarf es momentan der Erlaubnis durch die untere Naturschutzbehörde. Sicherlich für den Erhalt der Artenvielfalt in unseren Thüringer Gewässern keine optimale Lösung. Die Vergrämung zu hoher Kormoranbestände muss im Interesse des Artenschutzes und stabiler Gewässerökosysteme auch in Schutzgebieten möglich sein.

Punkt 3. Flächenkulisse „Fischartenschutz“

Beim ersten Lesen wird der Eindruck vermittelt, dass es hier um Fischartenschutz geht.
Dabei wird gerade in diesem Punkt die Ausrichtung des Verordnungsentwurfes besonders deutlich. Diese Regelung dient vorrangig dazu, den Schutz des Kormorans noch zu verstärken und die Kormoranvergrämung auf möglichst wenige Gewässer zu beschränken. Das Ergebnis wäre, sollte diese Flächenkulisse so umgesetzt werden, eine zusätzliche Bedrohung, ja das Aus für unsere heimische Fischfauna in vielen Thüringer Gewässern.

Die fachliche Begründung für die Einführung einer Flächenkulisse „Fischartenschutz“ zeigt, dass Gesetzmäßigkeiten von Lebensgemeinschaften in Gewässern bzw. deren Wechselwirkungen, besonders bei der arten- und altersklassenmäßigen Zusammensetzung unserer heimischen Fischarten nicht berücksichtigt werden.

Es kann grundsätzlich nicht nur um den Schutz von Rote – Liste – Fischarten oder lokaler Populationen gehen, sondern um den Schutz von Fischlebensgemeinschaften, da zwischen den einzelnen Arten ein starkes Abhängigkeitsverhältnis besteht. Es gibt keine wichtigen oder unwichtigen Fischarten und auch keine unwichtigen Gewässer.

In den Thüringer Gewässern kommen insgesamt 43 Fischarten vor. Davon gelten nur 16 Fischarten als ungefährdet. Dies zeigt deutlich den hohen Gefährdungsgrad unserer heimischen Fischfauna. Da der Kormoran zur Deckung seines Nahrungsbedarfes letztendlich alle Fische fängt, welche im Gewässer verfügbar sind, werden neben gefährdeten oder naturschutzrelevanten Fischarten, auch alle anderen Arten erbeutet.

Wir haben im Freistaat Thüringen keine Einzelfälle von Gefährdungen unserer heimischen Fischfauna, sondern dies betrifft den Großteil der stehenden und fließenden Gewässer.

Der LAVT und seine 230 Vereine fühlen sich dem Erhalt der Artenvielfalt und dem Schutz der gesamten heimischen Fischfauna sowie aller stehenden und fließenden Gewässer verpflichtet. Aus diesem Grund fordern wir die Streichung des Punkt 3. im § 2 Einschränkungen.

Aufhebung des bisherigen § 4

Hier fordert der LAVT die unbedingte Fortführung des § 4 Verhinderung von Brutkolonien.

Begründung:

Nachweislich und in der Begründung des TMUEN auch bestätigt, gibt es immer wieder Brutversuche bzw. kleinere Brutkolonien. Es ist nicht auszuschließen, dass es zukünftig, wie in der Vergangenheit an den Haselbacher Teichen, wieder größere Brutkolonien geben wird. Auf Grund des deutlich zu hohen Kormoranbestandes und die durch diesen im Freistaat Thüringen verursachten Schäden, insbesondere bei unseren heimischen Fischarten, verbietet sich die Zulassung von Brutgebieten aus naturschutzfachlicher Sicht. Eine Streichung des §4 würde in jedem Fall die Bildung neuer Brutkolonien zulassen und dies für eine nach aktuellem Kenntnisstand in Thüringen nicht heimischen Vogelart.

Neuer § 4 Bestandsüberwachung

Der LAVT fordert die Beibehaltung der Formulierung im § 6 der aktuell noch gültigen Thüringer Kormoranverordnung (siehe Begründung §2, Punkt 3.) und lehnt die Folgeänderung, welche im Zusammenhang mit den vorgesehenen Bestimmungen zur Flächenkulisse „Fischartenschutz“ stehen, ab.

Abschließend möchten wir noch einmal drauf hinweisen, dass sich der Kormoran in einem hervorragenden Erhaltungsstatus befindet. Durch seine starke Vermehrung und Ausbreitung in Regionen, die er vorher nicht besiedelte (dazu gehört seit ca. drei Jahrzehnten auch Thüringen) ist er zu einer Tierart geworden, die nachhaltige Schäden in der Kulturlandschaft und insbesondere in den Fischpopulationen verursacht.

Bei objektiver Bewertung liegt keine Gefährdung des Kormorans in Thüringen vor, so dass uns die momentane Vorgehensweise des TMUEN beim Thema Kormoran sehr irritiert.

Sicherlich ist langfristig eine Lösung des Kormoranproblems nicht allein in Thüringen, sondern nur über einen europäischen Managementplan, an dem sich möglichst alle betroffenen europäischen Staaten beteiligen, möglich.

Eine der zentralen Forderungen unseres Verbandes ist eine konsequente „Geburten- bzw. Bestandsregulierung“ in den Brutgebieten. Diese wird inzwischen auch von großen Teilen des EU – Parlamentes und in der Bonner Konvention empfohlen. Jedoch mangelt es bisher an einer effektiven und koordinierten Umsetzung sowie dem Willen und notwendigem Druck der EU – Mitgliedsländer.

Wir halten hier ein gemeinsames Positionspapier aller Thüringer Naturschutzverbände zusammen mit dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz an die Bundesregierung und das EU – Parlament für sinnvoll. Denkbar wären Vorschläge für eine sanfte „Geburtenkontrolle“ in den Brutgebieten, bekleidet durch regelmäßige wissenschaftliche Untersuchungen über die Bestandsentwicklung des Kormorans.

Unser Verband hat in jedem Fall großes Interesse an einer sachlichen Diskussion und einem fachlichen Meinungsaustausch. Dabei ist es völlig legitim, dass es zum Kormoran auch unterschiedliche Standpunkte gibt. Jedoch scheint aktuell die fachliche Meinung und die sachlich vorgetragenen Bedenken und Sorgen der Thüringer Anglerschaft beim TMUEN kein Gehör zu finden. Warum dies gerade bei der Kormoranproblematik der Fall ist, erschließt sich uns nicht, da es in anderen Fachbereichen zwischen dem TMUEN und dem LAVT durchaus eine konstruktive Zusammenarbeit gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Dietrich Roese
Präsident

André Pleikies
Geschäftsführer

Mögliches AUS für die heimische Fischfauna in Thüringen

Liebe Thüringerinnen, Liebe Thüringer,
Liebe Angelfreundinnen, Liebe Angelfreunde,

die Verlängerung der Thüringer Kormoranverordnung liegt in Verantwortung des neu geschaffenen Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN). Diesem haben wir bereits in einer Sitzung des Landesnaturschutzbeirates und kürzlich am 14.09.2016 in einem sehr ausführlichen Schreiben die aktuelle Gefährdungssituation der heimischen Fischfauna und die dringende Notwendigkeit eines Kormoranmanagements in Thüringen fachlich fundiert dargelegt.

Gleichzeitig haben wir die Fortführung der Thüringer Kormoranverordnung ab 2017, welche vorrangig dem Fischartenschutz zu dienen hat, gefordert.

Auf Grund berechtigter fachlicher Zweifel hat unser Verband beim TMUEN den Antrag gestellt zu prüfen, ob es sich beim Kormoran Phalacrocorax carbo sinensis um eine in Thüringen heimische Vogelart handelt. Bisher liegt uns dazu keine Antwort vor.

Jedoch wurde unserem Verband vor wenigen Tagen der Entwurf einer neuen Thüringer Kormoranverordnung vom TMUEN mit der Möglichkeit zur Stellungnahme zugesandt.

Dieser Entwurf, sollte er so umgesetzt werden, ist nicht nur das AUS für viele unserer heimischen Fischarten, sondern vor allem auch ein Schlag ins Gesicht derer, welche sich in unzähligen ehrenamtlichen Stunden und mit Ihrem privaten Geld für den Fischartenschutz und den Erhalt der Thüringer Gewässer engagieren.

Die aktuelle Naturschutzpolitik im Freistaat Thüringen zeigt auf erschütternde Weise, dass der Wille der politischen Entscheidungsträger fehlt, fachliche Argumente und feststehende, belastbare Untersuchungsergebnisse zu den negativen Auswirkungen eines zu hohen Kormoranbestandes überhaupt zur Kenntnis zu nehmen, geschweige diese im Entscheidungsprozess entsprechend zu berücksichtigen. Ein Fachministerium wie das TMUEN hat neutral, allein auf fundierter fachlicher Grundlage zu entscheiden. Doch hier werden offensichtlich die Interessen von Lobbygruppen bedient, welche den Kormoran zum Vogel des Jahres ausgerufen haben und entgegen jeglicher Vernunft weiterhin deren besonderen Schutz fordern.

Allein an der Kormoranproblematik zeigt sich, dass es niemanden verwundern muss, dass immer mehr Menschen auf Grund des Auftretens und oft nicht nachvollziehbarer, kritikwürdiger Entscheidungen von Politik und Behörden immer unzufriedener werden.

In den nächsten Wochen sind weitere Diskussionen mit den Entscheidungsträgern dringend notwendig, um eine Fortführung der bestehenden Kormoranverordnung, möglichst unter Einbindung der Schutzgebiete, zu erreichen. Dabei ist es sehr hilfreich, wenn neben den Verbänden auch betroffene Angelvereine aus ihrer Sicht die dramatische Situation für die Fischbestände in ihren Gewässern und deren negativen Auswirkungen auf das Vereinsleben und die Lebensqualität vor Ort

in aller Deutlichkeit direkt bei unserer Landesregierung und dem TMUEN in Wort und Bild schildern. Auf Wunsch senden wir gern die entsprechenden Kontaktdaten zu.

Im Anhang unser ausführliches Schreiben zur Kormoranproblematik, welches wir unter anderem an alle wichtigen politischen Entscheidungsträger und zuständigen Fachbehörden versandt haben.
Auf Grund der dramatischen Situation für unsere heimischen Fischbestände möchten wir möglichst eine breite Öffentlichkeit für die Kormoranproblematik sensibilisieren. Gern können Interessierte und unsere Vereine den Inhalt dieses Schreiben als Argumentationshilfe und für die Vereinsarbeit verwenden.

Gleichzeitig bereitet unser Verband eine Petition an den Thüringer Landtag und eine Anfrage an den Thüringer Ministerpräsidenten, Herrn Bodo Ramelow, vor.

Wie beim Lesen des Schreibens in der Anlage festzustellen ist, wurde die Kormoranproblematik sehr umfassend und aus verschiedenen Blickwinkeln dargestellt.

Über Hinweise, Kritiken und Zuarbeiten, welche unser gemeinsames Anliegen, den Schutz unserer wertvollen Thüringer Gewässer und der heimischen Fischfauna unterstützen, wären wir unseren Vereinen sehr dankbar.

Gleichzeitig möchten wir alle Thüringer Bürgerinnen und Bürger, welche sich für gesunde, artenreiche Gewässerlandschaften, einen verantwortungsvollen, nachhaltigen Naturschutz in einer entwickelten Kulturlandschaft sowie für das Gemeinwohl einsetzen, um Ihre Unterstützung bitten.

Ist es nicht ein erstrebenswertes Ziel, wenn auch nachfolgende Generationen in den Thüringer Gewässern Fischarten wie die Bachforelle oder Äsche bewundern können?! Selbst in der früheren deutschen Kulturgeschichte inspirierte die heimische Fischfauna Dichter und Komponisten, so auch im Gedicht „Die Forelle“ von Christian Friedrich Daniel Schubart von 1783, vertont 1818 von Franz Schubert.

Die Forelle
In einem Bächlein helle, 
Da schoß in froher Eil’
Die launige Forelle
Vorüber wie ein Pfeil.
Ich stand an dem Gestade, 
Und sah in süßer Ruh’
Des muntern Fisches Bade
Im klaren Bächlein zu.

Beide wären heute sicherlich fassungslos, wie durch falsch verstandenen Artenschutz, wo eine durch Menschen künstlich geförderte überproportionale Entwicklung einer Art (siehe Kormoran) zur Gefährdung und Ausrottung anderer Arten (siehe unsere heimische Fischfauna) führt. Ist das tatsächlich verantwortungsvoller Naturschutz?! Diese Frage kann sich jeder selbst beantworten.

Dietrich Roese
Präsident

André Pleikies
Geschäftsführer

Nachhaltige Bestandsregulierung des Kormorans gefordert

Der Petitionsausschuss spricht sich mehrheitlich für eine nachhaltige Bestandregulierung des Kormorans aus, um die heimische Fischfauna zu schützen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschloss der Ausschuss in seiner Sitzung am Mittwochmorgen, eine dahingehende Petition der Bundesregierung mit dem höchstmöglichem Votum „zur Berücksichtigung“ zu überweisen sowie den Länderparlamenten und dem EU-Parlament zuzuleiten.

Die SPD-Fraktion sprach sich in der Sitzung für ein geringeres Votum aus. Sie forderte, die Petition dem Bundesumweltministerium „als Material“ zu überweisen, „soweit es um ökologisch sinnvolles Kormoran-Management geht“. Keinen Bedarf an einer Bestandregulierung des Kormorans konnte hingegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ausmachen, die für den Abschluss des Petitionsverfahren plädierte.

Nachhaltige Bestandsregulierung des Kormorans gefordert

In der Petition wird auf den „überdurchschnittlichen Anstieg des Kormoran-Bestandes“ hingewiesen, der insbesondere den Bestand an bedrohten Fischarten gefährde sowie mittel- und langfristig zugleich auch die Existenz fischereiwirtschaftlicher Betriebe bedrohe. Die in der Petition geforderte „Bejagung“ der Kormorane ist aus Sicht des Petenten überdies durch das „erstrebenswerte Ziel“ einer ausgeglichenen Gewässerökologie zu rechtfertigen.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, teilt die Mehrheit der Abgeordneten die Einschätzung des Petenten, dass „die jetzigen Kormoran-Bestände einen beträchtlichen Schaden verursachen, indem sie insbesondere den Erhalt vom Aussterben bedrohter europäischer Süßwasserfische gefährden“. Es seien daher „koordinierte Maßnahmen“ unerlässlich, bei denen durch eine nachhaltige Bestandregulierung des Kormorans die heimische Fischfauna geschützt werden könne.

Vor dem Hintergrund, dass der Kormoran keine gefährdete Vogelart darstelle, jedoch den Fortbestand vieler Süßwasserfische gefährde, begrüßt der Petitionsausschuss, dass auch auf europäischer Ebene ein wissenschaftlich fundiertes, mehrstufiges Kormoran-Management angestrebt werde, heißt es weiter. Als Begründung für die Zuleitung der Petition an die Länderparlamente verweist der Ausschuss darauf, dass „die Länder für Maßnahmen zum Schutz des Fischbestandes durch Zulassung geeigneter Vergrämungsmaßnahmen in Natur- und Vogelschutzgebieten zuständig sind“.

Kormoran und Fische, Naturschutz und Fischerei

Hinter der Kormoranrage stehen ernste, fundamentale Fragen darüber, wie wir in Zukunft mit der Natur und natürlichen Ressourcen umgehen. Der Kormoran ist ein besonders auffälliges Beispiel, wie sich eine ursprünglich bedrohte Tierart infolge von Schutz und Förderung so stark vermehrt, dass sie unübersehbare Schäden anrichtet und flächendeckend zur Plage wird.

Studie: Kormoran und Fische, Naturschutz und Fischerei

Fallstudien an unterschiedlichsten Gewässern in Europa zeigen den starken Rückgang des Fischbestandes. Alles zusammen lässt keine Zweifel am Einfluss des Kormorans offen. Die Kapitel „Was in Europas Brutgebieten getan werden sollte!“ und „Was auf EU-Ebene, in Brüssel geschehen sollte“ liefern hier auf wissenschaftlichen Studien basierende Argumente und zeigen die vernünftigste Lösung auf: Bestandsmanagement.

Diese Dokumentation beleuchtet auf 168 Seiten umfassend und verständlich das jahrzehntelange Problem aus der Sicht des Fischschutzes. Das Werk wendet sich vor allem an Personen, die der Fischerei und dem Fischschutz nahe stehen, sollte aber auch für Leser aus dem Kreis der Politik, der Medien und des Natur- und Vogelschutzes die Problematik so differenziert und objektiv darstellen, dass sie sich selbst ein ausgewogenes Urteil bilden können.

Das Buch ist das Ergebnis der jahrelangen, von Dr. Franz Kohl geleisteten Arbeit als Wissenschaftler und Vorsitzender der „Task Force Cormorants“ der European Angler Alliance.

Die Studie ist erhältlich beim Österreichischen Kuratorium für Fischerei und Gewässerschutz
Sonja Behr: office@oekf.at oder Tel. 0043 1 869 53 00.
Preis: € 14,50 zuzüglich Versandkosten.