
Die Beratung der vom Bundeskabinett beschlossenen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfolgt im Ausschuss für Wirtschaft und Energie und umgeht die Beteiligung der direkt von den Regelungen Betroffenen. Der bisher zuständige Ausschuss für Umwelt und Reaktorsicherheit bleibt außen vor. Damit bleiben die Interessen all derer unbeachtet, die bisher die Berücksichtigung von Umwelt- und Naturschutz angemahnt haben.
Der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) und seine Präsidentin, die ehemalige FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Christel Happach-Kasan, kritisieren, dass nach der Verlagerung der Zuständigkeit vom Bundesumweltministerium (BMU) in das von Minister Sigmar Gabriel geführte Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) Beratung und Anhörung zum Gesetz ausschließlich im Wirtschaftsausschuss erfolgen sollen. Zudem lässt der straffe Zeitplan, mit dem die Neuregelungen im Gesetz erörtert und beschlossen werden sollen, kaum eine grundlegende Beratung des über 300 Seiten umfassenden Gesetzentwurfs zu.
Bereits die Erarbeitung des Referentenentwurfs geschah unter hohem Zeitdruck. Die Eingabefrist für Stellungnahmen seitens der Länder und der Verbände betrug lediglich zehn Tage. „Das erweckt den Eindruck, dass die Bundesregierung nicht an einer Mitwirkung aller direkt Betroffenen interessiert ist“, so die Präsidentin des über 700.000 Mitglieder starken Bundesverbandes der Angelfischer. Der DAFV hat dem zuständigen Ministerium bereits eine Stellungnahme zugeleitet und wird sich darüber hinaus weiter am laufenden Verfahren beteiligen.
Der DAFV kritisiert insbesondere die durch das Gesetz geförderte Erzeugung von Strom aus Wasserkraftanlagen. Die Schädigung der Fischbestände durch die rund 8.000 Wasserkraftanlagen in Deutschland hat ein erschreckendes Ausmaß erreicht. Geschützte Wanderfischarten erreichen nicht ihre Laichgebiete und werden in den Turbinen zerhäckselt. Die Novelle bietet die Chance, dem Fischartenschutz einen größeren Stellenwert einzuräumen.
Deutscher Angelfischerverband e.V.