Der Deutsche Angelfischerverband hat eine Beschwerde gegen die Regierung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU-Kommission eingereicht. Die Bundesrepublik Deutschland verstößt nach Auffassung des DAFV gegen EU-Recht. Durch das EEG mit den hohen staatlich festgesetzten Einspeisevergütungen für Strom werden finanzielle Anreize zum Bau von Wasserkraftanlagen wie auch zur Reaktivierung von Wasserkraftanlagen geschaffen. Diese Wasserkraftanlagen behindern die Durchgängigkeit der Gewässer für wandernde Fische und verhindern dadurch die natürliche Reproduktion verschiedener teilweise geschützter Fischarten. Dadurch werden Bestimmungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie missachtet, die das Ziel hat bis zum 1. Januar 2015 alle Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen.

Wasserkraftanlagen segmentieren Fließgewässer in einzelne Abschnitte, verhindern Wanderungen der Fischfauna, die diese zur Reproduktion braucht, und sie verursachen oft ein periodisches Trockenfallen von Flussabschnitten. Flussauen werden vom Fluss entkoppelt und Sedimente nicht mehr transportiert. Bei der Kleinen Wasserkraft (unter einer energetischen Leistung von 1 MW) unterbleibt zumeist die Anlage von funktionierenden Fischwanderhilfen.

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2004 einschließlich aller Novellierungen bis zum aktuellen Entwurf wird allen Wasserkraftanlagen von unter 500 W bis 50 MW automatisch ein Ausnahmetatbestand zugeordnet. Strom aus Bestandsanlagen wird für 20 Jahre durch eine im EEG festgelegte erhöhte Einspeisevergütung gefördert. Dieses Gesetz missachtet die Kernziele der Wasserrahmenrichtlinie: „Schutz und Verbesserung des Zustandes aquatischer Ökosysteme“ sowie der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie: Sicherung der Artenvielfalt und Erhalt der natürlichen Lebensräume.

Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und die Umsetzung der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie ist Aufgabe der Länder. Unter der Anreizwirkung des vom Bundestag beschlossenen EEG ist die Umsetzung der oben genannten Richtlinien im Bereich der Fließgewässer nicht möglich. Bei Vertragsverletzungsverfahren haften die Länder.

Tausende Wasserkraftwerke, die Zahl wächst täglich, mit weniger als 1 MW Leistung bringen einen zu vernachlässigenden Beitrag zur Gesamtstromerzeugung in Deutschland. Er beträgt unter 0,5 % an der Gesamtstromproduktion. Gemäß Aussagen der Bundesregierung werden 7.916 Wasserkraftanlagen für 20 Jahre gefördert. Der dadurch erreichte Beitrag zum Klimawandel ist sehr gering und rechtfertigt nicht die ungebremste Zerstörung der Flussökosysteme einhergehend mit der Nichtbeachtung der Verpflichtungen durch Wasserrahmen- und Habitatrichtlinie. Bereits 2008 hielt das Umweltministerium das Erreichen des guten Zustands nur für 12 % der Fließgewässer in Deutschland für wahrscheinlich.

Weil die Bundesregierung trotz erheblicher Proteste ihren Kurs unbeirrt fortsetzt und somit auch die Ergebnisse meist ehrenamtlicher Naturschutz- und Umweltarbeit der Angelfischer an heimischen Gewässern zunichte gemacht werden, hat der DAFV Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt.

Dr. Christel Happach-Kasan
Präsidentin des Deutschen Angelfischerverbandes e.V.