155. Vorsperre Goldisthal (Gräftiegelsperre)
Die Sperre ist dem Unterbecken des Pumpspeicherwerkes Goldisthal vorgelagert. Sie hat eine Länge von 900 m und ein Gesamtstauvolumen von 0,705 Mio. m³.
Dieses attraktive Salmonidengewässer, in toller Landschaft gelegen, befindet sich bei Scheibe-Alsbach und Neuhaus am Rennweg und ist wie folgt zu erreichen:
Von Goldisthal/Katzhütte kommend:
Dem Straßenverlauf der L1112 folgen bis Ortseingang Scheibe-Alsbach. Am Marktplatz rechts abbiegen auf „Unterlandstraße“. Danach immer geradeaus, dem Straßenverlauf entlang der Schwarza folgen, bis kurz vor dem Schlagbaum.
Von Neuhaus/Siegmundsburg kommend (B281):
Nach dem Erreichen der Ortschaft Limbach B281 verlassen und nach Scheibe-Alsbach abbiegen (Nähe Fleischerei Koch). Straßenverlauf der Hauptstraße Scheibe-Alsbach bis zum Marktplatz folgen, dann links in die Unterlandstraße abbiegen. (Danach wie oben beschrieben).
Fahrzeuge können vor dem Schlagbaum, auf der linken Seite, in begrenzter Zahl (max. 4 PKW), abgestellt werden. Der Zufahrtsweg ist dabei frei zu halten und nicht zu zustellen. Ansonsten wird kostenpflichtig abgeschleppt!
Als Alternative können die Fahrzeuge ca. 400 m vor dem Schlagbaum auf einer Freifläche, welche auch als Holzlagerplatz der Forstwirtschaft und Buswendeschleife genutzt wird, abgestellt werden. Bitte die Fahrzeuge so parken, dass das Wenden der Busse nach wie vor möglich ist.
Die Vorsperre ist natürlich auch von der anderen Seite über das Unterbecken erreichbar. Um die Sperre beangeln zu können, sollte man grundsätzlich gut zu Fuß sein, da relativ weite Wege vom Unterbecken oder den PKW – Stellenflächen bis ans Wasser zurückzulegen sind. Aber es lohnt sich. Sie erwartet ein tolles Gewässer mit einem sehr guten Bestand an Bachforellen.
Bitte beachten: Auf der Waldseite gegenüber dem Wirtschaftsweg (Schutzgebiet), auf dem Damm zwischen der Vorsperre und dem Unterbecken sowie auf den ersten ca. 200 m vom Damm aus auf der Seite des Wirtschaftsweges, ist das Angeln nicht erlaubt!
Das Zelten, Anlegen von Feuerstellen, Grillen, das Ausschlachten von Fischen, die Verwendung der Köderfischsenke sowie das Befahren mit dem Boot (auch Bellyboot) sind verboten!
Das Angeln ist ausschließlich nur auf der Seite des Wirtschaftsweges (siehe Ausschilderung) mit 1 Spinnangel oder 1 Flugangel erlaubt.
Zuwiderhandlungen führen zum Entzug des Fischereierlaubnisscheines.