Derzeit kommt es in Thüringen und auch bundesweit zu vermehrten Nachweisen der Geflügelpest (aviäre Influenza, H5N1). Sie tritt sowohl bei Wildvögeln als auch in Geflügelhaltungen auf. Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Risiko einer Einschleppung und Weiterverbreitung aktuell als hoch ein.
Ist die Geflügelpest für Menschen gefährlich?
Nach aktuellem Stand setzen Infektionen des Menschen einen intensiven direkten Kontakt mit infiziertem Geflügel voraus. Obwohl Übertragungen mit bestimmten Subtypen vom Tier auf den Menschen bekannt sind, kamen diese bislang nur selten vor. Für Menschen besteht laut Robert Koch-Institut zwar kein relevantes Risiko, jedoch sollten Anglerinnen und Angler besondere Vorsicht walten lassen.

Seit 2024 zirkuliert in der USA ein Geflügelpeststamm (H5N1, Stamm (B3.13)) welcher in Geflügelbetrieben und erstmals in Milchkuhherden festgestellt wurde. Es kam zu Infektionen von Personen, die im Vorfeld engen Kontakt zu infizierten Rindern bzw. Geflügel hatten. Die an Geflügelpest erkrankten Personen wiesen vorwiegend eine milde Symptomatik auf. Gemäß Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurden seit 2003 weltweit über 2.600 Erkrankungen beim Menschen und 1.100 Todesfälle mit aviärer Influenza nachgewiesen, überwiegend im asiatisch-pazifischen Raum. In Deutschland sind bislang keine Erkrankungen beim Menschen mit aviären Influenzaviren bekannt geworden.
Wie bei allen Geflügelpestviren sind generell erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell infiziertem Geflügel und Wildvögeln einzuhalten.
Welches Geflügel kann an der Geflügelpest erkranken?
Grundsätzlich können alle Vogelarten an der Hochpathogenen Aviären Influenza (klassischen Geflügelpest) erkranken. Hühner und Puten sind besonders empfänglich. Auch bestimmte Wildvögel sind sehr empfänglich, vor allem Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse und Möwen), Greifvögel wie Habichte und Bussarde sowie aasfressende Vögel wie Krähen. Andere Vogelgruppen wie zum Beispiel Tauben können das Virus in sich tragen, spielen aber eine untergeordnete Rolle bei der Verbreitung des Virus und erkranken in der Regel nicht.
Können auch andere Haustiere, wie Hunde und Katzen infiziert werden?
Fleischfresser, wie Hunde und Katzen, können sich theoretisch infizieren, wenn sie große Mengen des Erregers aufnehmen. Bisher ist in Thüringen noch kein Fall bekannt. Hunde und Katzen können das Virus allerdings weiterverbreiten. Daher sollte ein direkter Kontakt mit toten oder kranken Vögeln verhindert werden.
Unsere Angelgewässer und Uferzonen werden regelmäßig von Wildvögeln aufgesucht, die als natürliche Wirte des Virus gelten. Gerade an größeren Teichen, Seen und Stauseen besteht daher die Möglichkeit, dass das Virus über Kot oder Kadaver in die Umwelt gelangt. Angler bewegen sich oft in diesen Bereichen – deshalb gilt: Aufmerksamkeit und Hygiene sind entscheidend.
Wir bitten daher folgende Verhaltensweisen zu beachten:
Kontakt vermeiden
- Kein direkter Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln.
- Hunde bitte anleinen – insbesondere in Bereichen mit vielen Wasservögeln.
- Kadaverfunde nicht selbst entfernen, sondern unverzüglich dem zuständigen Veterinär- oder Umweltamt melden.
Hygiene beachten
- Zur Vorbeugung empfehlen wir nach dem Angeln die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren, dies unbedingt nach Kontakt mit Wildvögeln und ihren Ausscheidungen
- Angel- und Bootsausrüstung reinigen, vor allem nach Aufenthalten an Gewässern mit hohem Wildvogelaufkommen
- Kontaktflächen (z. B. Kescher, Sitzbretter, Rutenauflagen) regelmäßig desinfizieren
Hinweise vor Ort befolgen
- Beachten Sie Sperrungen, Warnschilder oder Allgemeinverfügungen, die durch Behörden oder Gewässerpächter erlassen wurden.
- Informieren Sie sich über aktuelle Schutz- und Stallpflichtgebiete auf den offiziellen Informationsseiten der jeweiligen Bundesländer
Vögel bitte nicht füttern!
Die gezielte Fütterung führt zu Ansammlungen von Vögeln an den Futterplätzen und begünstigt die Übertragung des Virus von Vogel zu Vogel. Darüber hinaus sollten Wildvögel, insbesondere Wasservögel aus Gründen der allgemeinen Hygiene und der Verhindernung von Gewässerverschmutzungen (betrifft vor allem Kleine Gewässer) grundsätzlich nicht gefüttert werden.
Geflügelhaltung im Umfeld
- Wer selbst Geflügel hält, sollte die Sicherheitsmaßnahmen und Stallpflicht konsequent einhalten.
- Das Risiko einer Übertragung von Wildvögeln auf Hausgeflügel wird vom FLI als hoch bewertet.
- Kleidung und Ausrüstung, die beim Angeln genutzt wird, nicht gleichzeitig in der Geflügelhaltung verwenden.
Aktuelle Situation in Thüringen Stand 23.10.2025:
Strengere Regeln nach Vogelgrippe-Fällen
Für alle Geflügelhalter in Thüringen gelten seit Dienstag außerdem besondere Hygienevorschriften. Hintergrund ist laut dem Landesamt für Verbraucherschutz der Ausbruch der Vogelgrippe im Landkreis Greiz Anfang Oktober. Dort hatte das Landesamt für Verbraucherschutz bereits am 2. und 6. Oktober zwei Ausbrüche der Geflügelpest registriert. Hunderte Tiere waren durch das H5N1-Virus verendet oder mussten getötet werden.
Nach Ausbruch im Landkreis Greiz ist die Überwachungszone im Saale-Orla-Kreis noch erweitert worden. Hintergrund ist nach Angaben des Landratsamtes in Schleiz, dass ein weiterer Geflügelbetrieb 200 Meter entfernt vom ursprünglichen Ausbruchsbetrieb von der Vogelgrippe betroffen ist. Im Landkreis Greiz sei daher die Schutzzone ausgeweitet worden, im Saale-Orla-Kreis werde die Überwachungszone nun auf Teile der Gemeinde Geroda ausgeweitet. In den betroffenen Gebieten muss Geflügel im Stall bleiben.
Das Landesamt für Verbraucherschutz teilte mit, dass am Eingang zu Ställen Wannen oder Matten mit Desinfektionsmittel für Schuhe bereitstehen müssen. Schutzkleidung sei ebenso vorgeschrieben wie das Reinigen und Desinfizieren von Geräten, leeren Ställen und Fahrzeugen.
In den vergangenen Tagen wurden im Norden Thüringens zahlreiche tote Tiere entdeckt. Allein am Stausee Kelbra auf der Grenze von Thüringen und Sachsen-Anhalt waren am Wochenende mehr als 100 verendete Vögel gefunden worden. Labortests, unter anderem vom Friedrich-Loeffler-Institut, bestätigten das H5N1-Virus. Die Vogelgrippe bei Wildvögeln wurde damit in Thüringen offiziell bestätigt.
Zunehmend wird die Frage von der Wissenschaft, aber auch von vielen Bürgerinnen und Bürgern diskutiert, warum sich die Vogelgrippe besonders bei den Wildvogelarten so stark ausbreitet bzw. zu hohen Verlusten führt, deren Bestände durch gezielte “Schutzmaßnahmen” in den vergangenen Jahrzehnten exorbitant angestiegen sind.

Für viele heimische Arten, welche diese Gewässerlebensräume seit langem bewohnen, bedeutet das starke Absenken von Gewässern im Interesse des “Artenschutzes” die Zerstörung ihres bisherigen Lebensraumes und für nicht wenige den sicheren Tod.
Seit langem müssten diese Fragen und die bereits vorhandenen Erkenntnisse in unserer Gesellschaft offener diskutiert werden, um zukünftig vor nicht noch größeren Problemen zu stehen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Friedrich-Loeffler-Institut:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai- gefluegelpest/
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat:
BMLEH – Tierseuchen – Geflügelpest (Aviäre Influenza, HPAI, „Vogelgrippe“)
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie:
https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen/gefluegelpest
Wir bitten alle Anglerinnen und Angler in Thüringen diese Hinweise ernst zu nehmen und an den Gewässern verantwortungsvoll zu handeln.
So leisten wir gemeinsam einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer heimischen Vogelbestände und zur Sicherung der Gesundheit unserer Gewässerökosysteme.
Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises.
Ihr Landesanglerverband Thüringen e. V.