Auf Grund des gleichbleibend hohen Infektionsgeschehens werden die Lockdown – Beschränkungen, welche ursprünglich bis zum 10. Januar gelten sollten, vorerst bis zum 30.01.2021 verlängert und weiter verschärft. Nachfolgend die wichtigsten Regelungen.
Nachfolgend die wichtigsten Regelungen:
Bewegungsradius von 15 Kilometern nur Empfehlung
In Thüringen gibt es zunächst keine Verpflichtung für die Bürger, ihren Bewegungsradius auf 15 Kilometer um ihren Wohnort einzuschränken. Jedoch wird die Mobilitätsbeschränkung in Thüringen erst einmal nur in den Katalog der Empfehlungen aufgenommen. Damit können Landkreise und kreisfreie Städte mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 pro 100.000 Einwohner die Beschränkung eigenständig anordnen. Der Bewegungsradius von 15 km um den Wohnort würde dann für alle Personen gelten, bei denen kein triftiger Grund vorliegt. Einkaufen, Reisen und tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.
Weitere Kontaktbeschränkungen/private Treffen
Ab sofort gelten noch strengere Regeln, auch im privaten Bereich. Künftig sollen sich Angehörige eines Haushalts oder Einzelpersonen nur noch mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen dürfen. Das heißt, es werden auch Kinder unter 14 Jahren mitgezählt! Bislang galt als Maximum fünf Personen aus zwei Haushalten, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt wurden. Am 25. Januar wollen die Regierungschefs dazu erneut beraten.
Arbeit
Arbeitgeber werden dringend gebeten, Homeoffice – Möglichkeiten zu schaffen. Betriebskantinen werden geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe dies zulassen. Zulässig bleibt die Ausgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.
Schule
Im schulischen Bereich will Thüringen die Winterferien von Februar auf die letzte Januarwoche vorziehen. Statt wie geplant am 8. Februar soll die Ferienwoche bereits am 25. Januar beginnen. Hintergrund ist, dass die Schulen bis Ende Januar geschlossen bleiben sollen. Ein Sonderfall sind die Schüler der Klassenstufen, in denen in diesem Jahr Abschlussprüfungen anstehen. Sie können nach Corona-Tests bereits im Januar in die Schulen. Vorhandene Testkapazitäten sollen diesen Schülern zur Verfügung gestellt werden.
Kinderbetreuung
Eltern sollen sich in diesem Jahr doppelt so lange für Kinder krankschreiben lassen dürfen, wie bisher üblich. Das Kinderkrankengeld pro Elternteil wird von 10 auf 20 Tage erhöht. Alleinerziehende können es demnach für 40 statt bisher 20 Tage erhalten. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.
Handel und Gastronomie
Der Einzelhandel, Bars und Restaurants bleiben mindestens bis Ende Januar geschlossen. Die Maßnahmen waren bisher bis zum 10. Januar befristet.
Wintersport
Das Thüringer Kabinett verständigte sich darauf, dass die Zufahrten zu den Thüringer Wintersportorten eingeschränkt oder unterbunden werden können, um große Ansammlungen von Tagestouristen zu verhindern. Es wird dringend davon abgeraten momentan die Wintersportregionen in Thüringen zu besuchen.
Reisen
Die Regeln für Einreisende aus Corona – Risikogebieten im Ausland werden noch einmal verschärft. Ab dem 11. Januar müssen sie nicht nur für zehn Tage in Quarantäne, sondern sich auch 48 Stunden vor oder unmittelbar nach der Einreise zwingend auf das Virus testen lassen. Bei Einreisen aus Gebieten, in denen mutierte Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren.
Schon jetzt zeigt sich, dass verschiedene Bundesländer zusätzlich eigene „Sonderregelungen“ vorsehen, welche im Ergebnis zu einer Lockerung oder weiteren Verschärfung des Corona – Lockdown führen. Sollte es in Thüringen Änderungen zu den hier aktuell gültigen Regelungen geben, werden wir unsere Vereine umgehend darüber informieren.
Wichtig. – Bitte geben Sie die Ihnen regelmäßig zugesandten Informationen zu den verschiedenen Themen auch an Ihre Mitglieder weiter. Vielen Dank. Diese Zusammenfassung (Stand 05.01.2021) ist lediglich als Information zu verstehen und stellt keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Bitte informieren Sie sich regelmäßig unter https://www.landesregierung-hueringen.de/medien/medieninformationen-zu-covid-19 über die thüringenweiten Regelungen.
Beachten Sie bitte auch die aktuellen Regelungen bzw. Verordnungen der Landkreise und kreisfreien Städte. Hier kann es in nächster Zeit durchaus auch zu Einschränkungen für die Angelfischerei kommen.
Freundliche Grüße und ein kräftiges Petri Heil
André Pleikies
Geschäftsführer