Die Thüringer Kormoranverordnung gilt. Stellungnahmen privater Naturschutzverbände oder fragwürdige Aussagen von Naturschutzbehörden setzen sie nicht außer Kraft!

Der Landesanglerverband Thüringen e.V. bittet die Jägerschaft, die Möglichkeiten der Vergrämung und des Abschusses verantwortungsvoll und konsequent zu nutzen. Die Regulierung eines viel zu hohen Kormoranbestandes ist ein wichtiger und nachhaltiger Beitrag für den Artenschutz!

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In Teilen der Thüringer Jägerschaft besteht gegenwärtig Unsicherheit: Dürfen Kormorane an Talsperren, Speicher, Kiesseen, Teichen und Fließgewässer weiterhin geschossen werden? Drohen Jägerinnen und Jägern rechtliche Konsequenzen, wenn sie sich an der Bejagung beteiligen?

Auslöser dieser Fragen ist insbesondere eine Veröffentlichung des NABU Thüringen vom 27. Juli 2026. Darin vertreten der NABU und der Verein Thüringer Ornithologen die Auffassung, der Abschuss von Kormoranen an nicht fischereiwirtschaftlich genutzten Standgewässern sei rechtswidrig. Die Verbände berufen sich auf eine ihnen vorliegende juristische Bewertung und warnen vor möglichen rechtlichen Folgen. Diese Veröffentlichung sorgte bei einigen Jägerinnen und Jägern erheblich für Unsicherheit. Deshalb ist eine klare und sachliche Einordnung notwendig. Die Verbandsauffassungen einiger „Naturschutzverbände“ sind keine verbindlichen Rechtshinweise und ignorieren geltendes Recht – die Thüringer Kormoranverordnung.

Der NABU darf die Thüringer Kormoranverordnung kritisieren, ihre Rechtmäßigkeit infrage stellen und eine andere juristische Auffassung vertreten. Diese Auffassung ist jedoch für niemanden, auch nicht für Jägerinnen und Jäger verbindlich. Der NABU und der Verein Thüringer Ornithologen sind private Lobbyorganisationen. Sie sind weder Gerichte noch Vollzugsbehörden. Eine Pressemitteilung oder eine von einem Verband herangezogene juristische Bewertung kann eine geltende Rechtsverordnung nicht außer Kraft setzen, ändern oder außer Vollzug setzen.

Auch eine entschieden formulierte rechtliche Einschätzung bleibt eine unverbindliche Rechtsauffassung. Verbindliche Wirkungen können lediglich von gerichtlichen Entscheidungen, behördlichen Anordnungen oder einer Änderung der Verordnung ausgehen.

Veröffentlichungen und subjektive Aussagen eines privaten Verbandes haben diese Wirkung nicht!

Die Thüringer Kormoranverordnung gilt seit dem 28. März 2026 in ihrer geänderten Fassung. Der zuständige Minister des Thüringer Umweltministerium – Herr Tilo Kummer – hat zum Inkrafttreten ausdrücklich erklärt, dass Kormorane unter den Voraussetzungen der Verordnung künftig nicht nur an Fließgewässern, sondern auch an allen Standgewässern geschossen werden können, wenn sie Schäden an natürlich vorkommenden Tierarten verursachen. Der Minister begründet die Erweiterung ausdrücklich mit dem Schutz der heimischen, aktuell stark gefährdeten Fischbestände vor nachhaltigen Fraßschäden.


Der Kormoran unterliegt nicht dem Jagdrecht, sondern ist eine besonders geschützte Vogelart. Seine Tötung ist nur auf Grundlage der artenschutzrechtlichen Ausnahme und innerhalb der Voraussetzungen der Thüringer Kormoranverordnung zulässig. Kormorane dürfen in Thüringen grundsätzlich vom 16. August bis 31. März erlegt werden, sofern dies der Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden oder dem Schutz natürlich vorkommender Fischarten dient.

Berechtigt sind insbesondere Fischereiausübungsberechtigte sowie entsprechend beauftragte Personen mit gültigem Jagdschein. In Schutzgebieten gelten zusätzliche Einschränkungen. Die Abschüsse sind der unteren Naturschutzbehörde halbjährlich zu melden.

Bei Unsicherheiten zu einem konkreten Gewässer sollte vor dem Einsatz eine schriftliche Abstimmung mit dem Fischereiberechtigten erfolgen. Das schafft Handlungssicherheit und verhindert vermeidbare Missverständnisse. Der Kormoran ist neben dem mittlerweile ebenfalls zu hohen Fischotterbestand, die Hauptursache für den schlechten Zustand vieler unserer heimischen Fischarten. Der hohe Fraßdruck durch Prädatoren verhindert, dass zahlreiche Fischarten das reproduktionsfähige Alter erreichen und sich dauerhaft stabile Bestände entwickeln können. Ein einzelner Kormoran entnimmt täglich mindestens 500 Gramm Fisch. Bereits kleinere Gruppen entziehen einem Gewässer dadurch innerhalb kurzer Zeit erhebliche Mengen an Fischbiomasse, zerstören die Alterspyramide, das Beute – Räuber – Verhältnis und haben massive Auswirkungen auf das gesamte Gewässerökosystem.

Selbst Gewässer mit einer verbesserten Struktur und Durchgängigkeit können, wie eine Vielzahl von Studien bestätigen, unter dem anhaltenden hohen Fraßdruck von Prädatoren keine stabilen und sich selbst erhaltenden Fischbestände entwickeln. Strukturverbesserungen, die Durchgängigkeit der Gewässer und eine bessere Wasserqualität sind wichtig, reichen jedoch allein nicht für den guten Zustand unserer heimischen Fischfauna aus. Ihre Wirkung kann sich erst entfalten, wenn der deutlich zu hohe Kormoranbestand nachhaltig reguliert wird. Allein schon die Ergebnisse des Fisch – Monitorings in Thüringen seit vielen Jahren belegen eindeutig, dass die Hauptursache für die Gefährdung unserer heimischen Fischarten aktuell der zu hohe Kormoranbestand ist. Darum ist die Kormoranbejagung ein unverzichtbarer Bestandteil des Fischartenschutzes.

Entscheidend ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Jägerschaft und Fischereiberechtigten. Die örtlichen Angelvereine kennen die besonders belasteten Gewässerabschnitte, die betroffenen Fischbestände und die regelmäßig genutzten Einflugbereiche. Die Jägerinnen und Jäger bringen die erforderliche Erfahrung, sichere Waffenhandhabung und jagdliche Disziplin ein. Die Bejagung wirkt nicht nur durch die Entnahme einzelner Vögel. Bereits regelmäßiger Jagddruck kann dazu beitragen, Kormorane von besonders sensiblen Gewässerabschnitten fernzuhalten. Abschuss und Vergrämung können sich deshalb sinnvoll ergänzen.

Der Landesanglerverband Thüringen ruft die berechtigte Jägerschaft dazu auf, die Möglichkeiten der geltenden Kormoranverordnung konsequent zu nutzen, die Thüringer Berufs- und Angelfischerei zu unterstützen und damit einen wichtigen Beitrag für den Artenschutz zu leisten. Liebe Jägerinnen und Jäger, sucht den Kontakt zu den örtlichen Anglervereinen und Gewässerbewirtschaftern. Unterstützt eine planvolle, kontinuierliche, rechtskonforme und verantwortungsvolle Kormoranbejagung. Ohne eine wirksame Regulierung des deutlich zu hohen Kormoranbestandes in Thüringen wird es eine weitere Artenverarmung an und in vielen Thüringer Gewässern geben und ein Großteil unserer heimischen Fischarten werden, wenn überhaupt, nur noch durch Besatzmaßnahmen überleben.

Die Kormoranbejagung ist deshalb keine ergänzende Maßnahme, sondern eine grundlegende Voraussetzung für den Arten- und Gewässerschutz, insbesondere für den Schutz der heimischen Fischfauna. Doch wir hören in aller Regelmäßigkeit immer wieder die gleichen falschen Behauptungen seitens der Lobbyverbände, insbesondere vom NABU, leider auch von Vertretern einiger Naturschutzbehörden und in den Medien, es wären nicht die Prädatoren, wie der Kormoran schuld am kritischen Zustand unserer heimischen Fischfauna, sondern die ungenügende Struktur und Durchgängigkeit unserer Gewässer. Doch nunmehr werden sogar die Anglerinnen und Angler für die Gefährdung unserer heimischen Fischfauna verantwortlich gemacht. – Diese würden angeblich viel zu viele Fische fangen. In was für einer verkehrten Welt leben wir eigentlich, wo unseriöse, falsche Aussagen, welche nichts mit der Realität zu tun haben, ohne saubere Recherchen in den Medien veröffentlich werden oder sogar Eingang in behördliche oder politische Aussagen und Entscheidungen finden.  


Was ist die Realität?! – In 7 Monaten, von September bis März, frisst ein einziger Kormoran durchschnittlich über 126 kg und in einem Jahr durchschnittlich über 219 kg Fische. Jeder kann sich selbst ausrechnen, was zum Beispiel allein 1.700 oder 2.000 Kormorane im Jahr fressen. Eine Anglerin bzw. ein Angler fängt laut Fangstatistik im Durchschnitt deutlich unter 3 kg Fische im Jahr. Sicherlich werden auch von einigen 14 kg und mehr im Jahr gefangen, wie es jetzt der NABU öffentlich behauptet und auch Thema in der letzten Anhörung zum Fischartenschutz im Umweltausschuss des Thüringer Landtages war. Selbst diese 14 kg liegen deutlich unter dem was ein einziger Kormoran im Jahr frisst. Die große Mehrzahl der Anglerinnen und Angler kommen laut unseren Erhebungen nicht öfter als 4 bis 6 mal im Jahr zum Angeln und nicht jeder Angeltag ist ein Fangtag! Einige schaffen es zeitlich gar nicht und kommen trotz Fischereierlaubnisschein das gesamte Jahr nicht zum Angeln.  Übrigens ist es die organisierte Angelfischerei, welche mit ihrem privaten Geld, mit einer Vielzahl von Selbstbeschränkungen, von Hege- und Besatzmaßnahmen, Fangbegrenzungen, Mindestmaßen, der Ausweisung von Laichschonstrecken, Fischartenschutzprogrammen, eigenen Bruthäusern u.v.m. einen maßgeblichen Anteil am Überleben unserer heimischen Fischfauna hat. Doch allein der Einfall von 30 bis 70 Kormoranen in eines unserer sensiblen Thüringer Fließgewässer für wenige Tage reicht aus, um die Arbeit von vielen Jahren zunichte zu machen und den Fischbestand in der betroffenen Gewässerstrecke weitestgehend zu vernichten.

Darum unterstützt der Landesanglerverband Thüringen e. V. als mitgliederstärkster Angler- und Naturschutzverband im Freistaat Thüringen die Zusammenarbeit zwischen Jägerschaft, Anglervereinen und Fischereiberechtigten aktiv, im Interesse des Biotop- und Artenschutzes. Dazu gehören auch die Vermittlung von Kontakten zu örtlichen Anglervereinen und Jägern sowie die Bereitstellung geeigneter Muster für schriftliche Beauftragungen.

Der Landesanglerverband Thüringen e.V. dankt dem Landesjagdverband Thüringen e.V., den Kreisjägerschaften sowie allen Jägerinnen und Jägern, die sich aktiv für den Erhalt unserer attraktiven Gewässerlandschaften und den Schutz unserer heimischen Fischarten einsetzen auf das Herzlichste.

Kräftiges Petri Heil und Waidmannsheil!

Ihr Landesanglerverband Thüringen e.V.