Fischerprüfung Kyffhäuserkreis
Zuständig für die Zulassung zur Fischerprüfung ist die Untere Fischereibehörde. Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung ist der Nachweis, dass der Antragsteller an einem Vorbereitungslehrgang min. 30 Stunden teilgenommen hat. Zulässig, für den Nachweis eines Vorbereitungslehrganges, ist auch das Zertifikat des Online-Anbieters Fishingking.
Der Kyffhäuserkreis führt am 13.04.2024 eine Fischerprüfung durch. Für die Anmeldung zur Fischerprüfung steht die Untere Fischereibehörde unter der Telefonnummer (03632) 741–347 zur Verfügung.
Landratsamt Kyffhäuserkreis
Untere Fischereibehörde
Frau Grabe
Markt 8
99706 Sondershausen
Telefon: 03632 / 741-347
E-Mail: c.grabe@kyffhaeuser.de
Den Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung finden Sie hier: