Fischerprüfung Landkreis Nordhausen
Zuständig für die Zulassung zur Fischerprüfung ist die Untere Fischereibehörde. Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung ist der Nachweis, dass der Antragsteller an einem Vorbereitungslehrgang von min. 30 Stunden teilgenommen hat. Zulässig, für den Nachweis eines Vorbereitungslehrganges, ist auch das Zertifikat des Online-Anbieters Fishingking.
Interessenten stellen bitte einen schriftlichen Antrag (unter Vorlage einer Kopie Ihres Personalausweises, Vorder- u. Rückseite) an das:
Landratsamt Nordhausen
Untere Fischereibehörde
Behringstraße 3
99734 Nordhausen
Telefon: (03631) 911-3206 und (03631) 911-3001
Den Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung finden Sie hier: