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Fischerprüfung Landkreis Hildburghausen

Zuständig für die Zulassung zur Fischerprüfung ist die Untere Fischereibehörde. Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung ist der Nachweis, dass der Antragsteller an einem Vorbereitungslehrgang min. 30 Stunden teilgenommen hat. Zulässig, für den Nachweis eines Vorbereitungslehrganges, ist auch das Zertifikat des Online-Anbieters Fishingking.

Interessenten stellen bitte einen schriftlichen Antrag (unter Vorlage einer Kopie Ihres Personalausweises, Vorder- u. Rückseite) an das:

Landratsamt Hildburghausen
Untere Fischereibehörde
Wiesenstraße 18

98646 Hildburghausen

Den Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung finden Sie hier:

Die Veranstaltung ist beendet.