Diese Karte mit den eingezeichneten Gewässerstrecken und Gewässern dient ausschließlich der Orientierung. Bitte beachten Sie vor allem die Gewässerbeschreibung im Verzeichnis und die Gewässerausschilderung direkt vor Ort. Vielen Dank und ein kräftiges Petri Heil wünscht der LAVT.

Allgemeine Angelgewässer

19. Klingesee Stotternheim (B)

Das Gewässer ist von Stotternheim Zentrum in Richtung Schwerborn unmittelbar nach Überqueren der Bahnlinie geradeaus zum Kieswerk Wagner zu erreichen. Es liegt auf der linken Seite der Plattenstraße. Zugang auch über den Feldweg hinter dem Bahnübergang rechts in Richtung Schwansee möglich.

Für die Gewässer Nr. 17, 18 und 19 sind die folgenden Festlegungen zu beachten: Die Gewässer unterliegen dem Bergbaurecht. Der aktive Kiesabbau hat absoluten  Vorrang. Eine Behinderung der Arbeiten ist zu vermeiden und den Anweisungen der Mitarbeiter des Kieswerkes ist unbedingt Folge zu leisten.
Der Zugang zu den Angelbereichen hat ausschließlich zu Fuß zu erfolgen!

Pkw, Krafträder oder sonstige Fahrzeuge sind nicht im Betriebsgelände abzustellen. Von allen Produktionsanlagen ist ein Abstand von mindestens 25 m einzuhalten. Grundsätzlich ist jede Haftung des Verpächters gegenüber dem Pächter und Personen, die von ihm einen Erlaubnisschein erhalten haben, ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Verpächters.

Fischarten

Ein ausgewogener Besatz an Karpfen, Schleien, Hechten und Zandern und ein guter Altfischbestand erwarten den Angler.

Größe • 25 ha