41. Ilm in Gemarkung Oßmannstedt bis Zottelstedt

41. Ilm in Gemarkung Oßmannstedt bis Zottelstedt

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Diese Karte mit den eingezeichneten Gewässerstrecken und Gewässern dient ausschließlich der Orientierung. Bitte beachten Sie vor allem die Gewässerbeschreibung im Verzeichnis und die Gewässerausschilderung direkt vor Ort. Vielen Dank und ein kräftiges Petri Heil wünscht der LAVT.

Allgemeine Angelgewässer

41. Ilm in Gemarkung Oßmannstedt bis Niederrossla/ Zottelstedt

Mischgewässer
Ab 50 m oberhalb Brücke Gagarinstraße in Oßmannstedt bis Holzbrücke Oberroßla
Mischgewässer
Ab Ilmschlößchen Niederroßla bis Pachtgrenze Zottelstedt

Laichschonstrecken

  1. „Hohe Leite“ Beginn Brücke Gagarinstraße in Oßmannstedt ca.1,0 km flussabwärts Länge: ca. 0,5 km
  2. „Nußberg Niederroßla“ Beginn ca. 300 m unterhalb Stahlbau Niederroßla flussabwärts Länge: ca. 0,5 km

Ganzjähriges Angelverbot 50 m ober- und unterhalb der Fischaufstiege an den  Wehren Oberroßla und Niederroßla.

Bitte Ausschilderungen beachten! Gefangene Barsche bitte dem Gewässer entnehmen und nicht zurücksetzen.

Beachte! – In der Schonzeit der Bachforelle vom 01.10. bis 31.03. ist in den Ilmstrecken 41 und 43 das Angeln mit Raubfischködern, wie toter Köderfisch, Fetzenköder, Blinker, Spinner, Wobbler, Gummiködern etc. verboten!

Fischarten

Bachforelle, Regenbogenforelle, Äsche, Plötze, Barsch, Hecht, Gründling, Karpfen, Schleie, Aal, seltene und geschützte Kleinfischarten

Größe • 10,0 km, 11,7 ha

42. Ilm bei Zottelstedt / Mattstedt

42. Ilm bei Zottelstedt / Mattstedt

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Allgemeine Angelgewässer

42. Ilm bei Zottelstedt / Mattstedt

Angelstrecke 500 m oberhalb vom Wehr Zottelstedt/Sportplatz beginnend flussabwärts bis Wehr Mattstedt. Zufahrt über die B87, BP Tankstelle Apolda, Abzweig Zottelstedt.

Wichtig: Bitte die Ausschilderung beachten. Zugang zum Gewässer über das Ostufer.

Gefangene Barsche bitte dem Gewässer entnehmen und nicht zurücksetzen.

Fischarten

Plötze, Barsch, Aal, Karpfen, Hecht, Bachforelle

Größe • 0,8 km, ca. 0,6 ha

45. Angelhäuser Teich Arnstadt

45. Angelhäuser Teich Arnstadt

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Allgemeine Angelgewässer

45. Angelhäuser Teich Arnstadt

Flur 6, Ortslage Angelhausen/Oberndorf nahe Nettomarkt über Angelhäuser Straße Angelhausen zu erreichen.

Bitte beachten:

Das Parken auf den Grünflächen und dem Fußweg ist verboten!

Schonzeit für Zander vom 01.02. bis 31.05. In dieser Zeit ist das Angeln mit Kunstködern jeglicher Art, Drop Shot-Montagen, Köderfisch und Fetzenköder untersagt!

Fischarten

Karpfen, Zander, Plötze, Rotfeder, Hecht und Schleie

Größe • 1,7 ha

46. Neuer Kiessee Rudisleben

46. Neuer Kiessee Rudisleben

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Allgemeine Angelgewässer

46. Neuer Kiessee Rudisleben

Die Kiesgrube von „Märker Kies GmbH“ in Arnstadt Rudisleben liegt links vom Hauptweg im Betriebsgelände. Das Gewässer ist über die Bundesstraße B4, von Erfurt kommend, zu er-reichen. An der Kreuzung Rudisleben links in den Ort fahren, immer geradeaus, dann rechts in den Schulplatz abbiegen, bis Kieswerk (Feldstraße 40) oder über die Bundesstraße B4 von Arnstadt kommend fahren, im 1. Kreisel Richtung A71 nehmen, am Tierasyl links abbiegen und in Richtung Kieswerk fahren.

Während der Geschäftszeit darf das Betriebsgelände des Kieswerkes nur zum Be- und Entladen genutzt werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass der betriebliche Ablauf nicht behindert wird. Die Fahrzeuge sind nach dem Be- und Entladen außerhalb des Betriebsgeländes hinter der Schranke an der Feldstraße abzustellen.

Das Gewässer unterliegt dem Bergbaurecht. Der Kiesabbau hat absoluten Vorrang. Eine Behinderung der Arbeiten ist zu vermeiden und den Anweisungen der Mitarbeiter des Kieswerkes ist unbedingt Folge zu leisten.
Zu den Produktionsanlagen ist ein Abstand von mindestens 25 m einzuhalten. Der Bereich der Förderanlagen am Nordufer und Ostufer ist zur Beanglung gesperrt (siehe Beschilderung). Grundsätzlich ist jede Haftung des Verpächters gegenüber dem Pächter und Personen, die von ihm einen Erlaubnisschein erhalten haben, ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Ver-pächters.
Das Campen, z. B. das Aufstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und Zelten, ist verboten!

Schirmzelte (ohne Boden) sind erlaubt.

Am Nord- und Ostufer sind das Angeln und das Abstellen von Fahrzeugen auf Grund der Erweiterung des Kiesabbaus verboten.

Bitte Ausschilderung beachten!

Fischarten

Karpfen, Hecht, Barsch, Plötze, Rotfeder, Schleie, Zander, Karausche, Blei

Größe • 6 ha

47. Speicher Kromsdorf und Nachstau

47. Speicher Kromsdorf und Nachstau

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Allgemeine Angelgewässer

47. Speicher Kromsdorf und Nachstau

Dieser Stau liegt in der Nähe von Weimar und ist über die B7 in Richtung Jena über das Gewerbegebiet Süßenborn zu erreichen. Kurz vor der Ortslage Kromsdorf rechts auf den Feld-weg (Plattenweg) abbiegen und nach ca. 1 km erreichen Sie das Gewässer. Die Fahrzeuge sind am Anfang des Staudammes auf die dafür vorgesehene und ausgeschilderte Parkfläche abzustellen.

Bitte beachten. – Anglerautos sind mit einem hinter der Frontscheibe liegenden Park-schein zu versehen. Dieser liegt als Anlage dem Fischereierlaubnisschein bei bzw. kann in der Geschäftsstelle des LAVT angefordert werden.

Das Befahren des Staubereiches, der Wiesen und Ackerflächen mit dem Kfz ist untersagt. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Entzug des Fischereierlaubnisscheines. Außerdem können Schadensersatzansprüche durch die Eigentümer geltend gemacht werden.

Bitte beachten!
Schonzeit für Zander vom 01.02. bis 31.05. In dieser Zeit ist das Angeln mit Kunstködern jeglicher Art, Drop Shot-Montagen, Köderfisch und Fetzenköder untersagt!

Das Bootsangeln, auch mit dem Bellyboot, ist ganzjährig verboten!

Fischarten

Karpfen, Zander, Aal, Hecht, Schleie, Plötze, Rotfeder, Karausche, Barsch, Gründling, Giebel, Blei

Größe • 10,3 ha