Wir erhielten die vergangenen Tage immer wieder Anfragen, ob die Eisflächen der Gewässer betreten werden dürfen bzw. ob Eisangeln möglich bzw. erlaubt ist.
Auch wenn es Minusgrade gibt, sind die Eisflächen oft noch nicht dick genug um ausreichend tragfähig zu sein.
Darum weißt der Landesanglerverband Thüringen e.V. ausdrücklich alle Anglerinnen und Angler darauf hin, dass das Betreten von Eisflächen auf Gewässern mit erheblichen, oft unterschätzten Gefahren verbunden ist. Wir raten das Betreten von Eisflächen aktuell zu unterlassen.
Jeden Winter brechen Kinder und Erwachsene auf Eisflächen ein. Eine Person kann sich in der Regel bei diesen niedrigen Temperaturen nur maximal drei Minuten über Wasser halten. Kinder haben bereits nach zwei Minuten im Wasser kaum noch eine Überlebenschance.
Auch sind Hinweise von Gewässereigentümern in den Medien oder Ausschilderungen an den Gewässern, welche das Betreten von Eisflächen verbieten, zu berücksichtigen.
Wie dick muss das Eis sein, damit es trägt?
Bevor Gewässer freigegeben werden, muss das Eis auf stehenden Gewässern mindestens
15 Zentimeter dick sein, auf fließenden Gewässern sogar 20 Zentimeter. Dazu sind über mehrere Wochen zweistellige Minusgrade erforderlich.
Dunkles, transparentes Eis (Schwarzeis) ist meist sehr kompakt und tragfähig, weißes oder milchiges Eis hingegen ist deutlich weniger stabil.
Bei milchigem Eis ist oft die doppelte Dicke nötig, um dieselbe Tragkraft wie bei Schwarzeis zu erreichen.
Bitte beachten. – Schnee wirkt auf dem Eis übrigens wie eine Isolationsschicht und verhindert, dass die Kälte in das Eis eindringt. Zudem verdeckt der Schnee gefährliche Risse oder dünne Stellen im Eis.
Eine besondere Gefährdung besteht auf sämtlichen Gewässern, welche Pegelschwankungen oder Strömungseinflüssen unterliegen. Dazu gehören unter anderem auch Talsperren und Speicher.
Durch Pegeländerungen, Strömungen, Sonneneinstrahlung, unterschiedliche Wassertiefen sowie Zuflüsse kann das Eis von unten her ausdünnen oder aufbrechen, ohne dass dies an der Oberfläche erkennbar ist. Selbst geschlossene Eisflächen können daher jederzeit, selbst unter geringer Belastung, einbrechen.
Wie bereits aufgeführt, stellt ein Sturz ins eiskalte Wasser eine akute Lebensgefahr dar. Zudem ist eine Rettung auf instabilem Eis oftmals nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.
Wir möchten auch darauf hinweisen, dass wer eine nicht freigegebene Eisfläche betritt, auf eigene Gefahr handelt und in der Regel bei Rettungseinsätzen die Kosten für die Bergung zu tragen hat.
Wichtige Handlungshinweise um sich nicht zu gefährden bzw. Leben zu retten
Worauf sollten Sie achten?
Wenn Eis bricht, geschieht dies oft schlagartig und großflächig. Wenn es also unter ihren Füßen knackt und knistert oder sich schon Risse bilden, sollten sie sich sofort flach hinlegen, um das Gewicht zu verteilen. Dann robben sie langsam Richtung Ufer.
Was tun, wenn Sie eingebrochen sind?
Wenn sie einbrechen, sollten sie so schnell es geht die Arme ausbreiten, um ein Untertauchen zu verhindern. Brechen sie dann das Eis in der Richtung, aus der sie gekommen sind, so lange ab, bis es wieder dicker wird. Versuchen sie dann sich auf die Eisoberfläche zu rollen und zurück zu kriechen.
Wichtig. – Wenn sie sich befreien konnten, ziehen sie so schnell es geht die nasse Kleidung aus und wickeln sie sich in eine warme Decke ein.
Wie ist zu handeln, wenn jemand eingebrochen ist?
Setzt so schnell es geht einen Notruf 112 ab und rufen sie laut um Hilfe, damit sie ggf. Helfer vor Ort unterstützen können.
Geben sie den genauen Standort an und beschreiben sie die Situation.
Am besten, sie sprechen mit der eingebrochenen Person, um sie zu beruhigen.
Panik kann zu kraftzehrenden Bewegungen führen, die das Eis weiter brechen lassen.
Bitte versuchen sie nie, eine Person an der Hand aus dem Loch herauszuziehen. Es besteht die Gefahr, dass sie selbst in das Eisloch gezogen werden.
Nähern sie sich der Einbruchstelle niemals stehend, sondern verteilen sie ihr Körpergewicht auf eine möglichst große Fläche. Am besten ist eine Unterlage, wie ein breites Brett, eine Leiter oder ein Schlitten.
Sie können auch lange Gegenstände wie Äste, Stangen, Schals, Abschleppseile oder eine Leiter zum Herausziehen verwenden.
Wichtig! – Nach der Rettung müssen die Personen unbedingt waagerecht liegen. Wenn ein stark unterkühlter Mensch plötzlich aufrecht hingestellt wird, fließt das kalte Blut aus den Extremitäten zum Herzen und kann zum Herzstillstand führen. Diesen Effekt nennt man auch Afterdrop.
Vielleicht klingen unsere Handlungshinweise für einige banal, doch sie können Leben retten!
Der Landesanglerverband Thüringen e.V. appelliert nochmals an alle Anglerinnen und Angler, die eigene Sicherheit sowie die Sicherheit Dritter stets an erste Stelle zu setzen, unsere Hinweise zu berücksichtigen und das Betreten von Eisflächen aktuell unbedingt zu unterlassen.
Wir raten eindringlich von Kontroll- oder Betretungsgängen über gefrorene Gewässer sowie vom Eisangeln ab!
Das Steueränderungsgesetzes wurde durch den Bundesrat verabschiedet und bringt für Ehrenamtler wichtige Verbesserungen ab 1. Januar 2026
Sehr geehrter Vorstand, liebe Mitglieder,
auf Grund zahlreicher steuerlicher Änderungen im Jahr 2026, auch für steuerbegünstigte Körperschaften (Vereine) haben wir diese für Sie in übersichtlicher Form zusammengestellt.
Grundsätzlich sind diese Änderungen für unsere Vereine positiv. Sie verfolgen das Ziel, ehrenamtliches, gemeinnütziges Engagement zu fördern, die Bürokratie abzubauen und die finanziellen Spielräume zu verbessern.
Nachfolgend die wichtigsten Verbesserungen:
Ehrenamtspauschale Für Tätigkeiten in Vereinen oder Organisationen, die nach § 52 der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind, galt bisher eine Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) von bis zu 840,00 Euro pro Jahr. Dieser Betrag wurde nunmehr auf bis zu960,00 Euro pro Jahr angehoben.
Übungsleiterpauschale Auch die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) erhöhte sich für Betreuer, Ausbilder und Trainer von bisher 3.000,00 Euro auf bis zu 3.300,00 Euro pro Jahr.
Ausweitung des Haftungsprivilegs Die Vergütungsgrenze für Haftungsbeschränkungen und Freistellungsansprüche des Vereins und deren Mitglieder wurde von 840,00 Euro auf nunmehr 3.300,00 Euro jährlich angehoben. Die Haftungsprivilegierung für ehrenamtlich Tätige gilt nun einheitlich bis zu einer Einnahmengrenze von 3.300 Euro. Damit entsteht mehr Rechtssicherheit und das persönliche Haftungsrisiko im Vereinsrecht wird deutlich gemindert.
Freigrenze für die zeitnahe Mittelverwendung gemeinnütziger Organisationen Weiterhin bleiben steuerbegünstigte Körperschaften (Vereine) verpflichtet, ihre Einnahmen, wie Mitgliedsbeiträge, Spenden, Erlöse aus wirtschaftlicher Tätigkeit oder Vermögensverwaltung grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren für ihre gemeinnützigen Zwecke zu verwenden.
Diese sogenannte „zeitnahe Mittelverwendung“ ist verbunden mit einem detaillierten Mittelverwendungsnachweis, welcher oft einen erheblichen Bürokratieaufwand bedeutet. Um diesen insbesondere für kleinere Organisationen/ Vereine zu verringern, wurde die bisherige Freigrenze von unter 45.000 Euro Jahreseinnahmen, unterhalb derer die Pflicht zum Mittelverwendungsnachweis nicht besteht, deutlich angehoben. Nunmehr gilt eine Freigrenze von 100.000,000 Euro Jahreseinnahmen, was nicht nur den Bürokratieaufwand senkt, sondern auch die Bildung von Rücklagen erleichtert und damit mehr finanziellen Spielraum schafft.
Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steigt Die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 Abs. 3 AO) steigt von 45.000,00 auf 50.000,00 Euro Umsatz pro Jahr. Das heißt für kleinere Vereine, dass sie grundsätzlich von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit sind, wenn die Einnahmen des Vereins aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (einschließlich Umsatzsteuer) jährlich 50.000,00 Euro nicht übersteigen (§ 64 Abs. 3 AO). Erst oberhalb dieser Grenze werden Körperschaft- und Gewerbesteuer fällig.
Da die Einnahmen von Vereinen je nach Herkunft steuerlich unterschiedlich behandelt werden, ist es in diesem Fall wichtig, dass der Verein im Rahmen seiner Buchhaltung diese dem ideellen Bereich, der Vermögensverwaltung, dem Zweckbetrieb oder dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb richtig zugeordnet.
Weitere Änderungen seit Jahresbeginn:
Erhöhung der Entfernungspauschale – Ab dem 1. Januar 2026 beträgt diese einheitlich38 Cent je Entfernungskilometer, dies vom ersten Kilometer an. Die Neuregelung gilt unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel.
Der Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro pro Stunde (bisher: 12,82 Euro). Die Minijob-Grenze steigt auf 603,00 Euro (bisher: von 556,00 Euro).
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie – mit Ausnahme der Abgabe von Getränken – wird von 19 % auf 7 % reduziert.
Abschließend möchten wir noch einmal auf das Ehrenamtspaket des Freistaates Thüringen hinweisen. Die Landesregierung hat ein eigenes Ehrenamtsministerium geschaffen und mit dem Thüringer Ehrenamtsgesetz bereits konkrete Verbesserungen umgesetzt – darunter die Abschaffung der GEMA-Gebühren für Vereine sowie neue und ausgeweitete Förderprogramme.
Für eventuell weitergehende Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen ein gesundes, erfolgreiches und vor allem friedliches Jahr 2026 sowie eine erlebnisreiche Angelsaison.
Mit freundlichen Grüßen und einem kräftigen Petri Heil
an alle Freunde und Unterstützer der Angelfischerei,an alle Anglerinnen und Angler und besonders an alle Mitglieder, Vereinsvorsitzende und Vorständedes Landesanglerverbandes Thüringen e.V.
Gern möchte ich Weihnachten zum Anlass nehmen mich bei allen unseren Freunden und Unterstützern, aber vor allem bei unseren Vereinen für die angenehme Zusammenarbeit, für Ihr Mitwirken bei der erfolgreichen Entwicklung des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. und für das uns gegebene Vertrauen herzlich zu bedanken.
Auch im Jahr 2025 riss die positive Mitgliederentwicklung des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. nicht ab. So sind 5 neue Vereine unserem Verband beigetreten und für das kommende Jahr liegen bereits weitere 4 Aufnahmeanträge vor.
Damit sind im Landesanglerverband Thüringen e.V. aktuell 254 Vereine mit rund 20.000 Mitgliedern organisiert. Diese positive Entwicklung ist keine Selbstverständlichkeit, insbesondere in Zeiten, wo die Probleme in unserer Gesellschaft nicht kleiner werden und zunehmend auch unsere Vereine bzw. unseren Verband erreichen.
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Offensichtlich sieht die große Mehrheit der Vereine den LAVT auch weiterhin als zuverlässigen Partner und Vertreter ihrer Interessen und honoriert unsere geradlinige, ehrliche Arbeit unter dem Motto: Wir versprechen nichts, was wir nicht halten können, doch wir tun alles, was uns möglich ist.“
Auf unserer Jahreshauptversammlung konnten wir eindrucksvoll die sich stetig fortsetzende, erfolgreiche Entwicklung unseres Verbandes darstellen. An dieser Stelle ein besonderes Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle, welche mit viel Fleiß und Einsatzwillen ihre Arbeitsaufgaben erfüllen. Dabei braucht es oft viel Einfühlungsvermögen und Geduld, um die Anliegen und Probleme der Vereine, wenn möglich zur Zufriedenheit, bearbeiten zu können.
Doch vor allem haben wir diese überaus erfolgreiche Entwicklung des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. dem engagierten, umsichtigen Wirken unseres Geschäftsführers André Pleikies zu verdanken, welcher das große Schiff LAVT nunmehr seit 26 Jahren erfolgreich durch so manchen Sturm manövriert hat.
Ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam mit unseren Vereinen auch das Jahr 2026 erfolgreich gestalten werden. Dabei würden wir uns sehr über eine noch größere Unterstützung durch unsere Vereine freuen.
Grundsätzlich stellt sich unser Verband gegen Privilegien, Bevormundung und Ausgrenzung. Wir wünschen uns mehr Mut zum Widerspruch und mehr Aktionismus von der interessierten, weltoffenen, momentan zu leisen Mehrheit in unserer Gesellschaft.
Unser Verband fordert seit langem einen verantwortungsvollen, nachhaltigen Natur- und Artenschutz, welcher nicht ausgrenzt und der nicht bestimmte Interessengruppen oder nur wenige Arten gezielt privilegiert. Wir lehnen einen einseitigen Artenschutz, der im Ergebnis andere heimische Arten in ihrer Existenz gefährdet, siehe Kormoran, Fischotter etc., faktenbasiert strikt ab. Deshalb fordern wir seit langem die richtigen, politischen Entscheidungen.
Das gleiche gilt für die Entbürokratisierung, welche bisher ein reines Wahlversprechen geblieben ist. In der Angelfischerei gab es noch nie so viele Aufzeichnungspflichten und unnötigen Verwaltungsaufwand für die Verbände, Vereine und den Angler am Wasser, wie aktuell.
Hegepläne ohne jeglichen praktischen Nutzen, da die Gewässer vom Kormoran leergefressen sind, Listen über Listen, die meisten ohne jeglichen Mehrwert oder das sich diese jemals wieder jemand ansehen würde. Wir könnten allein den Verwaltungsaufwand in der Angelfischerei um 80 % reduzieren, ohne dass es Einfluss auf die Fischhege oder die tatsächlich notwendigen Nachweispflichten hätte.
Trotz dieser notwendigen, offenen Worte, bitte, vergessen Sie bei aller Hektik nie, Zeit ist ein Geschenk. Da tut es in vielerlei Hinsicht gut, an den Feiertagen einen Moment innezuhalten und denen Aufmerksamkeit und Liebe zu schenken, die das ganze Jahr über für Sie da waren.
Sicherlich warten im Jahr 2026 wieder viele neue Herausforderungen auf uns alle, für welche wir viel Kraft und Optimismus benötigen. Doch wir alle sollten uns auf ein Frohes und friedliches Weihnachtsfest freuen. Darum genießen Sie die besinnlichen Stunden im Kreis Ihrer Familie und mit Freunden.
Von Herzen wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest sowie Glück, Gesundheit und persönliches Wohlergehen für das neue Jahr. Doch vor allem wünsche ich uns und allen Menschen auf der Welt Frieden, Frieden und nochmals Frieden.
Der Rat hat am 28.10.2025 eine politische Einigung über neue Beschränkungen der Fischfänge für die wichtigsten Fischbestände der Ostsee, nämlich Hering, Sprotte, Kabeljau, Lachs, Scholle getroffen, um nachhaltige Bestände und einen lebensfähigen Fischereisektor für die Zukunft zu gewährleisten.
Die Vereinbarung über die zulässigen Gesamtfänge (TACs) und nationale Quoten für 2026 steht im Allgemeinen im Einklang mit den wissenschaFlichen Ratschlägen des Internationalen Rates für die Erforschung des Meeres (ICES) und legt die Höchstmengen fest, die jeder Mitgliedstaat für jeden Fischbestand fangen darf.
Die EU-Fischereiminister berücksichtigten sowohl ökologische als auch sozioökonomische Aspekte, um nachhaltige Fischereipraktiken zu gewährleisten und gleichzeitig den Lebensunterhalt der Fischerei in der Fischereiindustrie zu unterstützen.
Der Rat beschloss, die Fangmöglichkeiten für Sprotte um 45 % im Einklang mit den wissenschaflichen Ratschlägen des ICES zu erhöhen.
Hering
Die Fanggrenzen für zentralbaltischen Hering wurden um 15 % erhöht. Der Rat stimmte auch dem Vorschlag der Kommission für eine dreimonatige Schließung des Laichs zu. In Bezug auf den Hering im Golf von Riga einigten sich die Minister darauf, den TAC im Vergleich zu 2025 um 17 % zu senken. Fanggrenzen für den westlichen Ostseehering blieben unverändert. Im Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Fischerei erlaubt, aber die Ausnahmeregelung für die Kleinfischerei wurde beibehalten. Um einen Rückgang unter nachhaltige Niveaus zu verhindern, wurde der Fang von Bothnian-Hering um 40 % reduziert. Ein vorläufiger TAC ist bis zum 31. Oktober 2025 festgelegt, einschließlich Abhilfemaßnahmen. Die Bestandsgröße von Bothnian-Hering nimmt weiter ab und hat einen der niedrigsten Standwerte seit Aufzeichnungen erreicht. Der Rat stimmte auch dem Vorschlag der Kommission für eine dreimonatige Schließung des Laichs zu.
Lachs
Der Rat beschloss, die Fangmöglichkeiten für Lachs im Finnischen Golf um 1 % und die Fanggrenze für Lachs im Ostseehauptbecken um 27 % zu senken. Sie beschloss, die begleitenden Maßnahmen in Bezug auf die Sommerküstenfischerei in den Unterteilungen 29 N, 30 und 31 und die Freizeitfischerei nur für aufzuchtlachs beizubehalten.
Kabeljau
Da sich sowohl die Kabeljaubestände der Ost- als auch der westlichen Ostsee immer noch in einem sehr schlechten Zustand befinden, stimmte der Rat zu, weiterhin TACs nur für Beifänge festzulegen, um die Erholung der Bestände zu ermöglichen. Im Vergleich zu 2025 wurden die Fanggrenzen sowohl für den östlichen als auch für den baltischen Kabeljau beibehalten. Um die Situation dieser Bestände zu verbessern, stimmte der Rat dem Vorschlag der Kommission zu, das Verbot des Freizeitfischens in der gesamten Region aufrechtzuerhalten.
Scholle
Die Fangbeschränkungen für Schollen werden nach wissenschaflichen Empfehlungen um 3 % reduziert.
Über das Baltikum hinaus hat der Rat auch über Fangmöglichkeiten für Norwegen in der Nordsee entschieden, ein Bestand, der von der EU und dem Vereinigten Königreich geteilt wird. Nach Konsultationen mit dem Vereinigten Königreich einigten sich die Delegationen darauf, die gleiche Grenze von 400 Tonnen nur für Beifische einzuhalten.
Nächste Schritte
Der Rat wird den Beschluss auf einer bevorstehenden Tagung förmlich verabschieden, sobald der Text in allen EU-Sprachen fertiggestellt ist.
Hintergrund
Der Rat setzt Beschränkungen für die Menge an Fisch, die in EU-Gewässern gefangen werden können, um eine Erschöpfung der Fischbestände zu vermeiden. Der Rat spielt eine Schlüsselrolle bei der Festlegung dieser Fanggrenzen, da er allein in diesem Bereich über Entscheidungskompetenz verfügt.
Die Zustimmung des Rates basiert auf einem Vorschlag der Kommission und der wissenschaFlichen Beratung von ICES. Es steht auch im Einklang mit den Zielen der Gemeinsamen Fischereipolitik sowie mit den Bestimmungen des Mehrjahresplans für Ostseebestände.
Die Arbeit von BALTFISH, dem regionalen Fischereiforum für die Ostsee, das derzeit von Schweden geleitet wird, trug zu den Bemühungen des Rates bei, eine Einigung zu erzielen.
Die Ostsee steht vor zahlreichen Herausforderungen, darunter der Verlust der biologischen Vielfalt, der Klimawandel, die Auswirkungen der Überfischung in der Vergangenheit und ein hoher Gehalt an Schadstoffen und Müll. Um diesen Herausforderungen zu begegnen und eine nachhaltige Fischerei und eine gesunde Meeresumwelt zu gewährleisten, bevorzugt die EU einen langfristigen Ansatz für die Nachhaltigkeit.
Am Sonntag, den 07. September 2025, führte der Landesanglerverband Thüringen e.V. gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Günthersleben-Wechmar sowie der staatlichen Fischereiaufsicht eine umfangreiche Gewässerkontrolle am Stausee Wechmar durch.
Bereits im August 2025 fand am Stausee eine Beratung mit Vertretern der Fischereigenossenschaft „Stausee Wechmar“, der Thüringer Fernwasserversorgung (TFW), der Gemeinde Drei Gleichen sowie dem Landesanglerverbandes Thüringen e.V. statt. Ziel dieser gemeinsamen Initiative ist es, künftig verstärkt und koordiniert gegen illegale Müllentsorgung vorzugehen und den Schutz des Gewässers langfristig sicherzustellen. Über diese Vereinbarungen berichtete auch die Thüringer Allgemeine.
Bei der Kontrolle am 07.09.2025 wurden verschiedene Uferbereiche rund um den Stausee überprüft. Dabei standen sowohl die Prüfung gültiger Fischereiberechtigungen als auch die Kontrolle der Müllentsorgung im Vordergrund. Festgestellte Verstöße werden konsequent verfolgt.
Rechtlicher Hinweis: Nach dem Thüringer Abfallwirtschaftsgesetz können Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Müllentsorgung mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Der Landesanglerverband Thüringen bedankt sich ausdrücklich bei Gemeinde Drei Gleichen und der staatlichen Fischereiaufsicht für die hervorragende Zusammenarbeit und Unterstützung.
Durch die enge Kooperation aller Beteiligten können der Stausee Wechmar und sein sensibles Ökosystem langfristig geschützt und erhalten werden.
Sehr geehrte Vorstände, Liebe Anglerinnen und Angler,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das zuvor aufgrund der Geflügelpest verhängte Betretungsverbot für das Hochwasserrückhaltebecken Straußfurt aufgehoben wurde.
Nach aktueller Bewertung der Lage durch den Landkreis Sömmerda besteht keine Einschränkung mehr für das Betreten oder die Nutzung des Gewässers. Die entsprechenden Regelungen der Allgemeinverfügung sind außer Kraft gesetzt.
Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und Ihr verantwortungsvolles Verhalten während der Sperrzeit.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.