Der Rat hat am 28.10.2025 eine politische Einigung über neue Beschränkungen der Fischfänge für die wichtigsten Fischbestände der Ostsee, nämlich Hering, Sprotte, Kabeljau, Lachs, Scholle getroffen, um nachhaltige Bestände und einen lebensfähigen Fischereisektor für die Zukunft zu gewährleisten.
Die Vereinbarung über die zulässigen Gesamtfänge (TACs) und nationale Quoten für 2026 steht im Allgemeinen im Einklang mit den wissenschaFlichen Ratschlägen des Internationalen Rates für die Erforschung des Meeres (ICES) und legt die Höchstmengen fest, die jeder Mitgliedstaat für jeden Fischbestand fangen darf.
Die EU-Fischereiminister berücksichtigten sowohl ökologische als auch sozioökonomische Aspekte, um nachhaltige Fischereipraktiken zu gewährleisten und gleichzeitig den Lebensunterhalt der Fischerei in der Fischereiindustrie zu unterstützen.
Der Rat beschloss, die Fangmöglichkeiten für Sprotte um 45 % im Einklang mit den wissenschaflichen Ratschlägen des ICES zu erhöhen.
Hering
Die Fanggrenzen für zentralbaltischen Hering wurden um 15 % erhöht. Der Rat stimmte auch dem Vorschlag der Kommission für eine dreimonatige Schließung des Laichs zu. In Bezug auf den Hering im Golf von Riga einigten sich die Minister darauf, den TAC im Vergleich zu 2025 um 17 % zu senken. Fanggrenzen für den westlichen Ostseehering blieben unverändert. Im Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Fischerei erlaubt, aber die Ausnahmeregelung für die Kleinfischerei wurde beibehalten. Um einen Rückgang unter nachhaltige Niveaus zu verhindern, wurde der Fang von Bothnian-Hering um 40 % reduziert. Ein vorläufiger TAC ist bis zum 31. Oktober 2025 festgelegt, einschließlich Abhilfemaßnahmen. Die Bestandsgröße von Bothnian-Hering nimmt weiter ab und hat einen der niedrigsten Standwerte seit Aufzeichnungen erreicht. Der Rat stimmte auch dem Vorschlag der Kommission für eine dreimonatige Schließung des Laichs zu.
Lachs
Der Rat beschloss, die Fangmöglichkeiten für Lachs im Finnischen Golf um 1 % und die Fanggrenze für Lachs im Ostseehauptbecken um 27 % zu senken. Sie beschloss, die begleitenden Maßnahmen in Bezug auf die Sommerküstenfischerei in den Unterteilungen 29 N, 30 und 31 und die Freizeitfischerei nur für aufzuchtlachs beizubehalten.
Kabeljau
Da sich sowohl die Kabeljaubestände der Ost- als auch der westlichen Ostsee immer noch in einem sehr schlechten Zustand befinden, stimmte der Rat zu, weiterhin TACs nur für Beifänge festzulegen, um die Erholung der Bestände zu ermöglichen. Im Vergleich zu 2025 wurden die Fanggrenzen sowohl für den östlichen als auch für den baltischen Kabeljau beibehalten. Um die Situation dieser Bestände zu verbessern, stimmte der Rat dem Vorschlag der Kommission zu, das Verbot des Freizeitfischens in der gesamten Region aufrechtzuerhalten.
Scholle
Die Fangbeschränkungen für Schollen werden nach wissenschaflichen Empfehlungen um 3 % reduziert.
Über das Baltikum hinaus hat der Rat auch über Fangmöglichkeiten für Norwegen in der Nordsee entschieden, ein Bestand, der von der EU und dem Vereinigten Königreich geteilt wird. Nach Konsultationen mit dem Vereinigten Königreich einigten sich die Delegationen darauf, die gleiche Grenze von 400 Tonnen nur für Beifische einzuhalten.
Nächste Schritte
Der Rat wird den Beschluss auf einer bevorstehenden Tagung förmlich verabschieden, sobald der Text in allen EU-Sprachen fertiggestellt ist.
Hintergrund
Der Rat setzt Beschränkungen für die Menge an Fisch, die in EU-Gewässern gefangen werden können, um eine Erschöpfung der Fischbestände zu vermeiden. Der Rat spielt eine Schlüsselrolle bei der Festlegung dieser Fanggrenzen, da er allein in diesem Bereich über Entscheidungskompetenz verfügt.
Die Zustimmung des Rates basiert auf einem Vorschlag der Kommission und der wissenschaFlichen Beratung von ICES. Es steht auch im Einklang mit den Zielen der Gemeinsamen Fischereipolitik sowie mit den Bestimmungen des Mehrjahresplans für Ostseebestände.
Die Arbeit von BALTFISH, dem regionalen Fischereiforum für die Ostsee, das derzeit von Schweden geleitet wird, trug zu den Bemühungen des Rates bei, eine Einigung zu erzielen.
Die Ostsee steht vor zahlreichen Herausforderungen, darunter der Verlust der biologischen Vielfalt, der Klimawandel, die Auswirkungen der Überfischung in der Vergangenheit und ein hoher Gehalt an Schadstoffen und Müll. Um diesen Herausforderungen zu begegnen und eine nachhaltige Fischerei und eine gesunde Meeresumwelt zu gewährleisten, bevorzugt die EU einen langfristigen Ansatz für die Nachhaltigkeit.
Am Sonntag, den 07. September 2025, führte der Landesanglerverband Thüringen e.V. gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Günthersleben-Wechmar sowie der staatlichen Fischereiaufsicht eine umfangreiche Gewässerkontrolle am Stausee Wechmar durch.
Bereits im August 2025 fand am Stausee eine Beratung mit Vertretern der Fischereigenossenschaft „Stausee Wechmar“, der Thüringer Fernwasserversorgung (TFW), der Gemeinde Drei Gleichen sowie dem Landesanglerverbandes Thüringen e.V. statt. Ziel dieser gemeinsamen Initiative ist es, künftig verstärkt und koordiniert gegen illegale Müllentsorgung vorzugehen und den Schutz des Gewässers langfristig sicherzustellen. Über diese Vereinbarungen berichtete auch die Thüringer Allgemeine.
Bei der Kontrolle am 07.09.2025 wurden verschiedene Uferbereiche rund um den Stausee überprüft. Dabei standen sowohl die Prüfung gültiger Fischereiberechtigungen als auch die Kontrolle der Müllentsorgung im Vordergrund. Festgestellte Verstöße werden konsequent verfolgt.
Rechtlicher Hinweis: Nach dem Thüringer Abfallwirtschaftsgesetz können Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Müllentsorgung mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Der Landesanglerverband Thüringen bedankt sich ausdrücklich bei Gemeinde Drei Gleichen und der staatlichen Fischereiaufsicht für die hervorragende Zusammenarbeit und Unterstützung.
Durch die enge Kooperation aller Beteiligten können der Stausee Wechmar und sein sensibles Ökosystem langfristig geschützt und erhalten werden.
Sehr geehrte Vorstände, Liebe Anglerinnen und Angler,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das zuvor aufgrund der Geflügelpest verhängte Betretungsverbot für das Hochwasserrückhaltebecken Straußfurt aufgehoben wurde.
Nach aktueller Bewertung der Lage durch den Landkreis Sömmerda besteht keine Einschränkung mehr für das Betreten oder die Nutzung des Gewässers. Die entsprechenden Regelungen der Allgemeinverfügung sind außer Kraft gesetzt.
Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und Ihr verantwortungsvolles Verhalten während der Sperrzeit.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Derzeit kommt es in Thüringen und auch bundesweit zu vermehrten Nachweisen der Geflügelpest (aviäre Influenza, H5N1). Sie tritt sowohl bei Wildvögeln als auch in Geflügelhaltungen auf. Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Risiko einer Einschleppung und Weiterverbreitung aktuell als hoch ein.
Ist die Geflügelpest für Menschen gefährlich? Nach aktuellem Stand setzen Infektionen des Menschen einen intensiven direkten Kontakt mit infiziertem Geflügel voraus. Obwohl Übertragungen mit bestimmten Subtypen vom Tier auf den Menschen bekannt sind, kamen diese bislang nur selten vor. Für Menschen besteht laut Robert Koch-Institut zwar kein relevantes Risiko, jedoch sollten Anglerinnen und Angler besondere Vorsicht walten lassen.
Partikel des Vogelgrippevirus
Seit 2024 zirkuliert in der USA ein Geflügelpeststamm (H5N1, Stamm (B3.13)) welcher in Geflügelbetrieben und erstmals in Milchkuhherden festgestellt wurde. Es kam zu Infektionen von Personen, die im Vorfeld engen Kontakt zu infizierten Rindern bzw. Geflügel hatten. Die an Geflügelpest erkrankten Personen wiesen vorwiegend eine milde Symptomatik auf. Gemäß Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurden seit 2003 weltweit über 2.600 Erkrankungen beim Menschen und 1.100 Todesfälle mit aviärer Influenza nachgewiesen, überwiegend im asiatisch-pazifischen Raum. In Deutschland sind bislang keine Erkrankungen beim Menschen mit aviären Influenzaviren bekannt geworden.
Wie bei allen Geflügelpestviren sind generell erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell infiziertem Geflügel und Wildvögeln einzuhalten.
Welches Geflügel kann an der Geflügelpest erkranken?
Grundsätzlich können alle Vogelarten an der Hochpathogenen Aviären Influenza (klassischen Geflügelpest) erkranken. Hühner und Puten sind besonders empfänglich. Auch bestimmte Wildvögel sind sehr empfänglich, vor allem Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse und Möwen), Greifvögel wie Habichte und Bussarde sowie aasfressende Vögel wie Krähen. Andere Vogelgruppen wie zum Beispiel Tauben können das Virus in sich tragen, spielen aber eine untergeordnete Rolle bei der Verbreitung des Virus und erkranken in der Regel nicht.
Können auch andere Haustiere, wie Hunde und Katzen infiziert werden?
Fleischfresser, wie Hunde und Katzen, können sich theoretisch infizieren, wenn sie große Mengen des Erregers aufnehmen. Bisher ist in Thüringen noch kein Fall bekannt. Hunde und Katzen können das Virus allerdings weiterverbreiten. Daher sollte ein direkter Kontakt mit toten oder kranken Vögeln verhindert werden.
Unsere Angelgewässer und Uferzonen werden regelmäßig von Wildvögeln aufgesucht, die als natürliche Wirte des Virus gelten. Gerade an größeren Teichen, Seen und Stauseen besteht daher die Möglichkeit, dass das Virus über Kot oder Kadaver in die Umwelt gelangt. Angler bewegen sich oft in diesen Bereichen – deshalb gilt: Aufmerksamkeit und Hygiene sind entscheidend.
Wir bitten daher folgende Verhaltensweisen zu beachten:
Kontakt vermeiden
Kein direkter Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln.
Hunde bitte anleinen – insbesondere in Bereichen mit vielen Wasservögeln.
Kadaverfunde nicht selbst entfernen, sondern unverzüglich dem zuständigen Veterinär- oder Umweltamt melden.
Hygiene beachten
Zur Vorbeugung empfehlen wir nach dem Angeln die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren, dies unbedingt nach Kontakt mit Wildvögeln und ihren Ausscheidungen
Angel- und Bootsausrüstung reinigen, vor allem nach Aufenthalten an Gewässern mit hohem Wildvogelaufkommen
Kontaktflächen (z. B. Kescher, Sitzbretter, Rutenauflagen) regelmäßig desinfizieren
Hinweise vor Ort befolgen
Beachten Sie Sperrungen, Warnschilder oder Allgemeinverfügungen, die durch Behörden oder Gewässerpächter erlassen wurden.
Informieren Sie sich über aktuelle Schutz- und Stallpflichtgebiete auf den offiziellen Informationsseiten der jeweiligen Bundesländer
Vögel bitte nicht füttern!
Die gezielte Fütterung führt zu Ansammlungen von Vögeln an den Futterplätzen und begünstigt die Übertragung des Virus von Vogel zu Vogel. Darüber hinaus sollten Wildvögel, insbesondere Wasservögel aus Gründen der allgemeinen Hygiene und der Verhindernung von Gewässerverschmutzungen (betrifft vor allem Kleine Gewässer) grundsätzlich nicht gefüttert werden.
Geflügelhaltung im Umfeld
Wer selbst Geflügel hält, sollte die Sicherheitsmaßnahmen und Stallpflicht konsequent einhalten.
Das Risiko einer Übertragung von Wildvögeln auf Hausgeflügel wird vom FLI als hoch bewertet.
Kleidung und Ausrüstung, die beim Angeln genutzt wird, nicht gleichzeitig in der Geflügelhaltung verwenden.
Aktuelle Situation in Thüringen Stand 23.10.2025:
Strengere Regeln nach Vogelgrippe-Fällen
Für alle Geflügelhalter in Thüringen gelten seit Dienstag außerdem besondere Hygienevorschriften. Hintergrund ist laut dem Landesamt für Verbraucherschutz der Ausbruch der Vogelgrippe im Landkreis Greiz Anfang Oktober. Dort hatte das Landesamt für Verbraucherschutz bereits am 2. und 6. Oktober zwei Ausbrüche der Geflügelpest registriert. Hunderte Tiere waren durch das H5N1-Virus verendet oder mussten getötet werden.
Nach Ausbruch im Landkreis Greiz ist die Überwachungszone im Saale-Orla-Kreis noch erweitert worden. Hintergrund ist nach Angaben des Landratsamtes in Schleiz, dass ein weiterer Geflügelbetrieb 200 Meter entfernt vom ursprünglichen Ausbruchsbetrieb von der Vogelgrippe betroffen ist. Im Landkreis Greiz sei daher die Schutzzone ausgeweitet worden, im Saale-Orla-Kreis werde die Überwachungszone nun auf Teile der Gemeinde Geroda ausgeweitet. In den betroffenen Gebieten muss Geflügel im Stall bleiben.
Das Landesamt für Verbraucherschutz teilte mit, dass am Eingang zu Ställen Wannen oder Matten mit Desinfektionsmittel für Schuhe bereitstehen müssen. Schutzkleidung sei ebenso vorgeschrieben wie das Reinigen und Desinfizieren von Geräten, leeren Ställen und Fahrzeugen.
In den vergangenen Tagen wurden im Norden Thüringens zahlreiche tote Tiere entdeckt. Allein am Stausee Kelbra auf der Grenze von Thüringen und Sachsen-Anhalt waren am Wochenende mehr als 100 verendete Vögel gefunden worden. Labortests, unter anderem vom Friedrich-Loeffler-Institut, bestätigten das H5N1-Virus. Die Vogelgrippe bei Wildvögeln wurde damit in Thüringen offiziell bestätigt.
Zunehmend wird die Frage von der Wissenschaft, aber auch von vielen Bürgerinnen und Bürgern diskutiert, warum sich die Vogelgrippe besonders bei den Wildvogelarten so stark ausbreitet bzw. zu hohen Verlusten führt, deren Bestände durch gezielte “Schutzmaßnahmen” in den vergangenen Jahrzehnten exorbitant angestiegen sind.
Große Schwärme von Graugänsen an einem Gewässer
Für viele heimische Arten, welche diese Gewässerlebensräume seit langem bewohnen, bedeutet das starke Absenken von Gewässern im Interesse des “Artenschutzes” die Zerstörung ihres bisherigen Lebensraumes und für nicht wenige den sicheren Tod.
Seit langem müssten diese Fragen und die bereits vorhandenen Erkenntnisse in unserer Gesellschaft offener diskutiert werden, um zukünftig vor nicht noch größeren Problemen zu stehen.
Wir bitten alle Anglerinnen und Angler in Thüringen diese Hinweise ernst zu nehmen und an den Gewässern verantwortungsvoll zu handeln. So leisten wir gemeinsam einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer heimischen Vogelbestände und zur Sicherung der Gesundheit unserer Gewässerökosysteme.
Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises.
Am Samstag, den 13. September 2025, lud der Landesanglerverband Thüringen e.V. (LAVT) seine Mitgliedsvereine zu einer besonderen Schulungsveranstaltung in den Bürgersaal „Zum Rautenkranz“ nach Gerstungen ein. Auf dem Programm standen eine Versicherungsschulung für Vereine sowie ein eindrucksvoller Fachvortrag über die heimische Fischfauna.
Versicherungen spielen in der Vereinsarbeit eine zentrale Rolle. Sie bieten Sicherheit und Unterstützung in vielen Bereichen – von Unfall- über Haftpflicht- bis hin zu Rechtsschutzfragen. Die Referentin Frau Linda Raßmann (Allianz Versicherungs-AG, Köln) informierte umfassend über den bestehenden Versicherungsschutz der LAVT-Mitglieder und erläuterte diesen anhand praxisnaher Fallbeispiele. Dabei wurden unter anderem folgende Themen behandelt:
– Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung im Vereinskontext – Absicherung von Vereinsheimen, Vorständen und Veranstaltungen – Ablauf und Regulierung von Schadensfällen
In einer lebhaften Diskussionsrunde erhielten die Teilnehmenden Gelegenheit, individuelle Fragen zu stellen, die Frau Raßmann kompetent beantwortete.
Im Anschluss nahm Mario Merkel (Tauchrevier Deutschland) die Gäste mit auf eine eindrucksvolle Reise in die Unterwasserwelt unserer heimischen Gewässer. Mit einzigartigen Fotos und persönlichen Erlebnissen machte er auf die Verletzlichkeit aquatischer Lebensräume aufmerksam und verdeutlichte die Notwendigkeit, stabile und artenreiche Lebensgemeinschaften zu schützen. Sein Vortrag verband wissenschaftliche Erkenntnisse mit eindrucksvollen Naturaufnahmen und hinterließ einen bleibenden Eindruck bei den Teilnehmenden.
Die Resonanz auf die Veranstaltung war durchweg positiv. Viele Vorstände hoben die Relevanz der behandelten Themen hervor. Neben der Wissensvermittlung bot die Schulung auch Gelegenheit zum Austausch zwischen den Vereinen und zur direkten Kontaktaufnahme mit den Fachleuten.
Der Landesanglerverband Thüringen e.V. bedankt sich herzlich bei Frau Linda Raßmann, Herrn Mario Merkel sowie allen Helferinnen und Helfern für die gelungene Durchführung.
Ein besonderer Dank gilt der Gemeinde Gerstungen, insbesondere Frau Laqua, die die Räumlichkeiten im Bürgersaal vorbereitet und zur Verfügung gestellt hat.
An dieser Stelle möchten wir uns auch beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft recht herzlich für die teilweise Förderung dieser Veranstaltung bedanken.
Für das leibliche Wohl der Teilnehmenden sorgte der LAVT mit Kaffee, Kuchen, belegten Brötchen, Wiener Würstchen und Gebäck. Ein besonderer Dank gilt daher den engagierten Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle, die die Verpflegung vorbereitet und betreut haben.
Seit dem Jahr 2005 finden, mit wenigen Unterbrechungen, alljährlich im Sommer die Thüringer Jugendangeltage an den Herbslebener Teichen statt.
Der Landesanglerverband Thüringen e.V. (LAVT) organisierte gemeinsam mit dem Sportfischerverein „Unstrut“ Herbsleben e.V. auch in diesem Jahr, vom 23.08. bis 24.08.2025, an den Herbslebener Teichen für die Kinder und Jugendlichen seiner 248 Vereine dieses tolle Jugendevent.
Die Thüringer Jugendangeltage wurden am Samstag, 23.08.2025, 13.00 Uhr vom Vorsitzenden des örtlichen Angelvereins sowie vom Präsidenten und dem Geschäftsführer des LAVT feierlich eröffnet.
Den über 200 Teilnehmern wurden neben dem gemeinschaftlichen Angeln eine Vielzahl interessanter Veranstaltungen, wie die Vorstellung verschiedener Angelmethoden, der Bau eigener Angelmontagen, Wissenswertes rund ums Fliegenfischen, Vorführungen zum Fliegenbinden und zum Werfen mit der Fliegenrute, Fische filetieren und räuchern sowie ein Castingturnier geboten.
Natürlich gab es auch wieder viele Leckereien von herzhaft bis süß, wie Schweinekeule mit Sauerkraut, Grillkartoffeln mit selbstgemachen Kräuterquark, Nudeln mit Tomatensoße, lecker belegte Brote und Brötchen, herzhaftes Gulasch mit Spirelli, leckere Räucherforelle, selbst gebackenen Kuchen in vielen Sorten, viel frisches Obst und Gemüse, verschiedene Sorten Eis, eine große Auswahl von Getränken und vieles mehr.
Auch die Ehrengäste vom Thüringer Landtag, des Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten, der Gemeinde Herbsleben sowie des DAFV-Bundesverbandes konnten sich vom herzhaften Geschmack des geräucherten Fisches und der Thüringer Rostbratwürste überzeugen.
Doch das Wichtigste für die Petri Jünger war einen möglichst großen Fisch zu fangen, was vielen auch gelang.
Am Sonntagnachmittag fieberten wieder alle der Auswertung entgegen und jeder hoffte mit seinem größten Fisch auf einen der attraktiven Preise, wie Ruten, Rollen, Angeltaschen, Kescher etc. und natürlich auf die tolle Teilnehmermedaille, deren Motiv jedes Jahr ein anderes ist.
Übrigens, Angeln ist nicht nur eine Männerdomäne, denn seit Jahren nimmt der Anteil der Mädchen und Frauen in der Angelfischerei zu. Und sie werden immer erfolgreicher!
Mit Lina Lippold vom Anglerverein Heldrungen e.V. hatten wir dieses Jahr zum ersten Mal eine Königsfischerin. Sie fing einen Karpfen mit einem Gewicht von 9.820 Gramm und einer Länge von 87 cm.Nochmals herzlichen Glückwunsch und ein kräftiges Petri Heil an unsere erste Königsfischerin Lina Lippold.
Neben vielen anderen großen Fängen halten wir den Fang einer Schleie mit 49 cm und einem Gewicht von 2.500 Gramm für erwähnenswert. Gefangen wurde diese kapitale Schleie von Malte Falkenhahn vom AV Sünna e.V. Auch ihm, wie allen erfolgreichen Petri Jüngern unseren herzlichen Glückwunsch.
Auch bei unserem, zur Tradition gewordenen Castingturnier, war das Interesse und der sportliche Ehrgeiz groß.
Nachfolgend die erfolgreichsten Werferinnen und Werfer:
Casting Mädchen bis 16 Jahre: 1. Platz Laura Bradatsch – SFV 1970 Tambach -Dietharz e.V. mit 61Punkten 2. Platz Tina Ringwelski – Verein Angelfreunde Saalekaskade e.V. mit 28 Punkten 3. Platz Leonie Ringwelski – Verein Angelfreunde Saalekaskade e.V. mit 25 Punkten
Casting Jungen bis 12 Jahre: 1. Platz Anton Stollberg – AV Mühlhausen e.V. mit 90 Punkten 2. Platz Fritz Cismisch – Casting Club Saalfeld e.V. mit 58 Punkten 3. Platz Carlo Wetzel – AV Goldene Greiz e.V. mit 52 Punkten
Casting Jungen ab 13 bis 16 Jahre: 1. Platz Marlon Klippstein – AV Mühlhausen e.V. mit 115 Punkten 2. Platz Lukas Schneider – Casting Club Saalfeld e.V. mit 113 Punkten 3. Platz Bill Umbreit – Ohrdrufer AFV 1990 e.V. mit 107 Punkten
Wir möchten es schon gern erwähnen. – Eine Jugendveranstaltung in dieser Größenordnung über mehrere Tage in einer so hohen Qualität durchzuführen, ist organisatorisch und logistisch eine große Herausforderung.
Darum nochmals ein herzliches Dankeschön an die über 80 Helferinnen und Helfer, Referenten und Angelexperten sowie an die Mitglieder des Sportfischervereins „Unstrut“ Herbsleben e.V. sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des LAVT, welche mit viel Hingabe und Herz den Kindern und Jugendlichen wunderschöne, erlebnisreiche, unvergessliche Tage gestalteten.
So waren auch die 17. Jugendangeltage an den Herbslebener Teichen und das insgesamt 22 große Landesjugendlager des LAVT wieder ein rundum gelungenes Event.
Das Schönste ist es jedes Jahr zum Abschluss der Veranstaltung in die strahlenden Augen der Mädchen und Jungen zu sehen verbunden mit deren Aussage, es war wieder super schön, wir freuen uns bereits auf nächstes Jahr.
Versprochen, die Thüringer Jugendangeltag an den Herbslebener Teichen finden auch im kommenden Jahr statt. – Schon heute laden wir die Mädchen und Jungen aus unseren Vereinen recht herzlich ein.