in den letzten Jahren hat sich der Raubfischbestand an der Talsperre Wechmar aufgrund der Schonung dieser Fischarten sehr gut entwickelt. Daher hat der Landesanglerverband Thüringen e.V. entschieden das Raubfischangelverbot für das Gewässer ab dem 01. September 2023 aufzuheben.
Es erwartet Sie nunmehr an der Talsperre neben der attraktiven Friedfischangelei eine ebenso interessante Angelfischerei auf Hecht, Barsch und Zander. Aufgrund der Verbindung mit der Apfelstädt ist zudem der Fang von Bachforellen möglich.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Zeit am Gewässer und natürlich ein kräftiges Petri Heil.
Aufgrund des niedrigen Wasserstandes im Zusammenhang mit Reparaturarbeiten am Ablassbauwerk der Talsperre ist im Interesse der Schonung des Fischbestandes beginnend von der Brücke in Saaldorf (B90) bis zum Einlauf Arlasbach/Harra das Angeln bis auf Widerruf verboten.
Sobald sich die Wasserverhältnisse normalisieren, werden wir die gesperrten Gewässerstrecke selbstverständlich wieder zum Angeln freigegeben und umgehend darüber informieren.
Bitte informieren Sie befreundete Anglerinnen und Angler über notwendige Maßnahme. Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich sehr gern zur Verfügung.
in den letzten Tagen hat sich aufgrund der Niederschläge der Pegelstand der Ilm erhöht. Daher hat der Fischereipächter, der Erster Weimarer Angelverein e.V. beantragt, die Ilm in der Gemarkung Weimar (Gewässer Nr.: 142) zum Beangeln wieder freizugeben.
Die Ilm in der Gemarkung Weimar ist daher ab sofort wieder zum Angeln freigegeben.
Bitte informieren Sie befreundete Anglerinnen und Angler über die Aufhebung der Sperrung
Aufgrund der Zunahme an ausgebauten Anhängern an den Verbundgewässern, welche zum übernachten an den Gewässern benutzt werden, war eine Überarbeitung des Wohnwagen- und Wohnmobilverbots (Verbot des Campens) notwendig.
So gilt ab dem 24.06.2022 folgender Zusatz: „Verboten sind ab sofort alle wohnwagenähnlichen Anhänger sowie alle Modelle von PKW – Anhängern, welche zur Übernachtung genutzt werden können.“
Als Anglerverband und Interessenvertreter ist es unsere Aufgabe im Interesse der großen Mehrheit der Mitglieder zu entscheiden und die bestehenden Fischereipachtverträge nicht zu gefährden. Besonders an Gewässern mit einem Schutzstatus, wie EU-Vogelschutz- oder Naturschutzgebiet wird das illegale Campen an den Gewässern von den zuständigen Naturschutzbehörden besonders hinterfragt und dem Fischereipächter entsprechende Auflagen erteilt. Zentrales Anliegen des LAVT ist es, die Möglichkeit des Angelns an allen unseren Verbundgewässern für die Anglerinnen und Angler langfristig zu sichern.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese notwendige Regelung. Übrigens, es sind noch nicht einmal 1% der Mitglieder, welche davon betroffen sind. Ganz sicher kann jeder, auch mit dieser Neuregelung, tolle Angeltage an unseren Gewässern verbringen.
Ihr LAVT
Hier noch einige wichtige Links – Informationen zum Campen in Deutschland. Wir denken, diese sind für unsere Mitglieder, besonders jetzt in der Urlaubszeit, sehr hilfreich.