die aktuelle Wettersituation, insbesondere die hohen Temperaturen und das wenige Wasser in unseren Fließgewässern gefährden unsere Fischbestände.
In dieser prekären Situation, wo insbesondere Bachforellen und Äschen um ihr Überleben kämpfen und aufgrund der zu hohen Wassertemperaturen kaum noch Nahrung aufnehmen, ist es notwendig, für einige Gewässerstrecken ein befristetes Angelverbot auszusprechen.
Auf Bitten des Vereins betrifft es ab dem23.06.2026 folgende Angelstrecken:
Gewässer 131:Gera Gemarkung Plaue
Gewässer 132:Gera Gemarkung Arnstadt
Natürlich hoffen wir alle auf ausreichend Regen und niedrigere Temperaturen. Doch keiner weiß heute genau, wann dies passieren wird. Derzeit stellen die hohen Wassertemperaturen und niedrigen Wasserstände eine erhebliche Belastung für die Fischbestände dar.
Sobald sich die Wasserverhältnisse normalisieren, werden wir die gesperrten Gewässerstrecken wieder zum Angeln freigegeben und Sie darüber in Kenntnis setzen.
Wir bitten Sie, auch befreundete Anglerinnen und Angler über die Sperrung zu informieren und die Absperrungen sowie Hinweise vor Ort zu beachten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Aufgrund der Zunahme an ausgebauten Anhängern an den Verbundgewässern, welche zum übernachten an den Gewässern benutzt werden, war eine Überarbeitung des Wohnwagen- und Wohnmobilverbots (Verbot des Campens) notwendig.
So gilt ab dem 24.06.2022 folgender Zusatz: „Verboten sind ab sofort alle wohnwagenähnlichen Anhänger sowie alle Modelle von PKW – Anhängern, welche zur Übernachtung genutzt werden können.“
Als Anglerverband und Interessenvertreter ist es unsere Aufgabe im Interesse der großen Mehrheit der Mitglieder zu entscheiden und die bestehenden Fischereipachtverträge nicht zu gefährden. Besonders an Gewässern mit einem Schutzstatus, wie EU-Vogelschutz- oder Naturschutzgebiet wird das illegale Campen an den Gewässern von den zuständigen Naturschutzbehörden besonders hinterfragt und dem Fischereipächter entsprechende Auflagen erteilt. Zentrales Anliegen des LAVT ist es, die Möglichkeit des Angelns an allen unseren Verbundgewässern für die Anglerinnen und Angler langfristig zu sichern.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese notwendige Regelung. Übrigens, es sind noch nicht einmal 1% der Mitglieder, welche davon betroffen sind. Ganz sicher kann jeder, auch mit dieser Neuregelung, tolle Angeltage an unseren Gewässern verbringen.
Ihr LAVT
Hier noch einige wichtige Links – Informationen zum Campen in Deutschland. Wir denken, diese sind für unsere Mitglieder, besonders jetzt in der Urlaubszeit, sehr hilfreich.
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