Angelverbot in den Gewässern 22, 61, 131, 132 & 154

Liebe Angelfreundinnen, liebe Angelfreunde,

die aktuelle Wettersituation, insbesondere die hohen Temperaturen und das wenige Wasser in unseren Fließgewässern gefährden unsere Fischbestände. 

In dieser prekären Situation, wo insbesondere Bachforellen und Äschen um ihr Überleben kämpfen und aufgrund der zu hohen Wassertemperaturen kaum noch Nahrung aufnehmen, ist es notwendig, für einige Gewässerstrecken ein befristetes Angelverbot auszusprechen. 

Auf Bitten des Vereins betrifft es ab dem 23.06.2026 folgende Angelstrecken:

Gewässer 131:           Gera Gemarkung Plaue

Gewässer 132:           Gera Gemarkung Arnstadt

Natürlich hoffen wir alle auf ausreichend Regen und niedrigere Temperaturen. Doch keiner weiß heute genau, wann dies passieren wird. Derzeit stellen die hohen Wassertemperaturen und niedrigen Wasserstände eine erhebliche Belastung für die Fischbestände dar.

Sobald sich die Wasserverhältnisse normalisieren, werden wir die gesperrten Gewässerstrecken wieder zum Angeln freigegeben und Sie darüber in Kenntnis setzen.

Wir bitten Sie, auch befreundete Anglerinnen und Angler über die Sperrung zu informieren und die Absperrungen sowie Hinweise vor Ort zu beachten.

Weiterhin gesperrt bleiben folgende Gewässer:

Gewässer 22:             Unterer Henneteich

Gewässer 61:             Parkteich Farnroda

Gewässer 154:           Stau Fuchsgrund

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr LAVT

Gewässersperrung Parkteich Farnroda (Gewässer 61)

Liebe Angelfreundinnen, liebe Angelfreunde,

die Gemeinde hat uns gebeten, Sie über eine vorübergehende Sperrung des Parkteichs zu informieren.

Aufgrund eines festgestellten Befalls mit dem Eichenprozessionsspinner im Bereich des Gewässers besteht derzeit eine Gesundheitsgefährdung für Besucherinnen und Besucher. Die feinen Brennhaare der Raupen können Hautreizungen, Atemwegsbeschwerden sowie allergische Reaktionen auslösen.

Zum Schutz aller Anglerinnen und Angler sowie zur Durchführung der notwendigen Maßnahmen wird der Parkteich daher mit sofortiger Wirkung für die Angelfischerei gesperrt.

Ab sofort gesperrt: Parkteich

Das Angeln am Parkteich ist bis auf Weiteres untersagt.

Die Sperrung gilt bis zur anschließenden Freigabe durch die zuständigen Stellen. Über die Freigabe werden wir Sie dann umgehend informieren.

Wir bitten Sie, auch befreundete Anglerinnen und Angler über die Sperrung zu informieren und die Absperrungen sowie Hinweise vor Ort zu beachten.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr LAVT

Aufhebung der Gewässersperrung – Luhneteiche (Gewässer 78)  / Weiterhin gesperrt – Stau Fuchsgrund (Gewässer 154) und Unterer Henneteich (Gewässer 22) 

Liebe Angelfreundinnen, liebe Angelfreunde,

die notwendigen Instandsetzungsarbeiten an den Luhneteichen (Gewässer Nr. 78 im Gewässerverzeichnis des Landesanglerverbandes Thüringen e. V.) sind abgeschlossen. Die Gewässer sind ab sofort wieder für die Angelfischerei freigegeben.

Ab sofort wieder freigegeben: Gewässer 78 – Luhneteiche

Die Sperrung für das Gewässer 78 wird hiermit aufgehoben.

Weiterhin gesperrt bleiben:

  • Gewässer 154 – Stau Fuchsgrund
  • Gewässer 22 – Unterer Henneteich

Sobald eine Freigabe der weiterhin gesperrten Gewässer erfolgt, werden wir Sie umgehend informieren.

Wir bitten Sie, auch befreundete Anglerinnen und Angler über die aktuelle Situation zu informieren. Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr LAVT

Gewässersperrung Unterer Henneteich (Gewässer 22)

Liebe Angelfreundinnen, liebe Angelfreunde,

im Oberen Henneteich wurde eine starke Verunreinigung festgestellt. Da diese auch in den Unteren Henneteich (Gewässer Nr. 22 Gewässerverzeichnis des Landesanglerverbandes Thüringen e.V.) fließt und wir derzeit nicht wissen, um was für Einleitungen es sich handelt, möchten wir das Risiko einer Beanglung nicht eingehen.

Insbesondere, da aktuell nicht auszuschließen ist, dass vom Verzehr der Fische eine mögliche Gesundheitsgefährdung für unsere Anglerinnen und Angler ausgehen könnte.

Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge werden wir ab sofort das Gewässer 22 mit sofortiger Wirkung sperren.

Ab sofort gesperrt: Gewässer 22: Unterer Henneteich

Die Sperrung gilt bis auf Weiteres. Sobald sicher ist, dass von den Einleitungen keine Gesundheitsgefahren zu befürchten sind, werden wir das Gewässer wieder freigeben und Sie umgehend informieren.

Aktuell erwarten wir vom Umweltamt Erfurt eine gründliche Untersuchung der Ursachen.

Wir bitten Sie, auch befreundete Anglerinnen und Angler über die Sperrung zu informieren.

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung im Interesse der Gesundheit aller Anglerinnen und Angler.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr LAVT

Aufhebung des Raubfischangelverbots am Speicher Wechmar (Gewässer 77) ab dem 01.07.2025

Liebe Anglerinnen und Angler,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das Raubfischangelverbot am Speicher Wechmar ab dem 01.07.2025 aufgehoben wird. 

Bitte beachten Sie weiterhin die geltenden Bestimmungen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung beim Schutz und der nachhaltigen Bewirtschaftung unserer Gewässer.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Landesanglerverband Thüringen e.V.
Tel.: 0361-6464233
E-Mail: info@lavt.de

Wohnwagenähnliche Anhänger ab sofort an den Verbundgewässern untersagt

Aufgrund der Zunahme an ausgebauten Anhängern an den Verbundgewässern, welche zum übernachten an den Gewässern benutzt werden, war eine Überarbeitung des Wohnwagen- und Wohnmobilverbots (Verbot des Campens) notwendig.

So gilt ab dem 24.06.2022 folgender Zusatz:
„Verboten sind ab sofort alle wohnwagenähnlichen Anhänger sowie alle Modelle von PKW – Anhängern, welche zur Übernachtung genutzt werden können.“

Als Anglerverband und Interessenvertreter ist es unsere Aufgabe im Interesse der großen Mehrheit der Mitglieder zu entscheiden und die bestehenden Fischereipachtverträge nicht zu gefährden.
Besonders an Gewässern mit einem Schutzstatus, wie EU-Vogelschutz- oder Naturschutzgebiet wird das illegale Campen an den Gewässern von den zuständigen Naturschutzbehörden besonders hinterfragt und dem Fischereipächter entsprechende Auflagen erteilt. Zentrales Anliegen des LAVT ist es, die Möglichkeit des Angelns an allen unseren Verbundgewässern für die Anglerinnen und Angler langfristig zu sichern.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese notwendige Regelung. Übrigens, es sind noch nicht einmal 1% der Mitglieder, welche davon betroffen sind. Ganz sicher kann jeder, auch mit dieser Neuregelung, tolle Angeltage an unseren Gewässern verbringen.

Ihr LAVT

Hier noch einige wichtige Links – Informationen zum Campen in Deutschland. Wir denken, diese sind für unsere Mitglieder, besonders jetzt in der Urlaubszeit, sehr hilfreich.