bei den Gewässern Hauptsperre Goldisthal (Nr.: 152) und Vorsperre Goldisthal (Nr.: 155) handelt es sich um einen zusammenhängenden Gewässerverbund. Daher gilt auch in der Vorsperre Goldisthal, dass das Angeln in diesem Salmonidengewässer lediglich vom 01. April bis 30. September von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang erlaubt ist.
in Abstimmung mit dem Fischereipächter, dem Ersten Weimarer Angelverein e.V., haben wir uns entschieden, noch vor der Beendigung der Forellensaison, das
Gewässer 142 Ilm
von der Gemarkung Weimar, 400 m oberhalb des Ortsschildes Weimar an der Taubacher Straße der oberen Pachtgrenze flussabwärts in Richtung Weimar, Tiefurt, Kromsdorf bis2. Brücke Denstedt
ab dem 17.09. 2022 zur Beanglung freizugeben.
Mit freundlichen Grüßen und einem kräftigen Petri Heil
aufgrund der Niederschläge in den letzten Tagen haben sich die Wasserstände etwas normalisiert. Daher haben wir uns entschieden noch vor der Beendigung der Forellensaison einige Gewässer zur Beanglung freizugeben.
1.Freigabe Zur Beanglung freigegeben sind ab dem 15.09.2022 folgende Gewässerstrecken:
Gewässer 131: Gera, Gemarkung Plaue, Dosdorf und Siegelbach
Gewässer 132: Gera, Gemarkung Arnstadt
Gewässer 133: Gera Gemarkung Molsdorf
Gewässer 134: Gera/Flutgraben einschließlich der innerstädtischen Gewässer: Bergstrom, Walkstrom, Breitstrom und Schmale Gera
2.Beibehaltung der Sperrung
Weiterhin gesperrt bleiben die folgenden Gewässer / Gewässerstrecken:
Gewässer 142: Ilm von Gemarkung Weimar, 400 m oberhalb des Ortsschildes Weimar an der Taubacher Straße der oberen Pachtgrenze flussabwärts in Richtung Weimar, Tiefurt, Kromsdorf bis 2. Brücke Denstedt
Gewässer 15: Stau Fuchsgrund
Sobald es Änderungen zur Beanglung von Gewässer gibt, werden wir Euch darüber informieren.
Mit freundlichen Grüßen und einem kräftigen Petri Heil
aufgrund des aktuellen Niedrigwassers und zum Schutz der Fischbestände im Speicher Dachwig bleibt das Bootsangeln auf dem Gewässer auch nach dem 15.09.2022 untersagt.
Sobald sich die Wasserverhältnisse normalisieren, werden wir das Gewässer zum Bootsangeln freigeben und Sie umgehend darüber informieren.
Bitte informieren Sie befreundete Anglerinnen und Angler über das notwendige Bootangelverbot.
die anhaltende Hitzewelle und das wenige Wasser in unseren Fließ- und Standgewässern gefährden unsere Fischbestände zunehmend. Zum Schutz der Fischbestände hat der Fischereipächter, der AV Hörseltal e.V. beantragt, den Stau Fuchsgrund (Gewässer Nr.: 154) für die Beanglung ab sofort zu sperren.
Ab sofort gesperrt:
Gewässer 154. Stau Fuchsgrund
Weiterhin bleiben folgende Gewässer bzw. Gewässerstrecken gesperrt:
Gewässer 131: Gera, Gemarkung Plaue, Dosdorf und Siegelbach
Gewässer 132: Gera, Gemarkung Arnstadt
Gewässer 133: Gera Gemarkung Molsdorf
Gewässer 134: Gera/ Flutgraben einschließlich der innerstädtischen Gewässer Bergstrom, Walkstrom, Breitstrom und schmale Gera
Gewässer 142: Ilm von Gemarkung Weimar, 400 m oberhalb des Ortsschildes Weimar an der Taubacher Straße der oberen Pachtgrenze flussabwärts in Richtung Weimar, Tiefurt, Kromsdorf bis 2. Brücke Denstedt
Sobald sich die Wasserverhältnisse normalisieren, werden wir, in Abstimmung mit den einzelnen Fischereipächtern, die gesperrten Gewässerstrecken wieder zum Angeln freigegeben und umgehend darüber informieren.
Bitte informieren Sie befreundete Anglerinnen und Angler über die Sperrungen.
Mögliche Fragen zu diesen Schutzmaßnahmen, welche die große Mehrheit unserer Mitglieder befürworten bzw. selbst veranlasst haben, beantworten wir Ihnen gern.
Aufgrund der Zunahme an ausgebauten Anhängern an den Verbundgewässern, welche zum übernachten an den Gewässern benutzt werden, war eine Überarbeitung des Wohnwagen- und Wohnmobilverbots (Verbot des Campens) notwendig.
So gilt ab dem 24.06.2022 folgender Zusatz: „Verboten sind ab sofort alle wohnwagenähnlichen Anhänger sowie alle Modelle von PKW – Anhängern, welche zur Übernachtung genutzt werden können.“
Als Anglerverband und Interessenvertreter ist es unsere Aufgabe im Interesse der großen Mehrheit der Mitglieder zu entscheiden und die bestehenden Fischereipachtverträge nicht zu gefährden. Besonders an Gewässern mit einem Schutzstatus, wie EU-Vogelschutz- oder Naturschutzgebiet wird das illegale Campen an den Gewässern von den zuständigen Naturschutzbehörden besonders hinterfragt und dem Fischereipächter entsprechende Auflagen erteilt. Zentrales Anliegen des LAVT ist es, die Möglichkeit des Angelns an allen unseren Verbundgewässern für die Anglerinnen und Angler langfristig zu sichern.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese notwendige Regelung. Übrigens, es sind noch nicht einmal 1% der Mitglieder, welche davon betroffen sind. Ganz sicher kann jeder, auch mit dieser Neuregelung, tolle Angeltage an unseren Gewässern verbringen.
Ihr LAVT
Hier noch einige wichtige Links – Informationen zum Campen in Deutschland. Wir denken, diese sind für unsere Mitglieder, besonders jetzt in der Urlaubszeit, sehr hilfreich.