Gleichzeitig hoffen wir sehr, dass sich die Geflügelpest nicht noch weiter ausbreitet, denn neben unzähligen Wildvögeln, sind vor allem die Existenzen der Geflügelbetriebe und die Bestände der privaten Geflügelhalter gefährdet.
Wichtiger Hinweis!
Ordnungswidrigkeiten: Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften zur Bekämpfung der Geflügelpest zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden, vgl. § 32 Abs. 2 Nr. 4 TierGesG.
Gern können Sie uns bei eventuellen Fragen kontaktieren.
im Oberen Henneteich wurde eine starke Verunreinigung festgestellt. Da diese auch in den Unteren Henneteich (Gewässer Nr. 22 Gewässerverzeichnis des Landesanglerverbandes Thüringen e.V.) fließt und wir derzeit nicht wissen, um was für Einleitungen es sich handelt, möchten wir das Risiko einer Beanglung nicht eingehen.
Insbesondere, da aktuell nicht auszuschließen ist, dass vom Verzehr der Fische eine mögliche Gesundheitsgefährdung für unsere Anglerinnen und Angler ausgehen könnte.
Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge werden wir ab sofort das Gewässer 22 mit sofortiger Wirkung sperren.
Ab sofort gesperrt: Gewässer 22: Unterer Henneteich
Die Sperrung gilt bis auf Weiteres. Sobald sicher ist, dass von den Einleitungen keine Gesundheitsgefahren zu befürchten sind, werden wir das Gewässer wieder freigeben und Sie umgehend informieren.
Aktuell erwarten wir vom Umweltamt Erfurt eine gründliche Untersuchung der Ursachen.
Wir bitten Sie, auch befreundete Anglerinnen und Angler über die Sperrung zu informieren.
Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung im Interesse der Gesundheit aller Anglerinnen und Angler.
Aufgrund der Zunahme an ausgebauten Anhängern an den Verbundgewässern, welche zum übernachten an den Gewässern benutzt werden, war eine Überarbeitung des Wohnwagen- und Wohnmobilverbots (Verbot des Campens) notwendig.
So gilt ab dem 24.06.2022 folgender Zusatz: „Verboten sind ab sofort alle wohnwagenähnlichen Anhänger sowie alle Modelle von PKW – Anhängern, welche zur Übernachtung genutzt werden können.“
Als Anglerverband und Interessenvertreter ist es unsere Aufgabe im Interesse der großen Mehrheit der Mitglieder zu entscheiden und die bestehenden Fischereipachtverträge nicht zu gefährden. Besonders an Gewässern mit einem Schutzstatus, wie EU-Vogelschutz- oder Naturschutzgebiet wird das illegale Campen an den Gewässern von den zuständigen Naturschutzbehörden besonders hinterfragt und dem Fischereipächter entsprechende Auflagen erteilt. Zentrales Anliegen des LAVT ist es, die Möglichkeit des Angelns an allen unseren Verbundgewässern für die Anglerinnen und Angler langfristig zu sichern.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese notwendige Regelung. Übrigens, es sind noch nicht einmal 1% der Mitglieder, welche davon betroffen sind. Ganz sicher kann jeder, auch mit dieser Neuregelung, tolle Angeltage an unseren Gewässern verbringen.
Ihr LAVT
Hier noch einige wichtige Links – Informationen zum Campen in Deutschland. Wir denken, diese sind für unsere Mitglieder, besonders jetzt in der Urlaubszeit, sehr hilfreich.