Der Bestand des europäischen Aales ist europaweit besorgniserregend. Alle Stadien (Glasaal, Gelbaal, Blankaal) gehen momentan zurück.
Auch die Einwanderung von Glasaalen nimmt stetig ab. Der International Rat für Meeresforschung (ICES) stellte 2017 fest, dass nur noch 1,6 % der Glasaale die Küsten der Nordsee erreichen. Vor 20 Jahren war es noch die fünffache Menge.
Im Ergebnis betragen die Bestände der jungen Gelbaale in den europäischen Gewässern nur noch ein Fünftel der Bestandsgröße der 70-iger Jahre.
Deshalb gilt der europäische Aal auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion IUCN als „vom Aussterben bedroht“. Im Ergebnis wurde der europäische Aal 2014 in den Anhang II des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (CMS) aufgenommen, worin sich die europäischen Staaten zur Kooperation beim Schutz verpflichten.
Sicherlich spielen die Verbauung der Fließgewässer, welche die Wanderung der Aale behindern und die Zerstörung der Lebensräume eine zentrale Rolle. Viele Aale sterben auch in den Turbinen von Wasserkraftanlagen und die intensive Befischung in einigen Ländern hat ebenfalls Auswirkungen.
Doch viel zu wenig steht heute eine nach wie vor verfehlte Artenschutzpolitik in der Kritik. Die Unterschutzstellung des Kormorans (Phalacrocorax carbo sinensis) im Jahr 1979 und die bis heute fehlende Regulierung eines mittlerweile deutlich zu hohen Kormoranbestandes, hat maßgeblich zur Gefährdung unserer heimischen Fischfauna, insbesondere des europäischen Aales beigetragen.
Nicht selten wird versucht die Angelfischerei als Ursache für den Rückgang des Aales zu benennen. Um es deutlich zu sagen, es sind nicht die Anglerinnen und Angler, welche für die Gefährdung des Aales verantwortlich sind. Im Gegenteil, es ist aktuell nur die organisierte Angelfischerei, welche durch praktische Schutz- und Hegemaßnahmen dazu beiträgt, dass die Situation des europäischen Aales nicht noch dramatischer ist. Oft werden diese Schutzmaßnahmen zu 100% von den Anglerinnen und Anglern selbst finanziert.
So setzt auch der LAVT sein Aalschutzprogramm im Jahr 2020 in den Gewässern der Saalekaskade und des Thüringer Gewässerverbundes fort. Das heißt, die konsequente Umsetzung von festgelegten Entnahmemengen (3 Stück je Angeltag) sowie einer Schonzeit (01.11. bis 28.02.) und eines Mindestmaßes (50 cm).
Zusätzlich finden seitens des LAVT regelmäßige Besatzmaßnahmen statt, um den Bestand des stark gefährdeten europäischen Aales (Anguilla anguilla), welcher in der Regel seine Aufwachsgebiete von alleine nicht erreicht, zu stützen. Allein im März 2020 wurden zur Stützung des Aalbestandes 380.000 Glasaale in die Gewässer der Saalekaskade (z.B. Bleiloch- und Hohenwartetalsperre) und des Thüringer Gewässerverbundes (z.B. Unstrut), eingesetzt.
Es wäre wünschenswert, wenn sich der staatliche Naturschutz mit gleichem Engagement für den Fischartenschutz einsetzen und endlich das dringend notwendige Kormoranmanagement zur Regulierung eines viel zu hohen Kormoranbestandes, in Angriff nehmen würde.
Petri Heil
André Pleikies