31. Gera Gemarkung Elxleben bis Andisleben

31. Gera Gemarkung Elxleben bis Andisleben

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Weitere Informationen
Diese Karte mit den eingezeichneten Gewässerstrecken und Gewässern dient ausschließlich der Orientierung. Bitte beachten Sie vor allem die Gewässerbeschreibung im Verzeichnis und die Gewässerausschilderung direkt vor Ort. Vielen Dank und ein kräftiges Petri Heil wünscht der LAVT.

Allgemeine Angelgewässer

31. Gera von Gemarkungsgrenze Elxleben/ Walschleben bis Gemarkungsgrenze Andisleben/ Ringleben

Beginn der Gewässerstrecke 600 m flussaufwärts oberhalb der Brücke in Walschleben.  Gewässerstrecke geht nahtlos in die Gemarkung Andisleben/Ringleben über.

Bitte Ausschilderung beachten.

Bitte beachten! – In der Schonzeit des Hechtes vom 01.02. bis 30.04. ist das Angeln mit künstlichen Raubfischködern, wie Blinker, Spinner, Wobbler, Gummiköder etc. verboten.

Fischarten

Bachforelle, Regenbogenforelle, Plötze, Barsch, Döbel, Hasel, seltene und geschützte Kleinfischarten

Größe • 3,8 km; ca. 4,0 ha

32. Gera in der Gemarkung Andisleben bis Ringleben

32. Gera in der Gemarkung Andisleben bis Ringleben

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Allgemeine Angelgewässer

32. Gera in der Gemarkung Andisleben/Ringleben bis Gemarkungsgrenze Ringleben/Gebesee

Ende Gewässerstrecke flussabwärts 150 m vor Ortseingangsschild Gebesee.

Bitte beachten! – In der Schonzeit des Hechtes vom 01.02. bis 30.04. ist das Angeln mit künstlichen Raubfischködern, wie Blinker, Spinner, Wobbler, Gummiköder etc. verboten.

Fischarten

Bachforelle, Regenbogenforelle, Plötze, Barsch, Döbel, Hasel, seltene und geschützte Kleinfischarten

Größe • 2,3 km, 3,1 ha

33. Gera von Ortseingang Gebesee bis Einmündung in die Unstrut

33. Gera von Ortseingang Gebesee bis Einmündung in die Unstrut

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Allgemeine Angelgewässer

33. Gera von Einmündung der Gera in die Unstrut bis zur Gemarkungsgrenze 150 m hinter dem Ortsausgangsschild Gebesee in Richtung Ringleben

Anfahrt über die Ortslage Gebesee – Sportplatz Richtung Ringleben bis zur Brücke oder über die B4 durch Gebesee in Richtung Straußfurt bis zur Brücke. Vor der Brücke rechts befindet sich eine kleine Abfahrt.

In der Zeit vom 01.01. bis 15.03. besteht von der Brücke Sportplatz flussabwärts bis zur Straßenbrücke der B4 auf einer Länge von 800 Meter ein Angelverbot.

Im Interesse der Fischhege besteht für die gesamte Gewässerstrecke ein Fang- bzw. Entnahmeverbot für Plötze, Rotfeder, Blei und Hasel. Das Waten im Flussbett ist untersagt.

Bitte beachten! – In der Schonzeit des Hechtes vom 01.02. bis 30.04. ist das Angeln mit künstlichen Raubfischködern, wie Blinker, Spinner, Wobbler, Gummiköder etc. verboten.

Fischarten

Bachforelle, Regenbogenforelle, Barsch, Plötze, Blei, Aal, Hecht, Schleie, Karpfen, Gründlinge

Größe • 2,2 km; 3,5 ha

34. Unstrut Gemarkung Herbsleben

34. Unstrut Gemarkung Herbsleben

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Allgemeine Angelgewässer

34. Unstrut Gemarkung Herbsleben

Von Straßenbrücke Ortsausgang linkes Ufer ca. 4 km und rechtes Ufer ca. 5,5 km stromabwärts bis Gemarkung Gebesee. Bitte Ausschilderung des SFV „Unstrut“ e.V. Herbsleben beachten.

Fischarten

Barsch, Plötze, Bachforelle, Regenbogenforelle, Döbel, Hasel, Hecht, Schleie, Karpfen, Blei, Aal, Gründling

Größe • 5,5 km, ca. 5 ha

35. Unstrut in der Gemarkung Schwerstedt

35. Unstrut in der Gemarkung Schwerstedt

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Allgemeine Angelgewässer

35. Unstrut in der Gemarkung Schwerstedt

Hinter der Stadt Gebesee vor der Unstrutbrücke links abbiegen nach Schwerstedt bis zur Brücke. Ab Brücke ca. 3,5 km flussabwärts Angelstrecke. Oder über die B4 von Henschleben kommend ca. 1 km nach der Ortslage rechts über den Weg bis zum Kirchberg fahren. Hier die Fahrzeuge abzustellen. Das Befahren der Uferbereich und der Altarme der Unstrut sowie der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit KfZ ist verboten!

Bitte beachten! – In der Schonzeit des Hechtes vom 01.02. bis 30.04. ist das Angeln mit künstlichen Raubfischködern, wie Blinker, Spinner, Wobbler, Gummiköder etc. verboten.

Fischarten

Barsch, Plötze, Bachforelle, Regenbogenforelle, Blei, Döbel, Hasel, Hecht, Schleie, Karpfen, Aal, Gründling

Größe • 3,5 km, ca. 4,2 ha