Das Steueränderungsgesetzes wurde durch den Bundesrat verabschiedet und bringt für Ehrenamtler wichtige Verbesserungen ab 1. Januar 2026
Sehr geehrter Vorstand,
liebe Mitglieder,
auf Grund zahlreicher steuerlicher Änderungen im Jahr 2026, auch für steuerbegünstigte Körperschaften (Vereine) haben wir diese für Sie in übersichtlicher Form zusammengestellt.
Grundsätzlich sind diese Änderungen für unsere Vereine positiv. Sie verfolgen das Ziel, ehrenamtliches, gemeinnütziges Engagement zu fördern, die Bürokratie abzubauen und die finanziellen Spielräume zu verbessern.

Nachfolgend die wichtigsten Verbesserungen:
Ehrenamtspauschale
Für Tätigkeiten in Vereinen oder Organisationen, die nach § 52 der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind, galt bisher eine Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) von bis zu 840,00 Euro pro Jahr. Dieser Betrag wurde nunmehr auf bis zu 960,00 Euro pro Jahr angehoben.
Übungsleiterpauschale
Auch die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) erhöhte sich für Betreuer, Ausbilder und Trainer von bisher 3.000,00 Euro auf bis zu 3.300,00 Euro pro Jahr.
Ausweitung des Haftungsprivilegs
Die Vergütungsgrenze für Haftungsbeschränkungen und Freistellungsansprüche des Vereins und deren Mitglieder wurde von 840,00 Euro auf nunmehr 3.300,00 Euro jährlich angehoben. Die Haftungsprivilegierung für ehrenamtlich Tätige gilt nun einheitlich bis zu einer Einnahmengrenze von 3.300 Euro. Damit entsteht mehr Rechtssicherheit und das persönliche Haftungsrisiko im Vereinsrecht wird deutlich gemindert.
Freigrenze für die zeitnahe Mittelverwendung gemeinnütziger Organisationen
Weiterhin bleiben steuerbegünstigte Körperschaften (Vereine) verpflichtet, ihre Einnahmen, wie Mitgliedsbeiträge, Spenden, Erlöse aus wirtschaftlicher Tätigkeit oder Vermögensverwaltung grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren für ihre gemeinnützigen Zwecke zu verwenden.
Diese sogenannte „zeitnahe Mittelverwendung“ ist verbunden mit einem detaillierten Mittelverwendungsnachweis, welcher oft einen erheblichen Bürokratieaufwand bedeutet. Um diesen insbesondere für kleinere Organisationen/ Vereine zu verringern, wurde die bisherige Freigrenze von unter 45.000 Euro Jahreseinnahmen, unterhalb derer die Pflicht zum Mittelverwendungsnachweis nicht besteht, deutlich angehoben. Nunmehr gilt eine Freigrenze von 100.000,000 Euro Jahreseinnahmen, was nicht nur den Bürokratieaufwand senkt, sondern auch die Bildung von Rücklagen erleichtert und damit mehr finanziellen Spielraum schafft.
Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steigt
Die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 Abs. 3 AO) steigt von 45.000,00 auf 50.000,00 Euro Umsatz pro Jahr. Das heißt für kleinere Vereine, dass sie grundsätzlich von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit sind, wenn die Einnahmen des Vereins aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (einschließlich Umsatzsteuer) jährlich 50.000,00 Euro nicht übersteigen (§ 64 Abs. 3 AO). Erst oberhalb dieser Grenze werden Körperschaft- und Gewerbesteuer fällig.
Da die Einnahmen von Vereinen je nach Herkunft steuerlich unterschiedlich behandelt werden, ist es in diesem Fall wichtig, dass der Verein im Rahmen seiner Buchhaltung diese dem ideellen Bereich, der Vermögensverwaltung, dem Zweckbetrieb oder dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb richtig zugeordnet.
Weitere Änderungen seit Jahresbeginn:
Erhöhung der Entfernungspauschale – Ab dem 1. Januar 2026 beträgt diese einheitlich 38 Cent je Entfernungskilometer, dies vom ersten Kilometer an. Die Neuregelung gilt unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel.
Der Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro pro Stunde (bisher: 12,82 Euro). Die Minijob-Grenze steigt auf 603,00 Euro (bisher: von 556,00 Euro).
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie – mit Ausnahme der Abgabe von Getränken – wird von 19 % auf 7 % reduziert.
Abschließend möchten wir noch einmal auf das Ehrenamtspaket des Freistaates Thüringen hinweisen. Die Landesregierung hat ein eigenes Ehrenamtsministerium geschaffen und mit dem Thüringer Ehrenamtsgesetz bereits konkrete Verbesserungen umgesetzt – darunter die Abschaffung der GEMA-Gebühren für Vereine sowie neue und ausgeweitete Förderprogramme.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de
Für eventuell weitergehende Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen ein gesundes, erfolgreiches und vor allem friedliches Jahr 2026 sowie eine erlebnisreiche Angelsaison.
Mit freundlichen Grüßen und einem
kräftigen Petri Heil
André Pleikies
Geschäftsführer