an alle Freunde und Unterstützer der Angelfischerei,an alle Anglerinnen und Angler und besonders an alle Mitglieder, Vereinsvorsitzende und Vorständedes Landesanglerverbandes Thüringen e.V.
Gern möchte ich Weihnachten zum Anlass nehmen mich bei allen unseren Freunden und Unterstützern, aber vor allem bei unseren Vereinen für die angenehme Zusammenarbeit, für Ihr Mitwirken bei der erfolgreichen Entwicklung des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. und für das uns gegebene Vertrauen herzlich zu bedanken.
Auch im Jahr 2025 riss die positive Mitgliederentwicklung des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. nicht ab. So sind 5 neue Vereine unserem Verband beigetreten und für das kommende Jahr liegen bereits weitere 4 Aufnahmeanträge vor.
Damit sind im Landesanglerverband Thüringen e.V. aktuell 254 Vereine mit rund 20.000 Mitgliedern organisiert. Diese positive Entwicklung ist keine Selbstverständlichkeit, insbesondere in Zeiten, wo die Probleme in unserer Gesellschaft nicht kleiner werden und zunehmend auch unsere Vereine bzw. unseren Verband erreichen.
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Offensichtlich sieht die große Mehrheit der Vereine den LAVT auch weiterhin als zuverlässigen Partner und Vertreter ihrer Interessen und honoriert unsere geradlinige, ehrliche Arbeit unter dem Motto: Wir versprechen nichts, was wir nicht halten können, doch wir tun alles, was uns möglich ist.“
Auf unserer Jahreshauptversammlung konnten wir eindrucksvoll die sich stetig fortsetzende, erfolgreiche Entwicklung unseres Verbandes darstellen. An dieser Stelle ein besonderes Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle, welche mit viel Fleiß und Einsatzwillen ihre Arbeitsaufgaben erfüllen. Dabei braucht es oft viel Einfühlungsvermögen und Geduld, um die Anliegen und Probleme der Vereine, wenn möglich zur Zufriedenheit, bearbeiten zu können.
Doch vor allem haben wir diese überaus erfolgreiche Entwicklung des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. dem engagierten, umsichtigen Wirken unseres Geschäftsführers André Pleikies zu verdanken, welcher das große Schiff LAVT nunmehr seit 26 Jahren erfolgreich durch so manchen Sturm manövriert hat.
Ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam mit unseren Vereinen auch das Jahr 2026 erfolgreich gestalten werden. Dabei würden wir uns sehr über eine noch größere Unterstützung durch unsere Vereine freuen.
Grundsätzlich stellt sich unser Verband gegen Privilegien, Bevormundung und Ausgrenzung. Wir wünschen uns mehr Mut zum Widerspruch und mehr Aktionismus von der interessierten, weltoffenen, momentan zu leisen Mehrheit in unserer Gesellschaft.
Unser Verband fordert seit langem einen verantwortungsvollen, nachhaltigen Natur- und Artenschutz, welcher nicht ausgrenzt und der nicht bestimmte Interessengruppen oder nur wenige Arten gezielt privilegiert. Wir lehnen einen einseitigen Artenschutz, der im Ergebnis andere heimische Arten in ihrer Existenz gefährdet, siehe Kormoran, Fischotter etc., faktenbasiert strikt ab. Deshalb fordern wir seit langem die richtigen, politischen Entscheidungen.
Das gleiche gilt für die Entbürokratisierung, welche bisher ein reines Wahlversprechen geblieben ist. In der Angelfischerei gab es noch nie so viele Aufzeichnungspflichten und unnötigen Verwaltungsaufwand für die Verbände, Vereine und den Angler am Wasser, wie aktuell.
Hegepläne ohne jeglichen praktischen Nutzen, da die Gewässer vom Kormoran leergefressen sind, Listen über Listen, die meisten ohne jeglichen Mehrwert oder das sich diese jemals wieder jemand ansehen würde. Wir könnten allein den Verwaltungsaufwand in der Angelfischerei um 80 % reduzieren, ohne dass es Einfluss auf die Fischhege oder die tatsächlich notwendigen Nachweispflichten hätte.
Trotz dieser notwendigen, offenen Worte, bitte, vergessen Sie bei aller Hektik nie, Zeit ist ein Geschenk. Da tut es in vielerlei Hinsicht gut, an den Feiertagen einen Moment innezuhalten und denen Aufmerksamkeit und Liebe zu schenken, die das ganze Jahr über für Sie da waren.
Sicherlich warten im Jahr 2026 wieder viele neue Herausforderungen auf uns alle, für welche wir viel Kraft und Optimismus benötigen. Doch wir alle sollten uns auf ein Frohes und friedliches Weihnachtsfest freuen. Darum genießen Sie die besinnlichen Stunden im Kreis Ihrer Familie und mit Freunden.
Von Herzen wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest sowie Glück, Gesundheit und persönliches Wohlergehen für das neue Jahr. Doch vor allem wünsche ich uns und allen Menschen auf der Welt Frieden, Frieden und nochmals Frieden.
Europäischer Wels (Silurus glanis), Illustration: DAFV, Eric Otten
Der Europäische Wels (Silurus glanis) ist Fisch des Jahres 2026. Mit dieser Wahl machen der Deutsche Angelfischerverband e.V. (DAFV), das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und die Gesellschaft für Ichthyologie e.V. (GfI) auf eine faszinierende und nicht zuletzt aufgrund ihrer Größe besondere Fischart aufmerksam.
Der Europäische Wels ist mit Längen von bis zu 3 m der größte einheimische Süßwasserfisch. Mit einem Gewicht von bis zu 150 kg kann er beeindruckende Dimensionen erreichen. Als wärmeliebende Art profitiert er derzeit erheblich von den steigenden Temperaturen infolge des Klimawandels.
Dort wo der Wels ursprünglich verbreitet ist, spielt er eine wichtige Rolle im aquatischen Ökosystem, da er Fischbestände reguliert und durch das Fressen von Aas und kranken Fischen zur Gewässergesundheit beiträgt. Gleichzeitig kann seine enorme Größe und der damit verbundene Nahrungsbedarf erhebliche Auswirkungen auf den Fischbestand haben.
Auch wenn der Wels nach der bundesweiten Roten Liste der Süßwasserfische und Neunaugen als ungefährdet gilt, steht seine Ernennung zum Fisch des Jahres stellvertretend für die Bedeutung artenreicher und intakter Gewässerökosysteme, sowie der Bedeutung einer sachlichen Auseinandersetzung mit dieser heimischen Art. In den Medien wird der Wels häufig als gefährlicher Räuber dargestellt und erregt jedes Jahr aufs Neue großes öffentliches Interesse. Der Wels zeigt exemplarisch, wie anpassungsfähig und ökologisch bedeutsam Fischarten in unseren Gewässern sein können.
Merkmale und Verhalten
Der Europäische Wels besitzt einen langgestreckten, walzenförmigen Körper mit einer schleimigen, schuppenlosen Haut. In diese ist ein komplexes System von Elektrorezeptoren eingebettet, dessen Funktion bislang nicht vollständig erforscht ist. Charakteristisch für die Art sind die stark reduzierte Rückenflosse sowie das Fehlen einer Fettflosse, wie sie bei vielen der weltweit rund 4000 Welsarten vorkommt.
Der große, breite Kopf und das oberständige Maul sind typische Merkmale des Europäischen Welses. Feine Bürstenzähne im Kieferbereich ermöglichen ein sicheres Festhalten der Beute. Zur Orientierung im oft trüben Wasser nutzt der Wels seine sechs Barteln, zwei längere am Oberkiefer und vier kürzere am Unterkiefer. Diese empfindlichen Tastorgane spielen eine wichtige Rolle bei der Wahrnehmung von Beute und Artgenossen. Die vergleichsweise kleinen Augen sind von geringerer Bedeutung, da sich der Wels vor allem auf Tast- und Geruchssinn stützt. Die lange Afterflosse, die nahezu bis zur Schwanzflosse reicht, ermöglicht dem Wels ruhige und kraftvolle Schwimmbewegungen. In seiner Färbung zeigt sich der Europäische Wels meist dunkel, häufig braun bis schwarz marmoriert, während der Bauch heller erscheint.
Welse nutzen niederfrequente Töne bis in den Infraschallbereich bei der Nahrungssuche. Darüber hinaus zeigen Welse ein ausgeprägtes Sozialverhalten, das durch intensiven Körper-, Kopf- und Bartelkontakt sowie durch tieffrequente Lautäußerungen gekennzeichnet ist. Es wird angenommen, dass diese Laute der innerartlichen Kommunikation dienen.
Als opportunistischer Räuber verfügt der Europäische Wels über ein breites Nahrungsspektrum. Er ernährt sich überwiegend von Fischen, nimmt aber auch Insekten, Würmer, Krebse, Schnecken und Frösche auf. Gelegentlich erbeuten größere Exemplare kleine Wasservögel oder Säugetiere.
Der Europäische Wels zählt ursprünglich zu den typischen Fischarten des Donau- und Rheinsystems. In Bayern war er vor allem in der Donau sowie in deren Nebenflüssen wie Isar, Inn, Lech, Naab und Altmühl verbreitet. Auch im Südwesten Deutschlands, konkret am Oberrhein und in angrenzenden Altrheinen, ist er natürlicherweise heimisch.
Durch menschliche Eingriffe wie Besatzmaßnahmen seit dem 19. Jahrhundert sowie durch künstliche Kanalverbindungen wie den Main-Donau-Kanal hat sich der Wels in deutschen Gewässern stark ausgebreitet. Heute ist er auch in Regionen präsent, in denen er ursprünglich nicht vorkam. Dazu zählen unter anderem das Elbe- und Oder-Einzugsgebiet, norddeutsche Flüsse und Seen in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie zahlreiche Baggerseen, Stauseen und Teiche, die aktiv mit Welsen besetzt wurden.
Menschliche Einflüsse und Managementmaßnahmen
Die heutigen Hauptvorkommen des Europäischen Welses in West- und Südeuropa sind größtenteils auf gezielte menschliche Eingriffe zurückzuführen, darunter teils auch illegale Besatzmaßnahmen. Dadurch wurden die natürlichen Lebensgemeinschaften vielerorts erheblich gestört, da der Wels als großer Prädator heimische Fischarten verdrängen und das ökologische Gleichgewicht nachhaltig beeinflussen kann. Darüber hinaus stellt die zunehmende Präsenz von Welsen ein Problem für Meerneunaugen und wandernde Fischarten wie Lachse, Meerforellen und Maifische dar. Besonders an Wehranlagen, Querverbauungen und Fischtreppen sind sie häufig anzutreffen.
Größter einheimischer Süßwasser-Raubfisch Europas (bis 3 m Länge, 150 kg Gewicht)
Profitiert als wärmeliebende Art vom Klimawandel
Vorkommen außerhalb des ursprünglichen Verbreitungsgebietes durch menschliches Eingreifen
Beeinträchtigung von Lebensgemeinschaften außerhalb des natürlichen Verbreitungsgebietes
Welse nutzen Fischansammlungen unterhalb von menschgemachten Querbauwerken in Fließgewässern zur Jagd
Der Rat hat am 28.10.2025 eine politische Einigung über neue Beschränkungen der Fischfänge für die wichtigsten Fischbestände der Ostsee, nämlich Hering, Sprotte, Kabeljau, Lachs, Scholle getroffen, um nachhaltige Bestände und einen lebensfähigen Fischereisektor für die Zukunft zu gewährleisten.
Die Vereinbarung über die zulässigen Gesamtfänge (TACs) und nationale Quoten für 2026 steht im Allgemeinen im Einklang mit den wissenschaFlichen Ratschlägen des Internationalen Rates für die Erforschung des Meeres (ICES) und legt die Höchstmengen fest, die jeder Mitgliedstaat für jeden Fischbestand fangen darf.
Die EU-Fischereiminister berücksichtigten sowohl ökologische als auch sozioökonomische Aspekte, um nachhaltige Fischereipraktiken zu gewährleisten und gleichzeitig den Lebensunterhalt der Fischerei in der Fischereiindustrie zu unterstützen.
Der Rat beschloss, die Fangmöglichkeiten für Sprotte um 45 % im Einklang mit den wissenschaflichen Ratschlägen des ICES zu erhöhen.
Hering
Die Fanggrenzen für zentralbaltischen Hering wurden um 15 % erhöht. Der Rat stimmte auch dem Vorschlag der Kommission für eine dreimonatige Schließung des Laichs zu. In Bezug auf den Hering im Golf von Riga einigten sich die Minister darauf, den TAC im Vergleich zu 2025 um 17 % zu senken. Fanggrenzen für den westlichen Ostseehering blieben unverändert. Im Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Fischerei erlaubt, aber die Ausnahmeregelung für die Kleinfischerei wurde beibehalten. Um einen Rückgang unter nachhaltige Niveaus zu verhindern, wurde der Fang von Bothnian-Hering um 40 % reduziert. Ein vorläufiger TAC ist bis zum 31. Oktober 2025 festgelegt, einschließlich Abhilfemaßnahmen. Die Bestandsgröße von Bothnian-Hering nimmt weiter ab und hat einen der niedrigsten Standwerte seit Aufzeichnungen erreicht. Der Rat stimmte auch dem Vorschlag der Kommission für eine dreimonatige Schließung des Laichs zu.
Lachs
Der Rat beschloss, die Fangmöglichkeiten für Lachs im Finnischen Golf um 1 % und die Fanggrenze für Lachs im Ostseehauptbecken um 27 % zu senken. Sie beschloss, die begleitenden Maßnahmen in Bezug auf die Sommerküstenfischerei in den Unterteilungen 29 N, 30 und 31 und die Freizeitfischerei nur für aufzuchtlachs beizubehalten.
Kabeljau
Da sich sowohl die Kabeljaubestände der Ost- als auch der westlichen Ostsee immer noch in einem sehr schlechten Zustand befinden, stimmte der Rat zu, weiterhin TACs nur für Beifänge festzulegen, um die Erholung der Bestände zu ermöglichen. Im Vergleich zu 2025 wurden die Fanggrenzen sowohl für den östlichen als auch für den baltischen Kabeljau beibehalten. Um die Situation dieser Bestände zu verbessern, stimmte der Rat dem Vorschlag der Kommission zu, das Verbot des Freizeitfischens in der gesamten Region aufrechtzuerhalten.
Scholle
Die Fangbeschränkungen für Schollen werden nach wissenschaflichen Empfehlungen um 3 % reduziert.
Über das Baltikum hinaus hat der Rat auch über Fangmöglichkeiten für Norwegen in der Nordsee entschieden, ein Bestand, der von der EU und dem Vereinigten Königreich geteilt wird. Nach Konsultationen mit dem Vereinigten Königreich einigten sich die Delegationen darauf, die gleiche Grenze von 400 Tonnen nur für Beifische einzuhalten.
Nächste Schritte
Der Rat wird den Beschluss auf einer bevorstehenden Tagung förmlich verabschieden, sobald der Text in allen EU-Sprachen fertiggestellt ist.
Hintergrund
Der Rat setzt Beschränkungen für die Menge an Fisch, die in EU-Gewässern gefangen werden können, um eine Erschöpfung der Fischbestände zu vermeiden. Der Rat spielt eine Schlüsselrolle bei der Festlegung dieser Fanggrenzen, da er allein in diesem Bereich über Entscheidungskompetenz verfügt.
Die Zustimmung des Rates basiert auf einem Vorschlag der Kommission und der wissenschaFlichen Beratung von ICES. Es steht auch im Einklang mit den Zielen der Gemeinsamen Fischereipolitik sowie mit den Bestimmungen des Mehrjahresplans für Ostseebestände.
Die Arbeit von BALTFISH, dem regionalen Fischereiforum für die Ostsee, das derzeit von Schweden geleitet wird, trug zu den Bemühungen des Rates bei, eine Einigung zu erzielen.
Die Ostsee steht vor zahlreichen Herausforderungen, darunter der Verlust der biologischen Vielfalt, der Klimawandel, die Auswirkungen der Überfischung in der Vergangenheit und ein hoher Gehalt an Schadstoffen und Müll. Um diesen Herausforderungen zu begegnen und eine nachhaltige Fischerei und eine gesunde Meeresumwelt zu gewährleisten, bevorzugt die EU einen langfristigen Ansatz für die Nachhaltigkeit.
Am Sonntag, den 07. September 2025, führte der Landesanglerverband Thüringen e.V. gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Günthersleben-Wechmar sowie der staatlichen Fischereiaufsicht eine umfangreiche Gewässerkontrolle am Stausee Wechmar durch.
Bereits im August 2025 fand am Stausee eine Beratung mit Vertretern der Fischereigenossenschaft „Stausee Wechmar“, der Thüringer Fernwasserversorgung (TFW), der Gemeinde Drei Gleichen sowie dem Landesanglerverbandes Thüringen e.V. statt. Ziel dieser gemeinsamen Initiative ist es, künftig verstärkt und koordiniert gegen illegale Müllentsorgung vorzugehen und den Schutz des Gewässers langfristig sicherzustellen. Über diese Vereinbarungen berichtete auch die Thüringer Allgemeine.
Bei der Kontrolle am 07.09.2025 wurden verschiedene Uferbereiche rund um den Stausee überprüft. Dabei standen sowohl die Prüfung gültiger Fischereiberechtigungen als auch die Kontrolle der Müllentsorgung im Vordergrund. Festgestellte Verstöße werden konsequent verfolgt.
Rechtlicher Hinweis: Nach dem Thüringer Abfallwirtschaftsgesetz können Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Müllentsorgung mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Der Landesanglerverband Thüringen bedankt sich ausdrücklich bei Gemeinde Drei Gleichen und der staatlichen Fischereiaufsicht für die hervorragende Zusammenarbeit und Unterstützung.
Durch die enge Kooperation aller Beteiligten können der Stausee Wechmar und sein sensibles Ökosystem langfristig geschützt und erhalten werden.
Derzeit kommt es in Thüringen und auch bundesweit zu vermehrten Nachweisen der Geflügelpest (aviäre Influenza, H5N1). Sie tritt sowohl bei Wildvögeln als auch in Geflügelhaltungen auf. Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Risiko einer Einschleppung und Weiterverbreitung aktuell als hoch ein.
Ist die Geflügelpest für Menschen gefährlich? Nach aktuellem Stand setzen Infektionen des Menschen einen intensiven direkten Kontakt mit infiziertem Geflügel voraus. Obwohl Übertragungen mit bestimmten Subtypen vom Tier auf den Menschen bekannt sind, kamen diese bislang nur selten vor. Für Menschen besteht laut Robert Koch-Institut zwar kein relevantes Risiko, jedoch sollten Anglerinnen und Angler besondere Vorsicht walten lassen.
Partikel des Vogelgrippevirus
Seit 2024 zirkuliert in der USA ein Geflügelpeststamm (H5N1, Stamm (B3.13)) welcher in Geflügelbetrieben und erstmals in Milchkuhherden festgestellt wurde. Es kam zu Infektionen von Personen, die im Vorfeld engen Kontakt zu infizierten Rindern bzw. Geflügel hatten. Die an Geflügelpest erkrankten Personen wiesen vorwiegend eine milde Symptomatik auf. Gemäß Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurden seit 2003 weltweit über 2.600 Erkrankungen beim Menschen und 1.100 Todesfälle mit aviärer Influenza nachgewiesen, überwiegend im asiatisch-pazifischen Raum. In Deutschland sind bislang keine Erkrankungen beim Menschen mit aviären Influenzaviren bekannt geworden.
Wie bei allen Geflügelpestviren sind generell erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell infiziertem Geflügel und Wildvögeln einzuhalten.
Welches Geflügel kann an der Geflügelpest erkranken?
Grundsätzlich können alle Vogelarten an der Hochpathogenen Aviären Influenza (klassischen Geflügelpest) erkranken. Hühner und Puten sind besonders empfänglich. Auch bestimmte Wildvögel sind sehr empfänglich, vor allem Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse und Möwen), Greifvögel wie Habichte und Bussarde sowie aasfressende Vögel wie Krähen. Andere Vogelgruppen wie zum Beispiel Tauben können das Virus in sich tragen, spielen aber eine untergeordnete Rolle bei der Verbreitung des Virus und erkranken in der Regel nicht.
Können auch andere Haustiere, wie Hunde und Katzen infiziert werden?
Fleischfresser, wie Hunde und Katzen, können sich theoretisch infizieren, wenn sie große Mengen des Erregers aufnehmen. Bisher ist in Thüringen noch kein Fall bekannt. Hunde und Katzen können das Virus allerdings weiterverbreiten. Daher sollte ein direkter Kontakt mit toten oder kranken Vögeln verhindert werden.
Unsere Angelgewässer und Uferzonen werden regelmäßig von Wildvögeln aufgesucht, die als natürliche Wirte des Virus gelten. Gerade an größeren Teichen, Seen und Stauseen besteht daher die Möglichkeit, dass das Virus über Kot oder Kadaver in die Umwelt gelangt. Angler bewegen sich oft in diesen Bereichen – deshalb gilt: Aufmerksamkeit und Hygiene sind entscheidend.
Wir bitten daher folgende Verhaltensweisen zu beachten:
Kontakt vermeiden
Kein direkter Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln.
Hunde bitte anleinen – insbesondere in Bereichen mit vielen Wasservögeln.
Kadaverfunde nicht selbst entfernen, sondern unverzüglich dem zuständigen Veterinär- oder Umweltamt melden.
Hygiene beachten
Zur Vorbeugung empfehlen wir nach dem Angeln die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren, dies unbedingt nach Kontakt mit Wildvögeln und ihren Ausscheidungen
Angel- und Bootsausrüstung reinigen, vor allem nach Aufenthalten an Gewässern mit hohem Wildvogelaufkommen
Kontaktflächen (z. B. Kescher, Sitzbretter, Rutenauflagen) regelmäßig desinfizieren
Hinweise vor Ort befolgen
Beachten Sie Sperrungen, Warnschilder oder Allgemeinverfügungen, die durch Behörden oder Gewässerpächter erlassen wurden.
Informieren Sie sich über aktuelle Schutz- und Stallpflichtgebiete auf den offiziellen Informationsseiten der jeweiligen Bundesländer
Vögel bitte nicht füttern!
Die gezielte Fütterung führt zu Ansammlungen von Vögeln an den Futterplätzen und begünstigt die Übertragung des Virus von Vogel zu Vogel. Darüber hinaus sollten Wildvögel, insbesondere Wasservögel aus Gründen der allgemeinen Hygiene und der Verhindernung von Gewässerverschmutzungen (betrifft vor allem Kleine Gewässer) grundsätzlich nicht gefüttert werden.
Geflügelhaltung im Umfeld
Wer selbst Geflügel hält, sollte die Sicherheitsmaßnahmen und Stallpflicht konsequent einhalten.
Das Risiko einer Übertragung von Wildvögeln auf Hausgeflügel wird vom FLI als hoch bewertet.
Kleidung und Ausrüstung, die beim Angeln genutzt wird, nicht gleichzeitig in der Geflügelhaltung verwenden.
Aktuelle Situation in Thüringen Stand 23.10.2025:
Strengere Regeln nach Vogelgrippe-Fällen
Für alle Geflügelhalter in Thüringen gelten seit Dienstag außerdem besondere Hygienevorschriften. Hintergrund ist laut dem Landesamt für Verbraucherschutz der Ausbruch der Vogelgrippe im Landkreis Greiz Anfang Oktober. Dort hatte das Landesamt für Verbraucherschutz bereits am 2. und 6. Oktober zwei Ausbrüche der Geflügelpest registriert. Hunderte Tiere waren durch das H5N1-Virus verendet oder mussten getötet werden.
Nach Ausbruch im Landkreis Greiz ist die Überwachungszone im Saale-Orla-Kreis noch erweitert worden. Hintergrund ist nach Angaben des Landratsamtes in Schleiz, dass ein weiterer Geflügelbetrieb 200 Meter entfernt vom ursprünglichen Ausbruchsbetrieb von der Vogelgrippe betroffen ist. Im Landkreis Greiz sei daher die Schutzzone ausgeweitet worden, im Saale-Orla-Kreis werde die Überwachungszone nun auf Teile der Gemeinde Geroda ausgeweitet. In den betroffenen Gebieten muss Geflügel im Stall bleiben.
Das Landesamt für Verbraucherschutz teilte mit, dass am Eingang zu Ställen Wannen oder Matten mit Desinfektionsmittel für Schuhe bereitstehen müssen. Schutzkleidung sei ebenso vorgeschrieben wie das Reinigen und Desinfizieren von Geräten, leeren Ställen und Fahrzeugen.
In den vergangenen Tagen wurden im Norden Thüringens zahlreiche tote Tiere entdeckt. Allein am Stausee Kelbra auf der Grenze von Thüringen und Sachsen-Anhalt waren am Wochenende mehr als 100 verendete Vögel gefunden worden. Labortests, unter anderem vom Friedrich-Loeffler-Institut, bestätigten das H5N1-Virus. Die Vogelgrippe bei Wildvögeln wurde damit in Thüringen offiziell bestätigt.
Zunehmend wird die Frage von der Wissenschaft, aber auch von vielen Bürgerinnen und Bürgern diskutiert, warum sich die Vogelgrippe besonders bei den Wildvogelarten so stark ausbreitet bzw. zu hohen Verlusten führt, deren Bestände durch gezielte “Schutzmaßnahmen” in den vergangenen Jahrzehnten exorbitant angestiegen sind.
Große Schwärme von Graugänsen an einem Gewässer
Für viele heimische Arten, welche diese Gewässerlebensräume seit langem bewohnen, bedeutet das starke Absenken von Gewässern im Interesse des “Artenschutzes” die Zerstörung ihres bisherigen Lebensraumes und für nicht wenige den sicheren Tod.
Seit langem müssten diese Fragen und die bereits vorhandenen Erkenntnisse in unserer Gesellschaft offener diskutiert werden, um zukünftig vor nicht noch größeren Problemen zu stehen.
Wir bitten alle Anglerinnen und Angler in Thüringen diese Hinweise ernst zu nehmen und an den Gewässern verantwortungsvoll zu handeln. So leisten wir gemeinsam einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer heimischen Vogelbestände und zur Sicherung der Gesundheit unserer Gewässerökosysteme.
Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises.
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