Einheitliche Dokumentation – Befreiung von Begleitpflicht für Jugendfischereischeininhaber

Einheitliche Dokumentation – Befreiung von Begleitpflicht für Jugendfischereischeininhaber

Vollzug des Thüringer Fischereigesetzes (ThürFischG)
Erlass zur einheitlichen Dokumentation der Befreiung von der Begleitpflicht eines Jugendfischereischeininhabers gemäß § 27 Absatz 2 Satz 2 Thür-FischG

Sehr geehrte Vorstände,

Liebe Anglerinnen und Angler,

der Landesanglerverband Thüringen e.V. (LAVT) hat sich bereits vor vielen Jahren erfolgreich in unzähligen Gesprächen mit den zuständigen Behörden, einer umfangreichen Stellungnahme und mündlichen Anhörung im Thüringer Landtag dafür eingesetzt, dass Kinder nicht erst ab dem 10., sondern bereits ab dem 8. Lebensjahr die Angelfischerei ausüben können. Dies in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.

Foto: André Pleikies

Unser Ziel war und ist es, die Kinder bereits früh über die Angelfischerei, für den Erhalt unserer ökologisch wertevollen Gewässer, den Schutz der Natur und unserer heimischen Fischfauna sowie für ein tierschutzgerechtes Verhalten zu sensibilisieren.   

Wir sehen regelmäßig die Begeisterung der Mädchen und Jungen für die Angelfischerei bei unseren vielen Jugendveranstaltungen. Angeln ist eben nicht nur den Wurm im Wasser zu baden, nein es ist für die Kinder ein wunderschönes, interessantes Hobby in freier Natur, welches ein umfangreiches Wissen, viel Geschick, Kameradschaft sowie Einsatzbereitschaft für saubere Gewässer und gesunde Fischbestände fördert.

Genauso wichtig war es uns von Anfang an, dass Kinder- und Jugendlichen, welche die Fischerprüfung erfolgreich bestanden haben, ohne Begleitpflicht angeln gehen können.

Dies fand letztendlich im aktuellen Thüringer Fischereigesetz, § 2, Absatz 2 inhaltlich seinen Niederschlag. Jedoch konnten die Inhaber eines Jugendfischereischeines, welche im Besitz des Sachkundenachweises sind, dies in der Regel am Gewässer nicht rechtssicher belegen.

Nunmehr der obige Erlass des Thüringer Umweltministerium, Referat 46, Wald- und Fischereipolitik, Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt.

Mit diesem haben die dafür neu Verantwortlichen im Referat 46 ein seit vielen Jahren bestehendes Problem schnell, unkompliziert und bürgerfreundlich gelöst. Dafür an dieser Stelle unser herzlicher Dank im Namen unzähliger Mädchen und Jungen, welche ab sofort ihr liebgewonnenes Hobby ohne Bedenken ausüben können.

Was besagt die neue Regelung zur Umsetzung der Dokumentation zur Befreiung von der Begleitpflicht:

Für die einheitliche Umsetzung eines Verfahrens durch die zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen gilt ab dem 10. Februar 2026 folgende Regelung:

Im Falle einer bestandenen Fischerprüfung und der Erteilung eines Jugendfischereischeines, wird der Wortlaut: „Fischerprüfung bestanden. Inhaber ist gemäß § 27 Absatz 2 Satz 2 ThürFischG von der Begleitpflicht befreit.“ auf der leeren Rückseite des Jugendfischereischeines handschriftlich vermerkt und mit Stempel und Unterschrift der ausstellenden Behörde versehen (siehe Anlage).

Wurde bereits ein Jugendfischereischein erteilt und die Fischerprüfung erst später absolviert und bestanden, hat der Inhaber sich dies wie vorgenannt beschrieben unter Mitführung des Prüfungszeugnisses von der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung entsprechend vermerken zu lassen.

Der Vermerk kann alternativ zur handschriftlichen Ausführung auch in Form eines Stempels oder maschinen-/computergeschrieben mit dem oben genannten Wortlaut aufgebracht werden.

Anlage: Beispielhafte Darstellung des Vermerks auf einem Jugendfischereischein

Anlage: Erlass des Thüringer Umweltministeriums – Download (PDF)

Sicherheitshinweise des Landesanglerverbands Thüringen e.V. – unser Verband warnt vor dem Betreten von Eisflächen

Sicherheitshinweise des Landesanglerverbands Thüringen e.V. – unser Verband warnt vor dem Betreten von Eisflächen

Wir erhielten die vergangenen Tage immer wieder Anfragen, ob die Eisflächen der Gewässer betreten werden dürfen bzw. ob Eisangeln möglich bzw. erlaubt ist.

Auch wenn es Minusgrade gibt, sind die Eisflächen oft noch nicht dick genug um ausreichend tragfähig zu sein.

Darum weißt der Landesanglerverband Thüringen e.V. ausdrücklich alle Anglerinnen und Angler darauf hin, dass das Betreten von Eisflächen auf Gewässern mit erheblichen, oft unterschätzten Gefahren verbunden ist. Wir raten das Betreten von Eisflächen aktuell zu unterlassen.

Jeden Winter brechen Kinder und Erwachsene auf Eisflächen ein. Eine Person kann sich in der Regel bei diesen niedrigen Temperaturen nur maximal drei Minuten über Wasser halten. Kinder haben bereits nach zwei Minuten im Wasser kaum noch eine Überlebenschance.

Auch sind Hinweise von Gewässereigentümern in den Medien oder Ausschilderungen an den Gewässern, welche das Betreten von Eisflächen verbieten, zu berücksichtigen.

Wie dick muss das Eis sein, damit es trägt?

Bevor Gewässer freigegeben werden, muss das Eis auf stehenden Gewässern mindestens

  • 15 Zentimeter dick sein, auf fließenden Gewässern sogar 20 Zentimeter. Dazu sind über mehrere Wochen zweistellige Minusgrade erforderlich.
  • Dunkles, transparentes Eis (Schwarzeis) ist meist sehr kompakt und tragfähig, weißes oder milchiges Eis hingegen ist deutlich weniger stabil.
  • Bei milchigem Eis ist oft die doppelte Dicke nötig, um dieselbe Tragkraft wie bei Schwarzeis zu erreichen.


Bitte beachten. – Schnee wirkt auf dem Eis übrigens wie eine Isolationsschicht und verhindert, dass die Kälte in das Eis eindringt. Zudem verdeckt der Schnee gefährliche Risse oder dünne Stellen im Eis.

Eine besondere Gefährdung besteht auf sämtlichen Gewässern, welche Pegelschwankungen oder Strömungseinflüssen unterliegen. Dazu gehören unter anderem auch Talsperren und Speicher.

Durch Pegeländerungen, Strömungen, Sonneneinstrahlung, unterschiedliche Wassertiefen sowie Zuflüsse kann das Eis von unten her ausdünnen oder aufbrechen, ohne dass dies an der Oberfläche erkennbar ist. Selbst geschlossene Eisflächen können daher jederzeit, selbst unter geringer Belastung, einbrechen.

Wie bereits aufgeführt, stellt ein Sturz ins eiskalte Wasser eine akute Lebensgefahr dar. Zudem ist eine Rettung auf instabilem Eis oftmals nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass wer eine nicht freigegebene Eisfläche betritt, auf eigene Gefahr handelt und in der Regel bei Rettungseinsätzen die Kosten für die Bergung zu tragen hat.

Wichtige Handlungshinweise um sich nicht zu gefährden bzw. Leben zu retten

Worauf sollten Sie achten?

Wenn Eis bricht, geschieht dies oft schlagartig und großflächig. Wenn es also unter ihren Füßen knackt und knistert oder sich schon Risse bilden, sollten sie sich sofort flach hinlegen, um das Gewicht zu verteilen. Dann robben sie langsam Richtung Ufer.

Was tun, wenn Sie eingebrochen sind?

Wenn sie einbrechen, sollten sie so schnell es geht die Arme ausbreiten, um ein Untertauchen zu verhindern.
Brechen sie dann das Eis in der Richtung, aus der sie gekommen sind, so lange ab, bis es wieder dicker wird. Versuchen sie dann sich auf die Eisoberfläche zu rollen und zurück zu kriechen.

Wichtig. – Wenn sie sich befreien konnten, ziehen sie so schnell es geht die nasse Kleidung aus und wickeln sie sich in eine warme Decke ein.

Wie ist zu handeln, wenn jemand eingebrochen ist?

  • Setzt so schnell es geht einen Notruf 112 ab und rufen sie laut um Hilfe, damit sie ggf. Helfer vor Ort unterstützen können.
  • Geben sie den genauen Standort an und beschreiben sie die Situation.
  • Am besten, sie sprechen mit der eingebrochenen Person, um sie zu beruhigen.
  • Panik kann zu kraftzehrenden Bewegungen führen, die das Eis weiter brechen lassen.

Bitte versuchen sie nie, eine Person an der Hand aus dem Loch herauszuziehen. Es besteht die Gefahr, dass sie selbst in das Eisloch gezogen werden.

Nähern sie sich der Einbruchstelle niemals stehend, sondern verteilen sie ihr Körpergewicht auf eine möglichst große Fläche. Am besten ist eine Unterlage, wie ein breites Brett, eine Leiter oder ein Schlitten.

Sie können auch lange Gegenstände wie Äste, Stangen, Schals, Abschleppseile oder eine Leiter zum Herausziehen verwenden.

Wichtig! – Nach der Rettung müssen die Personen unbedingt waagerecht liegen. Wenn ein stark unterkühlter Mensch plötzlich aufrecht hingestellt wird, fließt das kalte Blut aus den Extremitäten zum Herzen und kann zum Herzstillstand führen. Diesen Effekt nennt man auch Afterdrop.

Vielleicht klingen unsere Handlungshinweise für einige banal, doch sie können Leben retten!

Der Landesanglerverband Thüringen e.V. appelliert nochmals an alle Anglerinnen und Angler, die eigene Sicherheit sowie die Sicherheit Dritter stets an erste Stelle zu setzen, unsere Hinweise zu berücksichtigen und das Betreten von Eisflächen aktuell unbedingt zu unterlassen.

Wir raten eindringlich von Kontroll- oder Betretungsgängen über gefrorene Gewässer sowie vom Eisangeln ab! 

Ihr Landesanglerverband Thüringen e.V.

Steueränderungsgesetz: wichtige Verbesserungen für das Ehrenamt 2026

Steueränderungsgesetz: wichtige Verbesserungen für das Ehrenamt 2026

Das Steueränderungsgesetzes wurde durch den Bundesrat verabschiedet und bringt für Ehrenamtler wichtige Verbesserungen ab 1. Januar 2026

Sehr geehrter Vorstand,
liebe Mitglieder,

auf Grund zahlreicher steuerlicher Änderungen im Jahr 2026, auch für steuerbegünstigte Körperschaften (Vereine) haben wir diese für Sie in übersichtlicher Form zusammengestellt.

Grundsätzlich sind diese Änderungen für unsere Vereine positiv. Sie verfolgen das Ziel, ehrenamtliches, gemeinnütziges Engagement zu fördern, die Bürokratie abzubauen und die finanziellen Spielräume zu verbessern. 

Nachfolgend die wichtigsten Verbesserungen:

Ehrenamtspauschale
Für Tätigkeiten in Vereinen oder Organisationen, die nach § 52 der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind, galt bisher eine Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) von bis zu 840,00 Euro pro Jahr. Dieser Betrag wurde nunmehr auf bis zu 960,00 Euro pro Jahr angehoben.

Übungsleiterpauschale
Auch die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) erhöhte sich für Betreuer, Ausbilder und Trainer von bisher 3.000,00 Euro auf bis zu 3.300,00 Euro pro Jahr.

Ausweitung des Haftungsprivilegs
Die Vergütungsgrenze für Haftungsbeschränkungen und Freistellungsansprüche des Vereins und deren Mitglieder wurde von 840,00 Euro auf nunmehr 3.300,00 Euro jährlich angehoben. Die Haftungsprivilegierung für ehrenamtlich Tätige gilt nun einheitlich bis zu einer Einnahmengrenze von 3.300 Euro. Damit entsteht mehr Rechtssicherheit und das persönliche Haftungsrisiko im Vereinsrecht wird deutlich gemindert.

Freigrenze für die zeitnahe Mittelverwendung gemeinnütziger Organisationen
Weiterhin bleiben steuerbegünstigte Körperschaften (Vereine) verpflichtet, ihre Einnahmen, wie Mitgliedsbeiträge, Spenden, Erlöse aus wirtschaftlicher Tätigkeit oder Vermögensverwaltung grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren für ihre gemeinnützigen Zwecke zu verwenden.

Diese sogenannte „zeitnahe Mittelverwendung“ ist verbunden mit einem detaillierten Mittelverwendungsnachweis, welcher oft einen erheblichen Bürokratieaufwand bedeutet. Um diesen insbesondere für kleinere Organisationen/ Vereine zu verringern, wurde die bisherige Freigrenze von unter 45.000 Euro Jahreseinnahmen, unterhalb derer die Pflicht zum Mittelverwendungsnachweis nicht besteht, deutlich angehoben. Nunmehr gilt eine Freigrenze von 100.000,000 Euro Jahreseinnahmen, was nicht nur den Bürokratieaufwand senkt, sondern auch die Bildung von Rücklagen erleichtert und damit mehr finanziellen Spielraum schafft.

Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steigt
Die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 Abs. 3 AO) steigt von 45.000,00 auf 50.000,00 Euro Umsatz pro Jahr. Das heißt für kleinere Vereine, dass sie grundsätzlich von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit sind, wenn die Einnahmen des Vereins aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (einschließlich Umsatzsteuer) jährlich 50.000,00 Euro nicht übersteigen (§ 64 Abs. 3 AO). Erst oberhalb dieser Grenze werden Körperschaft- und Gewerbesteuer fällig.

Da die Einnahmen von Vereinen je nach Herkunft steuerlich unterschiedlich behandelt werden, ist es in diesem Fall wichtig, dass der Verein im Rahmen seiner Buchhaltung diese dem ideellen Bereich, der Vermögensverwaltung, dem Zweckbetrieb oder dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb richtig zugeordnet.

Weitere Änderungen seit Jahresbeginn:

Erhöhung der Entfernungspauschale – Ab dem 1. Januar 2026 beträgt diese einheitlich 38 Cent je Entfernungskilometer, dies vom ersten Kilometer an. Die Neuregelung gilt unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel.  

Der Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro pro Stunde (bisher: 12,82 Euro). Die Minijob-Grenze steigt auf 603,00 Euro (bisher: von 556,00 Euro).

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie – mit Ausnahme der Abgabe von Getränken – wird von 19 % auf 7 % reduziert.

Abschließend möchten wir noch einmal auf das Ehrenamtspaket des Freistaates Thüringen hinweisen. Die Landesregierung hat ein eigenes Ehrenamtsministerium geschaffen und mit dem Thüringer Ehrenamtsgesetz bereits konkrete Verbesserungen umgesetzt – darunter die Abschaffung der GEMA-Gebühren für Vereine sowie neue und ausgeweitete Förderprogramme.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de

Für eventuell weitergehende Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen ein gesundes, erfolgreiches und vor allem friedliches Jahr 2026 sowie eine erlebnisreiche Angelsaison.

Mit freundlichen Grüßen und einem
kräftigen Petri Heil

André Pleikies
Geschäftsführer

Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr

Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr

an alle Freunde und Unterstützer der Angelfischerei, an alle Anglerinnen und Angler und besonders an alle Mitglieder, Vereinsvorsitzende und Vorstände des Landesanglerverbandes Thüringen e.V.


Gern möchte ich Weihnachten zum Anlass nehmen mich bei allen unseren Freunden und Unterstützern, aber vor allem bei unseren Vereinen für die angenehme Zusammenarbeit, für Ihr Mitwirken bei der erfolgreichen Entwicklung des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. und für das uns gegebene Vertrauen herzlich zu bedanken.

Auch im Jahr 2025 riss die positive Mitgliederentwicklung des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. nicht ab. So sind 5 neue Vereine unserem Verband beigetreten und für das kommende Jahr liegen bereits weitere 4 Aufnahmeanträge vor.   

Damit sind im Landesanglerverband Thüringen e.V. aktuell 254 Vereine mit rund 20.000 Mitgliedern organisiert. Diese positive Entwicklung ist keine Selbstverständlichkeit, insbesondere in Zeiten, wo die Probleme in unserer Gesellschaft nicht kleiner werden und zunehmend auch unsere Vereine bzw. unseren Verband erreichen.

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Offensichtlich sieht die große Mehrheit der Vereine den LAVT auch weiterhin als zuverlässigen Partner und Vertreter ihrer Interessen und honoriert unsere geradlinige, ehrliche Arbeit unter dem Motto: Wir versprechen nichts, was wir nicht halten können, doch wir tun alles, was uns möglich ist.“

Auf unserer Jahreshauptversammlung konnten wir eindrucksvoll die sich stetig fortsetzende, erfolgreiche Entwicklung unseres Verbandes darstellen. An dieser Stelle ein besonderes Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle, welche mit viel Fleiß und Einsatzwillen ihre Arbeitsaufgaben erfüllen. Dabei braucht es oft viel Einfühlungsvermögen und Geduld, um die Anliegen und Probleme der Vereine, wenn möglich zur Zufriedenheit, bearbeiten zu können.   

Doch vor allem haben wir diese überaus erfolgreiche Entwicklung des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. dem engagierten, umsichtigen Wirken unseres Geschäftsführers André Pleikies zu verdanken, welcher das große Schiff LAVT nunmehr seit 26 Jahren erfolgreich durch so manchen Sturm manövriert hat.

Ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam mit unseren Vereinen auch das Jahr 2026 erfolgreich gestalten werden. Dabei würden wir uns sehr über eine noch größere Unterstützung durch unsere Vereine freuen.

Grundsätzlich stellt sich unser Verband gegen Privilegien, Bevormundung und Ausgrenzung. Wir wünschen uns mehr Mut zum Widerspruch und mehr Aktionismus von der interessierten, weltoffenen, momentan zu leisen Mehrheit in unserer Gesellschaft.  

Unser Verband fordert seit langem einen verantwortungsvollen, nachhaltigen Natur- und Artenschutz, welcher nicht ausgrenzt und der nicht bestimmte Interessengruppen oder nur wenige Arten gezielt privilegiert.  Wir lehnen einen einseitigen Artenschutz, der im Ergebnis andere heimische Arten in ihrer Existenz gefährdet, siehe Kormoran, Fischotter etc., faktenbasiert strikt ab. Deshalb fordern wir seit langem die richtigen, politischen Entscheidungen.  

Das gleiche gilt für die Entbürokratisierung, welche bisher ein reines Wahlversprechen geblieben ist. In der Angelfischerei gab es noch nie so viele Aufzeichnungspflichten und unnötigen Verwaltungsaufwand für die Verbände, Vereine und den Angler am Wasser, wie aktuell.

Hegepläne ohne jeglichen praktischen Nutzen, da die Gewässer vom Kormoran leergefressen sind, Listen über Listen, die meisten ohne jeglichen Mehrwert oder das sich diese jemals wieder jemand ansehen würde. Wir könnten allein den Verwaltungsaufwand in der Angelfischerei um 80 % reduzieren, ohne dass es Einfluss auf die Fischhege oder die tatsächlich notwendigen Nachweispflichten hätte.

Trotz dieser notwendigen, offenen Worte, bitte, vergessen Sie bei aller Hektik nie, Zeit ist ein Geschenk. Da tut es in vielerlei Hinsicht gut, an den Feiertagen einen Moment innezuhalten und denen Aufmerksamkeit und Liebe zu schenken, die das ganze Jahr über für Sie da waren.

Sicherlich warten im Jahr 2026 wieder viele neue Herausforderungen auf uns alle, für welche wir viel Kraft und Optimismus benötigen. Doch wir alle sollten uns auf ein Frohes und friedliches Weihnachtsfest freuen. Darum genießen Sie die besinnlichen Stunden im Kreis Ihrer Familie und mit Freunden.

Von Herzen wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest sowie Glück, Gesundheit und persönliches Wohlergehen für das neue Jahr. Doch vor allem wünsche ich uns und allen Menschen auf der Welt Frieden, Frieden und nochmals Frieden.

Mit einem herzlichen Petri Heil

Dietrich Roese
Präsident

Der Europäische Wels ist „Fisch des Jahres 2026“

Der Europäische Wels ist „Fisch des Jahres 2026“

Europäischer Wels (Silurus glanis), Illustration: DAFV, Eric Otten

Der Europäische Wels (Silurus glanis) ist Fisch des Jahres 2026. Mit dieser Wahl machen der Deutsche Angelfischerverband e.V. (DAFV), das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und die Gesellschaft für Ichthyologie e.V. (GfI) auf eine faszinierende und nicht zuletzt aufgrund ihrer Größe besondere Fischart aufmerksam.

Der Europäische Wels ist mit Längen von bis zu 3 m der größte einheimische Süßwasserfisch. Mit einem Gewicht von bis zu 150 kg kann er beeindruckende Dimensionen erreichen. Als wärmeliebende Art profitiert er derzeit erheblich von den steigenden Temperaturen infolge des Klimawandels.

Dort wo der Wels ursprünglich verbreitet ist, spielt er eine wichtige Rolle im aquatischen Ökosystem, da er Fischbestände reguliert und durch das Fressen von Aas und kranken Fischen zur Gewässergesundheit beiträgt. Gleichzeitig kann seine enorme Größe und der damit verbundene Nahrungsbedarf erhebliche Auswirkungen auf den Fischbestand haben.

Auch wenn der Wels nach der bundesweiten Roten Liste der Süßwasserfische und Neunaugen als ungefährdet gilt, steht seine Ernennung zum Fisch des Jahres stellvertretend für die Bedeutung artenreicher und intakter Gewässerökosysteme, sowie der Bedeutung einer sachlichen Auseinandersetzung mit dieser heimischen Art. In den Medien wird der Wels häufig als gefährlicher Räuber dargestellt und erregt jedes Jahr aufs Neue großes öffentliches Interesse. Der Wels zeigt exemplarisch, wie anpassungsfähig und ökologisch bedeutsam Fischarten in unseren Gewässern sein können.

Merkmale und Verhalten

Der Europäische Wels besitzt einen langgestreckten, walzenförmigen Körper mit einer schleimigen, schuppenlosen Haut. In diese ist ein komplexes System von Elektrorezeptoren eingebettet, dessen Funktion bislang nicht vollständig erforscht ist. Charakteristisch für die Art sind die stark reduzierte Rückenflosse sowie das Fehlen einer Fettflosse, wie sie bei vielen der weltweit rund 4000 Welsarten vorkommt.

Der große, breite Kopf und das oberständige Maul sind typische Merkmale des Europäischen Welses. Feine Bürstenzähne im Kieferbereich ermöglichen ein sicheres Festhalten der Beute. Zur Orientierung im oft trüben Wasser nutzt der Wels seine sechs Barteln, zwei längere am Oberkiefer und vier kürzere am Unterkiefer. Diese empfindlichen Tastorgane spielen eine wichtige Rolle bei der Wahrnehmung von Beute und Artgenossen. Die vergleichsweise kleinen Augen sind von geringerer Bedeutung, da sich der Wels vor allem auf Tast- und Geruchssinn stützt. Die lange Afterflosse, die nahezu bis zur Schwanzflosse reicht, ermöglicht dem Wels ruhige und kraftvolle Schwimmbewegungen. In seiner Färbung zeigt sich der Europäische Wels meist dunkel, häufig braun bis schwarz marmoriert, während der Bauch heller erscheint.

Welse nutzen niederfrequente Töne bis in den Infraschallbereich bei der Nahrungssuche. Darüber hinaus zeigen Welse ein ausgeprägtes Sozialverhalten, das durch intensiven Körper-, Kopf- und Bartelkontakt sowie durch tieffrequente Lautäußerungen gekennzeichnet ist. Es wird angenommen, dass diese Laute der innerartlichen Kommunikation dienen.

Als opportunistischer Räuber verfügt der Europäische Wels über ein breites Nahrungsspektrum. Er ernährt sich überwiegend von Fischen, nimmt aber auch Insekten, Würmer, Krebse, Schnecken und Frösche auf. Gelegentlich erbeuten größere Exemplare kleine Wasservögel oder Säugetiere.

Der Wels, Europas größter Süßwasserfisch, Foto: Marcel Panne, https://metalimnion.com/
Ursprüngliche und gebietsfremde Verbreitung

Der Europäische Wels zählt ursprünglich zu den typischen Fischarten des Donau- und Rheinsystems. In Bayern war er vor allem in der Donau sowie in deren Nebenflüssen wie Isar, Inn, Lech, Naab und Altmühl verbreitet. Auch im Südwesten Deutschlands, konkret am Oberrhein und in angrenzenden Altrheinen, ist er natürlicherweise heimisch.

Durch menschliche Eingriffe wie Besatzmaßnahmen seit dem 19. Jahrhundert sowie durch künstliche Kanalverbindungen wie den Main-Donau-Kanal hat sich der Wels in deutschen Gewässern stark ausgebreitet. Heute ist er auch in Regionen präsent, in denen er ursprünglich nicht vorkam. Dazu zählen unter anderem das Elbe- und Oder-Einzugsgebiet, norddeutsche Flüsse und Seen in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie zahlreiche Baggerseen, Stauseen und Teiche, die aktiv mit Welsen besetzt wurden.

Menschliche Einflüsse und Managementmaßnahmen

Die heutigen Hauptvorkommen des Europäischen Welses in West- und Südeuropa sind größtenteils auf gezielte menschliche Eingriffe zurückzuführen, darunter teils auch illegale Besatzmaßnahmen. Dadurch wurden die natürlichen Lebensgemeinschaften vielerorts erheblich gestört, da der Wels als großer Prädator heimische Fischarten verdrängen und das ökologische Gleichgewicht nachhaltig beeinflussen kann. Darüber hinaus stellt die zunehmende Präsenz von Welsen ein Problem für Meerneunaugen und wandernde Fischarten wie Lachse, Meerforellen und Maifische dar. Besonders an Wehranlagen, Querverbauungen und Fischtreppen sind sie häufig anzutreffen.

  • Größter einheimischer Süßwasser-Raubfisch Europas (bis 3 m Länge, 150 kg Gewicht)
  • Profitiert als wärmeliebende Art vom Klimawandel
  • Vorkommen außerhalb des ursprünglichen Verbreitungsgebietes durch menschliches Eingreifen
  • Beeinträchtigung von Lebensgemeinschaften außerhalb des natürlichen Verbreitungsgebietes
  • Welse nutzen Fischansammlungen unterhalb von menschgemachten Querbauwerken in Fließgewässern zur Jagd

Quelle: dafv.de