Die Gefahr eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) stellt in Thüringen weiterhin eine große Herausforderung für Land- und Forstwirtschaft sowie Behörden dar. Das Virus befällt Haus- und Wildschweine und führt bei den Tieren meist zu einem tödlichen Krankheitsverlauf. Für den Menschen sowie für andere Tierarten ist die ASP jedoch ungefährlich. In Deutschland kommt die Tierseuche bereits in einigen Bundesländern vor, derzeit vorwiegend in Hessen und Nordrhein-Westfalen. Thüringen ist glücklicherweise bislang noch nicht betroffen. Eine frühzeitige Feststellung eines Ausbruchs ist für die Seuchenbekämpfung sehr wichtig, da dann die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden können. Da erkrankte Wildschweine aufgrund des eintretenden hohen Fiebers häufig Gewässer und Gewässernähe aufsuchen, um sich abzukühlen, ist im Ausbruchsfall in diesen Bereichen mit Kadaverfunden zu rechnen. Vor allem Sie als Angler sind regelmäßig an Gewässern, in Auen und in Uferbereichen unterwegs. Dadurch kann es sein, dass Sie die ersten sind, die solche Funde frühzeitig bemerken. Sollten Sie ein oder mehrere tote Wildschweine entdecken, gilt:
Abstand halten und das Tier nicht berühren
Fundort möglichst unverändert lassen
Dokumentation des genauen Standorts (bestenfalls GPS-Koordinate)
Information an das zuständige Veterinäramt oder die Rettungsleitstelle; diese Stellen veranlassen die notwendigen weiteren Maßnahmen
Da das ASP-Virus sehr widerstandsfähig ist und über kontaminierte Gegenstände, Kleidung oder Schuhe indirekt verbreitet werden kann, sollten Bereiche in denen Kadaver gefunden werden, nicht betreten werden. Außerdem ist das Virus besonders widerstandsfähig in verarbeiteter Rohwurst (Schinken, Salami, Knackwurst, usw.) und in Fleischwaren. Daher birgt das achtlose Zurücklassen von Wurst- und Fleischwaren ebenfalls eine große Gefahr eines ASP-Ausbruchs. Wir bitten Sie daher illegal entsorgte Schlachtabfälle oder Ähnliches, ebenfalls zu melden. Mit Ihrer Aufmerksamkeit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Tierseuchenprävention. Jeder gemeldete Fund kann dazu beitragen, die Ausbreitung der ASP frühzeitig zu erkennen, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und somit einen großen Schaden von Thüringen abzuwenden.
Der Landesanglerverband Thüringen e.V. lädt die Kinder- und Jugendlichen Ihres Vereins im Rahmen seiner Jugendarbeit für
Samstag, den 06. Juni 2026 in der Zeit von 10:00 bis ca. 15:00 Uhr, an den Speicher Dachwig, Gewässer Nr. 1
zum Friedfischangeln recht herzlich ein.
Experten geben gern praktische Tipps und vermitteln viel Wissenswertes zu den verschiedenen Methoden des Friedangelns, der richtigen Zusammenstellung der Gerätschaften, zum Ausloten der Wassertiefe, zu Fischködern und zum richtigen Anfüttern.
Für das leibliche Wohl wird wie immer gesorgt. Wir würden uns freuen, die Kinder und Jugendlichen Ihres Vereins zu dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen.
Bitte Hakenlöser, Unterfangkescher und einen ausreichend großen Setzkescher nicht vergessen.
Wichtig! – Der Speicher Dachwig befindet sich im Anstau, so dass das Gewässerufer durchaus vernässt sein kann. Darum empfehlen wir, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer Gummistiefelmitbringen.
Bitte teilen Sie uns bis zum 02.06.2026 telefonisch oder per E-Mail mit, wie viele Kinder- und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und wie viele Betreuer aus Ihrem Verein teilnehmen werden. Wir bitten Sie diesen Termin im Interesse einer guten Organisation einzuhalten.
Die Kosten dieser Veranstaltung trägt der LAVT. Allein die An – und Abreise ist eigenständig zu organisieren.
Für eventuelle Fragen und Hinweise stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung und freuen uns über eine rege Teilnahme.
Mit freundlichen Grüßen und einem kräftigen Petri Heil
Der Landesanglerverband Thüringen e.V. wünscht Ihnen und Ihren Familienangehörigen von Herzen erholsame Pfingsten sowie eine schöne, erfolgreiche Angelsaison 2026.
Gern möchten wir uns bei Ihnen für das unserem Verband entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit bedanken.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie vor allem eine friedliche Zeit und bleiben Sie gesund.
Petri Heil
Dietrich Roese – Präsident Andrè Pleikies – Geschäftsführer
Der Landesanglerverband Thüringen e.V. wünscht Ihnen und Ihren Familienangehörigen von Herzen erholsame Osterfeiertage.
Ostern ist ein Fest mit vielschichtiger Geschichte. Die heutigen Bräuche wie Osterhase und Ostereier sind Symbole für Neuanfang, Leben und Fruchtbarkeit. Genau daran sollten wir uns zu den Osterfeiertagen erinnern, einen Moment innehalten und denen unsere Aufmerksamkeit und Liebe schenken, die immer für uns da sind.
Feiern Sie im Kreise Ihrer Familie und mit Freunden, genießen Sie gemeinsam den Frühling und das Leben. Wir leben aktuell in sehr bewegten, unsicheren Zeiten. Umso wichtiger ist es sich für den Frieden, ja für das Leben zu engagieren. Auch wird sich unser Verband weiterhin für den Erhalt unserer attraktiven Gewässerlandschaften sowie unserer heimischen Fischarten einsetzen. Dabei sind wir gegen jegliche Art der versuchten Ausgrenzung von Menschen, insbesondere der Angelfischerei, aus dem Naturraum.
Das direkte Erleben der Natur, speziell unserer Thüringer Gewässer, muss für jeden möglich sein. Gemeinsam werden wir uns dafür engagieren, die Angelfischerei und unsere Thüringer Heimat weiter zum Wohle der Menschen zu entwickeln.
Dafür brauchen wir die Unterstützung jedes Anglervereins sowie aller Bürgerinnen und Bürger.
Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Angeljahr 2026, ein kräftiges Petri Heil und vor allem bleiben Sie gesund.
Vollzug des Thüringer Fischereigesetzes (ThürFischG) Erlass zur einheitlichen Dokumentation der Befreiung von der Begleitpflicht eines Jugendfischereischeininhabers gemäß § 27 Absatz 2 Satz 2 Thür-FischG
Sehr geehrte Vorstände,
Liebe Anglerinnen und Angler,
der Landesanglerverband Thüringen e.V. (LAVT) hat sich bereits vor vielen Jahren erfolgreich in unzähligen Gesprächen mit den zuständigen Behörden, einer umfangreichen Stellungnahme und mündlichen Anhörung im Thüringer Landtag dafür eingesetzt, dass Kinder nicht erst ab dem 10., sondern bereits ab dem 8. Lebensjahr die Angelfischerei ausüben können. Dies in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.
Foto: André Pleikies
Unser Ziel war und ist es, die Kinder bereits früh über die Angelfischerei, für den Erhalt unserer ökologisch wertevollen Gewässer, den Schutz der Natur und unserer heimischen Fischfauna sowie für ein tierschutzgerechtes Verhalten zu sensibilisieren.
Wir sehen regelmäßig die Begeisterung der Mädchen und Jungen für die Angelfischerei bei unseren vielen Jugendveranstaltungen. Angeln ist eben nicht nur den Wurm im Wasser zu baden, nein es ist für die Kinder ein wunderschönes, interessantes Hobby in freier Natur, welches ein umfangreiches Wissen, viel Geschick, Kameradschaft sowie Einsatzbereitschaft für saubere Gewässer und gesunde Fischbestände fördert.
Genauso wichtig war es uns von Anfang an, dass Kinder- und Jugendlichen, welche die Fischerprüfung erfolgreich bestanden haben, ohne Begleitpflicht angeln gehen können.
Dies fand letztendlich im aktuellen Thüringer Fischereigesetz, § 2, Absatz 2 inhaltlich seinen Niederschlag. Jedoch konnten die Inhaber eines Jugendfischereischeines, welche im Besitz des Sachkundenachweises sind, dies in der Regel am Gewässer nicht rechtssicher belegen.
Nunmehr der obige Erlass des Thüringer Umweltministerium, Referat 46, Wald- und Fischereipolitik, Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt.
Mit diesem haben die dafür neu Verantwortlichen im Referat 46 ein seit vielen Jahren bestehendes Problem schnell, unkompliziert und bürgerfreundlich gelöst. Dafür an dieser Stelle unser herzlicher Dank im Namen unzähliger Mädchen und Jungen, welche ab sofort ihr liebgewonnenes Hobby ohne Bedenken ausüben können.
Was besagt die neue Regelung zur Umsetzung der Dokumentation zur Befreiung von der Begleitpflicht:
Für die einheitliche Umsetzung eines Verfahrens durch die zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen gilt ab dem 10. Februar 2026 folgende Regelung:
Im Falle einer bestandenen Fischerprüfung und der Erteilung eines Jugendfischereischeines, wird der Wortlaut: „Fischerprüfung bestanden. Inhaber ist gemäß § 27 Absatz 2 Satz 2 ThürFischG von der Begleitpflicht befreit.“ auf der leeren Rückseite des Jugendfischereischeines handschriftlich vermerkt und mit Stempel und Unterschrift der ausstellenden Behörde versehen (siehe Anlage).
Wurde bereits ein Jugendfischereischein erteilt und die Fischerprüfung erst später absolviert und bestanden, hat der Inhaber sich dies wie vorgenannt beschrieben unter Mitführung des Prüfungszeugnisses von der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung entsprechend vermerken zu lassen.
Der Vermerk kann alternativ zur handschriftlichen Ausführung auch in Form eines Stempels oder maschinen-/computergeschrieben mit dem oben genannten Wortlaut aufgebracht werden.
Anlage: Beispielhafte Darstellung des Vermerks auf einem Jugendfischereischein
Anlage: Erlass des Thüringer Umweltministeriums – Download (PDF)
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