Sehr geehrte Vorstände,
Liebe Anglerinnen und Angler,
soeben haben wir erfahren, dass der Landkreis Sömmerda gestern eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest erlassen hat.
Im Ergebnis besteht ab dem 23.10.2025 ein striktes Betretungsverbot für das Hochwasserrückhaltebecken Straußfurt.
Wir bitte alle Angelfreundinnen und Angelfreunde dieses Betretungsverbot unbedingt zu beachten.
Link zur Allgemeinverfügung LRA Sömmerda sowie Anlagen:
https://www.lra-soemmerda.de/Seiten/Bekanntmachungen.aspx
Gleichzeitig hoffen wir sehr, dass sich die Geflügelpest nicht noch weiter ausbreitet, denn neben unzähligen Wildvögeln, sind vor allem die Existenzen der Geflügelbetriebe und die Bestände der privaten Geflügelhalter gefährdet.
Wichtiger Hinweis!
Ordnungswidrigkeiten:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften zur Bekämpfung der Geflügelpest zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden, vgl. § 32 Abs. 2 Nr. 4 TierGesG.
Gern können Sie uns bei eventuellen Fragen kontaktieren.
André Pleikies
Geschäftsführer