Fisch des Jahres 2020 – Die Nase (Chondrostoma nasus)

Fisch des Jahres 2020 – Die Nase (Chondrostoma nasus)

Die Nase (Chondrostoma nasus) ist Fisch des Jahres 2020. Anders als Forelle, Stichling oder Aal ist die Fischart Nase in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt. Mit der Wahl dieser in Deutschland regional stark gefährdeten und lokal bereits verschwundenen Fischart machen der Deutsche Angelfischerverband (DAFV), das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) auf eine bedrohte Fischart aufmerksam, die für Flüsse mit kiesigem bis felsigem Untergrund in der sogenannten Äschen- und Barbenregion typisch ist.

Fisch des Jahres 2020 - Die Nase (Chondrostoma nasus)
© Rainer Kühnis
Bestände stark zurückgegangen

Die Nase hat ihren Namen von dem nasenähnlich geformten Aufsatz auf ihrer Oberlippe, eine Anpassung an ihre Lebensweise. Sie ist ein Friedfisch, ernährt sich von Algen, die sie von Steinen und Kiesbetten abweidet. So wie Schnecken die Glasscheiben im Aquarium putzen, so hält die Nase glatte Oberflächen im Gewässer algenfrei. Sie war noch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ein Fisch, der in schnell fließenden Gewässern sehr häufig vorkam, und auch „Brotfisch“ der Berufsfischer an der Donau genannt wurde. Heute sind Schwärme von hundert Fischen bereits eine Seltenheit. Weil die Laichhabitate entweder nicht mehr funktionsfähig sind oder aufgrund von Querbauwerken nicht mehr erreicht werden können, kann in geeigneten Gewässern der Besatz mit gezüchteten Jungtieren sinnvoll sein. Auch auf Verschmutzungen der Gewässer durch Schadstoffe sowie übermäßige Feinsedimenteinträge reagieren Nasen empfindlich.

„Nasen gehören wie auch die Barben zu den Karpfenfischen. Beim Abweiden der Algen von Steinen und Kies lagern sie den Gewässergrund um und verhindern damit die Bildung von Faulschlamm. Kiesbetten dienen vielen Fischarten, den Nasen und Barben aber auch den Salmoniden wie dem Lachs als Laichbetten. Nasen haben somit eine wichtige Funktion in unseren Fließgewässern. Ohne geeignete Laichhabitate können Fische nicht ablaichen und sich nicht vermehren. Für die Vermehrung der vielen Kieslaicher unter den Fischen ist ein guter Bestand an Nasen eine wichtige Voraussetzung,“ 
Dr. Christel Happach-Kasan, Präsidentin des Deutschen Angelfischerverbandes

„Um den Schutz der Nase zu verbessern, müssen Wanderhindernisse in den Flüssen abgebaut oder passierbar gemacht werden und naturnahe Ufer, Kies- und Schotterbänke wiederhergestellt werden. Dies fordert auch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie für unsere Flüsse. Nur wenn die ganze Vielfalt von Strukturen und Lebensräumen vorhanden und erreichbar ist, können sich die Fischbestände – nicht nur die der Nase – langfristig wieder erholen. Die Nase steht daher stellvertretend für die gesamte Fischartengemeinschaft“
Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamts für Naturschutz

Zahlreiche Studien belegen, dass die Verbauung von Gewässern die wichtigste Ursache für den Rückgang der Nasenpopulationen ist. Die Schwärme erreichen keine geeigneten Laichplätze, sodass sie sich nicht mehr fortpflanzen und die Populationen überaltern. Angesichts der regional starken Bedrohung ist es dringend erforderlich, die Forderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie weiter zügig in Maßnahmen umzusetzen und die Gewässer wieder durchgängig zu machen und natürlicher zu gestalten. Dass dies Erfolg haben kann und Nasenpopulationen sich erholen, zeigen die wenigen Beispiele, in denen ein Rückbau von Wehren stattgefunden und sich dadurch die Bestände wieder deutlich erholt haben. Die Nase kann daher als ein guter Indikator für den Erfolg von Renaturierungsmaßnahmen angesehen werden.

Hintergrund

Die Nase kommt in Mitteleuropa nördlich der Alpen bis nach Osteuropa vor. Sie ist eine zu den karpfenartigen Fischen (Cyprinidae) gehörende Art, die in der Barben- und Äschenregion großer Ströme wie der Donau oder dem Rhein vorkommt. Sie wird bis zu 50 cm groß, kann Gewichte bis 2000 g erreichen, bleibt aber im Normalfall deutlich kleiner. Mit dem scharfkantigen Unterkiefer weiden die Nasen Algen vom Bodensubstrat ab und nehmen bodenlebende Kleintiere wie Insektenlarven oder Krebstierchen auf. Das Schuppenkleid ist silbrig, am Rücken etwas dunkler und bäuchlings heller gefärbt. Typisch ist das Aufblitzen des silbrigen Schuppenkleids bei der Nahrungsaufnahme, wenn sich die Nase seitlich wegdreht, um die Algen abzuziehen. Nasen leben natürlicherweise in Schwärmen von mehreren hundert Exemplaren.

Nasen laichen im Frühjahr von März bis Mai und unternehmen dabei Wanderungen von mehreren hundert Kilometern in den Fließgewässern. Laichplätze sind flach überströmte Bereiche in kleineren Seitenbächen. Hier werden 20.000 bis 100.000 ca. 1,5 mm große Eier/Weibchen in vorher geschlagene Laichgruben abgelegt. Die Larven leben zunächst im Kieslückensystem und ziehen dann als Planktonfresser an ruhigere Gewässerstellen. Das Schlagen der Laichgruben in den flachen Gewässern ist oftmals als deutliches, lautes Plätschern zu hören, vor allem dort, wo noch hunderte Nasen gleichzeitig laichen.

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Ausbildungslehrgang zum Fischereiaufseher

Die Qualifizierung und Ausbildung von Fischereiaufsehern/innen aus unseren Mitgliedsvereinen ist für den Landesanglerverband Thüringen e. V. (LAVT) und seine Vereine ein wichtiges Anliegen. 

Ausbildungslehrgang zum Fischereiaufseher

Über Ihre Kontrolltätigkeit leistet die Fischereiaufsicht einen wichtigen, unverzichtbaren Beitrag bei der Umsetzung des Thüringer Fischereirechtes an den Gewässern sowie für den Schutz unserer heimischen Fischbestände. Sie trägt maßgeblich zur Eindämmung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, wie der Fischwilderei, bei. 

Gut ausgebildete Fischereiaufseher stellen öffentlich ein positives Abbild der Anglerschaft dar. Dies sollten wir nicht unterschätzen.

Daher fand am 29. Juni 2019 unter Mitwirkung der untere Fischereibehörde der Landeshauptstadt Erfurt in den Stadtwerken Erfurt zum wiederholten Male die Ausbildung neuer und eine Weiterbildungsveranstaltung für bereit tätige Fischereiaufseher statt. Der Einladung, welche an die Mitgliedsvereine des Landesanglerverbandes Thüringen e. V. versandt wurde, folgten trotz der sommerlichen Hitzewelle 23 Fischereieiaufseher/innen sowie interessierte Mitglieder aus unseren Vereinen, welche es gern werden wollten. Unser Dozent Diplomfischereiingenieur Herr Andreas Kirsch referierte ausführlich zu fischereirechtlichen Vorschriften, Gewässerkunde / Gewässer- und Biotopschutz sowie zu Schwerpunkten bei der Ausübung der Fischereiaufsicht.

In einem schriftlichen Test mussten die zukünftigen Fischereiaufseher/innen Ihr erworbenes Wissen bei Herrn Westphal von unteren Fischereibehörde der Landeshauptstadt Erfurt unter Beweis stellen. Hierbei zeigte sich, dass in der Schulungsveranstaltung die Lehrinhalte gut vermittelt wurden. So haben alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgreich die Prüfung bestanden und konnten nicht ohne Stolz, Ihr Prüfungszertifikat in Empfang nehmen. Wir möchten uns bei der unteren Fischereibehörde der Landeshauptstadt Erfurt und Herrn Kirsch für die gelungene Veranstaltung bedanken. Wie bei allen Veranstaltungen, wurde auch diese durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des LAVT vorbereitet. Für eine leckeren Imbiss, Kaffee und kühle Getränke war gesorgt. 

Selbstverständlich werden wir weitere Schulungsveranstaltungen dieser Art anbieten. Sollten Vereine Interesse an einer Aus- bzw. Weiterbildungsveranstaltung für Fischereiaufseher haben, können sie sich gern die Geschäftsstelle des LAVT wenden. 

Wir wünschen Ihnen weiterhin ein kräftiges Petri Heil!

„Reiten – Jagen – Fischen“ 2019 in den Erfurter Messehallen. Der Landesanglerverband Thüringen e.V. präsentieret sich in Halle 1

„Reiten – Jagen – Fischen“ 2019 in den Erfurter Messehallen. Der Landesanglerverband Thüringen e.V. präsentieret sich in Halle 1

Reiten - Jagen - Fischen 2019

Fliegenfischen mit langer Tradition – Erste Thüringer Meisterschaften im Zielwerfen mit der Fliegenrute. Die einmalig schönen Thüringer Gewässerlandschaften bieten heute Anglern und Natur Interessierten abwechslungsreiche Erholungsmöglichkeiten. Besonders eine Vielzahl unserer Fließgewässer, auch rund um die Landeshauptstadt Erfurt, haben sich in den vergangenen Jahren zu erstklassigen Fischgründen entwickelt. In den Thüringer Flüssen tummeln sich heute, aufgrund einer Vielzahl von Fischartenschutzprogrammen, wieder Bachforellen und Äschen sowie eine Vielzahl anderer Fischarten.

Besonders die Fliegenfischerei hat in Thüringen eine lange Tradition. Ob im Gebirgsbach auf Forellen, im Niederungsbach auf Äschen oder im Fluss auf Hecht und Barsch, Thüringen bietet vielfältige Angelmöglichkeiten und einzigartige Naturerlebnisse.

Bereits Johann Wolfgang von Goethe stellte im Stadtpark von Weimar den Salmoniden nach und der weltbekannte Fliegenfischer John Horrocks revolutionierte die Angelfischerei von Weimar aus mit neuartigen Fangmethoden.

Das Werfen mit der Fliegenrute, das heißt, eine wenige Gramm leichte künstliche Fliege zielgenau über eine längere Distanz zu platzieren, bedarf viel Übung und Geschick.

Am Sonntag, den 31. März, ab 10.00 Uhr, werden die besten Fliegenfischer Thüringens gesucht. Jeder kann bei den 1. offenen Thüringer Meisterschaften im Zielwerfen mit der Fliegenrute teilnehmen. Der Landesanglerverband Thüringen e.V. (LAVT) als Ausrichter lädt alle Interessierten herzlich dazu ein. Geworfen wird in ein 18 m langes Wasserbecken auf vier Zielringe, welche in unterschiedlicher Entfernung platziert sind. Den Erfolgreichsten winken attraktive Preise und dem Sieger der Meistertitel.

Doch es gibt eine Vielzahl weiterer Highlights, welchen den Messebesucherinnen und -besuchern, auf dem Stand des LAVT geboten werden.

So findet bereits am Samstag, den 30.03., ab 10.00 Uhr der Thüringer Messepokal der Leistungsklasse im Turnierangelsport mit Weltmeistern aus mehreren europäischen Ländern statt. Es handelt sich hierbei um die weltweit größte Castingveranstaltung in einer Halle.Die Wurftechniken und die Zielgenauigkeit sind beeindruckend und es lohnt sich in jedem Fall dies einmal gesehen bzw. persönlich miterlebt zu haben.

Am Sonntag, ab 10.00 Uhr laden wir Mädchen und Jungen zum Thüringer Messepokal im Turnierangelsport für Kinder- und Jugendliche (Amateure) ein. Auch hier warten auf die Erfolgreichsten Pokale und attraktive Preise.

Fisch des Jahres 2019 – Atlantischer Lachs (Salmo salar)

Der Atlantische Lachs (Salmo salar) wird Fisch des Jahres 2019. Mit der Wahl dieser in Deutschland vom Aussterben bedrohten Fischart machen der Deutsche Angelfischerverband (DAFV), das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) darauf aufmerksam, dass für den Schutz, die Erhaltung und die erfolgreiche Wiederansiedlung der Lachse passierbare Flüsse und geeignete Laichhabitate dringend wiederhergestellt werden müssen.

Fisch des Jahres 2019 - Atlantischer Lachs (Salmo salar)
© Michel Roggo

„Der Lachs ist ein anspruchsvoller Wanderfisch, der unverbaute und saubere Flüsse und Bäche braucht, um vom Meer, seinem Hauptlebensraum, in seine Laichgebiete zu kommen und sich dort erfolgreich fortpflanzen zu können. Damit der Fisch des Jahres bald wieder in größerer Anzahl durch Flüsse wie den Rhein schwimmen kann, müssen wir die Anzahl der Barrieren in den Flüssen deutlich verringern und wirksame Auf- und Abstiegsanlagen errichten“, sagt BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel.

Gemeinsame Anstrengungen zur Wiederansiedelung

„Der Lachs gehört bei uns zu den wohl bekanntesten Fischarten. Leider ist weit weniger bekannt, dass menschliche Aktivitäten die Lebensräume dieser Art zerstört haben. Es ist in den letzten Jahren gelungen, die Wasserqualität deutlich zu verbessern. Die Struktur der Gewässer: mangelnde Durchgängigkeit wie auch das Fehlen von Laichhabitaten in den Oberläufen erschweren die Wiederansiedlung dieser attraktiven Fischart. Die gemeinsamen Anstrengungen durch die Landesverbände des DAFV und einiger Fischereifachbehörden zur Wiederansiedlung zeigen erste Erfolge und müssen fortgesetzt werden. Dies wollen wir mit der Auszeichnung zum Fisch des Jahres unterstützen“, so die DAFV-Präsidentin Dr. Christel Happach-Kasan.

Noch bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts durchschwammen Lachse regelmäßig Flüsse wie Rhein und Elbe. Die zunehmende Belastung mit Abwasser und der technische Ausbau der Gewässer zerstörten jedoch die Lebensräume und blockierten die Wanderwege dieser und anderer Fischarten.

Die seit den 1990er Jahren laufenden Bemühungen zur Wiederansiedelung des Lachses erhielten mit dem Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 entscheidende Unterstützung. Fließgewässer werden seither schrittweise wieder durchwanderbar gemacht und flusstypische Lebensräume wiederhergestellt.

Bis in das schweizerische Rheingebiet wurden in den letzten Jahren wieder vereinzelte Lachse beobachtet. Auch in den kommenden Jahren ist vorgesehen den Fischauf- und -abstieg durch Wanderhilfen zu verbessern und Gewässer zu renaturieren. Dies ist dringend erforderlich, um für Lachse und andere Fischarten wieder geeignetere Lebensräume zu schaffen, und entscheidende Grundlage für die Entwicklung natürlicher Lachsbestände.

Seit 1984 wird der „Fisch des Jahres“ gekürt. Mit der Auszeichnung weist der DAFV auf schädigende Einflüsse des Menschen auf die Lebensräume der jeweiligen Fischart hin. Die Ernennung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz und dem Verband Deutscher Sporttaucher.

Hintergrund

Lachse gehören, wie auch die Forellen, zur Familie der Salmoniden (Lachsfische). Sie sind sogenannte anadrome Fische, die ihr Leben im Süßwasser beginnen, als Jungfische dann ihren Weg in die Meere suchen, um als geschlechtsreife und ausgewachsene Tiere wieder an ihren Geburtsort im Süßwasser zurückzukehren, um dort zu laichen. Auf ihren Wanderungen sind Lachse in der Lage, bis zu 2 m hohe Hindernisse zu überspringen. Atlantische Lachse werden 60 bis 100 cm lang und 3 bis 15 kg schwer, wobei einzelne Exemplare auch größer und schwerer werden können.

Der Lachs hat einen spindelförmigen Körper und gut entwickelte Zähne. Im Meer ist er silbrig, kurz vor der eigentlichen Laichzeit legen die Männchen dann eine Laichfärbung mit goldenen, roten und moosgrünen Farbtönen an. Der Unterkiefer des männlichen Fisches bildet sich dann zum charakteristischen „Laichhaken“ um. An den Laichplätzen angekommen, schlagen die Weibchen mit mächtigen Schwanzschlägen schüsselförmige Laichgruben mit einem Durchmesser von 1 bis 2 m in den Grund, in die sie ihre Eier ablegen. Die Eier werden während der Besamung mit Kies und Sand bedeckt und dadurch geschützt. Einige Lachse sterben nach dem Laichvorgang und nur wenige wandern als sogenannte Kelts wieder ins Meer ab.

Der Lachs hat hohe Umweltansprüche an seine Laichgebiete und benötigt naturnahe, bevorzugt kiesige bis steinige Gewässerbereiche mit geringen Feinsedimentanteilen und kühlem, sauerstoffreichem Wasser. Freie Wanderwege zu diesen Arealen sind überlebensnotwendig für den Fortbestand von Lachspopulationen. Der Lachs steht als vom Aussterben bedroht auf der Roten Liste gefährdeter Tiere Deutschlands.

Das ursprüngliche Gebiet seiner Laichflüsse in Europa reichte südlich von Portugal und Nordspanien bis nördlich nach Island, von Westen nach Osten über Frankreich, Großbritannien, Deutschland, ganz Skandinavien bis nach Russland. Lachse werden heute in großen Mengen in Aquakultur gezüchtet, besonders bekannt dafür sind Chile, Norwegen, Irland und Schottland. Der Lachs zählt in Deutschland zu den beliebtesten Speisefischen. 

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Ergebnisse der Fachtagung des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. zum Thema: „Wie groß ist der Einfluss von Prädatoren, insbesondere der Kormorane, auf die gesetzliche Pflicht zur Hege unserer heimischen Fischfauna?“

Ergebnisse der Fachtagung des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. zum Thema: „Wie groß ist der Einfluss von Prädatoren, insbesondere der Kormorane, auf die gesetzliche Pflicht zur Hege unserer heimischen Fischfauna?“

Der Landesanglerverband Thüringen e.V. (LAVT) hatte am Samstag, den 22. September 2018 zur obigen Fachtagung in die Galerie der Stadtwerke Erfurt eingeladen. Über 100 Teilnehmer aus den Fraktionen des Thüringer Landtages, den für Fischerei und Naturschutz zuständigen Ministerien, den unteren Jagd- und Fischereibehörden, dem Thüringer Gemeinde und Städtebund, der Fischereiwissenschaft, der Berufsfischerei, aus anderen Landesanglerverbänden, der Jagd und aus den Vereinen des LAVT besuchten diese Fachtagung.

Bedauerlich war jedoch, dass zu diesem so wichtigen Thema, wo Lösungen nur gemeinsam möglich sind, die Naturschutzvertreter des Thüringer Landesverwaltungsamtes und der Landesanstalt für Umwelt und Geologie nicht anwesend waren und es nur eine von 23 unteren Naturschutzbehörden geschafft hat, die Fachtagung zu besuchen.

Eröffnet wurde die Tagung durch den Gesch.ftsführer des LAVT, Herrn André Pleikies. Mit eindringlichen Worten wies er auf die zentrale Bedeutung der Kormoranproblematik und ihre negativen Auswirkungen auf den Erhalt und Aufbau eines artenreichen, heimischen Fischbestandes hin. Obwohl der Kormoran zu einer der am umfassendsten untersuchten Tierarten gehört, Nachweise über seine nachteiligen Auswirkungen auf ganze Gewässerökosysteme in zahllosen Untersuchungen nachgewiesen wurden und der Erhaltungszustand der europäischen Population seit über 10 Jahren als gesichert gilt, werden durch den organisierten und behördlichen Natur- bzw. Vogelschutz wirksame Maßnahmen einer dringend notwendigen Verringerung der Bestände blockiert. Mit dieser Tagung sollten weitere Mosaiksteine der Erkenntnis zusammengetragen und Vorschläge zur Kompensation der Schäden diskutiert werden. Herr Pleikies, welcher die Veranstaltung moderierte, wünschte dieser einen erfolgreichen Verlauf und vor allem eine lebhafte Diskussion.

Bestandteil der Fachtagung war eine anschließende Podiumsdiskussion zu den Schwerpunkten
  • Diskussion zu den Vorträgen
  • Erfahrungen aus Vereinen und Verbänden
  • Bewertung der aktuellen ThürKormVO – was bringt diese für den Fischartenschutz?
  • Umsetzung der EU – WRRL unter Berücksichtigung der Kormoranproblematik
  • Fischhege/ Umsetzung der gesetzlichen Hegeverpflichtung & Kormoran (z.B. Umsetzung der Aalmanagementpläne etc.)

Namhafte Wissenschaftler und erfahrene Fachleute aus der Praxis referierten zu Fragen der Wirksamkeit und Grenzen von Fischbesatz, der Auswirkungen des Kormorans auf die heimische Fischfauna und die Gewässerökosysteme sowie über die Ideologien und Handlungsweisen des Naturschutzes, welche die Probleme für die heimische Fischfauna aktuell weiter verschärfen.

Vortrag 1: „Der Kormoran – sein Einfluss auf die Flusssysteme in Ostthüringen”

Referent: Herr Silvio Heidler: Ein inzwischen weit über Thüringen hinaus bekannter und gefragterTierfotograf. Seine fotografischen Spezialgebiete sind Tiere unserer Heimat/ Actionfotografie, thematische Spezialgebiete sind z.B. Kormorane. In seinem 90- minütigen Vortrag, eingerahmt von einer Vielzahl einmaliger Bilder aus dem Leben der Kormorane und ihrer Interaktionen mit der sie umgebenden Kulturlandschaft lagen die Schwerpunkte auf:

  • der Vorstellung der Region Gera, Übersichtsaufnahmen zum Flusssystem Schlaf- und Fressplätzen, Hintergründen für Masseneinfälle bei Starkfrost und damit verbundene Zusammenhänge der Energiebilanz und dem zwanghafter Drang Futter zu finden. Probleme bei nicht tödlicher Vergrämung und daraus resultierendem vielfach erhöhter Energiebedarf!
  • Anschaulich gemacht wurden Menschengemachte Zusatzprobleme wie z.B. Querverbauungen/ Altes Wehr Gera – 600 Barben am Tag fielen hier dem Kormoranfraß zum Opfer. Verhalten beim Neubau des Wehres – bekannter Fressplatz/ neues Wehr – neue Verhaltensweisen.
  • Kormorane in der Fischzucht Altenburger Land – erstaunliche Erkenntnisse! Fischfänge/ Fischgrößen/ Fische im Hals/ Phänomen Herauswürgen von Fischen/ Verbreitung von Parasiten.
  • Überleitung zu den Beobachtungen an den Brutkolonien in Mecklenburg – Vorpommern/ Brutplätze, Anzahl der Kolonien/ Zusammensetzung. Biologie der Vögel/ Lebensalter/ Anzahl der Eier/ Bilder aus den Kolonien/ Arten der Nester/ Fütterungen/ Verhalten. Toter Kormoran, aufgehängt an Angelschnur – starke Signalwirkung für Gegenseite!
  • “Weisheiten des NABU” und deren Praxistauglichkeit. Weite Teile der niedergeschriebenen “Fakten” in der Praxis widerlegt/ Angenommene Fressfeinde des Kormorans, wie Waschbär oder Seeadler kaum erwähnenswert. Silbermöwe – hier besondere Beobachtungen auf Brutinseln mit Möwen – diese fressen keine lebenden Kormoranjungvögel, sondern nur tote Tiere.
  • Bezug zu den Studien über Einfluss des Kormorans in Thüringer Flüssen/ reproduktionsfähiger Unterbau bei fast allen Fischarten fehlt! Irrglaube der Selbstregulation der Kormoranbestände bei weniger Nahrung. Überleitung Herkunft/ Wanderungen – hier die Wichtigkeit von Ringvögeln und deren Erkenntnisse/ Bilder Kolonie Norwegen/ Schlüsse auf das gesamteuropäische Kormoranmanagement/ zum Schluss “krasse Bilder” zum Nachdenken…

Mehr über Silvio Heidler und sein Schaffen kann man hier finden: http://natur-in-action.de/ Oder auch auf Facebook: https://www.facebook.com/Natur-in-Action-Naturfotografie-Silvio-Heidler-350115781809032/

Vortrag 2: „Fischereiliche Hegepflicht – neuere Erkenntnisse zur Wirksamkeit und Grenzen von Besatzmaßnahmen“

Referent: Herr Daniel Hühn, Fischereiwissenschaftler, Doktorrand vom Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow http://www.ifb-potsdam.de/

Einleitend wurde der Umfang von Besatzmaßnahmen in Deutschland sowie die verschiedenen Formen und die damit verbundenen Ziele von Besatz erläutert. Herr Hühn stellte anhand von Studien mit Hechten und Karpfen aus dem Besatzfisch-Projekt die wesentlichen Einflussfaktoren für erfolgreichen Fischbesatz dar. Als wichtigsten Faktor (zum Teil auch die Besatzform bestimmend) wurde die Ausprägung der natürlichen Reproduktion der zu besetzenden Population dargestellt.

Findet eine natürliche Reproduktion der zu besetzenden Fischart statt, sind bei den meisten Fischarten keine bestandssteigernden Effekte durch Besatz zu erwarten, weil besetzte und wilde Artgenossen zur Regulierung der natürlichen Fischbestandsgrößen bis zur Tragekapazität dichteabhängige Sterblichkeit als juvenilen Lebensstadien und/oder dichteabhängiges Wachstum als adulten Lebensstadien erfahren.

Findet keine, oder eine sehr unvollständige, natürliche Reproduktion der zu besetzenden Population statt, ist Besatz erfolgreich und kann zu einer Bestandssteigerung führen.

Als zweiter wesentlicher Faktor wurde die öko-genetische Anpassung dargestellt. Um eine reduzierte Fitness der Satzfische zu vermeiden sollte auf genetische ähnliche, lokal angepasste und so wenig wie möglich domestizierte Fische als Besatzmaterial zurückgegriffen werden. Weil die Sterblichkeit mit zunehmender Fischlänge abnimmt, ist die Größe ebenfalls ein wichtiger Faktor (3.) für die Gestaltung erfolgreichen Fischbesatzes. Als vierter Faktor wurde die Ausübung des Besatzes selbst genannt. So kann Stress beim Transport der Fische oder/ aber nicht fachgerechtes Aussetzen der Fische zu Sterblichkeit führen, die den Erfolg von Besatz reduzieren. Die Akklimatisation der Satzfische in ihrem zukünftigen Gewässer erhöht die Überlebenschancen deutlich. Die vier vorgestellten Faktoren sind natürlich immer vor den Bewertungsmaßstäben der vorgestellten Besatzformen zu betrachten. Abschließend fasste Herr Hühn zusammen, dass Besatz eine Bekämpfung der Symptome (Bestandsrückg.nge, -verluste) von z.B. Habitatdefiziten oder Überfischungen, bekämpft, aber nicht deren Ursachen. Weiterhin kann Besatz in nicht natürlich reproduzierenden Beständen erfolgreich gestaltet werden, während Besatz in Beständen mit ausreichender natürlicher Reproduktion nicht zu einer nachhaltigen Bestandssteigerung führt.

Für erfolgreichen Fischbesatz sind folgende Prinzipien zu empfehlen:

  • genetisch ähnliches Besatzmaterial,
  • nur rekrutierungslimitierte Populationen besetzen,
  • natürliche/naturnahe Aufzuchtbedingungen der Satzfische,
  • Fische so klein wie möglich, aber so groß wie nötig (größer als ökol. Flaschenhals) besetzen,
  • stressfrei aussetzen.

Zum Ende des Vortrages wurde eine Möglichkeit dargestellt, wie Gewässerbewirtschafter (Angelvereine) anhand von Fangstatistiken und Einheitsfängen im Rahmen von „kleinen“ eigenen Versuchen ihre Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Erfolg kontrollieren können. Dabei gilt zu beachten, dass diese Vorhaben in einem Vergleich der Fischbestände vor mit den Fischbeständen nach Umsetzung der Maßnahme (z.B. Besatz) verglichen werden. Im Idealfall werden zusätzlich Kontrollgewässer begleitend betrachtet, in denen die Maßnahme nicht umgesetzt wurde.

Als weiterführende Literatur zum Thema wurde empfohlen

Baer et al. 2007. „Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen.“ Schriftenreihe des Verbandes Deutschen Fischereiverwaltungsbeamter und Fischereiwissenschaftler e.V., Heft 14. (Bezug: http://www.vdff-fischerei.de/fileadmin/daten/pdf-Dokumente/Veroeffentlichungen/Heft_14_Besatzmassnahmen_Baer_et_al__2007.pdf)

Arlinghaus et al. 2015. “Hand in Hand für eine nachhaltige Angelfischerei.“ Berichte des IGB, Heft 28/2015. (Bezug: http://www.ifishman.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/2014/Sonstige/14_besatzfisch_broschuere.pdf)

Arlinghaus et al. 2017. „Nachhaltiges Management von Angelgewässern: Ein Praxisleitfaden.“Berichte des IGB, Heft 30/2017. (Bezug: http://www.ifishman.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/2017/IGB_Bericht_30_2017_komp.pdf)

Vortrag 3: „Nachhaltigkeit und Effektivität von Besatzmaßnahmen als Bestandteil der fischereilichen Hege bei zunehmender Prädation durch Kormorane, Mink, Gänsesäger & Co.“

Referent: Dipl. Ing. Herr Johannes Schnell vom Landesfischereiverband Bayern e.V.

Themenbereiche des Vortrages waren (nachfolgend in Auszügen wiedergegeben):

  • Verbandsstruktur der bayerischen Fischer
  • Hege-Maßnahme Besatz
  • Rechtliche Aspekte zur Hege
  • Effektivität von Besatzmaßnahmen
  • Fischereiliche Argumentation braucht Daten
  • Beispiele aus Bayern (Kormoran, Fischotter)
  • Fazit/Ausblick

Die rechtliche Ausgangslage für die Pflicht zur Hege ergibt sich aus den meisten Fischereigesetzen.

  • Erhaltung und Förderung eines artenreichen und gesunden Fischbestands (BY)
  • Pflege und Sicherung standortgerechter Lebensgemeinschaften (BY)
  • Zur nachhaltigen Fischereiausübung gehört die Einhaltung der Regeln der guten fachlichen
  • Praxis einschließlich der Anforderungen des §5 (4) des Bundesnaturschutzgesetzes. (BY)

Die meisten Gewässerbiozönosen sind durch eine große Zahl von internen und externen Störfaktoren als Lebensraum für Fische schon an der Obergrenze des Erträglichen belastet. Weitere Störfaktoren, wie die zunehmende Zahl bei Arten und Individuen von Prädatoren können zum Zusammenbruch ganzer Fisch-Populationen führen. Hegemaßnahmen können dabei zum einen aus Besatzmaßnahmen zur Kompensation der Verluste und zum anderen aus Managementmaßnahmen für die Prädatoren bestehen.

Nach der Analyse der Notwendigkeit ergibt sich die Frage nach der Eignung von Besatzfischen

  • Besatzfische aus traditioneller Karpfenteichwirtschaft: bestens geeignet, extensiv, kennen Prädatoren, Fluchtverhalten (Karpfen, Hecht, Schleie, Zander)
  • Besatzfische aus Salmonidenproduktion: je nach Haltungsbedingungen geeignet, ggf. mangels Kontakt eingeschränktes Fluchtverhalten bei Prädatoren (Forelle, Äsche, Huchen, Saibling)
  • Fische aus Kreislaufanlagen: nur eingeschränkt geeignet! keinerlei Naturnahrung, sehr hohe Dichten etc. mangels Kontakt eingeschränktes Fluchtverhalten bei Prädatoren (Aal, Hecht, Zander, Wels)

Fischereirechte sind eigentumsgleiche Rechte. Aber gehören besetzte Fische dadurch dem Fischer (i.S.v. Eigentum)?

1. Natürliches Gewässer (incl. Baggerseen)

  • Nein, durch die Einbringung wird der besetzte Fisch Bestandteil des Naturhaushaltes und somit zum herrenlosen Gut, – Für dieses herrenlose Gut gibt das Fischereigesetz dem Fischer lediglich ein Aneignungsrecht.
  • Daher z.B. kein eigentumsrechtlicher Schadenersatzanspruch bei Fraß durch Räuber möglich!!!

2. Produktionsteich/Netzkäfig o.ä.

  • Erwerbsmäßige Absicht (Produktion zur Existenzsicherung)
  • Hier ist der Fisch Eigentum des Fischers
  • Schadenersatzanspruch gilt grundsätzlich

Gerade weil an den Fischen kein Eigentumsrecht besteht, kann eine Argumentation über die Naturschutz-Schiene sinnvoll sein

  • Zielartenkonflikte (Kormoran dezimiert bedrohte Fischarten)
  • Abnahme der aquatischen Biodiversität durch unnatürlich hohe Prädation…

Rechtliche Anforderungen beim Management von Prädatoren

Rechtliche Differenzierung erforderlich. Unterliegt Prädator dem

– Jagdrecht?

– Naturschutz-/Artenschutzrecht?

Management mit Entnahme (Fallen, Abschuss) bedarf stets Einbeziehung der Jagd (jagdrechtliche Aspekte)

Bsp. Kormoran

  • Unterliegt Artenschutzrecht
  • Für Management in Bayern Artenschutzrechtliche Ausnahme-Verordnung (AAV)
  • Abschuss nur durch/mit Erlaubnis von Jagdausübungsberechtigtem

Bsp. Fischotter

  • Unterliegt Jagdrecht (ganzjähr. geschont) und Artenschutzrecht
  • Management in Bayern über Fischotter-Management-Plan
  • Management erfolgt über Landwirtschaftsministerium (in BY zust. Für Jagd)
  • Effektivität von Besatzmaßnahmen bei Prädatoren-Präsenz?Angaben zu Besatz-Effekten häufig subjektiv
  • Methodik schwierig/aufwändig
  • Rechtliche Hürden für Untersuchungen (z. B. TierSchG)
  • Es fehlen häufig belastbare Angaben/Zahlen zu
  • Prädatoren
  • Fischbestand
  • Intensität weiterer Einflussfaktoren (Wasserkraftnutzung, Strukturmangel usw.)
  • Referenzen (historische Bestandsangaben usw.)
  • Möglicherweise begünstigt Besatz die Präsenz/Zunahme von Prädatoren (leicht verfügbare Beute)
  • Daher Angaben bzgl. spezifischem Prädatoren
Fazit und Ausblick
  • Zu vielen Prädatoren gibt es kaum verlässliche Zahlen (Gänsesäger, Silberreiher, Mink, Fischotter usw.)
  • Beschaffung von verlässlichen, von allen Seiten akzeptierten Zahlen/Daten ist unerlässlich
  • Sofern Managementmöglichkeiten bei Prädatoren bestehen: Bitte umsetzen!!
  • Sammlung von Daten und Fakten bzgl. Prädatoren
  • Beteiligung an öffentlichen Verfahren, die in irgendeiner Form Prädatoren zum Gegenstand haben, um fischereilich negativen Entwicklungen entgegenzusteuern, z.B.
  • Nationale Verordnungen
  • Aufstellung/Änderung von Naturschutzgebiets-Verordnungen
  • Erstellung von Managementplänen (NATURA 2000-Gebiete usw.)
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Kommunikation (intern und extern)
  • Allein die Fischereigesetze bieten aktuell keine hinreichend starke Rechtsposition (mehr), um die Bedürfnisse der Fischerei bzgl. Prädatoren sichern zu können
  • Ohne die Erhebung belastbarer Daten sind Einflussmöglichkeiten der Fischerei auf Prädatoren begrenzt. Gute Daten kosten Geld!
  • Die besten Daten nützen wenig, wenn die Angel- und Berufsfischerei beim qualifizierten Personal spart, das die Daten fachgerecht vertritt. Ehrenamt stößt bei Fachvertretung rasch an Grenzen!
  • Mit guten Argumenten müssen wir nicht uns selbst, sondern die Öffentlichkeit über die Notwendigkeit von Managementmaßnahmen bei Prädatoren informieren.

Zahlreiche ergänzende Publikationen u.a. zu den Themen Fischbesatz, Renaturierung von Gewässerlebensräumen, Prädatoren etc. können hier kostenlos herunter geladen werden: https://lfvbayern.de/downloads/publikationen

Vortrag 4: “Naturschutzbehörden und -verbände bremsen Lösungen des Kormoranproblems aus: Ideologie schlägt Fakten – langjährige Beobachtungen und Erkenntnisse aus Nordrhein – Westfalen (NRW)”

Referent: Herr Franz Josef Lohmar vom Verein Fischschutz contra Kormoran e.V.

Seit Jahren wird in NRW systematisch verhindert, dass die Auswirkungen der Kormoranschäden wissenschaftlich untersucht und belegt werden. Es ist beängstigend, wie sich dieses linientreue Verhalten durch die Landesverwaltungen in Nordrhein-Westfalen bis heute zieht und dies begleitet von den Naturschutzverbänden. Belastbare Untersuchungen anderenorts, eine lange Literaturliste werden schlichtweg ignoriert. Politiker und auch angerufene Gerichte beschwichtigen in ihren Entscheidungen mit den Worten „alles nicht bewiesen“, „alles nicht so schlimm“, „liegt nur an der schlechten Gewässerstruktur“. So geht das in NRW seit bald 20 Jahren und droht, auch die 2017 begonnene CDU/FDP-Regierungszeit, unbeschadet zu überdauern. Wissenschaftler des Ministeriums und des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) stehen bei dieser Vorgehensweise, so die Aussagen von Herrn Lohmar, offensichtlich im Zentrum. Die Fischereiverbände des Landes finanzieren eine Vielzahl ihrer Projekte aus der Fischereiabgabe. Dabei geschieht in NRW eine Mittelbewilligung nur im Einvernehmen mit den Naturschutzverbänden und dem Ministerium. Somit sind die Fischereiverbände alles andere als frei in Ihren Handlungsweisen, um den Skandal Kormoran zielgerichtet angehen zu können.

Anerkannte Naturschutzziele, wie Artenvielfalt und Biodiversität sowie die Interessen der Angler, Wirksamkeit von Fischschutzprogrammen (Aal, Lachs, Einsatz von Steuergeldern) spielen bei all dem faktisch keine Rolle! Es ist fatal, wie Wissenschaftler, teils verbeamtet und promoviert, offensichtlich so unter Druck stehen, ideologischen Vorgaben linientreu folgen und schlichtweg an Fakten vorbei agieren! Die Bezeichnung Kormoran-Skandal ist angesichts der Tragweite derartigen offensichtlichen Fehlverhaltens angemessen. Der Verein Fischschutz contra Kormoran e.V. hat mit den Aktivitäten seiner Mitglieder inzwischen zu diesen Zusammenhängen erstmals Öffentlichkeit und Transparenz geschaffen. Vielseitige Kontakte und aufhellender Schriftverkehr bis hin zu Dienstaufsichtsbeschwerden tragen dazu bei.

Falls Sie daran interessiert sind zu erfahren, warum vor allem in NRW gegen den Kormoran-Skandal, das unbestreitbar mit Abstand größte Problem unserer heimischen Fischarten, nichts Wirksames unternommen wird, wie immer wieder auf Zeit gespielt und verschleiernd agiert wird, dann sollten Sie hier http://contra-kormoran.de/category/chronologie/ weiter lesen.

Herr Lohmar und seine Vereinsmitglieder stellen sich regelmäßig die Frage, warum das Gros der Angler in NRW, gerade die sich in Naturschutzprojekten und in der Jugendarbeit engagierten, trotz der eindeutigen Enthüllungen durch den Verein Fischschutz contra Kormoran e.V., welche so bisher nirgends nachzulesen waren, noch immer nicht auf die Barrikaden geht. Oder die vielen ehrenamtlichen Helfer, nicht nur in NRW, die trotz ihres Engagements vergebens auf das Etablieren von Aal und Lachs im Rhein-System warten und neidisch z.B. nach Dänemark sehen.

Werden die Wasserwirtschaftler vielleicht doch endlich merken, dass Sie trotz der zig Baumaßnahmen im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL), wegen des unbegründeten, willkürlichen Kormoran-Vollschutzes faktisch in einem Hamsterrad laufen?! Das EU-Ziel von ökologisch guten Gewässern wird ohne die Lösung der Kormoranproblematik, so nie zu erreichen sein. Wer will letztendlich verantworten, dass trotz des Einsatzes vieler 100 Millionen Euro an Steuergeldern die Ziele des WRRL nicht erreicht werden?!

Mehr über den Verein „Fischschutz contra Kormoran e.V.“ gibt es hier: http://contra-kormoran.de/

Statement

Im Ergebnis macht die Fachtagung wiederholt deutlich, wie akut das Spannungsfeld zwischen dem fachlich nicht mehr zurechtfertigenden Schutz des Kormorans und dem durch diese Vogelart stark in ihrer Existenz bedrohten heimischen Fischfauna ist. Doch es geht mittlerweile nicht nur um die Fragen des Vogel- oder Fischartenschutzes, sondern wir stehen heute vor dem zentralen Problem, ob wir uns aus volkswirtschaftlicher, sozialer, kultureller sowie ökologischer Sicht einen derartig hohen Kormoranbestand überhaupt noch leisten können bzw. dürfen.

Es geht um eine wirkliche Chance zur Umsetzung der EU – Wasserrahmenrichtlinie und letztendlich um einen erfolgreichen Artenschutz in einer entwickelten Kulturlandschaft. Wir möchten nochmal in Erinnerung rufen, was die Hegeverpflichtung laut Thüringer Fischereigesetz beinhaltet:

§ 2 Fischereirecht und Hege

(1) Das Fischereirecht umfasst das Recht und die Pflicht, in einem Gewässer Fische zu hegen, die Befugnis sie zu fangen und sich anzueignen. Fische im Sinne dieses Gesetzes sind auch Neunaugen, Krebse und Muscheln. Sie sind in besonderem Maße zu hegen. Der Fischbestand ist entsprechend des ökologischen Zustands des Gewässers zu erhalten, aufzubauen und nach den sich aus diesem Gesetz ergebenden Grundsätzen der Fischerei zu hegen. Das Fischereirecht erstreckt sich auch auf Fischlaich, alle Entwicklungsstadien und Formen der Fische sowie Fischnährtiere. Die Verpflichtung zur Hege gilt nicht für Teichwirtschaften und Fischbehälter der Berufsfischerei.

(2) Ziel der Hege sind der Aufbau und die Erhaltung eines der Größe und Art des Gewässers entsprechenden heimischen artenreichen und ausgeglichenen Fischbestandes. Sie sichert den Schutz der Fischbestände vor Krankheiten und sonstigen Beeinträchtigungen, sowohl der Fische selbst wie auch ihrer Lebensräume. Die Frage, inwieweit die Fischereipächter im Freistaat Thüringen, unter Berücksichtigung der Kormoranproblematik, ihre gesetzliche Hegeverpflichtung überhaupt noch umsetzen können, muss, wenn wir ehrlich sind, mit einem deutlichen „NEIN“ beantwortet werden. Dies zeigt deutlich, wir benötigen dringend ein konsequenteres, verantwortungsbewussteres Handeln aller Verantwortlichen und neue, lösungsorientierte Konzepte. – „Ideologie schlägt Fakten“ ist ganz sicher kein Lösungsansatz und würde das Spannungsfeld zwischen Vogel- und Fischartenschutz weiter verschärfen.

Landesanglerverband Thüringen e.V.