Thüringen hat einen Weltcupsieger im Castingsport – Nic Lauchstädt

Thüringen hat einen Weltcupsieger im Castingsport – Nic Lauchstädt

Thüringen hat einen Weltcupsieger im Castingsport - Nic Lauchstädt

Weltcupsieger, mehrfacher Deutscher Meister und Teilnehmer der Fernsehsendung „Klein gegen Groß“, Nic Lauchstädt, geb. am 03.09.2003 vertritt den Landesanglerverband Thüringen e.V. (LAVT) seit mehreren Jahren hervorragend bei nationalen und internationalen Castingwettkämpfen. Nico trainiert beim Casting-Club-Saalfeld e. V. im Leistungszentrum des LAVT. Dies geschieht unter erfolgreicher Leitung von Jugendnationaltrainer Olaf Schulz, Präsidiumsmitglied für Jugend und Casting im LAVT.

Bereits als Schüler erkämpfte sich Nic bei Deutschen Meisterschaften insgesamt 10 Meistertitel und ist mehrfacher amtierender Deutscher Rekordhalter bei den Schülern in verschiedensten Disziplinen.

Einfach unglaublich, Nic Lauchstädt gewann am 04.08.2018 den Welt Cup in Tokio und belegte damit als jüngster Teilnehmer im Gesamtweltcup den 3. Platz.

Thüringen hat einen Weltcupsieger im Castingsport - Nic Lauchstädt

Zudem wurde er im vergangenen Jahr mit 13 Jahren der jüngste Jugendvizeweltmeister. Im Jahr 2018 stellte Nic weitere Deutsche Altersklassen Rekorde auf und gehört mittlerweile zur Weltelite. Dies bestätigte er auch bei den diesjährigen Jugendweltmeisterschaften in Polawy, wo in der Disziplin „Fliege Distanz“ und mit der Mannschaft jeweils einen Vizeweltmeistertitel erkämpfte.

Doch nicht nur an nationalen und internationalen Wettkämpfen nahm Nic sehr erfolgreich teil. In diesem Jahr war er Teilnehmer der Fernsehsendung „Klein gegen Groß“ und verhalf dabei dem Castingsport (Turnierangeln) zu einem höheren Bekanntheitsgrad. Wer die Sendung verpasst hat, kann Nic bei seinem Sieg gegen den ehemaligen Fußballweltmeister und amtierenden WM-Rekordtorschützen Miroslav Klose ab 2:46:30 bei YouTube sehen.

Für seine tollen Erfolge gratulieren wir Nic auf das Herzlichste und wünschen ihm, gemeinsam mit seinem Trainer Olaf Schulz, weitere so erfolgreiche Wettkämpfe.

Dietrich Roese
Präsident

André Pleikies
Hautgeschäftsführer

Hechte in Brandenburg

Hechte in Brandenburg

Der Hecht kommt wohl in fast allen Gewässern unseres Bundeslandes vor. Fischereibiologen sagen, dass der Hecht in unseren Breitengraden selbst ohne Schonzeit durch die Angelfischerei in seinem Bestand nicht gefährdet werden könnte. Das hängt ganz einfach damit zusammen, dass Hechte sich in enorm großer Zahl reproduzieren und mitunter sogar die Junghechte die Nahrung für die Altfische bilden. Nicht ohne Grund gibt es viele Hechtköder im Hechtdesign.

Hechte in Brandenburg

Hechte zu beangeln ist unheimlich vielfältig und fast jede Methode kann dabei zum Erfolg führen. Mit dem toten Köderfisch kann man Hechte am Grund beangeln, sie frei im Wasser schweben lassen oder sie mit einer Driftpose auf Reisen schicken, um weite Flächen abzusuchen. Der Hecht ist ein Augenjäger und wird deshalb fast ausschließlich am Tage gefangen. Nur bei einer hellen Vollmondnacht habe ich auch schon Hechte nachts mit Wobblern gefangen.

Unzählige Kunstköder gaukeln dem Hecht eine fette Beute vor und sollen ihn zum Anbiss verleiten. Gummifische, Wobbler, Spinner, Blinker und Streamer gibt es in unzähligen Formen und Farben. Mit welchem Köder wir den Hechten nachstellen hängt zum einen vom Gewässer und den äußeren Umständen ab und zum zweiten von der Vorliebe des Anglers.

Kunstköder sind im Herbst effektiver
Hechte in Brandenburg

Vor allem in den Herbstmonaten ist das Angeln mit Kunstködern oft effektiver und erfolgversprechender als mit dem Köderfisch, denn die Hechte fressen sich jetzt ihren Winterspeck an und sind aggressiv. Schnell geführte Blinker und Wobbler imitieren einen Beutefisch und sprechen sowohl die optischen Reize wie auch das Seitenlinienorgan der Hechte an, mit dem Schwingungen im Wasser wahrgenommen werden. Oft stellen sich Angler die Frage: Wo finde ich den Hecht und welche Farbe sollte mein Köder haben?

Hechte stehen zu dieser Jahreszeit über den langsam absinkenden Krautfeldern oder suchen an den Schilfkanten und überhängenden Bäumen Schutz. Hier sind die Stellen, die wir konzentriert beangeln sollten. Die Hechte in den großen Seen ziehen jetzt ins Freiwasser, denn sie folgen den Futterfischen, die sich jetzt langsam auf den Weg in die Winterquartiere machen. Bei klarem Wasser sollten wir natürlich wirkende Dekore wählen. Das gilt für Blinker ebenso wie für die zahlreichen Wobblermodelle. Haben wir es mit trübem Wasser zu tun, sollten wir eher helle Farben wählen. Sogenannte Schockfarben. Diese „schocken“ den Hecht nicht, sind aber meistens UV-aktiv und können vom Augenjäger Hecht besser wahrgenommen werden.

Umschalten in den „Wintermodus“

Solange die Wassertemperatur nicht unter zehn Grad sinkt, sind die Hechte aktiv und auch mit schnell geführten Ködern zu fangen. Sinken die Temperaturen jedoch weiter, stellen auch die Hechte ihre Aktivitäten ein und schalten um auf „Wintermodus“. Dann ziehen sie langsam durch die Gewässer auf der Suche nach Nahrung. Große Happen sind nun gefragt und langsam geführte Köder. Denn die Hechte müssen jetzt mit ihrer Energie haushalten und verfolgen keinen Köder, wenn er nicht einen fetten Happen darstellt. Zu dieser Jahreszeit hat sich der tote Köderfisch bewährt. Denn die Hechte suchen ihre Beute in der kalten Jahreszeit und finden den toten Köderfisch, den sie ohne Anstrengung fressen können. Bei einem Biss in der kalten Jahreszeit auf einen Köderfisch werden wir feststellen, dass der Hecht viel langsamer mit dem Köder abzieht, als es in der warmen Jahreszeit der Fall wäre. Doch auch mit Kunstködern kann man Hechte jetzt noch beangeln. Sogenannte „Suspender“-Wobbler, die im Wasser schweben, sind jetzt bei den Kunstködern erst Wahl. Denn auch sie können auf der Stelle verharren ohne zu Boden zu sinken und sind eine dankbare Beute für den Hecht.

Keine Angst vor großen Ködern

Bevor man sich die Frage stellt, wie groß denn unser Köder sein sollte, muss man beachten, dass Hechte selbst Artgenossen angreifen, die fast gleich groß sind. Das heißt, mit einem Köder zwischen 15 und 20 Zentimetern können wir nichts falsch machen. Die einzige Ausnahme von dieser Regel bildet der Frühsommer, wenn unzählige Kleinfische die Flachwasserzonen bevölkern und das Wasser warm ist. Denn dann haben sich mitunter auch große Hechte auf diese Nahrung spezialisiert und ignorieren größere Köder. Aber ansonsten gilt: Keine Angst vor großen Ködern, egal ob Köderfisch, Wobbler oder Spinner. Denn Hechte sind Fressmaschinen und was erst einmal in ihren Zähnen gefangen ist, wird auch gefressen.

Wer einige der Ratschläge befolgt und vor allem über sein Gewässer und die Lebensweise der Hechte nachdenkt, wird einen erfolgreichen Saisonabschluss erleben, bei dem er mit Sicherheit den einen oder anderen Esox in den Kescher führen kann.

Thomas Bein
Chefredakteur des „Märkischen Anglers“

Fisch des Jahres 2018 – Dreistachliger Stichling

Fisch des Jahres 2018 – Dreistachliger Stichling

Gemeinsame Pressemitteilung des Deutschen Angelfischerverbandes (DAFV), des Verbandes Deutscher Sporttaucher (VDST) und des Bundesamtes für Naturschutz (BfN).

Dreistachliger Stichling: winziger Fisch mit großer Bedeutung:

  • Fisch des Jahres 2018 gewählt
  • Biologisch und wissenschaftlich sehr interessant
  • Außergewöhnliches Brut- und Wanderverhalten 

Bonn/Berlin, 14. November 2017: Der Dreistachlige Stichling ist Fisch des Jahres 2018. Gewählt wurde er vom Deutschen Angelfischerverband e.V. (DAFV) gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und in Abstimmung mit dem Verband Deutscher Sporttaucher e.V. (VDST).

Fisch des Jahres 2018 - Dreistachliger Stichling
© Herbert Frei

Mit dem Dreistachligen Stichling (Gasterosteus aculeatus) fällt die Wahl auf eine besondere Kleinfischart, die vor allem aufgrund ihres charakteristischen Aussehens und einzigartigen Brutverhaltens zu den bekanntesten heimischen Fischarten gehört. Der Dreistachlige Stichling ist eine von vielen Fischarten, die ein außergewöhnliches Laichverhalten zeigen. Auch jährliche Laichwanderungen gehören dazu.

Mit der Wahl zum Fisch des Jahres wollen DAFV, BfN und VDST zeigen, dass auch Kleinfischarten wie der Dreistachlige Stichling besondere Aufmerksamkeit verdienen. Sie wollen deutlich machen, dass sich hinter Fischarten wie dem Dreistachligen Stichling einzigartige Lebens- und Verhaltensweisen verbergen und damit den Blick für die vielen Besonderheiten unserer heimischen Fischfauna schärfen. 

Hintergrund

Mit einer durchschnittlichen Gesamtlänge von fünf bis acht Zentimetern gehört der Dreistachlige Stichling zu den kleinsten heimischen Süßwasserfischen. Seine Verbreitung reicht von den küstennahen Gewässern bis in den alpinen Raum. Es wird zwischen einer stationären Süßwasserform und einer wandernden Form unterschieden, die jährlich aus ihren marinen küstennahen Lebensräumen zum Laichen in die Unterläufe der Flüsse zieht. Im Salzwasser halten sich Dreistachlige Stichlinge insbesondere im Schutz ufernaher Unterwasserpflanzen auf. In den Binnengewässern werden pflanzenreiche Flachwasserzonen in Seen bzw. langsam fließende sommerwarme Fließgewässer bevorzugt.

Der als Schwarmfisch lebende Stichling verändert sein Verhalten zur Laichzeit grundlegend. Die Männchen suchen dann im ufernahen Flachwasser Brutreviere und verteidigen sie vehement gegenüber Artgenossen. Auch das Erscheinungsbild ändert sich. Die Brust färbt sich rot, der Rücken blaugrün und die Augen funkeln silberblau. Mit diesem „Hochzeitskleid“ signalisieren sie den Weibchen ihre Fruchtbarkeit. Innerhalb kurzer Zeit baut das Männchen aus Pflanzen- und Algenmaterial ein Nest auf dem Gewässerboden. Nähert sich nach vollendetem Nestbau ein laichbereites Weibchen, lockt das Männchen es mit ruckartigen Bewegungen, dem so genannten „Zick-Zack-Tanz“ ins Nest, wo es zur Eiablage kommt. 

Nachdem das Weibchen das Nest verlassen hat, schwimmt das Männchen ins Nest und befruchtet die Eier. Das Weibchen verlässt das Revier und das Männchen übernimmt die Brutpflege. Mehrere Wochen beschützt das Männchen die Jungfische, bis mit zunehmender Größe der Jungfische der Pflegetrieb des Männchens langsam erlischt, und es seine auffälligen Körperfärbungen wieder verliert. Das auffällige Balzverhalten des Stichlingmännchens mit den nachfolgenden Instinktbewegungen von Männchen und Weibchen haben den Stichling zu einem einzigartigen Untersuchungsobjekt für die Verhaltensbiologie gemacht.

Anm.: Das Pressefoto darf unter Nennung des Bildautors (© Herbert Frei) und nur im Zusammenhang mit der Pressemitteilung zum Fisch des Jahres honorarfrei verwendet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie:
Deutscher Angelfischerverband e.V.
: www.dafv.de

Hauptgeschäftsstelle Berlin
Reinhardtstraße 14, 10117 Berlin
Tel.: 030/97104379, Fax: 030/97104389
E-Mail: info-berlin@dafv.de

Geschäftsstelle Offenbach 
Siemensstr. 11-13, 63071 Offenbach/Main 
Tel.: 069/8570695, Fax: 069/873770 
E-Mail: info-offenbach@dafv.de

Bundesamt für Naturschutz
www.bfn.de

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
Konstantinstr. 110, 53179 Bonn
Tel.: 0228/8491-4444, Fax: 0228/8491-1039

E-Mail: info@bfn.de; presse@bfn.de

NABU scheitert mit Klage gegen Kormoran-Verordnung in Sachsen-Anhalt

NABU scheitert mit Klage gegen Kormoran-Verordnung in Sachsen-Anhalt

NABU scheitert mit Klage gegen Kormoran-Verordnung in Sachsen-Anhalt

Normenkontrollklage des NABU wegen der Rechtswidrigkeit der Kormoran-Verordnung in Sachsen-Anhalt wird abgewiesen. Am 22.11.2017 wurde die Normenkontrollklage des NABU wegen der Rechtswidrigkeit der Kormoran-Verordnung in Sachsen-Anhalt vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg verhandelt. Der DAFV, Vertreter der Kormorankommission und der ansässigen Landesverbände waren bei der Verhandlung vor Ort. Der wesentliche Klagegrund war die Auffassung des NABU, dass die geltende Kormoran-Verordnung (KormVO) in Sachsen-Anhalt zeitlich und räumlich begrenzt werden muss.

Die geltende KormVO gestattet Abschüsse landesweit an allen Gewässern. Also dürfen Kormorane an Orten geschossen werden, wo es eigentlich nicht nötig wäre. Die KormVO legitimiert die Tötung von Kormoranen aufgrund einer Artenschutzrechtlichen Ausnahme zum Schutz bedrohter Fischarten und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden und zwar auch in Bereichen in denen der Zweck nach Auffassung der Kläger nicht erfüllt wird. Der einzelne Jäger könne das gar nicht erkennen. Die KormVO verstößt mit der Erlaubnis Tiere an Stellen zu töten, an der der vernünftige Zweck nicht erreicht werden kann gegen das Tierschutzgesetz. Dieser Auffassung folgte das Oberverwaltungsgericht Magdeburg nicht und wies die Klage des NABU Sachsen-Anhalt einen Tag nach der Verhandlung ab. Eine ausführliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

NABU erkennt negativen Einfluss des Kormorans auf geschützte Fischarten an

Im Rahmen des Schutzes der natürlichen Fischfauna wirft der Richter die Frage auf, warum die Äschenbestände soweit zurückgegangen sind. Der NABU bestreitet nicht (mehr), dass der Kormoran auch ein Grund für den Rückgang der Äsche ist. Eine Mitverursachung des Kormorans auf den Rückgang bedrohter Fischarten wird nicht in Abrede gestellt, es stellt aber keinen monokausalen Zusammenhang dar. Neben einer Reihe verfahrensrechtlicher Fragen, kamen weitere Aspekte zur Sprache: Die fehlende zeitliche Begrenzung der KormVO, mögliche negative Effekte durch Kollateralschäden (z.B. Einfluss auf andere geschützte Vogelarten), dass das das Beteiligungsrecht verletzt wurde, da der NABU im Vorfeld der KormVO in notwendige Unterlagen keine Einsicht nehmen konnte.

Am Ende beteuert der Kläger, dass die Klage mit der Absicht eingereicht wurde, einen Ausgleich zwischen dem Vogel- und Fischartenschutz in Sachsen-Anhalt herzustellen. Der NABU fühle sich laut eigener Aussage als anerkannter Naturschutzverband im gleichem Maße dem Schutz bedrohter Fischarten verpflichtet. In diesem Zusammenhang will der DAFV anmerken, dass die aufwendigen Vergrämungsmaßnahmen zum Schutz bedrohter Fischarten durch die ausufernden Kormoranbestände fast ausschließlich durch Angler, Fischer, Fischwirtschaften und Jäger erbracht werden. Das solche Maßnahmen grundsätzlich notwendig sind, stellt der NABU augenscheinlich nicht in Frage.

Der DAFV sieht in dem Verfahren die offensichtlichen Mängel der geltenden Regelungen. Es zeigt sich, dass die KormVO mit ihren fortwährenden Problemen keine langfristige Lösung für den Schutz bedrohter Fischarten und die Abwendung fischereiwirtschaftlicher Schäden darstellt. Das Problem der anerkannt notwendigen Vergrämungsmaßnahmen wird seit Jahren auf die Angler, Fischer und Jäger abgewälzt. Dabei werden sie nicht selten zusätzlich angefeindet, wenden ihre Freizeit und erhebliche Geldmittel dafür auf. Wenn man zeitlich und örtlich nicht begrenzte Artenschutzrechtliche Ausnahmen gestattet, so darf man die Frage stellen, wodurch der Schutzstatus für den Kormoran überhaupt noch gerechtfertigt ist.

DAFV fordert das Problem endlich anzugehen und die Aufnahme des Kormorans in Anhang IIa der Vogelschutzrichtlinie.

Der DEUTSCHE ANGELFISCHERVERBAND e.V. (DAFV)

Der Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 32 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen insgesamt rund 520.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.

Text: © DEUTSCHER ANGELFISCHERVERBAND e.V. 2017

NABU scheitert mit Klage gegen Kormoran-Verordnung in Sachsen-Anhalt

NABU scheitert mit Klage gegen Kormoran-Verordnung in Sachsen-Anhalt

Normenkontrollklage des NABU wegen der Rechtswidrigkeit der Kormoran-Verordnung in Sachsen-Anhalt wird abgewiesen.

Am 22.11.2017 wurde die Normenkontrollklage des NABU wegen der Rechtswidrigkeit der Kormoran-Verordnung in Sachsen-Anhalt vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg verhandelt. Der DAFV, Vertreter der Kormorankommission und der ansässigen Landesverbände waren bei der Verhandlung vor Ort. Der wesentliche Klagegrund war die Auffassung des NABU, dass die geltende Kormoran-Verordnung (KormVO) in Sachsen-Anhalt zeitlich und räumlich begrenzt werden muss. Die geltende KormVO gestattet Abschüsse landesweit an allen Gewässern. Also dürfen Kormorane an Orten geschossen werden, wo es eigentlich nicht nötig wäre. Die KormVO legitimiert die Tötung von Kormoranen aufgrund einer Artenschutzrechtlichen Ausnahme zum Schutz bedrohter Fischarten und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden und zwar auch in Bereichen in denen der Zweck nach Auffassung der Kläger nicht erfüllt wird. Der einzelne Jäger könne das gar nicht erkennen. Die KormVO verstößt mit der Erlaubnis Tiere an Stellen zu töten, an der der vernünftige Zweck nicht erreicht werden kann gegen das Tierschutzgesetz. Dieser Auffassung folgte das Oberverwaltungsgericht Magdeburg nicht und wies die Klage des NABU Sachsen-Anhalt einen Tag nach der Verhandlung ab. Eine ausführliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

NABU erkennt negativen Einfluss des Kormorans auf geschützte Fischarten an

Im Rahmen des Schutzes der natürlichen Fischfauna wirft der Richter die Frage auf, warum die Äschenbestände soweit zurückgegangen sind. Der NABU bestreitet nicht (mehr), dass der Kormoran auch ein Grund für den Rückgang der Äsche ist. Eine Mitverursachung des Kormorans auf den Rückgang bedrohter Fischarten wird nicht in Abrede gestellt, es stellt aber keinen monokausalen Zusammenhang dar.

Neben einer Reihe verfahrensrechtlicher Fragen, kamen weitere Aspekte zur Sprache: Die fehlende zeitliche Begrenzung der KormVO, mögliche negative Effekte durch Kollateralschäden (z.B. Einfluss auf andere geschützte Vogelarten), dass das das Beteiligungsrecht verletzt wurde, da der NABU im Vorfeld der KormVO in notwendige Unterlagen keine Einsicht nehmen konnte.

Am Ende beteuert der Kläger, dass die Klage mit der Absicht eingereicht wurde, einen Ausgleich zwischen dem Vogel- und Fischartenschutz in Sachsen-Anhalt herzustellen. Der NABU fühle sich laut eigener Aussage als anerkannter Naturschutzverband im gleichem Maße dem Schutz bedrohter Fischarten verpflichtet. In diesem Zusammenhang will der DAFV anmerken, dass die aufwendigen Vergrämungsmaßnahmen zum Schutz bedrohter Fischarten durch die ausufernden Kormoranbestände fast ausschließlich durch Angler, Fischer, Fischwirtschaften und Jäger erbracht werden. Das solche Maßnahmen grundsätzlich notwendig sind, stellt der NABU augenscheinlich nicht in Frage.

Der DAFV sieht in dem Verfahren die offensichtlichen Mängel der geltenden Regelungen. Es zeigt sich, dass die KormVO mit ihren fortwährenden Problemen keine langfristige Lösung für den Schutz bedrohter Fischarten und die Abwendung fischereiwirtschaftlicher Schäden darstellt. Das Problem der anerkannt notwendigen Vergrämungsmaßnahmen wird seit Jahren auf die Angler, Fischer und Jäger abgewälzt. Dabei werden sie nicht selten zusätzlich angefeindet, wenden ihre Freizeit und erhebliche Geldmittel dafür auf. Wenn man zeitlich und örtlich nicht begrenzte Artenschutzrechtliche Ausnahmen gestattet, so darf man die Frage stellen, wodurch der Schutzstatus für den Kormoran überhaupt noch gerechtfertigt ist.

DAFV fordert das Problem endlich anzugehen und die Aufnahme des Kormorans in Anhang II a der Vogelschutzrichtlinie.

Der DEUTSCHE ANGELFISCHERVERBAND e.V. (DAFV)

Der Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 32 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen insgesamt rund 520.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.

Text: © DEUTSCHER ANGELFISCHERVERBAND e.V. 2017