18. Schwerborner See (B)

18. Schwerborner See (B)

Diese Karte mit den eingezeichneten Gewässerstrecken und Gewässern dient ausschließlich der Orientierung. Bitte beachten Sie vor allem die Gewässerbeschreibung im Verzeichnis und die Gewässerausschilderung direkt vor Ort. Vielen Dank und ein kräftiges Petri Heil wünscht der LAVT.

Allgemeine Angelgewässer

18. Schwerborner See (B)

Dieser Kiessee befindet sich gegenüber dem Sulzer See, auf der gegenüber liegenden Seite der Autobahn A71.

Ein Altgewässer, das jedoch derzeit durch Kiesabbau noch vergrößert wird. Dieses Angelgewässer unterliegt einer Mehrfachnutzung, so dass es im Sommer zu Behinderungen kommen kann. Darum ist gegenseitige Rücksichtnahme gefragt. Ein Angeln in der Kiesabbauzone ist aus Sicherheitsgründen strengstens untersagt. Das Betreten der Inseln ist untersagt.

Für die Gewässer Nr. 17, 18 und 19 sind die folgenden Festlegungen zu beachten: Die Gewässer unterliegen dem Bergbaurecht. Der aktive Kiesabbau hat absoluten Vorrang. Eine Behinderung der Arbeiten ist zu vermeiden und den Anweisungen der Mitarbeiter des Kieswerkes ist unbedingt Folge zu leisten. Angelverbot am Westufer entlang der Eisenbahnstrecke, im Biotopbereich sowie im Bereich der Uferzone, der Kippe und des Einschwemmbereiches (gilt nur für Gewässer 17). Der Zugang zu den Angelbereichen hat ausschließlich zu Fuß zu erfolgen! Pkw, Krafträder oder sonstige Fahrzeuge sind nicht im Betriebsgelände abzustellen. Von allen Produktionsanlagen ist ein Abstand von mindestens 25 m einzuhalten. Grundsätzlich ist jede Haftung des Verpächters gegenüber dem Pächter und Personen, die von ihm einen Erlaubnisschein erhalten haben, ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Verpächters.

 

Zufahrt
Zufahrten zu den Gewässern 17 und 18
Die direkte Zufahrt über die Schranke am Schwerborner See darf, entsprechend einer Festlegung der Unternehmensleitung des Kieswerkes, nicht mehr genutzt werden. Nach Absprache mit dem zuständigen Landwirt konnten wir zumindest eine Annäherung an beide Gewässer über Feldwege erreichen. Aktuell kann nicht mehr direkt bis ans Gewässer herangefahren werden. Der Zugang zu den Gewässern ist nur zu Fuß möglich.
Der erste Feldweg beginnt gegenüber der Wirtschaftszufahrt vom Stotternheimer See und führt entlang der Bahntrasse. Er ist mit einem Verkehrszeichen „Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art“ versehen. Man erreicht ihn über den Bahnübergang Stotternheim in Richtung Schwerborn und ca. 300 m entlang der Straße „Zum Stotternheimer See“, dann rechts.

Die zweite Zufahrt (ca. 200 m) erreicht man über die Schwerborner Straße Richtung Schwerborn. Vor der Brücke über den Autobahnzubringer (Konrad-Adenauer-Straße) links einbiegen. Auch hier steht ein Schild „Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art“. Der Inhaber der Firma Amberg hat ausschließlich nur Inhabern von gültigen Fischereierlaubnisscheinen die Nutzung dieser Feldwege erlaubt. Das Befahren oder Parken auf den Ackerflächen ist verboten. Bei Regenwetter wird die Nutzung der Feldwege nicht empfohlen.

Fischarten

Bekannt ist das Gewässer durch den Fang von Zandern, Karpfen, Aalen und großen Barschen.

Größe • 24 ha

19. Klingesee Stotternheim (B)

19. Klingesee Stotternheim (B)

Diese Karte mit den eingezeichneten Gewässerstrecken und Gewässern dient ausschließlich der Orientierung. Bitte beachten Sie vor allem die Gewässerbeschreibung im Verzeichnis und die Gewässerausschilderung direkt vor Ort. Vielen Dank und ein kräftiges Petri Heil wünscht der LAVT.

Allgemeine Angelgewässer

19. Klingesee Stotternheim (B)

Das Gewässer ist von Stotternheim Zentrum in Richtung Schwerborn unmittelbar nach Überqueren der Bahnlinie geradeaus zum Kieswerk Wagner zu erreichen. Es liegt auf der linken Seite der Plattenstraße. Zugang auch über den Feldweg hinter dem Bahnübergang rechts in Richtung Schwansee möglich.

Für die Gewässer Nr. 17, 18 und 19 sind die folgenden Festlegungen zu beachten: Die Gewässer unterliegen dem Bergbaurecht. Der aktive Kiesabbau hat absoluten  Vorrang. Eine Behinderung der Arbeiten ist zu vermeiden und den Anweisungen der Mitarbeiter des Kieswerkes ist unbedingt Folge zu leisten.
Der Zugang zu den Angelbereichen hat ausschließlich zu Fuß zu erfolgen!

Pkw, Krafträder oder sonstige Fahrzeuge sind nicht im Betriebsgelände abzustellen. Von allen Produktionsanlagen ist ein Abstand von mindestens 25 m einzuhalten. Grundsätzlich ist jede Haftung des Verpächters gegenüber dem Pächter und Personen, die von ihm einen Erlaubnisschein erhalten haben, ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Verpächters.

Fischarten

Ein ausgewogener Besatz an Karpfen, Schleien, Hechten und Zandern und ein guter Altfischbestand erwarten den Angler.

Größe • 25 ha

20. Stotternheimer Bad

20. Stotternheimer Bad

Diese Karte mit den eingezeichneten Gewässerstrecken und Gewässern dient ausschließlich der Orientierung. Bitte beachten Sie vor allem die Gewässerbeschreibung im Verzeichnis und die Gewässerausschilderung direkt vor Ort. Vielen Dank und ein kräftiges Petri Heil wünscht der LAVT.

Allgemeine Angelgewässer

20. Stotternheimer Bad

Dieser saubere, idyllisch gelegene Kiessee mit gutem Fischbesatz befindet sich in der Nähe des Stotternheimer Bahnhofes in Richtung Schwerborn. Speziell für Angler wurde vom Eigentümer ein gesonderter Zugang zum Gewässer mit Parkplatz für PKW eingerichtet. Der Parkplatz ist wie folgt zu erreichen: Nach Passieren des Haupteinganges links abbiegen, sich kurz vor Ende des Zaunes rechts halten und bis ganz nach hinten fahren (siehe Ausschilderung).

Wenn Sie das Angeltor benutzen wollen, so fahren Sie geradeaus bis zum ausgewiesenen Parkplatz. Schlüssel für dieses Tor können in der Geschäftsstelle des LAVT für die Zeit als Verbundkarteninhaber auf eigene Gewähr käuflich erworben werden. Es gelten die aktuellen vertraglichen Bedingungen mit den SWE Bäder GmbH. Während der Öffnungszeit des Bades bleibt dieses Tor jedoch geschlossen. Das Gewässer ist dann vorrangig über den Haupteingang zu erreichen. Nach Beendigung des täglichen Bade- betriebes wird das am Anglertor zusätzlich angebrachte Schloss vom Personal des Freibades geöffnet, so dass über den Abend bis in die frühen Morgenstunden ein Begehen und Verlassen des Gewässers für Angler möglich ist.

Für Angler wurde die Angelstrecke durch einen Zaun vom Badebereich getrennt. Die beiden Tore können mit dem gleichen Schlüssel passiert werden. Es besteht grundsätzlich die Pflicht, das Anglertor auf Höhe des Bahnhofs Stotternheim sofort nach dem Hinein- als auch nach dem Hinausfahren wieder zu verschließen. Zuwiderhandlungen werden mit dem Entzug des Fischereierlaubnisscheines geahndet. Dazu ist auch das vom Pächter bevollmächtigte Personal des Freibades berechtigt.

Sollten Angler während der Badesaison nicht befugte Personen über das spezielle Angler-tor einschleusen, so wird diesen Anglern der Fischereierlaubnisschein ersatzlos für das Jahr eingezogen und das Betretungsrecht für das Gewässer bis Ende des Jahres versagt. Außerhalb der Badesaison vom 01.10. – 30.04. kann das gesamte Gewässer beangelt werden. Während der Badesaison vom 01.05. – 30.09. ist das Angeln im Bereich des Bades (siehe Ausschilderung) nicht erlaubt.

Den Anweisungen des Personals des Freibades ist Folge zu leisten. Dem Einlass- und Kontrolldienst ist unaufgefordert der Fischereierlaubnisschein vorzuzeigen. Dieser ist im Zusammenhang mit den mitgeführten Angelgeräten für Angler die Legitimation zum unentgeltlichen Zutritt zum Gewässer. Kommt der Inhaber des Fischereierlaubnisscheins mit Begleitung zum Angeln, so haben der Lebenspartner und zwei Kinder bis 18 Jahren ebenfalls freien Eintritt, sofern sie nicht am Badebetrieb teilnehmen wollen. Dies gilt nicht für Freunde und Bekannte des Fischereierlaubnisscheininhabers.

Fischarten

Karpfen, Hecht, Schleie, Aal, Barsch, Karausche, Plötze, Rotfeder, Zander. Kapitale Hechte und Karpfen keine Seltenheit. Guter Altfischbestand

Größe • 20 ha

21. Nordstrand Erfurt (B)

21. Nordstrand Erfurt (B)

Diese Karte mit den eingezeichneten Gewässerstrecken und Gewässern dient ausschließlich der Orientierung. Bitte beachten Sie vor allem die Gewässerbeschreibung im Verzeichnis und die Gewässerausschilderung direkt vor Ort. Vielen Dank und ein kräftiges Petri Heil wünscht der LAVT.

Allgemeine Angelgewässer

21. Nordstrand Erfurt (B)

Liegt am nördlichen Stadtrand von Erfurt und ist über die Eugen-Richter-Straße stadtauswärts, nach der Bahnunterführung rechts abbiegend in die Straße zum Nordstrand, zu  erreichen.

Ein sehr attraktives Altgewässer mit einem guten Bestand an kapitalen Hechten, Karpfen, Schleie und Aal. Dieses Gewässer wird als öffentliches Freibad genutzt. Der gültige  Fischereierlaubnisschein und die mitgeführten Angelgeräte sind für Angler die Legitimation zum unentgeltlichen Zutritt zum Gewässer. Wenn der Inhaber des Fischereierlaubnisscheins mit Begleitung zum Angeln kommt, haben der Lebenspartner und bis zu zwei Kinder bis 18 Jahren ebenfalls freien Eintritt, sofern sie nicht am Badebetrieb teilnehmen wollen. Dies gilt nicht für Freunde und Bekannte des Inhabers des Fischereierlaubnisscheins. Sofern Eintritt kassiert wird, ist den Kontrollpersonen des Bades an der Kasse unaufgefordert der Fischereierlaubnisschein vorzuzeigen und die Eintragung in der ausgelegten Liste vorzunehmen. Den Anweisungen des Personals des Freibades ist Folge zu leisten. Das Gelände des Freibades ist eingezäunt und wird ab 21:00 Uhr aus Sicherheitsgründen verschlossen. Am Haupteingang (Parkplatz) und an der Wasserskianlage (Gartenanlage) kann das Gewässer von 9:00 – 21:00 Uhr betreten und zu jeder Zeit durch die Drehtür wieder verlassen werden. Der Parkplatz am Haupteingang wird vom 01.05. bis 30.09. ab 21:00 Uhr verschlossen.

Wer das Angeltor auf der Bahnseite nutzen möchte, hat die Möglichkeit, einen Schlüssel in der Geschäftsstelle des LAVT für die Zeit als Verbundkarteninhaber auf eigene Gewähr käuflich zu erwerben. Es gelten die aktuellen vertraglichen Bedingungen mit dem Freizeit- und Erholungspark Nordstrand.

Während der offiziellen Badesaison, in der Eintritt kassiert wird, bleibt dieses Tor zusätzlich bis 21:00 Uhr verschlossen. Nach Beendigung des täglichen Badebetriebes, aber spätestens ab 21:00 Uhr, wird die Zusatzsicherung am Tor durch Personal des Freibades entfernt. Wir bitten die Angler, während der Badesaison den Zugang zum Gewässer über den Haupteingang zu nehmen. Das Tor an der Wasserskianlage bleibt vom 01. Oktober bis 01. Mai verschlossen. Sollten Angler während der Badesaison nicht befugte Personen über das spezielle Anglertor einschleusen, so wird diesen Anglern der Fischereierlaubnis- schein für das laufende Jahr ersatzlos entzogen und das Betretungsrecht für das Gewässer bis Ende des Jahres versagt.

Das Angeln auf dem Schwimmsteg zur Wasserskianlage und am Badestrand sowie an der Uferstrecke vom Badehäuschen bis zum Taucheinstieg ist ganzjährig verboten. Dafür ist die Beanglung des Uferabschnittes von der Wasserskianlage links bis zum FKK – Strand und rechts von der Wasserskianlage bis zum Schwimmsteg ganz-jährig erlaubt.
Während der Badesaison vom 15.04. bis 30.09. ist das Angeln im Badebereich von 8:00 bis 22:00 Uhr verboten.

In der Zeit vom 01.10. bis 31.01. ist, außer am Badestrand sowie an der Uferstrecke vom Badehäuschen bis zum Taucheinstieg, die Beanglung des gesamten Gewässers möglich. In dieser Zeit ist auch das Bootsangeln (ausschließlich nur mit Handruder) erlaubt. Während der Badesaison ist das Befahren mit Booten untersagt.

Beim Aufstellen von kleinen Zelten/Schirmzelten sind das Gewässerufer und die Ufer-vegetation nicht zu beschädigen. Die Angelstelle ist stets sauber zu halten und sauber zu verlassen. Wir bitten alle Angler, den feinen Sand auf dem Volleyballplatz und am Badestrand nicht anderweitig zu verwenden und liegen zu lassen.

Es sind grundsätzlich die öffentlichen Toiletten an der Wasserskianlage, auf der Halbinsel am Volleyballplatz und der Sanitäranlage oberhalb des Badestrandes zu benutzen. Die Toiletten sind in der Zeit von 9:00 bis 21:00 Uhr geöffnet. Gemäß der EU-Bäderverordnung ist jegliches Anfüttern verboten. Die Verwendung eines Futterkorbes ist erlaubt.

Fischarten

Karpfen, Hecht, Barsch, Aal, Schleie, Karausche, Rotfeder, Plötze, Blei. Besonders bekannt für den Fang kapitaler Hechte, Karpfen, Schleien und Aale. Sehr guter Altfischbestand

Größe • 15 ha

23. Speicher Vieselbach

23. Speicher Vieselbach

Diese Karte mit den eingezeichneten Gewässerstrecken und Gewässern dient ausschließlich der Orientierung. Bitte beachten Sie vor allem die Gewässerbeschreibung im Verzeichnis und die Gewässerausschilderung direkt vor Ort. Vielen Dank und ein kräftiges Petri Heil wünscht der LAVT.

Allgemeine Angelgewässer

23. Speicher Vieselbach

Der Stau liegt zwischen den Ortschaften Mönchenholzhausen und Hochstedt und ist über die B7, Abfahrt Sömmerda (Möbelhaus Rieger), sowohl von Erfurt, als auch von Weimar gut erreichbar.

Das Befahren der wasserwirtschaftlichen Anlagen, des Ostufers, von landwirtschaftlichen Flächen und der Wiesen sowie das Parken von Kfz am Gewässerufer ist untersagt. Zuwider-handlungen führen zum Entzug des Fischereierlaubnisscheines.
Parkmöglichkeiten befinden sich oberhalb des Staus, neben dem Objekt (Blockhaus) der Stiftung „Lebensraum“ e.V.

Das Angeln von der Staumauer (wasserwirtschaftliche Anlage) sowie das Bootsangeln, auch mit dem Bellyboot, ist ganzjährig verboten!

Beachte: Schonzeit für Zander ist vom 01.02. bis 31.05. In dieser Zeit ist das Angeln mit Kunstköder, Köderfisch und Fetzenköder verboten.

Laichschongebiet: Im Bereich des Einlaufes des Vieselbaches bis auf Höhe der Insel (siehe Ausschilderung) ist das Angeln verboten.

Fischarten

Karpfen, Zander, Schleie, Hecht, Aal, Plötze, Rotfeder und Karausche

Größe • 10 ha