22.09.2018 | Konfliktfeld Kormoran, Weiterbildungen
Der Landesanglerverband Thüringen e.V. (LAVT) hatte am Samstag, den 22. September 2018 zur obigen Fachtagung in die Galerie der Stadtwerke Erfurt eingeladen. Über 100 Teilnehmer aus den Fraktionen des Thüringer Landtages, den für Fischerei und Naturschutz zuständigen Ministerien, den unteren Jagd- und Fischereibehörden, dem Thüringer Gemeinde und Städtebund, der Fischereiwissenschaft, der Berufsfischerei, aus anderen Landesanglerverbänden, der Jagd und aus den Vereinen des LAVT besuchten diese Fachtagung.
Bedauerlich war jedoch, dass zu diesem so wichtigen Thema, wo Lösungen nur gemeinsam möglich sind, die Naturschutzvertreter des Thüringer Landesverwaltungsamtes und der Landesanstalt für Umwelt und Geologie nicht anwesend waren und es nur eine von 23 unteren Naturschutzbehörden geschafft hat, die Fachtagung zu besuchen.
Eröffnet wurde die Tagung durch den Gesch.ftsführer des LAVT, Herrn André Pleikies. Mit eindringlichen Worten wies er auf die zentrale Bedeutung der Kormoranproblematik und ihre negativen Auswirkungen auf den Erhalt und Aufbau eines artenreichen, heimischen Fischbestandes hin. Obwohl der Kormoran zu einer der am umfassendsten untersuchten Tierarten gehört, Nachweise über seine nachteiligen Auswirkungen auf ganze Gewässerökosysteme in zahllosen Untersuchungen nachgewiesen wurden und der Erhaltungszustand der europäischen Population seit über 10 Jahren als gesichert gilt, werden durch den organisierten und behördlichen Natur- bzw. Vogelschutz wirksame Maßnahmen einer dringend notwendigen Verringerung der Bestände blockiert. Mit dieser Tagung sollten weitere Mosaiksteine der Erkenntnis zusammengetragen und Vorschläge zur Kompensation der Schäden diskutiert werden. Herr Pleikies, welcher die Veranstaltung moderierte, wünschte dieser einen erfolgreichen Verlauf und vor allem eine lebhafte Diskussion.
Bestandteil der Fachtagung war eine anschließende Podiumsdiskussion zu den Schwerpunkten
- Diskussion zu den Vorträgen
- Erfahrungen aus Vereinen und Verbänden
- Bewertung der aktuellen ThürKormVO – was bringt diese für den Fischartenschutz?
- Umsetzung der EU – WRRL unter Berücksichtigung der Kormoranproblematik
- Fischhege/ Umsetzung der gesetzlichen Hegeverpflichtung & Kormoran (z.B. Umsetzung der Aalmanagementpläne etc.)
Namhafte Wissenschaftler und erfahrene Fachleute aus der Praxis referierten zu Fragen der Wirksamkeit und Grenzen von Fischbesatz, der Auswirkungen des Kormorans auf die heimische Fischfauna und die Gewässerökosysteme sowie über die Ideologien und Handlungsweisen des Naturschutzes, welche die Probleme für die heimische Fischfauna aktuell weiter verschärfen.
Vortrag 1: „Der Kormoran – sein Einfluss auf die Flusssysteme in Ostthüringen”
Referent: Herr Silvio Heidler: Ein inzwischen weit über Thüringen hinaus bekannter und gefragterTierfotograf. Seine fotografischen Spezialgebiete sind Tiere unserer Heimat/ Actionfotografie, thematische Spezialgebiete sind z.B. Kormorane. In seinem 90- minütigen Vortrag, eingerahmt von einer Vielzahl einmaliger Bilder aus dem Leben der Kormorane und ihrer Interaktionen mit der sie umgebenden Kulturlandschaft lagen die Schwerpunkte auf:
- der Vorstellung der Region Gera, Übersichtsaufnahmen zum Flusssystem Schlaf- und Fressplätzen, Hintergründen für Masseneinfälle bei Starkfrost und damit verbundene Zusammenhänge der Energiebilanz und dem zwanghafter Drang Futter zu finden. Probleme bei nicht tödlicher Vergrämung und daraus resultierendem vielfach erhöhter Energiebedarf!
- Anschaulich gemacht wurden Menschengemachte Zusatzprobleme wie z.B. Querverbauungen/ Altes Wehr Gera – 600 Barben am Tag fielen hier dem Kormoranfraß zum Opfer. Verhalten beim Neubau des Wehres – bekannter Fressplatz/ neues Wehr – neue Verhaltensweisen.
- Kormorane in der Fischzucht Altenburger Land – erstaunliche Erkenntnisse! Fischfänge/ Fischgrößen/ Fische im Hals/ Phänomen Herauswürgen von Fischen/ Verbreitung von Parasiten.
- Überleitung zu den Beobachtungen an den Brutkolonien in Mecklenburg – Vorpommern/ Brutplätze, Anzahl der Kolonien/ Zusammensetzung. Biologie der Vögel/ Lebensalter/ Anzahl der Eier/ Bilder aus den Kolonien/ Arten der Nester/ Fütterungen/ Verhalten. Toter Kormoran, aufgehängt an Angelschnur – starke Signalwirkung für Gegenseite!
- “Weisheiten des NABU” und deren Praxistauglichkeit. Weite Teile der niedergeschriebenen “Fakten” in der Praxis widerlegt/ Angenommene Fressfeinde des Kormorans, wie Waschbär oder Seeadler kaum erwähnenswert. Silbermöwe – hier besondere Beobachtungen auf Brutinseln mit Möwen – diese fressen keine lebenden Kormoranjungvögel, sondern nur tote Tiere.
- Bezug zu den Studien über Einfluss des Kormorans in Thüringer Flüssen/ reproduktionsfähiger Unterbau bei fast allen Fischarten fehlt! Irrglaube der Selbstregulation der Kormoranbestände bei weniger Nahrung. Überleitung Herkunft/ Wanderungen – hier die Wichtigkeit von Ringvögeln und deren Erkenntnisse/ Bilder Kolonie Norwegen/ Schlüsse auf das gesamteuropäische Kormoranmanagement/ zum Schluss “krasse Bilder” zum Nachdenken…
Mehr über Silvio Heidler und sein Schaffen kann man hier finden: http://natur-in-action.de/ Oder auch auf Facebook: https://www.facebook.com/Natur-in-Action-Naturfotografie-Silvio-Heidler-350115781809032/
Vortrag 2: „Fischereiliche Hegepflicht – neuere Erkenntnisse zur Wirksamkeit und Grenzen von Besatzmaßnahmen“
Referent: Herr Daniel Hühn, Fischereiwissenschaftler, Doktorrand vom Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow http://www.ifb-potsdam.de/
Einleitend wurde der Umfang von Besatzmaßnahmen in Deutschland sowie die verschiedenen Formen und die damit verbundenen Ziele von Besatz erläutert. Herr Hühn stellte anhand von Studien mit Hechten und Karpfen aus dem Besatzfisch-Projekt die wesentlichen Einflussfaktoren für erfolgreichen Fischbesatz dar. Als wichtigsten Faktor (zum Teil auch die Besatzform bestimmend) wurde die Ausprägung der natürlichen Reproduktion der zu besetzenden Population dargestellt.
Findet eine natürliche Reproduktion der zu besetzenden Fischart statt, sind bei den meisten Fischarten keine bestandssteigernden Effekte durch Besatz zu erwarten, weil besetzte und wilde Artgenossen zur Regulierung der natürlichen Fischbestandsgrößen bis zur Tragekapazität dichteabhängige Sterblichkeit als juvenilen Lebensstadien und/oder dichteabhängiges Wachstum als adulten Lebensstadien erfahren.
Findet keine, oder eine sehr unvollständige, natürliche Reproduktion der zu besetzenden Population statt, ist Besatz erfolgreich und kann zu einer Bestandssteigerung führen.
Als zweiter wesentlicher Faktor wurde die öko-genetische Anpassung dargestellt. Um eine reduzierte Fitness der Satzfische zu vermeiden sollte auf genetische ähnliche, lokal angepasste und so wenig wie möglich domestizierte Fische als Besatzmaterial zurückgegriffen werden. Weil die Sterblichkeit mit zunehmender Fischlänge abnimmt, ist die Größe ebenfalls ein wichtiger Faktor (3.) für die Gestaltung erfolgreichen Fischbesatzes. Als vierter Faktor wurde die Ausübung des Besatzes selbst genannt. So kann Stress beim Transport der Fische oder/ aber nicht fachgerechtes Aussetzen der Fische zu Sterblichkeit führen, die den Erfolg von Besatz reduzieren. Die Akklimatisation der Satzfische in ihrem zukünftigen Gewässer erhöht die Überlebenschancen deutlich. Die vier vorgestellten Faktoren sind natürlich immer vor den Bewertungsmaßstäben der vorgestellten Besatzformen zu betrachten. Abschließend fasste Herr Hühn zusammen, dass Besatz eine Bekämpfung der Symptome (Bestandsrückg.nge, -verluste) von z.B. Habitatdefiziten oder Überfischungen, bekämpft, aber nicht deren Ursachen. Weiterhin kann Besatz in nicht natürlich reproduzierenden Beständen erfolgreich gestaltet werden, während Besatz in Beständen mit ausreichender natürlicher Reproduktion nicht zu einer nachhaltigen Bestandssteigerung führt.
Für erfolgreichen Fischbesatz sind folgende Prinzipien zu empfehlen:
- genetisch ähnliches Besatzmaterial,
- nur rekrutierungslimitierte Populationen besetzen,
- natürliche/naturnahe Aufzuchtbedingungen der Satzfische,
- Fische so klein wie möglich, aber so groß wie nötig (größer als ökol. Flaschenhals) besetzen,
- stressfrei aussetzen.
Zum Ende des Vortrages wurde eine Möglichkeit dargestellt, wie Gewässerbewirtschafter (Angelvereine) anhand von Fangstatistiken und Einheitsfängen im Rahmen von „kleinen“ eigenen Versuchen ihre Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Erfolg kontrollieren können. Dabei gilt zu beachten, dass diese Vorhaben in einem Vergleich der Fischbestände vor mit den Fischbeständen nach Umsetzung der Maßnahme (z.B. Besatz) verglichen werden. Im Idealfall werden zusätzlich Kontrollgewässer begleitend betrachtet, in denen die Maßnahme nicht umgesetzt wurde.
Als weiterführende Literatur zum Thema wurde empfohlen
Baer et al. 2007. „Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen.“ Schriftenreihe des Verbandes Deutschen Fischereiverwaltungsbeamter und Fischereiwissenschaftler e.V., Heft 14. (Bezug: http://www.vdff-fischerei.de/fileadmin/daten/pdf-Dokumente/Veroeffentlichungen/Heft_14_Besatzmassnahmen_Baer_et_al__2007.pdf)
Arlinghaus et al. 2015. “Hand in Hand für eine nachhaltige Angelfischerei.“ Berichte des IGB, Heft 28/2015. (Bezug: http://www.ifishman.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/2014/Sonstige/14_besatzfisch_broschuere.pdf)
Arlinghaus et al. 2017. „Nachhaltiges Management von Angelgewässern: Ein Praxisleitfaden.“Berichte des IGB, Heft 30/2017. (Bezug: http://www.ifishman.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/2017/IGB_Bericht_30_2017_komp.pdf)
Vortrag 3: „Nachhaltigkeit und Effektivität von Besatzmaßnahmen als Bestandteil der fischereilichen Hege bei zunehmender Prädation durch Kormorane, Mink, Gänsesäger & Co.“
Referent: Dipl. Ing. Herr Johannes Schnell vom Landesfischereiverband Bayern e.V.
Themenbereiche des Vortrages waren (nachfolgend in Auszügen wiedergegeben):
- Verbandsstruktur der bayerischen Fischer
- Hege-Maßnahme Besatz
- Rechtliche Aspekte zur Hege
- Effektivität von Besatzmaßnahmen
- Fischereiliche Argumentation braucht Daten
- Beispiele aus Bayern (Kormoran, Fischotter)
- Fazit/Ausblick
Die rechtliche Ausgangslage für die Pflicht zur Hege ergibt sich aus den meisten Fischereigesetzen.
- Erhaltung und Förderung eines artenreichen und gesunden Fischbestands (BY)
- Pflege und Sicherung standortgerechter Lebensgemeinschaften (BY)
- Zur nachhaltigen Fischereiausübung gehört die Einhaltung der Regeln der guten fachlichen
- Praxis einschließlich der Anforderungen des §5 (4) des Bundesnaturschutzgesetzes. (BY)
Die meisten Gewässerbiozönosen sind durch eine große Zahl von internen und externen Störfaktoren als Lebensraum für Fische schon an der Obergrenze des Erträglichen belastet. Weitere Störfaktoren, wie die zunehmende Zahl bei Arten und Individuen von Prädatoren können zum Zusammenbruch ganzer Fisch-Populationen führen. Hegemaßnahmen können dabei zum einen aus Besatzmaßnahmen zur Kompensation der Verluste und zum anderen aus Managementmaßnahmen für die Prädatoren bestehen.
Nach der Analyse der Notwendigkeit ergibt sich die Frage nach der Eignung von Besatzfischen
- Besatzfische aus traditioneller Karpfenteichwirtschaft: bestens geeignet, extensiv, kennen Prädatoren, Fluchtverhalten (Karpfen, Hecht, Schleie, Zander)
- Besatzfische aus Salmonidenproduktion: je nach Haltungsbedingungen geeignet, ggf. mangels Kontakt eingeschränktes Fluchtverhalten bei Prädatoren (Forelle, Äsche, Huchen, Saibling)
- Fische aus Kreislaufanlagen: nur eingeschränkt geeignet! keinerlei Naturnahrung, sehr hohe Dichten etc. mangels Kontakt eingeschränktes Fluchtverhalten bei Prädatoren (Aal, Hecht, Zander, Wels)
Fischereirechte sind eigentumsgleiche Rechte. Aber gehören besetzte Fische dadurch dem Fischer (i.S.v. Eigentum)?
1. Natürliches Gewässer (incl. Baggerseen)
- Nein, durch die Einbringung wird der besetzte Fisch Bestandteil des Naturhaushaltes und somit zum herrenlosen Gut, – Für dieses herrenlose Gut gibt das Fischereigesetz dem Fischer lediglich ein Aneignungsrecht.
- Daher z.B. kein eigentumsrechtlicher Schadenersatzanspruch bei Fraß durch Räuber möglich!!!
2. Produktionsteich/Netzkäfig o.ä.
- Erwerbsmäßige Absicht (Produktion zur Existenzsicherung)
- Hier ist der Fisch Eigentum des Fischers
- Schadenersatzanspruch gilt grundsätzlich
Gerade weil an den Fischen kein Eigentumsrecht besteht, kann eine Argumentation über die Naturschutz-Schiene sinnvoll sein
- Zielartenkonflikte (Kormoran dezimiert bedrohte Fischarten)
- Abnahme der aquatischen Biodiversität durch unnatürlich hohe Prädation…
Rechtliche Anforderungen beim Management von Prädatoren
Rechtliche Differenzierung erforderlich. Unterliegt Prädator dem
– Jagdrecht?
– Naturschutz-/Artenschutzrecht?
Management mit Entnahme (Fallen, Abschuss) bedarf stets Einbeziehung der Jagd (jagdrechtliche Aspekte)
Bsp. Kormoran
- Unterliegt Artenschutzrecht
- Für Management in Bayern Artenschutzrechtliche Ausnahme-Verordnung (AAV)
- Abschuss nur durch/mit Erlaubnis von Jagdausübungsberechtigtem
Bsp. Fischotter
- Unterliegt Jagdrecht (ganzjähr. geschont) und Artenschutzrecht
- Management in Bayern über Fischotter-Management-Plan
- Management erfolgt über Landwirtschaftsministerium (in BY zust. Für Jagd)
- Effektivität von Besatzmaßnahmen bei Prädatoren-Präsenz?Angaben zu Besatz-Effekten häufig subjektiv
- Methodik schwierig/aufwändig
- Rechtliche Hürden für Untersuchungen (z. B. TierSchG)
- Es fehlen häufig belastbare Angaben/Zahlen zu
- Prädatoren
- Fischbestand
- Intensität weiterer Einflussfaktoren (Wasserkraftnutzung, Strukturmangel usw.)
- Referenzen (historische Bestandsangaben usw.)
- Möglicherweise begünstigt Besatz die Präsenz/Zunahme von Prädatoren (leicht verfügbare Beute)
- Daher Angaben bzgl. spezifischem Prädatoren
Fazit und Ausblick
- Zu vielen Prädatoren gibt es kaum verlässliche Zahlen (Gänsesäger, Silberreiher, Mink, Fischotter usw.)
- Beschaffung von verlässlichen, von allen Seiten akzeptierten Zahlen/Daten ist unerlässlich
- Sofern Managementmöglichkeiten bei Prädatoren bestehen: Bitte umsetzen!!
- Sammlung von Daten und Fakten bzgl. Prädatoren
- Beteiligung an öffentlichen Verfahren, die in irgendeiner Form Prädatoren zum Gegenstand haben, um fischereilich negativen Entwicklungen entgegenzusteuern, z.B.
- Nationale Verordnungen
- Aufstellung/Änderung von Naturschutzgebiets-Verordnungen
- Erstellung von Managementplänen (NATURA 2000-Gebiete usw.)
- Öffentlichkeitsarbeit
- Kommunikation (intern und extern)
- Allein die Fischereigesetze bieten aktuell keine hinreichend starke Rechtsposition (mehr), um die Bedürfnisse der Fischerei bzgl. Prädatoren sichern zu können
- Ohne die Erhebung belastbarer Daten sind Einflussmöglichkeiten der Fischerei auf Prädatoren begrenzt. Gute Daten kosten Geld!
- Die besten Daten nützen wenig, wenn die Angel- und Berufsfischerei beim qualifizierten Personal spart, das die Daten fachgerecht vertritt. Ehrenamt stößt bei Fachvertretung rasch an Grenzen!
- Mit guten Argumenten müssen wir nicht uns selbst, sondern die Öffentlichkeit über die Notwendigkeit von Managementmaßnahmen bei Prädatoren informieren.
Zahlreiche ergänzende Publikationen u.a. zu den Themen Fischbesatz, Renaturierung von Gewässerlebensräumen, Prädatoren etc. können hier kostenlos herunter geladen werden: https://lfvbayern.de/downloads/publikationen
Vortrag 4: “Naturschutzbehörden und -verbände bremsen Lösungen des Kormoranproblems aus: Ideologie schlägt Fakten – langjährige Beobachtungen und Erkenntnisse aus Nordrhein – Westfalen (NRW)”
Referent: Herr Franz Josef Lohmar vom Verein Fischschutz contra Kormoran e.V.
Seit Jahren wird in NRW systematisch verhindert, dass die Auswirkungen der Kormoranschäden wissenschaftlich untersucht und belegt werden. Es ist beängstigend, wie sich dieses linientreue Verhalten durch die Landesverwaltungen in Nordrhein-Westfalen bis heute zieht und dies begleitet von den Naturschutzverbänden. Belastbare Untersuchungen anderenorts, eine lange Literaturliste werden schlichtweg ignoriert. Politiker und auch angerufene Gerichte beschwichtigen in ihren Entscheidungen mit den Worten „alles nicht bewiesen“, „alles nicht so schlimm“, „liegt nur an der schlechten Gewässerstruktur“. So geht das in NRW seit bald 20 Jahren und droht, auch die 2017 begonnene CDU/FDP-Regierungszeit, unbeschadet zu überdauern. Wissenschaftler des Ministeriums und des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) stehen bei dieser Vorgehensweise, so die Aussagen von Herrn Lohmar, offensichtlich im Zentrum. Die Fischereiverbände des Landes finanzieren eine Vielzahl ihrer Projekte aus der Fischereiabgabe. Dabei geschieht in NRW eine Mittelbewilligung nur im Einvernehmen mit den Naturschutzverbänden und dem Ministerium. Somit sind die Fischereiverbände alles andere als frei in Ihren Handlungsweisen, um den Skandal Kormoran zielgerichtet angehen zu können.
Anerkannte Naturschutzziele, wie Artenvielfalt und Biodiversität sowie die Interessen der Angler, Wirksamkeit von Fischschutzprogrammen (Aal, Lachs, Einsatz von Steuergeldern) spielen bei all dem faktisch keine Rolle! Es ist fatal, wie Wissenschaftler, teils verbeamtet und promoviert, offensichtlich so unter Druck stehen, ideologischen Vorgaben linientreu folgen und schlichtweg an Fakten vorbei agieren! Die Bezeichnung Kormoran-Skandal ist angesichts der Tragweite derartigen offensichtlichen Fehlverhaltens angemessen. Der Verein Fischschutz contra Kormoran e.V. hat mit den Aktivitäten seiner Mitglieder inzwischen zu diesen Zusammenhängen erstmals Öffentlichkeit und Transparenz geschaffen. Vielseitige Kontakte und aufhellender Schriftverkehr bis hin zu Dienstaufsichtsbeschwerden tragen dazu bei.
Falls Sie daran interessiert sind zu erfahren, warum vor allem in NRW gegen den Kormoran-Skandal, das unbestreitbar mit Abstand größte Problem unserer heimischen Fischarten, nichts Wirksames unternommen wird, wie immer wieder auf Zeit gespielt und verschleiernd agiert wird, dann sollten Sie hier http://contra-kormoran.de/category/chronologie/ weiter lesen.
Herr Lohmar und seine Vereinsmitglieder stellen sich regelmäßig die Frage, warum das Gros der Angler in NRW, gerade die sich in Naturschutzprojekten und in der Jugendarbeit engagierten, trotz der eindeutigen Enthüllungen durch den Verein Fischschutz contra Kormoran e.V., welche so bisher nirgends nachzulesen waren, noch immer nicht auf die Barrikaden geht. Oder die vielen ehrenamtlichen Helfer, nicht nur in NRW, die trotz ihres Engagements vergebens auf das Etablieren von Aal und Lachs im Rhein-System warten und neidisch z.B. nach Dänemark sehen.
Werden die Wasserwirtschaftler vielleicht doch endlich merken, dass Sie trotz der zig Baumaßnahmen im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL), wegen des unbegründeten, willkürlichen Kormoran-Vollschutzes faktisch in einem Hamsterrad laufen?! Das EU-Ziel von ökologisch guten Gewässern wird ohne die Lösung der Kormoranproblematik, so nie zu erreichen sein. Wer will letztendlich verantworten, dass trotz des Einsatzes vieler 100 Millionen Euro an Steuergeldern die Ziele des WRRL nicht erreicht werden?!
Mehr über den Verein „Fischschutz contra Kormoran e.V.“ gibt es hier: http://contra-kormoran.de/
Statement
Im Ergebnis macht die Fachtagung wiederholt deutlich, wie akut das Spannungsfeld zwischen dem fachlich nicht mehr zurechtfertigenden Schutz des Kormorans und dem durch diese Vogelart stark in ihrer Existenz bedrohten heimischen Fischfauna ist. Doch es geht mittlerweile nicht nur um die Fragen des Vogel- oder Fischartenschutzes, sondern wir stehen heute vor dem zentralen Problem, ob wir uns aus volkswirtschaftlicher, sozialer, kultureller sowie ökologischer Sicht einen derartig hohen Kormoranbestand überhaupt noch leisten können bzw. dürfen.
Es geht um eine wirkliche Chance zur Umsetzung der EU – Wasserrahmenrichtlinie und letztendlich um einen erfolgreichen Artenschutz in einer entwickelten Kulturlandschaft. Wir möchten nochmal in Erinnerung rufen, was die Hegeverpflichtung laut Thüringer Fischereigesetz beinhaltet:
§ 2 Fischereirecht und Hege
(1) Das Fischereirecht umfasst das Recht und die Pflicht, in einem Gewässer Fische zu hegen, die Befugnis sie zu fangen und sich anzueignen. Fische im Sinne dieses Gesetzes sind auch Neunaugen, Krebse und Muscheln. Sie sind in besonderem Maße zu hegen. Der Fischbestand ist entsprechend des ökologischen Zustands des Gewässers zu erhalten, aufzubauen und nach den sich aus diesem Gesetz ergebenden Grundsätzen der Fischerei zu hegen. Das Fischereirecht erstreckt sich auch auf Fischlaich, alle Entwicklungsstadien und Formen der Fische sowie Fischnährtiere. Die Verpflichtung zur Hege gilt nicht für Teichwirtschaften und Fischbehälter der Berufsfischerei.
(2) Ziel der Hege sind der Aufbau und die Erhaltung eines der Größe und Art des Gewässers entsprechenden heimischen artenreichen und ausgeglichenen Fischbestandes. Sie sichert den Schutz der Fischbestände vor Krankheiten und sonstigen Beeinträchtigungen, sowohl der Fische selbst wie auch ihrer Lebensräume. Die Frage, inwieweit die Fischereipächter im Freistaat Thüringen, unter Berücksichtigung der Kormoranproblematik, ihre gesetzliche Hegeverpflichtung überhaupt noch umsetzen können, muss, wenn wir ehrlich sind, mit einem deutlichen „NEIN“ beantwortet werden. Dies zeigt deutlich, wir benötigen dringend ein konsequenteres, verantwortungsbewussteres Handeln aller Verantwortlichen und neue, lösungsorientierte Konzepte. – „Ideologie schlägt Fakten“ ist ganz sicher kein Lösungsansatz und würde das Spannungsfeld zwischen Vogel- und Fischartenschutz weiter verschärfen.
Landesanglerverband Thüringen e.V.
22.11.2017 | Weiterbildungen
Normenkontrollklage des NABU wegen der Rechtswidrigkeit der Kormoran-Verordnung in Sachsen-Anhalt wird abgewiesen.
Am 22.11.2017 wurde die Normenkontrollklage des NABU wegen der Rechtswidrigkeit der Kormoran-Verordnung in Sachsen-Anhalt vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg verhandelt. Der DAFV, Vertreter der Kormorankommission und der ansässigen Landesverbände waren bei der Verhandlung vor Ort. Der wesentliche Klagegrund war die Auffassung des NABU, dass die geltende Kormoran-Verordnung (KormVO) in Sachsen-Anhalt zeitlich und räumlich begrenzt werden muss. Die geltende KormVO gestattet Abschüsse landesweit an allen Gewässern. Also dürfen Kormorane an Orten geschossen werden, wo es eigentlich nicht nötig wäre. Die KormVO legitimiert die Tötung von Kormoranen aufgrund einer Artenschutzrechtlichen Ausnahme zum Schutz bedrohter Fischarten und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden und zwar auch in Bereichen in denen der Zweck nach Auffassung der Kläger nicht erfüllt wird. Der einzelne Jäger könne das gar nicht erkennen. Die KormVO verstößt mit der Erlaubnis Tiere an Stellen zu töten, an der der vernünftige Zweck nicht erreicht werden kann gegen das Tierschutzgesetz. Dieser Auffassung folgte das Oberverwaltungsgericht Magdeburg nicht und wies die Klage des NABU Sachsen-Anhalt einen Tag nach der Verhandlung ab. Eine ausführliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
NABU erkennt negativen Einfluss des Kormorans auf geschützte Fischarten an
Im Rahmen des Schutzes der natürlichen Fischfauna wirft der Richter die Frage auf, warum die Äschenbestände soweit zurückgegangen sind. Der NABU bestreitet nicht (mehr), dass der Kormoran auch ein Grund für den Rückgang der Äsche ist. Eine Mitverursachung des Kormorans auf den Rückgang bedrohter Fischarten wird nicht in Abrede gestellt, es stellt aber keinen monokausalen Zusammenhang dar.
Neben einer Reihe verfahrensrechtlicher Fragen, kamen weitere Aspekte zur Sprache: Die fehlende zeitliche Begrenzung der KormVO, mögliche negative Effekte durch Kollateralschäden (z.B. Einfluss auf andere geschützte Vogelarten), dass das das Beteiligungsrecht verletzt wurde, da der NABU im Vorfeld der KormVO in notwendige Unterlagen keine Einsicht nehmen konnte.
Am Ende beteuert der Kläger, dass die Klage mit der Absicht eingereicht wurde, einen Ausgleich zwischen dem Vogel- und Fischartenschutz in Sachsen-Anhalt herzustellen. Der NABU fühle sich laut eigener Aussage als anerkannter Naturschutzverband im gleichem Maße dem Schutz bedrohter Fischarten verpflichtet. In diesem Zusammenhang will der DAFV anmerken, dass die aufwendigen Vergrämungsmaßnahmen zum Schutz bedrohter Fischarten durch die ausufernden Kormoranbestände fast ausschließlich durch Angler, Fischer, Fischwirtschaften und Jäger erbracht werden. Das solche Maßnahmen grundsätzlich notwendig sind, stellt der NABU augenscheinlich nicht in Frage.
Der DAFV sieht in dem Verfahren die offensichtlichen Mängel der geltenden Regelungen. Es zeigt sich, dass die KormVO mit ihren fortwährenden Problemen keine langfristige Lösung für den Schutz bedrohter Fischarten und die Abwendung fischereiwirtschaftlicher Schäden darstellt. Das Problem der anerkannt notwendigen Vergrämungsmaßnahmen wird seit Jahren auf die Angler, Fischer und Jäger abgewälzt. Dabei werden sie nicht selten zusätzlich angefeindet, wenden ihre Freizeit und erhebliche Geldmittel dafür auf. Wenn man zeitlich und örtlich nicht begrenzte Artenschutzrechtliche Ausnahmen gestattet, so darf man die Frage stellen, wodurch der Schutzstatus für den Kormoran überhaupt noch gerechtfertigt ist.
DAFV fordert das Problem endlich anzugehen und die Aufnahme des Kormorans in Anhang II a der Vogelschutzrichtlinie.
Der DEUTSCHE ANGELFISCHERVERBAND e.V. (DAFV)
Der Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 32 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen insgesamt rund 520.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.
Text: © DEUTSCHER ANGELFISCHERVERBAND e.V. 2017
21.11.2015 | Weiterbildungen
Der Landesanglerverband Thüringen e.V. hatte mit diesem Seminar ein interessantes Forum für den Erfahrungsaustausch zwischen Vertretern der Fischereiwissenschaft, Gewässerwarten der Angelfischerei, Fischerei- und Naturschutzbehörden und –verbänden organisiert. Es fand am 21.11.2015 im Gasthof Schloss Hubertus in Erfurt mit einer erfreulich hohen Zahl von Teilnehmern aus den Vereinen und Vertretern (leider nur 5) unterer Fischereibehörden statt. Der Saal war mit 105 Teilnehmern bis auf den letzten Platz gefüllt. Offensichtlich hatte der Verband mit dem Thema des Seminars, einschließlich der hochkarätigen Vorträge, großes Interesse geweckt.
In Vertretung des Präsidenten des LAVT eröffnete Herr André Zorn (1. Vorstand des ASV Frankenhain e.V.) mit einigen Worten zur Begrüßung die Veranstaltung und übergab die weitere Moderation an Andreas Kirsch.
Das Tagungsprogramm beinhaltete folgende Vorträge:
„Stand der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie – Durchgängigkeit der Thüringer Fließgewässer“
Herr Budnick, stellvertretender Referatsleiter des Referats „Gewässer-schutz, Hochwasser-schutz“ im TMUEN
Zusammenfassung: Neben einigen grundsätzlichen Ausführungen zur EU-WRRL und dem zeitlichen Rahmen ihrer Umsetzung erläuterte der Vortrag anhand der konkreten Situation in Thüringen, welchen Stand die Umsetzung der WRRL momentan erreicht hat. Schon jetzt ist abzusehen, das Thüringen nur unter Ausnutzung aller Verlängerungsoptionen mit einer Zielerreichung nicht vor dem Jahr 2027 rechnet.
„Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen auf Grundlage der fischereilichen Typisierung und Zonierung der Fließgewässer Thüringens“
Herr Dipl.-Fischereiing. Steffen Zahn, Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow/ Abt. Fisch- und Gewässerökologie.
Zusammenfassung: Im Jahr 2007 wurde vom VDFF die „Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen“ definiert (BAER et al. 2007). Danach sollte man sich vor jeder Besatzplanung zunächst mit den gewässer- und fischökologischen Grundvoraussetzungen des betreffenden Gewässers auseinandersetzen, weil dies u.U. viel Kraft und Geld der Fischereiausübungsberechtigten sparen kann! Hauptziele der EG-WRRL sowie auch EG-FFH-RL sind der Erhalt bzw. die Wiederherstellung des guten ökologischen Zustandes der Gewässer, wie auch der FFH-relevanten Fisch- bzw. Rundmaul-Populationen. Maßgeblich zuständig sind dafür die Gewässerbewirtschafter – nicht die Fischereiausübungsberechtigten! Dennoch können auch diese durch ihr Tun dazu beitragen, eine Verbesserung der Gewässerbedingungen und Fischgemeinschaften zu erreichen. Im Vortrag wird daher die fachliche Vorgehensweise von der gewässerökologischen und fischökologischen Typisierung und Zonierung bis hin zur Erstellung der Referenz-Fischgemeinschaften (gem. EG-WRRL) für die Gewässer Thüringens vorgestellt. Anhand dieser Basis wird im Hinblick auf die o.g. Entwicklungsziele auf wesentliche Aspekte der Gewässerbewirtschaftung (u.a. Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit, Strukturverbesserungen, Gewässerunterhaltung) und fischereilichen Bewirtschaftung eingegangen (u.a. Besatzplanung, Hegepläne). Zudem wird versucht, auf weitere offene Fragen der letzten Symposien einzugehen – u.a. Prädation durch fischfressende Vögel / Kompensationsbesatz; Attraktionsbesatz und Alternativen; Sinnhaftigkeit fischereilicher Hegepläne oder auch Wasserkraftnutzungen.
„Auswirkungen der Alien-Verordnung (VO (EG) Nr. 708/2007 „Verordnung über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur“ vom 11. Juli 2007) auf die fischereirechtlichen Bestimmungen in Thüringen (Teil 1); „Ausführungs-VO zum ThürFischG (ThürAVO) Ausblick auf wesentliche vorgesehene Änderungen (Teil 2)“
Frau Dipl.-Fischereiing. Sigrun Müller, Referentin Fischerei im TMIL
Zusammenfassung: Im 1. Vortragsteil wurde zunächst die Alien-VO (http://www.portal-fischerei.de/bund/aquakultur/einfuehrung-gebietsfremder-arten-in-der-aquakultur/) in einigen wesentlichen Punkten vorgestellt. In ihren weiteren Ausführungen verwies Frau Müller dann auf relevante Berührungspunkte und gegenseitige Einflüsse zwischen Aquakultur und der Angelfischerei in natürlichen Gewässern. Dabei geht es vor allem um die Eindämmung der Ausbreitung von nichtheimischen Fisch- und Krebsarten in den natürlichen Gewässern und vorbeugende Maßnahmen zur Fischkrankeitsprophylaxe. Wichtiges Ziel ist dabei die Schaffung Seuchenfreie Zonen oder Kompartimente (https://www.jurion.de/Gesetze/EU/32006L0088/50) in geeigneten Einzugsgebieten von Thüringer Fließgewässern. Im 2. Teil stellte Frau Müller die geplanten Änderungen in der neuen „Ausführungs-VO zum ThürFischG (ThürAVO)“ gegenüber der zurzeit noch gültigen Thüringer Fischereiverordnung (ThürFischVO) vor. Mit ihrer Inkraftsetzung ist voraussichtlich im Frühjahr 2016 zu rechnen.
„Niedersächsische Praxisbeispiele zum Erhalt der Fischbestände und dem Schutz vor Kormoranen“
Thomas Klefoth (MSc. Fischereiwissenschaften) Fischereibiologe des Landesverbandes Landessportfischerverband Niedersachsen e.V.
Zusammenfassung: Die niedersächsische Angelfischerei ist prinzipiell dezentral organisiert, sodass die Vereine eigene Fischereirechte halten und ihre Gewässer selbstständig bewirtschaften. Ein Vorteil dieser Organisationsstruktur besteht in den vielfältigen und teilweise sehr innovativen Ansätzen der nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung. Nachteile ergeben sich bei inkonsistenter und kleinskalierter Bewirtschaftung von benachbarten Fließgewässerabschnitten. Praxisbeispiele belegen den unterschiedlichen Erfolg dieser Organisationsstruktur. Insbesondere beim Schutz von Salmoniden vor übermäßigem Kormoranfraß kann nur eine großflächige Managementstrategie zum Erfolg führen. Der Landessportfischerverband Niedersachsen e.V. hat deshalb kürzlich ein vereins- und fließgewässerübergreifendes Programm zum Erhalt lokal genetisch angepasster Äschenbestände ins Leben gerufen. Neben dem Erhalt der genetischen Ressourcen sollen die Äschenbestände langfristig und trotz des hohen Fraßdrucks durch Kormorane stabilisiert werden. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Besatz von Äschen mit parallel laufenden Gewässerrenaturierungen und der Schaffung von Versteckmöglichkeiten und Unterständen sowie der Bestandsstützung in urbanisierten Gewässerabschnitten mit hohen Störungsfrequenzen für den Kormoran. Parallel zu diesen Bemühungen wurden auf dem zweitgrößten Standgewässer Niedersachsens, dem Dümmer See, über drei Jahre hinweg sehr positive Erfahrungen mit der Überspannung von Hafenbecken zum Schutz der Fische vor Kormoranen gesammelt. Auch wenn vergleichbare Vorhaben zum Schutz von Äschen in Fließgewässern nur teilweise erfolgreich waren, soll aus einer Kombination von gelenkter Störungsfrequenz, Gewässerüberspannung, Fischbesatz und paralleler Gewässerrenaturierung erreicht werden, dass die Kormorane durch multiple Faktoren von den besonders schützenswerten Äschenbeständen abgelenkt werden. Die erhoffte Wirksamkeit ergibt sich insbesondere aus der gelenkten menschlichen Störungsfrequenz, bspw. durch Spaziergänger, welche von Wildtieren allgemein als abschreckendes Risiko wahrgenommen wird. Die Erfolgskontrolle der Maßnahmen und das Monitoring der Fischbestände erfolgt neben der Elektrofischerei auch über innovative Erhebungstechniken fischereilicher Aufwände und Fänge der Angler. Abseits der wertvollen Ergebnisse wird so auch die Angelei an den betroffenen Gewässern unterstützt und gefördert.
„Einheimische Fische – was ist das?“ (Eine spannende Zeitreise vom Pleistozän über die Antike bis in die Gegenwart)
Dipl.-Fischereiing. Roland Müller
Zusammenfassung: Was ist ein einheimischer Fisch und gibt es eine Thüringer Fischfauna? Fragen die nicht nur Angler und Fischereiwissenschaftler bewegen, sondern auch Naturschützer. Da es in Deutschland und der EU eine schier unüberschaubare Begriffsvielfalt gibt, können diese Fragen auch nicht schnell und unmissverständlich beantwortet werden. Natürlich kann die Flächeneinheit Thüringen zoogeografisch nicht abgegrenzt werden. Das heute in den drei Flusssystemen, die Thüringen berühren, lebende Arteninventar unterscheidet sich aber deutlich vom Arteninventar des Donaueinzugsgebietes oder von dem der Oder. Aber war das schon immer so, oder hat der Mensch diese Unterschiede zu verantworten? Dieser Frage geht der Vortrag im Kern auf den Grund. Aufzeichnungen über Fischfaunen sind schon aus der Antike bekannt, wie z. B. die berühmte „Mosella“ des Ausonius. Dann folgt eine lange Zeit ohne schriftliche Überlieferung zur Verbreitung von Fischen. Dies ändert sich erst im 15. Und 16. Jh., dem Beginn ordnungsrechtlicher Regelung des Fischfangs. Das 18. Und 19. Jh. bieten uns viele Chroniken mit Beschreibungen von Fischfaunen Thüringer Gewässer. Da Menschen bereits seit der Antike Fische auch über größere Entfernungen transportieren können, ist mit diesen neuzeitlichen Aussagen die Frage nach einer genuinen Fischfauna für den Teil Deutschlands, dem Thüringen zoogeografisch zuzuordnen ist, nicht beantwortet. Wir müssen also viel weiter zurück schauen, wollen wir das Werden der Fischfauna unserer Region begreifen.
Vor ca. 2,4 Millionen Jahren, also zu Beginn des Pleistozäns, war die Entstehungsgeschichte der heute in Europa lebenden Fischarten weitestgehend abgeschlossen. Die Verbreitung der Arten über den Eurasischen Kontinent war aber großen Schwankungen unterworfen. Die dramatischen Klimaveränderungen der Glaziale und Interglaziale (Kalt- und Warmzeiten) haben immer wieder zu einem Verdrängen und zu einer Wiederkehr von Arten im Mittel- und Nordeuropäischen Raum geführt. August Thienemann, einer der bedeutendsten Limnologen des 20. Jh. hat in den 1950iger Jahren die Theorie der glazialen Mischfauna aufgestellt. Er hat damit ein Arteninventar der niemals vergletscherten Bereiche Deutschlands beschrieben. Dieser Bereich ist mit dem heute gebräuchlichen Begriff Mitteldeutschland identisch. Er erstreckt sich vom südlichen Brandenburg bis Mainfranken. Beweise hatte Thienemann für die Richtigkeit seiner Theorie nicht. Die moderne Paläontologie kann diese Beweise heute liefern. Anhand von fossilen Fischresten, die oft sehr gut erdgeschichtlich eingeordnet werden können, lassen sich Fischfaunen des letzten Glazials (Weichselvereisung) und Interglazials (Eemwarmzeit) recht gut darstellen. Noch besser darstellbar ist die Entwicklung der Fischfauna nach der letzten „Eiszeit“ mit Zuwanderung wärmeliebender Arten, die nicht der glazialen Mischfauna angehören. In dem Vortrag werden die Ergebnisse von mehr als 100 wissenschaftlichen Publikationen zu Fischfaunen des Pleistozän und Holozän zusammengefasst. In diesem Zusammenhang kann auch die Frage geklärt werden, ob z. B. der Karpfen eine in Deutschland einheimische Art ist.
Die natürliche Fischfauna der Flusssysteme des Rhein, der Elbe und der Weser, die Mitteldeutschland prägen, war durch Zuwanderung vor ca. 7000 Jahren komplett. S ie ist anhand der paläontologischen und auch archäologischen Befunde darstellbar. Sie ist unsere heimische Fischfauna, die nur kurze Zeit vom Menschen unbeeinflusst war. Die Erkenntnisse, die in dem Vortrag dargelegt werden dienen nicht dem Selbstzweck, sondern können ebenso bei einer sinnvollen und naturnahen Bewirtschaftung von Gewässern helfen, wie bei der Erarbeitung von Wiederansiedlungsprojekten. Sie sollen also eine belastbare Entscheidungshilfe für den Praktiker sein.
Fazit:
Die Veranstaltung hat gezeigt, dass die Angelfischerei prinzipiell mit einer ordnungsgemäßen Hege der Fischbestände i.S. § 2 ThürFischG einschließlich der Anwendung der guten fachlichen Praxis bei Fischbesatzmaßnahmen einen wirksamen Beitrag zur Zielerreichung der EU-WRRL leisten kann. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden dafür mit der Novelle des ThürFischG im Jahre 2014 gelegt. Konkretisiert für die praktische Ausführung der Fischerei werden sie demnächst mit der neuen Ausführungs-VO zum ThürFischG (ThürAVO). Begrenzt wird dies jedoch zurzeit noch durch eine nach wie vor wirkende Vielzahl von nachteiligen Randbedingungen wie:
- die fehlende Durchgängigkeit und Strukturdefizite bei den meisten Fließgewässern,
- Schäden durch die kleine Wasserkraft,
- zu hohe Nährstoff- und Sedimenteinträge von landwirtschaftlichen Flächen
- und das auf absehbare Zeit nicht nachhaltig zu lösende Problem der Prädation von Fischen insbesondere durch den Kormoran
Allen Vortragenden möchten wir an dieser Stelle für ihre interessanten und aufschlussreichen Ausführungen zum Thema des Seminars danken. Unser Dank gilt auch den Teilnehmern für ihre Aufmerksamkeit und einige interessante Diskussionsbeiträge sowie dem Team der Geschäftsstelle unseres Verbandes und seinen Helfern für die gute Vorbereitung dieses gelungenen Seminars.
Andreas Kirsch
Mitarbeiter LAVT
08.06.2013 | Weiterbildungen
Ein Schwerpunkt des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. (LAVT) und seiner Vereine ist der Fischartenschutz und die Hege der Fischbestände in den natürlichen Gewässern. Beispielsweise nutzen viele Anglervereine und der Thüringer Gewässerverbund des LAVT kleinere Bäche als Aufzuchtgewässer für unsere heimische Bachforelle. Diese werden dann aller ein bis zwei Jahre mit dem E-Gerät abgefischt und die kleinen Bachforellensetzlinge in das Hauptgewässer umgesetzt. Das Ziel ist, standorttreue, „autochthone“ Bestände in unseren Salmonidengewässern aufzubauen.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet der Elektrofischerei sind Bestandskontrollen, sei es um den Erfolg von Hegemaßnahmen zu analysieren und diese gegebenenfalls neu auszurichten, den Gesundheitszustand der Fische zu untersuchen oder um konkrete Aussagen über das Vorkommen, die Entwicklung und Verbreitung der verschiedenen heimischen Fischarten treffen zu können.
Doch auch für die Dokumentation und Erstellung von Gutachten, zum Beispiel nach Fischsterben oder zur Untersuchung der vom zu hohen Kormoranbestand extrem geschädigten heimischen Fischfauna, finden Elektrofischereigeräte ihrenEinsatz.
Um das Wissen und die Fertigkeiten der Elektro – Fischer unsers Verbandes aufzufrischen und sie an der neusten Technik zu schulen, fand am 08. Juni 2013, in der Gaststätte „Zum Alten Schulmeister“ in Harra (theoretischer Teil) und an der Bleilochtalsperre (praktischer Teil) ein überaus interessanter Lehrgang statt, welcher vom Hauptgeschäftsführer des LAVT moderiert wurde.
Zunehmend finden in Thüringen batteriebetriebene Elektrofischereigeräte der Firma Jürgen Bretschneider Spezialelektronik ihren Einsatz. Nicht alle E-Fischer wurden im Rahmen ihrer Ausbildung an solchen Geräten geschult bzw. haben schon länger nicht mehr praktisch mit diesen gearbeitet. Auch haben sich diese Geräte technisch deutlich weiterentwickelt.
Aus diesem Grund referierte Dipl. – Ing. Jürgen Bretschneider besonders zu den batteriebetriebenen Elektrofischereigeräten. Speziell wurden den Teilnehmern das Elektrofischereigerät EFGI 650, ein leistungsstarkes Rückentragegerät für die Watfischerei in Bächen, kleinen Flüssen und Flachwasserbereichen stehender Gewässer bis ca. 1 m Tiefe und Leitfähigkeiten bis ca. 1 mS/cm (GS) bzw. 2 mS/cm (Puls) und das Elektrofischereigerät EFGI 4000, das im Moment leistungsfähigste Batteriegerät auf dem Markt, vorgestellt. Das EFGI 4000 wurde alternativ zu den bisher üblichen Geräten mit Verbrennungsmotor für die Bootsfischerei entwickelt. Es ist sogar im Brackwasser bis ca. 5 mS/cm (GS) bzw. 10 mS/cm (Puls) einsetzbar.
Zuerst frischte Diplom-Ingenieur Jürgen Bretschneider die für das Elektro – Fischen notwendigen theoretischen Kenntnisse auf, erläutere die Bedienung der Geräte und gab eine Vielzahl wertvoller Tipps für den optimalen, Fisch schonenden Einsatz, zu praktischem Zubehör und zur Wartung der Geräte.
Die zahlreich erschienenen E-Fischer nutzten gern die Möglichkeit und stellten Herrn Bretschneider eine Vielzahl von Fragen zur Bedienung und zu den praktischen Einsatzmöglichkeiten der Batteriegeräte. In einer lebhaften Diskussion wurden persönliche Erfahrungen, welche mit den Geräten bereits gesammelt wurden, ausgetauscht. Nach dem theoretischen Teil ging es nachmittags an die Bleilochtalsperre, um die neu erworbenen theoretischen Kenntnisse auch gleich praktisch anzuwenden.
Jeder Teilnehmer konnte sein Wissen bzw. seine praktischen Fähigkeiten an den Geräten selbst ausprobieren. Als sich dann die Fangerfolge einstellten, waren alle begeistert.
Von allen Teilnehmern wurde diese Veranstaltung als wichtig und sehr gelungen eingeschätzt. Zum Gelingen hat besonders die hohe theoretische und praktische Kompetenz sowie die lockere, verständliche Art der Wissensvermittlung von Dipl. – Ing. Jürgen Bretschneider beigetragen. Dafür nochmals unser herzlicher Dank an den Referenten. Ein großes Dankeschön für die sehr gute Vorbereitung des Lehrgangs geht auch an Ilona Grüner, Klaus Freund und Klaus Hilse vom LAVT sowie an die Inhaber der Gaststätte „Zum Alten Schulmeister“ für die angenehmen Räumlichkeiten und aufmerksame, leckere Bewirtung.
André Pleikies
Hauptgeschäftsführer LAVT
Fotos: I. Grüner, A. Pleikies
22.10.2011 | Weiterbildungen
„Leitlinien zur Hege von Fischbeständen in Fließ- und Stillgewässern“. Im Hotel „Tanne“ in Saalfeld trafen sich am 22.10.2011 über 40 Vereinsvorsitzende und Gewässerwarte aus ganz Thüringen zu einer sehr interessanten Weiterbildungsveranstaltung mit Herrn Prof. Dr. Kurt Schreckenbach. Die angesprochenen Themen waren sehr vielschichtig und gingen von der Klassifizierung von Gewässertypen und deren typischen Fischfauna, der natürlichen Reproduktionsbedingungen der verschiedenen Fischarten, der ordentlichen Hege der Fischbestände, über sinnvollen Fischbesatz (Wann und wie?) bis hin zur waidgerechten Entnahme von Fischen als Bestandteile einer nachhaltigen Fischhege.
Schon im Fischereirecht werden klare Aussagen zur nachhaltigen Hege der Fischbestände getroffen. Beim Aufbau und der Hege des Fischbestandes sind grundsätzlich der Gewässertyp sowie die Größe und Ertragfähigkeit des Gewässers zu berücksichtigen.
Wir erfuhren Interessantes über die Wichtigkeit der vorhandenen Biomasse in einem Gewässer, speziell über die Zusammensetzung des Zooplanktons und der Benthosfauna.
Massenfische wie Blei und Güster sind leider schon ab einer Größe von 15 cm ein Raubfischfest. Hier ist die Entnahme dieser Fische, welche oft zur Massenentwicklung neigen, besonders wichtig. Glaubt mir, richtig zubereitet, schmecken diese Fische nicht schlechter wie Karpfen oder Schleie.
Auch zu Fragen, wie der Fischentnahme, zu Mindestmaßen und Schonzeiten oder über die Gründe für Ertragseinbußen, Kannibalismus und Reproduktionsverlusten wurde ausführlich referiert.
Für viele war der Begriff „Küchenfensterregelung“ neu. Dieser besagt, kleine und große Fische möglichst im Gewässer belassen und das Mittelmaß entnehmen. Größere Fische bringen zwar auf das Kilogramm Körpermasse bezogen weniger Nachwuchs, aber die bessere Qualität. Um Missverständnissen vorzubeugen, damit sind natürlich nicht die schon bemoosten, uralten Karpfen von über 50 Pfund gemeint.
Interessant waren auch die Ausführungen zur Bestandsentwicklung des europäischen Aals und zum deutlichen Rückgang der Aalfänge. Die Teilnehmer waren auch über die neusten Untersuchungen überrascht, welche belegen, dass die Aale durch den Klimawandel ca. 300 km von ihren ursprünglichen Wanderwegen vom und zum Sargassosee abgedriftet sind und dies negative Auswirkungen auf ihre Bestandsentwicklung hat.
Hechte sind perfekt angepasste Lauerjäger. Die Dichte der Hechte hängt immer von der Anzahl der Unterstände und den Laichmöglichkeiten ab. Geschnittene Röhrichtzonen oder überschwemmte Wiesen bieten optimale Laichmöglichkeiten. Zander hingegen sind Verbandsjäger. Gute Laichbedingungen kann man mit wenigen Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Kokosmatten oder dem Einbringen von Laichnestern, an die der Laich geklebt wird, schaffen.
Natürlich kam das leidige Thema „Kormoran“ zur Sprache. Wie und was kann man gegen den bei uns nicht heimischen Vogel tun. Die hohe Anzahl der Durchzügler machen große Probleme. Hier kann letztendlich nur eine politische Entscheidung helfen.
In der abschließend sehr lebendigen Diskussion beantwortete Herrn Prof. Dr. Schreckenbach gern und sehr kompetent die an ihn gestellten Fragen.
Für den sehr informativen und wirklich spannenden Vormittag bedankten sich alle recht herzlich bei Herrn Prof. Dr. Schreckenbach.
Die Teilnehmer waren sehr angetan von der sehr informativen Veranstaltung und fanden diese einfach nur spitze. Auch wenn ich schon über 50 Jahre angle, so lernt man eben nie aus, sagte einer der Vorsitzenden. Ein anderer wollte gleich wissen, wann die nächste Veranstaltung ist, denn dann wäre er in jedem Fall wieder mit dabei.
Persönlich möchte ich mich bei Herrn Prof. Dr. Schreckenbach für seine fachlichen und trotzdem verständlichen Ausführungen bedanken. Die hohe Aufmerksamkeit aller Teilnehmer sprach für sich.
Ilona Grüner
1.Vorsitzende
Angelfreunde Saalekaskade e.V.
13.10.2011 | Weiterbildungen
Für die Vorsitzenden und Gewässerwarte des Thüringer Gewässerverbundes fanden am 13. und 19. Oktober 2011 im Tagungsraum des Gasthofes „Schloss Hubertus“ in Erfurt zwei Informationsund Schulungsveranstaltungen statt.
Zu Beginn informierte der Geschäftsführer des TLAV über die Bildung einer Gewässerkommission, welche gemeinsam mit den Vereinen die Betreuungsvereinbarungen (Gewässerpflegeverträge) überarbeitet und an die aktuellen Aufgaben in der Gewässerpflege sowie der Mitgliederund Gewässerentwicklung im Verbund anpassen wird.
Sowohl für die Hege der Fischbestände als auch für die Pflege der Gewässer bedarf es einer entsprechenden Ausstattung an Technik und Qualifizierung. Aus diesem Grund wurde nicht nur die Gewässerpflegetechnik deutlich aufgestockt, sondern im Jahr 2012 werden zusätzlich Lehrgänge zur fachgerechten Bedienung und Wartung moderner Mähtechnik und eines Großhäckslers (Hacker) sowie Lehrgänge zum Erwerb eines Kettensägenführerscheins durch den Thüringer Gewässerverbund angeboten. Ziel ist es neben der technischen Qualifizierung und der Vermittlung wichtiger Aspekte des Arbeitsschutzes, die Gewässerpflegeeinsätze zu optimieren. Allein „nur“ die Entsorgung des Mülls an den Gewässern befriedigt uns Angler nicht. Aus Erfahrung wissen wir, dass unsere Mitglieder zu ihren Arbeitseinsätzen an den Gewässern gern was schaffen, ja ein Ergebnis sehen wollen. Die Arbeitspläne der Vereine für das Jahr 2012 sind bitte bis spätestens 30. Januar 2012 in der Geschäftsstelle des TLAV einzureichen. Dies ist unter anderem wichtig, um die Nutzung der vorhandenen Technik effektiv planen zu können.
Den Tagesordnungspunkt „Auswertung der Fangergebnisse 2010“ übernahm Angelfreund Maik Jahn, welcher nicht nur die Auswertung durchgeführt, sondern ein dafür entsprechendes PC – Programm entwickelt hat.
Die Auswertung zeigt, dass in allen Gewässern eine fachgerechte Fischhege/Besatz stattfindet und die Gewässer, unter Berücksichtigung der entnommenen Fische (Fangauswertung), ihrer Größe und Ertragsfähigkeit, ordentlich besetzt werden. So verwundert es bei der Auswertung der Zahlen nicht, dass auch die kleineren Gewässer für Angler attraktiv sind und hier beachtliche Fänge realisiert werden.
Insgesamt wurden im Jahr 2010 18.999,2 kg (gewichtet auf alle ausgegebenen FES 27.592 kg) Fische in den Gewässern des Thüringer Gewässerverbundes gefangen. Diese Fänge teilen sich wie folgt auf in Friedfische / Sonstige – 14.174,30 kg, Raubfische – 3.979,90 kg, Forellen – 845,40 kg. Natürlich liegt die Fangauswertung genau unterteilt nach Fischarten und Größenklassen in Form von Tabellen und Grafiken vor. Das wäre dann insgesamt über 500 Seiten Datenmaterial und würde den Rahmen allein schon aus Platzgründen hier sprengen.
Neben den gesetzlichen Vorgaben im Thüringer Fischereirecht und den vertraglichen Regelungen in den Pachtverträgen, insbesondere der damit verbundenen Hegepläne, ist es um eine ausgewogene Besatzpolitik verfolgen zu können wichtig, die Fangbücher exakt auszuwerten.
Um dies möglichst aussagekräftig, aber auch vom Arbeitsaufwand überschaubar zu gestalten, stellte Maik Jahn ein von ihm entwickeltes Programm auf Basis von Excel vor, das so angelegt ist, dass es auf fast jedem PC funktionieren dürfte.
Außerdem wurde es bedienerfreundlich erstellt und orientiert sich an den in der Vergangenheit per Hand auszufüllenden Fangstatistiken des Thüringer Gewässerverbundes. Somit ergeben sich grundsätzlich zur bisherigen Verfahrensweise keine wesentlichen Änderungen. Wie gehabt sind auch zukünftig die Fänge aus den ausgegebenen Fangbüchern des Vorjahres in entsprechende Listen, jetzt natürlich viel einfacher am PC, ins Programm zu übertragen. Die Eingabe ist so konzipiert, dass nur die Felder freigegeben sind, welche zum Ausfüllen erforderlich sind. Weiterhin sind entsprechende Verknüpfungen eingebaut, so dass ein Zusammenrechnen der Einzeleinträge nicht notwendig ist. Das heißt, das Programm rechnet sofort alle Daten zusammen, so dass jedem Verein die Fänge der Mitglieder für sein Pflegegewässer vorliegen.
Für alle diejenigen, die über einen PC und Internetanschluss verfügen, besteht nunmehr die Möglichkeit der Datenübertragung per Email. Dies spart nicht nur Porto und Papier, sondern ist auch ein kleiner Beitrag zum Umweltschutz.
Sicherlich gibt es auch noch Verbesserungsvorschläge aus den Vereinen, die Maik Jahn grundsätzlich gern entgegen nimmt. Die Vorschläge sollten aber berücksichtigen, dass sie für möglichst jedermann verständlich und praktisch umzusetzen sind. Im Ergebnis müssen die einzelnen Listen der Vereine eine zusammenfassbare Gesamtauswertung ergeben. Die Veranstaltung sollte unter anderem dazu genutzt werden, um zum einen die für 2011 überarbeitete Fangauswertung vorzustellen, aber auch um Fragen bzw. Probleme bei der Erfassung und des Handlings des Programms im Gespräch und an praktischen Beispielen zu klären. So stellte Maik Jahn das Programm den Anwesenden verständlich Schritt für Schritt vor.
Die Resonanz der anwesenden Vorsitzenden und Gewässerwarte war überaus positiv, ja einige waren echt begeistert, welche Möglichkeiten das Programm bietet und wie einfach doch dessen Bedienung ist. Wer wollte, konnte sich das Programm anschließend auf seinen persönlichen Stick herunterladen.
Die Veranstaltungen wurden von allen Teilnehmern als sehr gelungen eingeschätzt und später in gemütlicher Runde und einem leckeren Essen beendet.
Eine ähnliche Informationsveranstaltung haben wir am 10. November 2011, im Hotel Tanne, in Saalfeld mit den Vereinen an der Saalekaskade vom Angelfischereiverband Ostthüringen e.V. und unseren Vereinen durchgeführt. Auch hier war die Resonanz durchweg positiv.
André Pleikies
Geschäftsführer