Seminar zu Versicherungsfragen für die Mitglieder des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. (LAVT)

Seminar zu Versicherungsfragen für die Mitglieder des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. (LAVT)

Die Bedeutung von Versicherungen wird oft unterschätzt, doch sie spielen eine wichtige Rolle bei der finanziellen Absicherung. Sie bieten Schutz vor unvorhergesehenen Ereignissen und können helfen, den finanziellen Ruin zu vermeiden und mögliche Schäden auszugleichen bzw. zu minimieren.

Die Absicherung unserer Mitglieder war und ist uns deshalb stets ein wichtiges Anliegen. Sie genießen einen umfassenden Versicherungsschutz, über welchen unser Verband seine Vereine regelmäßig informiert und entsprechende Seminare anbietet. So auch zur Versicherungsschulung am Samstag, den 15. Juni 2024, von 10.00 bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten der Stadtwerke Erfurt, welche der Geschäftsführer des LAVT eröffnete.

In einem sehr interessanten Referat informierte Frau Linda Raßmann von der Allianz – Versicherungs AG in Köln die anwesenden Vereine ausführlich zur Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung unseres Verbandes, erläuterte den Versicherungsschutz der Vereine an einer Vielzahl von Fallbeispielen.

Des Weiteren wurden Themen besprochen, wie

  • versicherter Personenkreis, einschließlich mitversicherter Personen bei Vereinsveranstaltungen
  • Erläuterungen zum genauen Ablauf einer Schadensmeldung und Schadensregulierung
  • Aussagen zum Versicherungsumfang
  • zusätzliche Vorsorgemöglichkeiten für Vereine z.B. die Vermögensschaden-Haftpflicht für Vereinsvorstände oder Sachversicherungen für Vereinsheime
  • Informationen zur neuen Bootsversicherung u.v.m.

Frau Raßmann wies noch einmal grundsätzlich darauf hin, dass nur die Mitglieder, welche über den Verein den Jahresbeitrag an den LAVT bezahlt haben, den von ihr dargestellten, umfassenden Versicherungsschutz genießen. In einer sehr interessanten, angenehmen Diskussionsrunde beantwortete Frau Raßmann sehr fachkompetent die vielfältigen Fragen der Teilnehmer. Es waren auch sehr spezielle Fragestellungen dabei, wo sie sich bereiterklärte diese im Nachgang schriftlich zu beantworten.

Auch dieses Mal haben die Angestellten des LAVT bereits in den frühen Morgenstunden ein leckeres Büffet hergerichtet, was großen Anklang bei den Teilnehmern fand. Frisch selbst gemacht ist einfach leckerer und wir ersparen uns jedes Mal einen teuren Caterer. Dafür nochmal einen herzlichen Dank an Frau Iris Reinhardt und Frau Jana Heinrich.   

Abschließend noch einmal ein großes Dankeschön an Frau Linda Raßmann für die sehr gelungene Veranstaltung.

Selbstverständlich können unsere Vereine jederzeit die Geschäftsstelle des LAVT kontaktieren, wenn Sie Fragen zu ihrem Versicherungsschutz haben. Wir helfen sehr gern und bei speziellen Fragen, welche wir nicht beantworten können, geben wir die Anliegen unserer Vereine an die Allianz – Versicherungs AG in Köln weiter. 

Petri Heil

André Pleikies
Geschäftsführer

Auffrischungskurs und Ausbildung neuer Fischereiaufseher in Schleiz

Auffrischungskurs und Ausbildung neuer Fischereiaufseher in Schleiz

Die Qualifizierung und Ausbildung von Fischereiaufsehern/innen aus unseren Mitgliedsvereinen ist dem Landesanglerverband Thüringen e.V. (LAVT) ein wichtiges Anliegen. Allein im vergangenen Jahr führte der LAVT mit den Fischereibehörden aus Erfurt am 11.02.2023, UFB Schmalkalden – Meiningen 01.04.2023, Kyffhäuserkreis am 06.05.2023, Altenburger Land am 23.09.2023 sowie Greiz insgesamt 5 Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen für Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher mit 206 Personen (85 Neuausbildungen) durch.

Unser Dank gilt hier insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Fischereibehörden, welche die samstäglichen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen durchführten, dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft für die Kostenübernahme der Dozenten, Herrn Karl-Heinz Bergner und Herrn Andreas Kirsch, welche als Dozenten fungierten und insbesondere den interessierten Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufsehern, die an diesen Veranstaltungen teilnahmen.

Auch in diesem Jahr engagiert sich der LAVT für die Qualifizierung der Fischereiaufsicht und führte gemeinsam mit der unteren Fischereibehörde des Saale-Orla Krieses am 10.02.2024 eine entsprechende Schulung in Schleiz durch. Unser besonderer Dank gilt hier Herrn Güther sowie Herrn Ströhla von der unteren Fischereibehörde, welche die Veranstaltung mit 31 Personen leiteten. Selbstverständlich stellte der Landesanglerverband Thüringen e.V. auch bei dieser Veranstaltung allen Interessierten einen leckeren Imbiss sowie Getränke zur Verfügung.

Die staatlich bestellte Fischereiaufsicht, welche in Thüringen flächendeckend mit ehrenamtlichen Helfern/innen durchgeführt wird, ist eine schwierige Aufgabe, welche leider wenig gedankt bzw. anerkannt wird. Sie ist jedoch notwendig, um das Fischereirecht sowie die verbindlichen Festlegungen  der Fischereipächter an den Gewässern durchzusetzen. An dieser Stelle möchten wir uns noch einmal für die erbrachte Tätigkeit der Thüringer Fischereiaufsicht bedanken, ohne diese eine Bewirtschaftung der Gewässer im Sinne der fischereilichen Hege nicht umsetzbar ist.

Natürlich finden im Jahr 2024 weitere Ausbildungsveranstaltungen statt. Hier die nächsten beiden Veranstaltungen, welche bereits terminiert sind:


Stadt Jena
am Samstag, den 23.03.2024
von 09.00 – ca. 15.00 Uhr
im Anglerheim der Anglerunion Jena e.V.
(Burgauer Weg 9b, 07745 Jena)

&

Landkreis Schmalkalden-Meiningen
am Samstag, den 13.04.2024
von 09.00 – ca. 15.00 Uhr
im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
(Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen)

Gern können an diesen Veranstaltungen auch Mitglieder aus Vereinen anderer Landkreise teilnehmen. Interessierte können sich gern über die Geschäftsstelle des LAVT telefonisch oder per E-Mail anmelden.

Petri Heil

Ihr Landesanglerverband Thüringen e.V.

Auffrischungskurs und Ausbildung neuer Fischereiaufseher im Landkreis Greiz

Auffrischungskurs und Ausbildung neuer Fischereiaufseher im Landkreis Greiz

Der Landesanglerverband Thüringen e.V. (LAVT) führte unter Leitung der Unteren Fischereibehörde des Landkreises Greiz am 07.10.2023 in Weida die 5. Aus- und Weiterbildungsveranstaltung für Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher im Jahr 2023 durch. An dieser Veranstaltung nahmen insgesamt 35 Personen teil. Es freut uns besonders, dass 22 neue Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher an der Schulung teilnahmen und die anschließenden Abschlusstests der Unteren Fischereibehörden bestanden.

Wie bereits bei der Aus- und Weiterbildungsveranstaltung in Erfurt, stellte der Landesanglerverband Thüringen e.V. allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern Getränke und einen leckeren Imbiss kostenfrei zur Verfügung. Unser Dank gilt Frau Weihermüller von der Unteren Fischereibehörde des Landkreises Greiz, welche uns maßgeblich bei der Organisation der Schulung unterstützte. Des Weiteren gilt unser Dank dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft für die Übernahme der Kosten für den Dozenten sowie für die Raummiete.

Zudem möchten wir uns bei Herrn Karl-Heinz Bergner, welcher die Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen in Weida durchführte, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle des LAVT und besonders bei den interessierten Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufsehern bedanken, welche an dieser Veranstaltung teilnahmen.

Natürlich wird unser Verband auch weiterhin Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen durchführen. Die nächsten Termine werden wir über unsere Homepage unter www.lavt.de und via E-Mail bekannt geben. Allen Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufsehern in Thüringen ein herzliches Dankeschön für ihren ehrenamtlichen Einsatz.

Petri Heil

Ihr Landesanglerverband Thüringen e.V.

Ergebnisse der Fachtagung des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. zum Thema: „Wie groß ist der Einfluss von Prädatoren, insbesondere der Kormorane, auf die gesetzliche Pflicht zur Hege unserer heimischen Fischfauna?“

Ergebnisse der Fachtagung des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. zum Thema: „Wie groß ist der Einfluss von Prädatoren, insbesondere der Kormorane, auf die gesetzliche Pflicht zur Hege unserer heimischen Fischfauna?“

Der Landesanglerverband Thüringen e.V. (LAVT) hatte am Samstag, den 22. September 2018 zur obigen Fachtagung in die Galerie der Stadtwerke Erfurt eingeladen. Über 100 Teilnehmer aus den Fraktionen des Thüringer Landtages, den für Fischerei und Naturschutz zuständigen Ministerien, den unteren Jagd- und Fischereibehörden, dem Thüringer Gemeinde und Städtebund, der Fischereiwissenschaft, der Berufsfischerei, aus anderen Landesanglerverbänden, der Jagd und aus den Vereinen des LAVT besuchten diese Fachtagung.

Bedauerlich war jedoch, dass zu diesem so wichtigen Thema, wo Lösungen nur gemeinsam möglich sind, die Naturschutzvertreter des Thüringer Landesverwaltungsamtes und der Landesanstalt für Umwelt und Geologie nicht anwesend waren und es nur eine von 23 unteren Naturschutzbehörden geschafft hat, die Fachtagung zu besuchen.

Eröffnet wurde die Tagung durch den Gesch.ftsführer des LAVT, Herrn André Pleikies. Mit eindringlichen Worten wies er auf die zentrale Bedeutung der Kormoranproblematik und ihre negativen Auswirkungen auf den Erhalt und Aufbau eines artenreichen, heimischen Fischbestandes hin. Obwohl der Kormoran zu einer der am umfassendsten untersuchten Tierarten gehört, Nachweise über seine nachteiligen Auswirkungen auf ganze Gewässerökosysteme in zahllosen Untersuchungen nachgewiesen wurden und der Erhaltungszustand der europäischen Population seit über 10 Jahren als gesichert gilt, werden durch den organisierten und behördlichen Natur- bzw. Vogelschutz wirksame Maßnahmen einer dringend notwendigen Verringerung der Bestände blockiert. Mit dieser Tagung sollten weitere Mosaiksteine der Erkenntnis zusammengetragen und Vorschläge zur Kompensation der Schäden diskutiert werden. Herr Pleikies, welcher die Veranstaltung moderierte, wünschte dieser einen erfolgreichen Verlauf und vor allem eine lebhafte Diskussion.

Bestandteil der Fachtagung war eine anschließende Podiumsdiskussion zu den Schwerpunkten
  • Diskussion zu den Vorträgen
  • Erfahrungen aus Vereinen und Verbänden
  • Bewertung der aktuellen ThürKormVO – was bringt diese für den Fischartenschutz?
  • Umsetzung der EU – WRRL unter Berücksichtigung der Kormoranproblematik
  • Fischhege/ Umsetzung der gesetzlichen Hegeverpflichtung & Kormoran (z.B. Umsetzung der Aalmanagementpläne etc.)

Namhafte Wissenschaftler und erfahrene Fachleute aus der Praxis referierten zu Fragen der Wirksamkeit und Grenzen von Fischbesatz, der Auswirkungen des Kormorans auf die heimische Fischfauna und die Gewässerökosysteme sowie über die Ideologien und Handlungsweisen des Naturschutzes, welche die Probleme für die heimische Fischfauna aktuell weiter verschärfen.

Vortrag 1: „Der Kormoran – sein Einfluss auf die Flusssysteme in Ostthüringen”

Referent: Herr Silvio Heidler: Ein inzwischen weit über Thüringen hinaus bekannter und gefragterTierfotograf. Seine fotografischen Spezialgebiete sind Tiere unserer Heimat/ Actionfotografie, thematische Spezialgebiete sind z.B. Kormorane. In seinem 90- minütigen Vortrag, eingerahmt von einer Vielzahl einmaliger Bilder aus dem Leben der Kormorane und ihrer Interaktionen mit der sie umgebenden Kulturlandschaft lagen die Schwerpunkte auf:

  • der Vorstellung der Region Gera, Übersichtsaufnahmen zum Flusssystem Schlaf- und Fressplätzen, Hintergründen für Masseneinfälle bei Starkfrost und damit verbundene Zusammenhänge der Energiebilanz und dem zwanghafter Drang Futter zu finden. Probleme bei nicht tödlicher Vergrämung und daraus resultierendem vielfach erhöhter Energiebedarf!
  • Anschaulich gemacht wurden Menschengemachte Zusatzprobleme wie z.B. Querverbauungen/ Altes Wehr Gera – 600 Barben am Tag fielen hier dem Kormoranfraß zum Opfer. Verhalten beim Neubau des Wehres – bekannter Fressplatz/ neues Wehr – neue Verhaltensweisen.
  • Kormorane in der Fischzucht Altenburger Land – erstaunliche Erkenntnisse! Fischfänge/ Fischgrößen/ Fische im Hals/ Phänomen Herauswürgen von Fischen/ Verbreitung von Parasiten.
  • Überleitung zu den Beobachtungen an den Brutkolonien in Mecklenburg – Vorpommern/ Brutplätze, Anzahl der Kolonien/ Zusammensetzung. Biologie der Vögel/ Lebensalter/ Anzahl der Eier/ Bilder aus den Kolonien/ Arten der Nester/ Fütterungen/ Verhalten. Toter Kormoran, aufgehängt an Angelschnur – starke Signalwirkung für Gegenseite!
  • “Weisheiten des NABU” und deren Praxistauglichkeit. Weite Teile der niedergeschriebenen “Fakten” in der Praxis widerlegt/ Angenommene Fressfeinde des Kormorans, wie Waschbär oder Seeadler kaum erwähnenswert. Silbermöwe – hier besondere Beobachtungen auf Brutinseln mit Möwen – diese fressen keine lebenden Kormoranjungvögel, sondern nur tote Tiere.
  • Bezug zu den Studien über Einfluss des Kormorans in Thüringer Flüssen/ reproduktionsfähiger Unterbau bei fast allen Fischarten fehlt! Irrglaube der Selbstregulation der Kormoranbestände bei weniger Nahrung. Überleitung Herkunft/ Wanderungen – hier die Wichtigkeit von Ringvögeln und deren Erkenntnisse/ Bilder Kolonie Norwegen/ Schlüsse auf das gesamteuropäische Kormoranmanagement/ zum Schluss “krasse Bilder” zum Nachdenken…

Mehr über Silvio Heidler und sein Schaffen kann man hier finden: http://natur-in-action.de/ Oder auch auf Facebook: https://www.facebook.com/Natur-in-Action-Naturfotografie-Silvio-Heidler-350115781809032/

Vortrag 2: „Fischereiliche Hegepflicht – neuere Erkenntnisse zur Wirksamkeit und Grenzen von Besatzmaßnahmen“

Referent: Herr Daniel Hühn, Fischereiwissenschaftler, Doktorrand vom Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow http://www.ifb-potsdam.de/

Einleitend wurde der Umfang von Besatzmaßnahmen in Deutschland sowie die verschiedenen Formen und die damit verbundenen Ziele von Besatz erläutert. Herr Hühn stellte anhand von Studien mit Hechten und Karpfen aus dem Besatzfisch-Projekt die wesentlichen Einflussfaktoren für erfolgreichen Fischbesatz dar. Als wichtigsten Faktor (zum Teil auch die Besatzform bestimmend) wurde die Ausprägung der natürlichen Reproduktion der zu besetzenden Population dargestellt.

Findet eine natürliche Reproduktion der zu besetzenden Fischart statt, sind bei den meisten Fischarten keine bestandssteigernden Effekte durch Besatz zu erwarten, weil besetzte und wilde Artgenossen zur Regulierung der natürlichen Fischbestandsgrößen bis zur Tragekapazität dichteabhängige Sterblichkeit als juvenilen Lebensstadien und/oder dichteabhängiges Wachstum als adulten Lebensstadien erfahren.

Findet keine, oder eine sehr unvollständige, natürliche Reproduktion der zu besetzenden Population statt, ist Besatz erfolgreich und kann zu einer Bestandssteigerung führen.

Als zweiter wesentlicher Faktor wurde die öko-genetische Anpassung dargestellt. Um eine reduzierte Fitness der Satzfische zu vermeiden sollte auf genetische ähnliche, lokal angepasste und so wenig wie möglich domestizierte Fische als Besatzmaterial zurückgegriffen werden. Weil die Sterblichkeit mit zunehmender Fischlänge abnimmt, ist die Größe ebenfalls ein wichtiger Faktor (3.) für die Gestaltung erfolgreichen Fischbesatzes. Als vierter Faktor wurde die Ausübung des Besatzes selbst genannt. So kann Stress beim Transport der Fische oder/ aber nicht fachgerechtes Aussetzen der Fische zu Sterblichkeit führen, die den Erfolg von Besatz reduzieren. Die Akklimatisation der Satzfische in ihrem zukünftigen Gewässer erhöht die Überlebenschancen deutlich. Die vier vorgestellten Faktoren sind natürlich immer vor den Bewertungsmaßstäben der vorgestellten Besatzformen zu betrachten. Abschließend fasste Herr Hühn zusammen, dass Besatz eine Bekämpfung der Symptome (Bestandsrückg.nge, -verluste) von z.B. Habitatdefiziten oder Überfischungen, bekämpft, aber nicht deren Ursachen. Weiterhin kann Besatz in nicht natürlich reproduzierenden Beständen erfolgreich gestaltet werden, während Besatz in Beständen mit ausreichender natürlicher Reproduktion nicht zu einer nachhaltigen Bestandssteigerung führt.

Für erfolgreichen Fischbesatz sind folgende Prinzipien zu empfehlen:

  • genetisch ähnliches Besatzmaterial,
  • nur rekrutierungslimitierte Populationen besetzen,
  • natürliche/naturnahe Aufzuchtbedingungen der Satzfische,
  • Fische so klein wie möglich, aber so groß wie nötig (größer als ökol. Flaschenhals) besetzen,
  • stressfrei aussetzen.

Zum Ende des Vortrages wurde eine Möglichkeit dargestellt, wie Gewässerbewirtschafter (Angelvereine) anhand von Fangstatistiken und Einheitsfängen im Rahmen von „kleinen“ eigenen Versuchen ihre Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Erfolg kontrollieren können. Dabei gilt zu beachten, dass diese Vorhaben in einem Vergleich der Fischbestände vor mit den Fischbeständen nach Umsetzung der Maßnahme (z.B. Besatz) verglichen werden. Im Idealfall werden zusätzlich Kontrollgewässer begleitend betrachtet, in denen die Maßnahme nicht umgesetzt wurde.

Als weiterführende Literatur zum Thema wurde empfohlen

Baer et al. 2007. „Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen.“ Schriftenreihe des Verbandes Deutschen Fischereiverwaltungsbeamter und Fischereiwissenschaftler e.V., Heft 14. (Bezug: http://www.vdff-fischerei.de/fileadmin/daten/pdf-Dokumente/Veroeffentlichungen/Heft_14_Besatzmassnahmen_Baer_et_al__2007.pdf)

Arlinghaus et al. 2015. “Hand in Hand für eine nachhaltige Angelfischerei.“ Berichte des IGB, Heft 28/2015. (Bezug: http://www.ifishman.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/2014/Sonstige/14_besatzfisch_broschuere.pdf)

Arlinghaus et al. 2017. „Nachhaltiges Management von Angelgewässern: Ein Praxisleitfaden.“Berichte des IGB, Heft 30/2017. (Bezug: http://www.ifishman.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/2017/IGB_Bericht_30_2017_komp.pdf)

Vortrag 3: „Nachhaltigkeit und Effektivität von Besatzmaßnahmen als Bestandteil der fischereilichen Hege bei zunehmender Prädation durch Kormorane, Mink, Gänsesäger & Co.“

Referent: Dipl. Ing. Herr Johannes Schnell vom Landesfischereiverband Bayern e.V.

Themenbereiche des Vortrages waren (nachfolgend in Auszügen wiedergegeben):

  • Verbandsstruktur der bayerischen Fischer
  • Hege-Maßnahme Besatz
  • Rechtliche Aspekte zur Hege
  • Effektivität von Besatzmaßnahmen
  • Fischereiliche Argumentation braucht Daten
  • Beispiele aus Bayern (Kormoran, Fischotter)
  • Fazit/Ausblick

Die rechtliche Ausgangslage für die Pflicht zur Hege ergibt sich aus den meisten Fischereigesetzen.

  • Erhaltung und Förderung eines artenreichen und gesunden Fischbestands (BY)
  • Pflege und Sicherung standortgerechter Lebensgemeinschaften (BY)
  • Zur nachhaltigen Fischereiausübung gehört die Einhaltung der Regeln der guten fachlichen
  • Praxis einschließlich der Anforderungen des §5 (4) des Bundesnaturschutzgesetzes. (BY)

Die meisten Gewässerbiozönosen sind durch eine große Zahl von internen und externen Störfaktoren als Lebensraum für Fische schon an der Obergrenze des Erträglichen belastet. Weitere Störfaktoren, wie die zunehmende Zahl bei Arten und Individuen von Prädatoren können zum Zusammenbruch ganzer Fisch-Populationen führen. Hegemaßnahmen können dabei zum einen aus Besatzmaßnahmen zur Kompensation der Verluste und zum anderen aus Managementmaßnahmen für die Prädatoren bestehen.

Nach der Analyse der Notwendigkeit ergibt sich die Frage nach der Eignung von Besatzfischen

  • Besatzfische aus traditioneller Karpfenteichwirtschaft: bestens geeignet, extensiv, kennen Prädatoren, Fluchtverhalten (Karpfen, Hecht, Schleie, Zander)
  • Besatzfische aus Salmonidenproduktion: je nach Haltungsbedingungen geeignet, ggf. mangels Kontakt eingeschränktes Fluchtverhalten bei Prädatoren (Forelle, Äsche, Huchen, Saibling)
  • Fische aus Kreislaufanlagen: nur eingeschränkt geeignet! keinerlei Naturnahrung, sehr hohe Dichten etc. mangels Kontakt eingeschränktes Fluchtverhalten bei Prädatoren (Aal, Hecht, Zander, Wels)

Fischereirechte sind eigentumsgleiche Rechte. Aber gehören besetzte Fische dadurch dem Fischer (i.S.v. Eigentum)?

1. Natürliches Gewässer (incl. Baggerseen)

  • Nein, durch die Einbringung wird der besetzte Fisch Bestandteil des Naturhaushaltes und somit zum herrenlosen Gut, – Für dieses herrenlose Gut gibt das Fischereigesetz dem Fischer lediglich ein Aneignungsrecht.
  • Daher z.B. kein eigentumsrechtlicher Schadenersatzanspruch bei Fraß durch Räuber möglich!!!

2. Produktionsteich/Netzkäfig o.ä.

  • Erwerbsmäßige Absicht (Produktion zur Existenzsicherung)
  • Hier ist der Fisch Eigentum des Fischers
  • Schadenersatzanspruch gilt grundsätzlich

Gerade weil an den Fischen kein Eigentumsrecht besteht, kann eine Argumentation über die Naturschutz-Schiene sinnvoll sein

  • Zielartenkonflikte (Kormoran dezimiert bedrohte Fischarten)
  • Abnahme der aquatischen Biodiversität durch unnatürlich hohe Prädation…

Rechtliche Anforderungen beim Management von Prädatoren

Rechtliche Differenzierung erforderlich. Unterliegt Prädator dem

– Jagdrecht?

– Naturschutz-/Artenschutzrecht?

Management mit Entnahme (Fallen, Abschuss) bedarf stets Einbeziehung der Jagd (jagdrechtliche Aspekte)

Bsp. Kormoran

  • Unterliegt Artenschutzrecht
  • Für Management in Bayern Artenschutzrechtliche Ausnahme-Verordnung (AAV)
  • Abschuss nur durch/mit Erlaubnis von Jagdausübungsberechtigtem

Bsp. Fischotter

  • Unterliegt Jagdrecht (ganzjähr. geschont) und Artenschutzrecht
  • Management in Bayern über Fischotter-Management-Plan
  • Management erfolgt über Landwirtschaftsministerium (in BY zust. Für Jagd)
  • Effektivität von Besatzmaßnahmen bei Prädatoren-Präsenz?Angaben zu Besatz-Effekten häufig subjektiv
  • Methodik schwierig/aufwändig
  • Rechtliche Hürden für Untersuchungen (z. B. TierSchG)
  • Es fehlen häufig belastbare Angaben/Zahlen zu
  • Prädatoren
  • Fischbestand
  • Intensität weiterer Einflussfaktoren (Wasserkraftnutzung, Strukturmangel usw.)
  • Referenzen (historische Bestandsangaben usw.)
  • Möglicherweise begünstigt Besatz die Präsenz/Zunahme von Prädatoren (leicht verfügbare Beute)
  • Daher Angaben bzgl. spezifischem Prädatoren
Fazit und Ausblick
  • Zu vielen Prädatoren gibt es kaum verlässliche Zahlen (Gänsesäger, Silberreiher, Mink, Fischotter usw.)
  • Beschaffung von verlässlichen, von allen Seiten akzeptierten Zahlen/Daten ist unerlässlich
  • Sofern Managementmöglichkeiten bei Prädatoren bestehen: Bitte umsetzen!!
  • Sammlung von Daten und Fakten bzgl. Prädatoren
  • Beteiligung an öffentlichen Verfahren, die in irgendeiner Form Prädatoren zum Gegenstand haben, um fischereilich negativen Entwicklungen entgegenzusteuern, z.B.
  • Nationale Verordnungen
  • Aufstellung/Änderung von Naturschutzgebiets-Verordnungen
  • Erstellung von Managementplänen (NATURA 2000-Gebiete usw.)
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Kommunikation (intern und extern)
  • Allein die Fischereigesetze bieten aktuell keine hinreichend starke Rechtsposition (mehr), um die Bedürfnisse der Fischerei bzgl. Prädatoren sichern zu können
  • Ohne die Erhebung belastbarer Daten sind Einflussmöglichkeiten der Fischerei auf Prädatoren begrenzt. Gute Daten kosten Geld!
  • Die besten Daten nützen wenig, wenn die Angel- und Berufsfischerei beim qualifizierten Personal spart, das die Daten fachgerecht vertritt. Ehrenamt stößt bei Fachvertretung rasch an Grenzen!
  • Mit guten Argumenten müssen wir nicht uns selbst, sondern die Öffentlichkeit über die Notwendigkeit von Managementmaßnahmen bei Prädatoren informieren.

Zahlreiche ergänzende Publikationen u.a. zu den Themen Fischbesatz, Renaturierung von Gewässerlebensräumen, Prädatoren etc. können hier kostenlos herunter geladen werden: https://lfvbayern.de/downloads/publikationen

Vortrag 4: “Naturschutzbehörden und -verbände bremsen Lösungen des Kormoranproblems aus: Ideologie schlägt Fakten – langjährige Beobachtungen und Erkenntnisse aus Nordrhein – Westfalen (NRW)”

Referent: Herr Franz Josef Lohmar vom Verein Fischschutz contra Kormoran e.V.

Seit Jahren wird in NRW systematisch verhindert, dass die Auswirkungen der Kormoranschäden wissenschaftlich untersucht und belegt werden. Es ist beängstigend, wie sich dieses linientreue Verhalten durch die Landesverwaltungen in Nordrhein-Westfalen bis heute zieht und dies begleitet von den Naturschutzverbänden. Belastbare Untersuchungen anderenorts, eine lange Literaturliste werden schlichtweg ignoriert. Politiker und auch angerufene Gerichte beschwichtigen in ihren Entscheidungen mit den Worten „alles nicht bewiesen“, „alles nicht so schlimm“, „liegt nur an der schlechten Gewässerstruktur“. So geht das in NRW seit bald 20 Jahren und droht, auch die 2017 begonnene CDU/FDP-Regierungszeit, unbeschadet zu überdauern. Wissenschaftler des Ministeriums und des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) stehen bei dieser Vorgehensweise, so die Aussagen von Herrn Lohmar, offensichtlich im Zentrum. Die Fischereiverbände des Landes finanzieren eine Vielzahl ihrer Projekte aus der Fischereiabgabe. Dabei geschieht in NRW eine Mittelbewilligung nur im Einvernehmen mit den Naturschutzverbänden und dem Ministerium. Somit sind die Fischereiverbände alles andere als frei in Ihren Handlungsweisen, um den Skandal Kormoran zielgerichtet angehen zu können.

Anerkannte Naturschutzziele, wie Artenvielfalt und Biodiversität sowie die Interessen der Angler, Wirksamkeit von Fischschutzprogrammen (Aal, Lachs, Einsatz von Steuergeldern) spielen bei all dem faktisch keine Rolle! Es ist fatal, wie Wissenschaftler, teils verbeamtet und promoviert, offensichtlich so unter Druck stehen, ideologischen Vorgaben linientreu folgen und schlichtweg an Fakten vorbei agieren! Die Bezeichnung Kormoran-Skandal ist angesichts der Tragweite derartigen offensichtlichen Fehlverhaltens angemessen. Der Verein Fischschutz contra Kormoran e.V. hat mit den Aktivitäten seiner Mitglieder inzwischen zu diesen Zusammenhängen erstmals Öffentlichkeit und Transparenz geschaffen. Vielseitige Kontakte und aufhellender Schriftverkehr bis hin zu Dienstaufsichtsbeschwerden tragen dazu bei.

Falls Sie daran interessiert sind zu erfahren, warum vor allem in NRW gegen den Kormoran-Skandal, das unbestreitbar mit Abstand größte Problem unserer heimischen Fischarten, nichts Wirksames unternommen wird, wie immer wieder auf Zeit gespielt und verschleiernd agiert wird, dann sollten Sie hier http://contra-kormoran.de/category/chronologie/ weiter lesen.

Herr Lohmar und seine Vereinsmitglieder stellen sich regelmäßig die Frage, warum das Gros der Angler in NRW, gerade die sich in Naturschutzprojekten und in der Jugendarbeit engagierten, trotz der eindeutigen Enthüllungen durch den Verein Fischschutz contra Kormoran e.V., welche so bisher nirgends nachzulesen waren, noch immer nicht auf die Barrikaden geht. Oder die vielen ehrenamtlichen Helfer, nicht nur in NRW, die trotz ihres Engagements vergebens auf das Etablieren von Aal und Lachs im Rhein-System warten und neidisch z.B. nach Dänemark sehen.

Werden die Wasserwirtschaftler vielleicht doch endlich merken, dass Sie trotz der zig Baumaßnahmen im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL), wegen des unbegründeten, willkürlichen Kormoran-Vollschutzes faktisch in einem Hamsterrad laufen?! Das EU-Ziel von ökologisch guten Gewässern wird ohne die Lösung der Kormoranproblematik, so nie zu erreichen sein. Wer will letztendlich verantworten, dass trotz des Einsatzes vieler 100 Millionen Euro an Steuergeldern die Ziele des WRRL nicht erreicht werden?!

Mehr über den Verein „Fischschutz contra Kormoran e.V.“ gibt es hier: http://contra-kormoran.de/

Statement

Im Ergebnis macht die Fachtagung wiederholt deutlich, wie akut das Spannungsfeld zwischen dem fachlich nicht mehr zurechtfertigenden Schutz des Kormorans und dem durch diese Vogelart stark in ihrer Existenz bedrohten heimischen Fischfauna ist. Doch es geht mittlerweile nicht nur um die Fragen des Vogel- oder Fischartenschutzes, sondern wir stehen heute vor dem zentralen Problem, ob wir uns aus volkswirtschaftlicher, sozialer, kultureller sowie ökologischer Sicht einen derartig hohen Kormoranbestand überhaupt noch leisten können bzw. dürfen.

Es geht um eine wirkliche Chance zur Umsetzung der EU – Wasserrahmenrichtlinie und letztendlich um einen erfolgreichen Artenschutz in einer entwickelten Kulturlandschaft. Wir möchten nochmal in Erinnerung rufen, was die Hegeverpflichtung laut Thüringer Fischereigesetz beinhaltet:

§ 2 Fischereirecht und Hege

(1) Das Fischereirecht umfasst das Recht und die Pflicht, in einem Gewässer Fische zu hegen, die Befugnis sie zu fangen und sich anzueignen. Fische im Sinne dieses Gesetzes sind auch Neunaugen, Krebse und Muscheln. Sie sind in besonderem Maße zu hegen. Der Fischbestand ist entsprechend des ökologischen Zustands des Gewässers zu erhalten, aufzubauen und nach den sich aus diesem Gesetz ergebenden Grundsätzen der Fischerei zu hegen. Das Fischereirecht erstreckt sich auch auf Fischlaich, alle Entwicklungsstadien und Formen der Fische sowie Fischnährtiere. Die Verpflichtung zur Hege gilt nicht für Teichwirtschaften und Fischbehälter der Berufsfischerei.

(2) Ziel der Hege sind der Aufbau und die Erhaltung eines der Größe und Art des Gewässers entsprechenden heimischen artenreichen und ausgeglichenen Fischbestandes. Sie sichert den Schutz der Fischbestände vor Krankheiten und sonstigen Beeinträchtigungen, sowohl der Fische selbst wie auch ihrer Lebensräume. Die Frage, inwieweit die Fischereipächter im Freistaat Thüringen, unter Berücksichtigung der Kormoranproblematik, ihre gesetzliche Hegeverpflichtung überhaupt noch umsetzen können, muss, wenn wir ehrlich sind, mit einem deutlichen „NEIN“ beantwortet werden. Dies zeigt deutlich, wir benötigen dringend ein konsequenteres, verantwortungsbewussteres Handeln aller Verantwortlichen und neue, lösungsorientierte Konzepte. – „Ideologie schlägt Fakten“ ist ganz sicher kein Lösungsansatz und würde das Spannungsfeld zwischen Vogel- und Fischartenschutz weiter verschärfen.

Landesanglerverband Thüringen e.V.

NABU scheitert mit Klage gegen Kormoran-Verordnung in Sachsen-Anhalt

NABU scheitert mit Klage gegen Kormoran-Verordnung in Sachsen-Anhalt

Normenkontrollklage des NABU wegen der Rechtswidrigkeit der Kormoran-Verordnung in Sachsen-Anhalt wird abgewiesen.

Am 22.11.2017 wurde die Normenkontrollklage des NABU wegen der Rechtswidrigkeit der Kormoran-Verordnung in Sachsen-Anhalt vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg verhandelt. Der DAFV, Vertreter der Kormorankommission und der ansässigen Landesverbände waren bei der Verhandlung vor Ort. Der wesentliche Klagegrund war die Auffassung des NABU, dass die geltende Kormoran-Verordnung (KormVO) in Sachsen-Anhalt zeitlich und räumlich begrenzt werden muss. Die geltende KormVO gestattet Abschüsse landesweit an allen Gewässern. Also dürfen Kormorane an Orten geschossen werden, wo es eigentlich nicht nötig wäre. Die KormVO legitimiert die Tötung von Kormoranen aufgrund einer Artenschutzrechtlichen Ausnahme zum Schutz bedrohter Fischarten und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden und zwar auch in Bereichen in denen der Zweck nach Auffassung der Kläger nicht erfüllt wird. Der einzelne Jäger könne das gar nicht erkennen. Die KormVO verstößt mit der Erlaubnis Tiere an Stellen zu töten, an der der vernünftige Zweck nicht erreicht werden kann gegen das Tierschutzgesetz. Dieser Auffassung folgte das Oberverwaltungsgericht Magdeburg nicht und wies die Klage des NABU Sachsen-Anhalt einen Tag nach der Verhandlung ab. Eine ausführliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

NABU erkennt negativen Einfluss des Kormorans auf geschützte Fischarten an

Im Rahmen des Schutzes der natürlichen Fischfauna wirft der Richter die Frage auf, warum die Äschenbestände soweit zurückgegangen sind. Der NABU bestreitet nicht (mehr), dass der Kormoran auch ein Grund für den Rückgang der Äsche ist. Eine Mitverursachung des Kormorans auf den Rückgang bedrohter Fischarten wird nicht in Abrede gestellt, es stellt aber keinen monokausalen Zusammenhang dar.

Neben einer Reihe verfahrensrechtlicher Fragen, kamen weitere Aspekte zur Sprache: Die fehlende zeitliche Begrenzung der KormVO, mögliche negative Effekte durch Kollateralschäden (z.B. Einfluss auf andere geschützte Vogelarten), dass das das Beteiligungsrecht verletzt wurde, da der NABU im Vorfeld der KormVO in notwendige Unterlagen keine Einsicht nehmen konnte.

Am Ende beteuert der Kläger, dass die Klage mit der Absicht eingereicht wurde, einen Ausgleich zwischen dem Vogel- und Fischartenschutz in Sachsen-Anhalt herzustellen. Der NABU fühle sich laut eigener Aussage als anerkannter Naturschutzverband im gleichem Maße dem Schutz bedrohter Fischarten verpflichtet. In diesem Zusammenhang will der DAFV anmerken, dass die aufwendigen Vergrämungsmaßnahmen zum Schutz bedrohter Fischarten durch die ausufernden Kormoranbestände fast ausschließlich durch Angler, Fischer, Fischwirtschaften und Jäger erbracht werden. Das solche Maßnahmen grundsätzlich notwendig sind, stellt der NABU augenscheinlich nicht in Frage.

Der DAFV sieht in dem Verfahren die offensichtlichen Mängel der geltenden Regelungen. Es zeigt sich, dass die KormVO mit ihren fortwährenden Problemen keine langfristige Lösung für den Schutz bedrohter Fischarten und die Abwendung fischereiwirtschaftlicher Schäden darstellt. Das Problem der anerkannt notwendigen Vergrämungsmaßnahmen wird seit Jahren auf die Angler, Fischer und Jäger abgewälzt. Dabei werden sie nicht selten zusätzlich angefeindet, wenden ihre Freizeit und erhebliche Geldmittel dafür auf. Wenn man zeitlich und örtlich nicht begrenzte Artenschutzrechtliche Ausnahmen gestattet, so darf man die Frage stellen, wodurch der Schutzstatus für den Kormoran überhaupt noch gerechtfertigt ist.

DAFV fordert das Problem endlich anzugehen und die Aufnahme des Kormorans in Anhang II a der Vogelschutzrichtlinie.

Der DEUTSCHE ANGELFISCHERVERBAND e.V. (DAFV)

Der Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 32 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen insgesamt rund 520.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.

Text: © DEUTSCHER ANGELFISCHERVERBAND e.V. 2017

Seminar des LAVT für Gewässerwarte „Möglichkeiten und Grenzen der fischereilichen Hege als Beitrag zur Zielerreichung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie“

Seminar des LAVT für Gewässerwarte „Möglichkeiten und Grenzen der fischereilichen Hege als Beitrag zur Zielerreichung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie“

Der Landesanglerverband Thüringen e.V. hatte mit diesem Seminar ein interessantes Forum für den Erfahrungsaustausch zwischen Vertretern der Fischereiwissenschaft, Gewässerwarten der Angelfischerei, Fischerei- und Naturschutzbehörden und –verbänden organisiert. Es fand am 21.11.2015 im Gasthof Schloss Hubertus in Erfurt mit einer erfreulich hohen Zahl von Teilnehmern aus den Vereinen und Vertretern (leider nur 5) unterer Fischereibehörden statt. Der Saal war mit 105 Teilnehmern bis auf den letzten Platz gefüllt. Offensichtlich hatte der Verband mit dem Thema des Seminars, einschließlich der hochkarätigen Vorträge, großes Interesse geweckt.

Seminar des LAVT für Gewässerwarte
Seminar des LAVT für Gewässerwarte

In Vertretung des Präsidenten des LAVT eröffnete Herr André Zorn (1. Vorstand des ASV Frankenhain e.V.) mit einigen Worten zur Begrüßung die Veranstaltung und übergab die weitere Moderation an Andreas Kirsch.

Das Tagungsprogramm beinhaltete folgende Vorträge:

Seminar des LAVT für Gewässerwarte

„Stand der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie – Durchgängigkeit der Thüringer Fließgewässer“
Herr Budnick, stellvertretender Referatsleiter des Referats „Gewässer-schutz, Hochwasser-schutz“ im TMUEN
Zusammenfassung: Neben einigen grundsätzlichen Ausführungen zur EU-WRRL und dem zeitlichen Rahmen ihrer Umsetzung erläuterte der Vortrag anhand der konkreten Situation in Thüringen, welchen Stand die Umsetzung der WRRL momentan erreicht hat. Schon jetzt ist abzusehen, das Thüringen nur unter Ausnutzung aller Verlängerungsoptionen mit einer Zielerreichung nicht vor dem Jahr 2027 rechnet.

„Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen auf Grundlage der fischereilichen Typisierung und Zonierung der Fließgewässer Thüringens“ 
Herr Dipl.-Fischereiing. Steffen Zahn, Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow/ Abt. Fisch- und Gewässerökologie.
Zusammenfassung: Im Jahr 2007 wurde vom VDFF die „Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen“ definiert (BAER et al. 2007). Danach sollte man sich vor jeder Besatzplanung zunächst mit den gewässer- und fischökologischen Grundvoraussetzungen des betreffenden Gewässers auseinandersetzen, weil dies u.U. viel Kraft und Geld der Fischereiausübungsberechtigten sparen kann! Hauptziele der EG-WRRL sowie auch EG-FFH-RL sind der Erhalt bzw. die Wiederherstellung des guten ökologischen Zustandes der Gewässer, wie auch der FFH-relevanten Fisch- bzw. Rundmaul-Populationen. Maßgeblich zuständig sind dafür die Gewässerbewirtschafter – nicht die Fischereiausübungsberechtigten! Dennoch können auch diese durch ihr Tun dazu beitragen, eine Verbesserung der Gewässerbedingungen und Fischgemeinschaften zu erreichen. Im Vortrag wird daher die fachliche Vorgehensweise von der gewässerökologischen und fischökologischen Typisierung und Zonierung bis hin zur Erstellung der Referenz-Fischgemeinschaften (gem. EG-WRRL) für die Gewässer Thüringens vorgestellt. Anhand dieser Basis wird im Hinblick auf die o.g. Entwicklungsziele auf wesentliche Aspekte der Gewässerbewirtschaftung (u.a. Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit, Strukturverbesserungen, Gewässerunterhaltung) und fischereilichen Bewirtschaftung eingegangen (u.a. Besatzplanung, Hegepläne). Zudem wird versucht, auf weitere offene Fragen der letzten Symposien einzugehen – u.a. Prädation durch fischfressende Vögel / Kompensationsbesatz; Attraktionsbesatz und Alternativen; Sinnhaftigkeit fischereilicher Hegepläne oder auch Wasserkraftnutzungen.

Seminar des LAVT für Gewässerwarte
Seminar des LAVT für Gewässerwarte

„Auswirkungen der Alien-Verordnung (VO (EG) Nr. 708/2007 „Verordnung über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur“ vom 11. Juli 2007) auf die fischereirechtlichen Bestimmungen in Thüringen (Teil 1); „Ausführungs-VO zum ThürFischG (ThürAVO) Ausblick auf wesentliche vorgesehene Änderungen (Teil 2)“
Frau Dipl.-Fischereiing. Sigrun Müller, Referentin Fischerei im TMIL
Zusammenfassung: Im 1. Vortragsteil wurde zunächst die Alien-VO (http://www.portal-fischerei.de/bund/aquakultur/einfuehrung-gebietsfremder-arten-in-der-aquakultur/) in einigen wesentlichen Punkten vorgestellt. In ihren weiteren Ausführungen verwies Frau Müller dann auf relevante Berührungspunkte und gegenseitige Einflüsse zwischen Aquakultur und der Angelfischerei in natürlichen Gewässern. Dabei geht es vor allem um die Eindämmung der Ausbreitung von nichtheimischen Fisch- und Krebsarten in den natürlichen Gewässern und vorbeugende Maßnahmen zur Fischkrankeitsprophylaxe. Wichtiges Ziel ist dabei die Schaffung Seuchenfreie Zonen oder Kompartimente (https://www.jurion.de/Gesetze/EU/32006L0088/50) in geeigneten Einzugsgebieten von Thüringer Fließgewässern. Im 2. Teil stellte Frau Müller die geplanten Änderungen in der neuen „Ausführungs-VO zum ThürFischG (ThürAVO)“ gegenüber der zurzeit noch gültigen Thüringer Fischereiverordnung (ThürFischVO) vor. Mit ihrer Inkraftsetzung ist voraussichtlich im Frühjahr 2016 zu rechnen.

„Niedersächsische Praxisbeispiele zum Erhalt der Fischbestände und dem Schutz vor Kormoranen“
Thomas Klefoth (MSc. Fischereiwissenschaften) Fischereibiologe des Landesverbandes Landessportfischerverband Niedersachsen e.V.
Zusammenfassung: Die niedersächsische Angelfischerei ist prinzipiell dezentral organisiert, sodass die Vereine eigene Fischereirechte halten und ihre Gewässer selbstständig bewirtschaften. Ein Vorteil dieser Organisationsstruktur besteht in den vielfältigen und teilweise sehr innovativen Ansätzen der nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung. Nachteile ergeben sich bei inkonsistenter und kleinskalierter Bewirtschaftung von benachbarten Fließgewässerabschnitten. Praxisbeispiele belegen den unterschiedlichen Erfolg dieser Organisationsstruktur. Insbesondere beim Schutz von Salmoniden vor übermäßigem Kormoranfraß kann nur eine großflächige Managementstrategie zum Erfolg führen. Der Landessportfischerverband Niedersachsen e.V. hat deshalb kürzlich ein vereins- und fließgewässerübergreifendes Programm zum Erhalt lokal genetisch angepasster Äschenbestände ins Leben gerufen. Neben dem Erhalt der genetischen Ressourcen sollen die Äschenbestände langfristig und trotz des hohen Fraßdrucks durch Kormorane stabilisiert werden. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Besatz von Äschen mit parallel laufenden Gewässerrenaturierungen und der Schaffung von Versteckmöglichkeiten und Unterständen sowie der Bestandsstützung in urbanisierten Gewässerabschnitten mit hohen Störungsfrequenzen für den Kormoran. Parallel zu diesen Bemühungen wurden auf dem zweitgrößten Standgewässer Niedersachsens, dem Dümmer See, über drei Jahre hinweg sehr positive Erfahrungen mit der Überspannung von Hafenbecken zum Schutz der Fische vor Kormoranen gesammelt. Auch wenn vergleichbare Vorhaben zum Schutz von Äschen in Fließgewässern nur teilweise erfolgreich waren, soll aus einer Kombination von gelenkter Störungsfrequenz, Gewässerüberspannung, Fischbesatz und paralleler Gewässerrenaturierung erreicht werden, dass die Kormorane durch multiple Faktoren von den besonders schützenswerten Äschenbeständen abgelenkt werden. Die erhoffte Wirksamkeit ergibt sich insbesondere aus der gelenkten menschlichen Störungsfrequenz, bspw. durch Spaziergänger, welche von Wildtieren allgemein als abschreckendes Risiko wahrgenommen wird. Die Erfolgskontrolle der Maßnahmen und das Monitoring der Fischbestände erfolgt neben der Elektrofischerei auch über innovative Erhebungstechniken fischereilicher Aufwände und Fänge der Angler. Abseits der wertvollen Ergebnisse wird so auch die Angelei an den betroffenen Gewässern unterstützt und gefördert. 

Seminar des LAVT für Gewässerwarte

„Einheimische Fische – was ist das?“ (Eine spannende Zeitreise vom Pleistozän über die Antike bis in die Gegenwart)
Dipl.-Fischereiing. Roland Müller
Zusammenfassung: Was ist ein einheimischer Fisch und gibt es eine Thüringer Fischfauna? Fragen die nicht nur Angler und Fischereiwissenschaftler bewegen, sondern auch Naturschützer. Da es in Deutschland und der EU eine schier unüberschaubare Begriffsvielfalt gibt, können diese Fragen auch nicht schnell und unmissverständlich beantwortet werden. Natürlich kann die Flächeneinheit Thüringen zoogeografisch nicht abgegrenzt werden. Das heute in den drei Flusssystemen, die Thüringen berühren, lebende Arteninventar unterscheidet sich aber deutlich vom Arteninventar des Donaueinzugsgebietes oder von dem der Oder. Aber war das schon immer so, oder hat der Mensch diese Unterschiede zu verantworten? Dieser Frage geht der Vortrag im Kern auf den Grund. Aufzeichnungen über Fischfaunen sind schon aus der Antike bekannt, wie z. B. die berühmte „Mosella“ des Ausonius. Dann folgt eine lange Zeit ohne schriftliche Überlieferung zur Verbreitung von Fischen. Dies ändert sich erst im 15. Und 16. Jh., dem Beginn ordnungsrechtlicher Regelung des Fischfangs. Das 18. Und 19. Jh. bieten uns viele Chroniken mit Beschreibungen von Fischfaunen Thüringer Gewässer. Da Menschen bereits seit der Antike Fische auch über größere Entfernungen transportieren können, ist mit diesen neuzeitlichen Aussagen die Frage nach einer genuinen Fischfauna für den Teil Deutschlands, dem Thüringen zoogeografisch zuzuordnen ist, nicht beantwortet. Wir müssen also viel weiter zurück schauen, wollen wir das Werden der Fischfauna unserer Region begreifen.
Vor ca. 2,4 Millionen Jahren, also zu Beginn des Pleistozäns, war die Entstehungsgeschichte der heute in Europa lebenden Fischarten weitestgehend abgeschlossen. Die Verbreitung der Arten über den Eurasischen Kontinent war aber großen Schwankungen unterworfen. Die dramatischen Klimaveränderungen der Glaziale und Interglaziale (Kalt- und Warmzeiten) haben immer wieder zu einem Verdrängen und zu einer Wiederkehr von Arten im Mittel- und Nordeuropäischen Raum geführt. August Thienemann, einer der bedeutendsten Limnologen des 20. Jh. hat in den 1950iger Jahren die Theorie der glazialen Mischfauna aufgestellt. Er hat damit ein Arteninventar der niemals vergletscherten Bereiche Deutschlands beschrieben. Dieser Bereich ist mit dem heute gebräuchlichen Begriff Mitteldeutschland identisch. Er erstreckt sich vom südlichen Brandenburg bis Mainfranken. Beweise hatte Thienemann für die Richtigkeit seiner Theorie nicht. Die moderne Paläontologie kann diese Beweise heute liefern. Anhand von fossilen Fischresten, die oft sehr gut erdgeschichtlich eingeordnet werden können, lassen sich Fischfaunen des letzten Glazials (Weichselvereisung) und Interglazials (Eemwarmzeit) recht gut darstellen. Noch besser darstellbar ist die Entwicklung der Fischfauna nach der letzten „Eiszeit“ mit Zuwanderung wärmeliebender Arten, die nicht der glazialen Mischfauna angehören. In dem Vortrag werden die Ergebnisse von mehr als 100 wissenschaftlichen Publikationen zu Fischfaunen des Pleistozän und Holozän zusammengefasst. In diesem Zusammenhang kann auch die Frage geklärt werden, ob z. B. der Karpfen eine in Deutschland einheimische Art ist.
Die natürliche Fischfauna der Flusssysteme des Rhein, der Elbe und der Weser, die Mitteldeutschland prägen, war durch Zuwanderung vor ca. 7000 Jahren komplett. S ie ist anhand der paläontologischen und auch archäologischen Befunde darstellbar. Sie ist unsere heimische Fischfauna, die nur kurze Zeit vom Menschen unbeeinflusst war. Die Erkenntnisse, die in dem Vortrag dargelegt werden dienen nicht dem Selbstzweck, sondern können ebenso bei einer sinnvollen und naturnahen Bewirtschaftung von Gewässern helfen, wie bei der Erarbeitung von Wiederansiedlungsprojekten. Sie sollen also eine belastbare Entscheidungshilfe für den Praktiker sein.

Fazit:
Die Veranstaltung hat gezeigt, dass die Angelfischerei prinzipiell mit einer ordnungsgemäßen Hege der Fischbestände i.S. § 2 ThürFischG einschließlich der Anwendung der guten fachlichen Praxis bei Fischbesatzmaßnahmen einen wirksamen Beitrag zur Zielerreichung der EU-WRRL leisten kann. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden dafür mit der Novelle des ThürFischG im Jahre 2014 gelegt. Konkretisiert für die praktische Ausführung der Fischerei werden sie demnächst mit der neuen Ausführungs-VO zum ThürFischG (ThürAVO). Begrenzt wird dies jedoch zurzeit noch durch eine nach wie vor wirkende Vielzahl von nachteiligen Randbedingungen wie:

  • die fehlende Durchgängigkeit und Strukturdefizite bei den meisten Fließgewässern,
  • Schäden durch die kleine Wasserkraft,
  • zu hohe Nährstoff- und Sedimenteinträge von landwirtschaftlichen Flächen
  • und das auf absehbare Zeit nicht nachhaltig zu lösende Problem der Prädation von Fischen insbesondere durch den Kormoran

Allen Vortragenden möchten wir an dieser Stelle für ihre interessanten und aufschlussreichen Ausführungen zum Thema des Seminars danken. Unser Dank gilt auch den Teilnehmern für ihre Aufmerksamkeit und einige interessante Diskussionsbeiträge sowie dem Team der Geschäftsstelle unseres Verbandes und seinen Helfern für die gute Vorbereitung dieses gelungenen Seminars.

Andreas Kirsch
Mitarbeiter LAVT