Meinung zur JHV 2014 des LAVT

Für mich war es die erste Jahreshauptversammlung unseres neuen Verbandes, die ich miterlebte und für mich war es eine sehr gelungene Veranstaltung. Sie hat gezeigt, dass die Mehrheit aller im LAVT vertretenen Vereine hinter unserem Verband und dem Vorstand stehen, auch wenn es zu diversen Themen unterschiedliche Auffassungen gibt.

Die eindrucksvoll in den Rechenschaftsberichten dargelegten Leistungen im vergangenem Geschäftsjahr in punkto Naturschutz, Gewässerschutz, Hege und Pflege können sich sehen lassen und zeugen von der enormen Einsatzbereitschaft aller Mitglieder des Verbandes sowie den außerordentlichen Leistungen unserer Geschäftsstellen. Geringe Defizite gibt es meiner Meinung nach noch in der Jugendarbeit der Vereine, wobei hierbei allerdings die Ursache in den allgemeinen gesellschaftlichen Umständen zu suchen ist. Es ist auch nicht immer leicht, geeignete Angelfreunde für die Jugendarbeit zu finden. Hier hat ja unser Verband im vergangenen Jahr erste Schritte in der Anleitung und Schulung der Jugendwarte unternommen, die auch weiter fortgesetzt werden. Dass der Verband viel für unsere Jugend tut, ist auch an den vielen Jugendveranstaltungen deutlich sichtbar. Natürlich kann der Verband nicht alles regeln; die Hauptarbeit mit der Jugend muss in den Vereinen geleistet werden, das dürfte jedem klar sein.

Dass nicht immer alle einer Meinung waren, zeigte die Diskussion zur vorgeschlagenen Beitragsanpassung ab 2015. Natürlich hört niemand gerne etwas von Beitragserhöhung; das ist verständlich.  Aber es sollte doch jeder einmal ruhig darüber nachdenken, um was für eine Summe es sich doch eigentlich handelt (0,0137 Cent/Tag, so ein Geldstück gibt es gar nicht).

Hier hat mir der spontane Redebeitrag des Angelfreundes mit der Schachtel Zigaretten, dem Apfel und dem Ei als Vergleich sehr gut gefallen. Es dreht sich doch sprichwörtlich um einen Apfel und ein Ei. Wenn man bedenkt, dass davon durch die angekündigte Beitragserhöhung des Bundesverbandes ja nur die Hälfte unserem Landesverband zur Verfügung steht, so führen unsere Geschäftsstellen sicherlich davon kein luxuriöses Leben.

Einige wenige Delegierte stimmten dennoch gegen eine Beitragsanpassung.

Dies kann ich, als Schatzmeister des AFV Schnaudertal, aus mehreren Gründen leider nicht nachvollziehen:

  • Alle Kosten um uns herum steigen seit vielen Jahren kontinuierlich, insbesondere die Energiekosten aller Art (Strom, Benzin Heizöl, Gas), vor allem auch die Pachten für unsere Gewässer, die Besatzkosten u.v.a., um nur ein paar zu nennen.
  • Die Beitragsanpassung von 5,00 € pro Vereinsmitglied ist nun wirklich sehr moderat, gewährleistet aber für unseren Verband für die nächsten Jahre Planungs- und Handlungssicherheit und gerade das ist entscheidend, damit der LAVT die Interessen aller im Verband organisierten Mitglieder auch als politische Kraft vertreten kann.
  • Es müsste mittlerweile jedem, auch dem letzten Angler klar sein, welch starke Kräfte in Deutschland mit dem Ziel wirken, uns das Angeln vollständig zu verbieten. Diesen Kräften wirksam entgegen zu treten, bedarf es eines starken Verbandes; und stark bedeutet eben auch finanziell stark. Diese finanziellen Mittel fallen aber nicht vom Himmel, sondern wir alle müssen sie selber aufbringen. Daran führt eben nun mal kein Weg vorbei. Schlimm genug ist doch die Tatsache, dass wir gezwungen sind, finanzielle Mittel einzusetzen, um uns Angriffen innerhalb der organisierten Anglerschaft zu erwehren, die es leider immer noch durch die starre Ablehnung der Einheit der Thüringer Angler durch den zweiten Verband im Land gibt.

Ich denke, es sollte in einigen Vereinen wirklich mal realistisch über diese Dinge nachgedacht werden, besonders in den Vereinen, welche trotz wichtiger Beschlussvorlagen nicht an der Jahreshauptversammlung teilnahmen. Einen Tag im Jahr für den Verband, diese Zeit sollte doch für jeden Verein möglich sein.

Abschießend wäre noch Dank zu sagen an die komplett hervorragende Organisation der Veranstaltung, bezüglich Vorbereitung, Technik und der vielen kulinarischen Spezialitäten.

Michael Schuhknecht
AFV Schnaudertal e.V.

Umfrage: Sind Hobbyangler Tierquäler? Pressemitteilung des Berliner Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei.

Umfrage: Sind Hobbyangler Tierquäler? Pressemitteilung des Berliner Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei.

Die meisten Deutschen glauben, dass Fische Schmerzen empfinden können. Dennoch akzeptiert ein Großteil der Bevölkerung das Angeln aus moralischer Sicht, insbesondere wenn es zur Nahrungsbeschaffung oder zur Gewässerhege erfolgt.

Umfrage: Sind Hobbyangler Tierquäler?

Auch das vom Angler selbstentschiedene Zurücksetzen von großen, entnahmefähigen Fischen nach dem Fang aus ökologischen Gründen hält das Gros der Bevölkerung für unproblematisch. Das und vieles mehr ergab eine repräsentative Umfrage zur Einstellung der Bevölkerung in Deutschland zum Tierschutz in der Angelfischerei, die vom Berliner Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) gemeinsam mit der Humboldt-Universität vorgelegt wurde.

Rund 7 % der Deutschen angeln regelmäßig in ihrer Freizeit. Zugleich ist die Angelfischerei durch das Tierschutzgesetz streng reglementiert. Vor allem das Angeln ohne sogenannten vernünftigen Grund ist tierschutzrechtlich verboten, wenn dadurch Fischen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Doch der Teufel steckt im Detail. So gibt verschiedenste Ansichten über die guten Gründe, die das Hobbyangeln legitimieren. Zudem ist sich die Wissenschaft bezüglich der Schmerz- und Leidensfähigkeit von Fischen uneinig. Dr. Carsten Riepe (IGB) und Prof. Dr. Robert Arlinghaus (IGB und Humboldt-Universität zu Berlin) bilden mit Hilfe ihrer nun publizierten repräsentativen Umfrage erstmals die Stimme der Bevölkerung in Deutschland zum Thema Angeln und Tierschutz ab. Die wichtigsten Ergebnisse können auf Basis von über 1000 zufällig in ganz Deutschland ausgewählten Befragten folgendermaßen zusammengefasst werden:

1. Angeln ist positiver besetzt als die Freizeitjagd

Nur ein Fünftel der Deutschen lehnt das Angeln aus moralischen Gründen ab. Für die Mehrzahl der Befragten (61 %) ist das Angeln als Freizeitbeschäftigung positiv oder neutral besetzt.  Ein Angelverbot würde mehrheitlich nicht unterstützt werden. Im Vergleich dazu wird die Jagd deutlich negativer bewertet.

2. Fische können Schmerzen empfinden, aber wohl begründetes Angeln wird akzeptiert

Die meisten Befragten glauben, dass eine Forelle Schmerz empfinden kann. Auch sind über 40 % der Deutschen der Meinung, dass das Angeln für Fische schmerzhaft ist. Dennoch findet die große Mehrheit der Bevölkerung die Hobbyfischerei akzeptabel, insbesondere wenn sie zur Nahrungsbeschaffung (62 % Zustimmung) oder als ökologische Hegemaßnahme (69 % Zustimmung) erfolgt. Die ethische Bewertung des Angelns orientiert sich dabei vor allem an der Intention des Fischenden und weniger daran, was dem Fisch an der Angel passiert. 88 % der Befragten finden es moralisch völlig akzeptabel, Fisch zu essen.

3. Es besteht kein besonders dringender Bedarf zur Verbesserung des Tierschutzes beim Hobbyangeln

Tierschutz ist ein wichtiges Thema in der Gesellschaft. Doch wird von der Mehrheit der Bevölkerung (74 %) kein dringender Bedarf gesehen, den Tierschutz in der Freizeitfischerei zu verbessern. Eine Verbesserung des Tierschutzes wird in anderen Bereichen der Mensch-Tier-Interaktion, wie z.B. in der Versuchstierhaltung oder in der Landwirtschaft, als viel wichtiger empfunden.

4. Gegenwärtig bereits verbotene Praktiken wie Wettangeln und der Einsatz lebender Köderfische sind nicht akzeptiert, Put-and-Take-Angeln und die Verwendung von Setzkeschern sind hingegen okay.

Die hierzulande verbotenen Formen des Wettangelns ohne Verwertungsabsicht und die Verwendung lebender Köderfische werden von der Mehrheit der Befragten rigoros abgelehnt. Gleiches gilt für das ebenfalls unerlaubte, nicht waidgerechte Töten von Fischen durch Ersticken lassen. Beim Put-and-Take-Angeln besetzen die Betreiber kommerzieller Angelteiche schlachtreife Fische, welche Kunden für ein Entgelt wieder herausangeln können. Auch diese Praktik ist in Deutschland aus Tierschutzsicht kritisch diskutiert. Tatsächlich aber hat die Mehrheit der Befragten kein Problem damit (51 % finden es völlig akzeptabel, 29 % stehen der Praktik neutral gegenüber, 20 % lehnen dies ab). Ganz ähnlich verhält es sich mit der Verwendung von Setzkeschern. Diese werden eingesetzt, um gefangene Fische lebend im Gewässer zu halten, bis sie weiter verwertet werden. Ihr Einsatz wird von der Mehrheit der Bevölkerung als unproblematisch angesehen.

5. Ökologische Gründe rechtfertigen Catch-and-Release entnahmefähiger Fische

Als Catch-and-Release-Angeln (Fangen und Zurücksetzen) bezeichnet man eine Angelpraxis, bei der Fische, die groß genug und legal entnahmefähig sind, nach dem Fang wieder in das Gewässer zurückgesetzt werden. Da in Deutschland das Angeln vor allem mit dem vernünftigen Grund der Verzehrabsicht toleriert wird, gibt es in einigen Bundesländern die Regelung, dass prinzipiell entnahmefähige Fische nach dem Fang entnommen werden müssen. Mit anderen Worten: Es herrscht ein Entnahmegebot und ein Zurücksetzverbot. Die Mehrzahl der Bürger steht einem selektiven Zurücksetzen aus ökologischen Gründen nach Selbstermessen des Anglers jedoch positiv gegenüber – zum Beispiel, um kleinen Fischen  das Heranwachsen in den Bestand zu ermöglichen (78 % Zustimmung) oder um große Laichfische für den Bestand zu erhalten (65 % Zustimmung). Gesellschaftlich weniger akzeptiert ist es, wenn das Zurücksetzen zur Selbstprofilierung genutzt wird, beispielsweise um  anderen Anglern den Wiederfang zu ermöglichen. 56 % der Befragten finden dies verwerflich. Doch auch ein totales Zurücksetzen aller Fische wird nur von 40 % der Bevölkerung abgelehnt. Die Gesellschaft hat damit eine moderatere Einstellung zum  Catch-and-Release als viele Veterinär- und Fischereibehörden oder zahlreiche Tierschutz- und Angelfischereiverbände.

Insgesamt zeigt die Studie, dass Gesetzgeber, Behörden und Angelverbände das Tierschutzgesetz in vielen Fällen gemäß der allgemeinen Bevölkerungsmeinung zum Angeln in Deutschland auslegen. Doch gibt es auch überdenkenswerte Bestimmungen. Insbesondere die gegenwärtig weitverbreitete Entnahmepflicht ist für den Bestandsschutz aus ökologischen Gründen kontraproduktiv. Eine liberalere Regelung, die selektives Zurücksetzen von ökologisch bedeutsamen großen Fischen ermöglicht, würde aus Sicht der Bevölkerung grünes Licht erhalten und auch den Beständen zu Gute kommen.

Die Ergebnisse dieser repräsentativen Bevölkerungsbefragung sind in der Reihe „Berichte des IGB“ unter dem Titel „Einstellungen der Bevölkerung in Deutschland zum Tierschutz in der Angelfischerei“ erschienen. Der Bericht steht unter www.besatz-fisch.de zum Download bereit. Insgesamt wurden 1043 zufällig ausgewählte Personen ab 14 Jahren befragt. Die Antwortquote aller ausgewählten Personen betrug über 72 %. Die Datensammlung und -auswertung wurde durch die am IGB angesiedelten Projekte Adaptfish (gefördert im Rahmen des Pakts für Innovation und Forschung durch die Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gemeinschaft) sowie Besatzfisch (gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung) ermöglicht.

Eva-Maria Cyrus, Carsten Riepe & Robert Arlinghaus
QUELLE: Riepe, C. & Arlinghaus, R. (2014). Einstellungen der Bevölkerung in Deutschland zum Tierschutz in der Angelfischerei. Berichte des IGB, Heft 27/2014.

Fisch des Jahres 2014 – Der Stör

Fisch des Jahres 2014 – Der Stör

Der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) hat in Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN), dem Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) und dem Österreichischen Kuratorium für Fischerei und Gewässerschutz (ÖKF) den Stör zum Fisch des Jahres 2014 gewählt.

Fisch des Jahres 2014 - Der Stör
Foto: Philipp Freudenberg

Zwei Störarten waren bis in den Anfang des letzten Jahrhunderts in unseren Flüssen heimisch: der Europäische Stör (Acipenser sturio) in Elbe und Rhein und der Atlantische Stör (Acipenser oxyrhinchus) in der Oder. Inzwischen gelten beide Arten als ausgestorben. Der Verlust von Laichplätzen durch die Veränderungen der Gewässerstruktur, Aufstiegshindernisse durch Gewässerverbauungen sowie Verschmutzung und Überfischung sind Hauptursachen für das Verschwinden des Störs.

Der Stör ist ein Wanderfisch, der im Meer lebt, aber zum Laichen wie Lachs und Meerforelle in die Flussläufe aufsteigt.  Ohne vom Meer in die Flüsse zu wandern, können Störe keine sich selbst reproduzierenden Bestände aufbauen. Der Deutsche Angelfischerverband hat den Stör als Fisch des Jahres gewählt, um darauf aufmerksam zu machen, dass der Verbau unserer Fließgewässer durch Wehre und Wasserkraftanlagen die Wiederansiedlung von wandernden heimischen Fischarten verhindert. Bei der anstehenden Novelle des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) muss der Fischartenschutz mehr Beachtung finden als bisher: Kein weiterer Verbau unserer Flüsse und Bäche, Investitionen in Fischtreppen und Umgehungsläufe, um den Fischen das Wandern zu ermöglichen.

Der Europäische Stör (A. sturio) war mit einer Maximallänge von über 5 Metern einst unsere größte heimische Fischart. Während des letzten Jahrhunderts sind seine Bestände drastisch zurückgegangen. In Deutschland gilt er als verschollen oder gar ausgestorben. Der Verlust von Laichplätzen durch die Veränderungen der Gewässerstruktur, Aufstiegshindernisse durch Gewässerverbauungen sowie Verschmutzung und Überfischung sind Hauptursachen für das Verschwinden des Störs.

Mit einem stammesgeschichtlichen Alter von 250 Millionen Jahren sind Störe älter als die Dinosaurier und zählen zu den urtümlichsten Wirbeltieren auf unserem Planeten. Seine lange Schnauze, die 5 Reihen von Knochenplatten auf seinem Körper, die weit nach hinten gerückte Rückenflosse und seine haifischähnliche, asymmetrische Schwanzflosse verleihen dem Stör ein einzigartiges Erscheinungsbild. Seine Nahrung, die hauptsächlich aus Würmern, Weichtieren, Krebsen und kleinen Fischen besteht, sucht er am Gewässergrund. Vier lange Barteln helfen dabei, Essbares mit dem vorstülpbaren Maul aufzunehmen.

Der Europäische Stör ist ein Wanderfisch, der den größten Teil seines Lebens im Meer oder im Brackwasser verbringt.  Zum Laichen steigt er, wie beispielsweise der Lachs, die Flüsse auf (anadrome Wanderung). Die Eiablage erfolgt im Frühsommer in der Strömung auf Kiesgrund. Die erwachsenen Tiere wandern danach wieder ins Meer oder Brackwasser zurück. Die Jungtiere bleiben im ersten Lebensjahr im Süßwasser und ziehen dabei langsam flussabwärts. Nach zum Teil langen Wanderungen im Meer werden die Männchen mit 9-13 Jahren, die Weibchen mit 11-18 Jahren geschlechtsreif.

Das Verbreitungsgebiet des Störs reichte von der Ostatlantikküste über Nordskandinavien bis Marokko, es gab ihn im Mittelmeer und im Schwarzen Meer. Seine Laichwanderung führte ihn in Rhein und Elbe jeweils bis in die Oberläufe. Noch in den zwanziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurde ein Stör in der Vechte, ein Nebenfluss der Ems, gefangen. Heute kommt der Europäische Stör nur noch selten im Nordostatlantik vor, von wo aus er in die Gironde in Frankreich zum Laichen aufsteigt. Das Gironde-Garonne-Dordogne Flusssystem stellt somit sein letztes Fortpflanzungsgebiet in Europa dar.

Forscher, Behörden, Angler und Artenschützer arbeiten seit Gründung der Gesellschaft zur Rettung des Störs e.V. 1994 gemeinsam daran, in deutschen Gewässern wieder sich selbst reproduzierende Bestände zu etablieren. Ursprünglich sollten dazu Störe aus dem Bestand der südfranzösischen Gironde in der Oder ausgesetzt werden. Begleitende genetische Untersuchungen von Museumsexemplaren, die aus der Ostsee stammten, wiesen darauf hin, dass es sich bei diesen Exemplaren um einen amerikanischen Verwandten, den Atlantischen Stör (A.  oxyrinchus), handelte. Er wanderte vor ungefähr 1200 Jahren über den Atlantik in die Ostsee und ihre Zuflüsse ein und wurde bei uns heimisch.

Zum Erhalt und der Wiedereinbürgerung sind vielfach mit Unterstützung des Bundesamtes für Naturschutz seit 1996 eine Reihe von Vorhaben realisiert worden, die die Wiedereinbürgerung der beiden Arten in Nord- und Ostsee zum Gegenstand hatten. Die Arbeiten wurden durch die Gesellschaft zur Rettung des Störs koordiniert und  wissenschaftlich vom Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei Berlin (IGB) und der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern begleitet. Das Vorhaben wurde 2013 als Beispielsprojekt der UN-Dekade der Biodiversität ausgezeichnet. Im Nordseeeinzugsgebiet wird mit dem Europäischen Stör (A. sturio) besetzt, im Ostseeeinzugsgebiet mit dem Atlantischen Stör (A. oxyrinchus).

Der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) unterstützt die Versuche, die unternommen werden, um den Stör als natürlichen und angestammten Bewohner unserer heimischen Gewässer zu retten. Schließlich wäre es mehr als schade, wenn er in Zukunft als ausgestorbene Art nur noch in unserer Erinnerung oder als seltenes Museumsstück existent wäre. Zudem ist der Stör durch die Vielzahl der genutzten Lebensräume und seine positive Verankerung in der Gesellschaft eine ideale Schirmart, um die Anforderungen der Flussfischarten für ein nachhaltiges Management auch zum Nutzen anderer, weniger charismatischer Arten, zu kommunizieren.

V.i.S.d.P.
Deutscher Angelfischerverband e.V.
Dr. Christel Happach-Kasan
– Präsidentin –
Foto: Philipp Freudenberg

Notabfischung der Talsperre Loßnitz

Notabfischung der Talsperre Loßnitz

Keine angenehme Nachricht ereilte Mitte Oktober 2013 den Landesanglerverband Thüringen e.V. (LAVT). Hinter dem Damm der Talsperre Loßnitz trat nahe des Grundablasses Wasser aus und es wurde täglich mehr. Grund war eine seitlich des Dammes verlaufende und wohl schon seit längerer Zeit geborstene Trinkwasserleitung. Eine Bewertung, ob und in welchem Umfang der Damm beschädigt wurde bzw. in wie weit die Standsicherheit der Stauanlage Loßnitz noch gewährleistet ist, macht genauere Untersuchungen dringend notwendig.

Notabfischung der Talsperre Loßnitz
Notabfischung der Talsperre Loßnitz

Nach mehreren Beratungen vor Ort mit der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, der Thüringer Fernwasserversorgung als Betreiber der Anlage sowie weiteren Beteiligten stand am 28. Oktober 2013 fest, die Talsperre muss abgelassen werden.

Sicherlich waren wir als Fischereipächter davon wenig begeistert, denn wir haben gemeinsam mit unseren Vereinen in unzähligen Arbeitsstunden die Talsperre Lossnitz als eines der wenigen Angelgewässer im Territorium über Jahre gepflegt und einen attraktiven Fischbestand aufgebaut. Leider wurde dieser auf Grund des Hochwassers im Frühsommer 2013 schon einmal stark geschädigt, in dem unzählige Fische über den Hochwasserüberlauf aus der Talsperre entwichen sind.

Unserem Verband war von Anfang bewusst, dass die Gewährleistung der Standsicherheit bzw. die Gefahrenabwehr das Primat haben.

Gemeinsam mit den zuständigen Behörden, Unternehmen und Eigentümern vor Ort wurde eine möglichst zeitnahe Abfischung vorbereitet und die Talsperre Loßnitz schrittweise abgesenkt. Die Vereine im Thüringer Gewässerverbund des LAVT wurden umgehend über die Situation informiert und das Angeln am Speicher Loßnitz ab sofort untersagt.

Die Geschäftsleitung des LAVT musste nun möglichst schnell, neben einer Vielzahl anderer Aufgaben im Verband, eine reibungslose Abfischung der Talsperre vorbereiten, denn der Termin der Abfischung wurde auf den 07. November festgelegt.

Notabfischung der Talsperre Loßnitz

Hier zeigte sich, wie wichtig es war, dass der Verband sich in den vergangenen Jahren umfangreiche Fischereitechnik angeschafft hat und so in der Lage ist, auch kurzfristig solche nicht einfachen Aufgaben realisieren zu können.

Da der Wasserstand stetig sank, haben vom 21.10. bis zum 14.11.2013 Mitglieder und Mitarbeiter des LAVT und weitere fleißige Helfer ein bis zwei Mal täglich Teichmuscheln aus dem Schlamm geborgen und umgesetzt.

Bereits Tage vor der Abfischung wurde der Abfischgraben an der Talsperre Loßnitz gemäht, eine entsprechende Stau- und Abfischvorrichtung mit Schlitzblech eingebaut sowie die benötigte Abfisch- und Transporttechnik vorbereitet. Am 06.11.2013 war der Fischtransporter des LAVT einsatzbereit und die Abfischtechnik (5 große Fischbehälter, 2 Transportwannen für den Kran, 4 Teichwaden, 2 Absperrnetze, 20 Kescher,6 Tragekübel, 2 Boote, 2 Belüftungsaggregate, 2 Notstromaggregate, 3 leistungsfähige Pumpen, zwei Elektroabfischgeräte, Schutzbekleidung, 2 Versorgungszelte, Küchentechnik etc.) aufgeladen und zur Talsperre Loßnitz abtransportiert und dort aufgestellt.

Notabfischung der Talsperre Loßnitz

Auf Grund dessen, dass die Talsperre in dieser Zeit kein Wasserzulauf hatte, sind die 3 Behälter des Fischtransporters und die 5 Fischbehälter schon vorher mit Frischwasser gefüllt wurden. Zusätzlich unterstützte uns die Agrargenossenschaft Loßnitz mit der Bereitstellung eines großen Wasserwagens. Damit konnten wir sicherstellen, dass beim Abfischen immer ausreichend frisches Wasser vorrätig war.

Um die hochwertige Fischereitechnik nicht unbewacht zu lassen und das weitere Ablassen kontrolliert vornehmen zu können, wurde zusätzlich ein Nachtdienst mit zwei Personen vom 06.11., 16.00 bis 07.11., 7.00 Uhr organisiert.

Am 07.11.2013 in den frühen Morgenstunden war es dann soweit. Insgesamt 38 fleißige Helfer, Mitglieder aus unseren Vereinen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Mitglieder des Präsidiums des LAVT nahmen an der Abfischung teil.

Da es am Abend geregnet hatte, musste der Wasserstand anfangs nochmals abgesenkt werden, bevor die große Teichwade zum Einsatz kommen konnte.

Um die Fisch später aus dem Netz heben zu können, kam ein großes Kranfahrzeug der Firma Westphal aus Weimar zum Einsatz.

Das Lebenshilfe-Werk Weimar/Apolda stellte ein Transportfahrzeug mit Wasserbehälter und 4 Mitarbeiter bereit, welche an diesem Tag vorrangig für das Absammeln und Umsetzen der Muscheln verantwortlich waren.

Den reibungslosen Abtransport der Fische gewährleisteten der Fischtransporter des LAVT und ein Fischtransportfahrzeug der Fischzucht Hickethier. Die Fischzucht Vogel stand mit einem großen Fischtransportfahrzeug auf Abruf bereit.

Der Fischbestand in der Talsperre Loßnitz wurde mehrfach mit der Teichwade ausgedünnt und die Fische in das Naturbad Magdala und den Speicher Kromsdorf umgesetzt. Letztendlich wurde die Talsperre komplett abgelassen und die restlichen Fische hinter dem Damm, im extra dafür vorbereiteteten Abflussgraben entnommen. Insgesamt gingen über 2 Tonnen Fische, vor allem Plötzen, Rotfedern, Karpfen, Hecht, Schleie, Zander und Aal ins Netz.

Ohne das Sommerhochwasser wäre das Ergebnis sicherlich noch besser gewesen, denn wir hatten einiges mehr an Zander, Hecht und Karpfen erwartet.

Natürlich hatte der LAVT für die fleißigen Helfer reichlich Getränke sowie ein leckeres Frühstück und Mittagessen bereitgestellt.

Nach 17 Uhr wurden unter „Flutlicht“ die Versorgungszelte abgebaut und die erste Fischereitechnik verladen.

Am Folgetag wurde die Abfischung bzw. die Nachlese der Fische (vor allem Aale) aus den Restlöchern mit 5 Helfern fortgesetzt und die Fischereitechnik abtransportiert. Natürlich musste die gesamte Fischereitechnik hinterher gesäubert und gewartet werden. Das hat nochmals mehrere Tage in Anspruch genommen.

Das Ablesen und Umsetzen der Muscheln ging noch bis zum 14.11.2013. Sicherlich konnten nicht alle geborgen werden, insbesondere die, welche sich weiter im Gewässer befanden. Die Schlammschicht ist hier teilweise mehrere Meter stark und eine Bergung der Muscheln durchaus gefährlich.

Insgesamt lief die gut vorbereitete Notabfischung ohne Probleme, was auch die Anerkennung der Betreiber der Stauanlage fand.

Im Moment können wir optimistisch sein, dass die Talsperre Loßnitz im Frühjahr wieder angestaut wird. Der Fischbesatz wurde schon jetzt geplant und Karpfen, Schleien, Zander, Hechte und Weißfisch stehen bereits in den Überwinterungsteichen der Fischzucht Hickethier für das Frühjahr bereit. Wenn nichts Unvorhergesehenes passiert und alles so eintritt wie geplant, kann in der Talsperre Loßnitz wieder ab dem Jahr 2015 geangelt werden.

Petri Heil
André Pleikies, Hauptgeschäftsführer LAVT

Hegeprädikat „Sehr gut“ – Bestandskontrolle im Flutgraben Erfurt

Hegeprädikat „Sehr gut“ – Bestandskontrolle im Flutgraben Erfurt

Dr. rer. nat. Falk Wagner führte am 27. September 2013 im Flutgraben Erfurt zwischen der Wehranlage Schmidtstedter Brücke und Brücke Kämpferstraße eine Fischbestandsuntersuchung mittels Elektroabfischung durch.

Ziel der Untersuchung war die qualitative Erfassung der Fische und Rundmäuler. Zu dieser waren wir als Fischereipächter des Flutgrabens mit anwesend. Die Untersuchung selbst ist Bestandteil eines faunistischen Gutachtens, welches vom Institut für biologische Studien Jörg Weipert im Auftrag der Stadtverwaltung Erfurt, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, durchgeführt wird. In der Vergangenheit wurde die fischfaunistische Wertigkeit des Flutgrabens Erfurt trotz unserer stetigen fachlichen Hinweise immer wieder unterschätzt bzw. ignoriert. In einigen Veranstaltungen zur Perspektive und Gestaltung der Durchgängigkeit der innerstädtischen Gewässer, Gera und Flutgraben durften wir wiederholtfachlich äußerst fragwürdige Diskussionen erleben, welche deutlich auf andere Interessenslagen hinwiesen.

Bestandskontrolle im Flutgraben Erfurt
Bestandskontrolle im Flutgraben Erfurt

Die Entwicklung in den letzten Jahren ging zunehmend zu Lasten des Flutgrabens und eines stabilen Wasserregimes. Im Ergebnis kam es wiederholt zu Fischsterben, welche hauptsächlich durch eine viel zu geringe Wasserführung verursacht waren. Nur durch den hohen hegerischen Aufwand unseres Verbandes konnte ein attraktiver Fischbestand erhalten werden. So zeigte die Bestandskontrolle im Flutgraben, trotz der Strukturarmut und der temporär geringen Wasserführung einen für den Gutachter überraschend guten Fischbestand. Die guten Bestände der im Anhang II der FFH Richtlinie gelisteten und in der roten Liste Thüringens als gefährdet eingestuften Westgroppe (Cottus gobio) und stark gefährdeten Äsche (Thymallus thymallus) belegen das ökologische Potential dieses Gewässers.

Neben Besatz- und Hegemaßnahmen zeigt die Bestandskontrolle auf Grund der vorgefundenen Altersstruktur, dass beide Fischarten, wie auch die in hoher Zahl vorgefundenen Bachforellen, sich erfolgreich reproduzieren. Leider müssen wir jedoch bei diesen Fischarten immer wieder Rückschläge durch Abwassereinleitungen und dem fast Trockenlegen des Flutgrabens in den Sommermonaten verzeichnen. Von den Kleinfischarten konnten neben der sehr zahlreich vorkommenden Groppe, die Schmerle, Elritze und Plötze in geringeren Stückzahlen nachgewiesen werden.

Mit der Schaffung von mehr Fischunterständen, Uferbuchten und Strömungslenkern (z.B. Störsteine) würde ein stabilerer Lebensraum für viele Fischarten entstehen und es könnten sich auch Arten wie Gründling, Bachneunauge und Döbel besser ansiedeln.

Bestandskontrolle im Flutgraben Erfurt
Bestandskontrolle im Flutgraben Erfurt

Insgesamt konnten in der untersuchten, nur 220 m langen Gewässerstrecke, 1043 Fische nachgewiesen werden. Die drei am häufigsten vorkommenden Fischarten waren die Groppen mit 420 Stück, die Äsche mit 392 Stück und die Bachforelle mit 214 Stück.

Da mit dem Elektroabfischgerät in einem relativ breiten Gewässer wie dem Flutgraben nicht alle Fische gefangen werden können bzw. nachzuweisen sind, dürfte die tatsächliche Individienzahl höher liegen.

Der vorgefundene Fischbestand wird vom Gutachter als überraschend gut eingestuft und zeigt, dass die Hege- und Besatzmaßnahmen des LAVT, trotz aller Widrigkeiten, richtig und erfolgreich sind. Ohne das starke Engagement des Fischereipächters wäre die Gesamtsituation des Fischbestandes sicherlich deutlich schlechter. Erinnern möchten wir an unser seit 2006 laufendes Äschenschutzprogramm und an unser Programm der Förderung autochtoner Bachforellenbestände. Allein in diese Schutzprogramme hat der Thüringer Gewässerverbund des LAVT über 60.000 Euro investiert.

Sicherlich wird die Zusammensetzung der Fischzönose im Flutgraben nicht unwesentlich von seiner funktionsbedingten, zeitweise geringen Wasserführung und den temporär hohen Durchflüssen beeinflusst bleiben. Durch ein besser abgestimmtes, stabileres Wasserregime, die Verbesserung der Durchgängigkeit und durch strukturverbessernde Maßnahmen ließe sich die Wertigkeit, aus Sicht des Biotop- und Artenschutzes, der Lebensqualität für die Erfurter Bürger und für den Tourismus nachhaltig erhöhen. 

André Pleikies Hauptgeschäftsführer