Gemeinsame PM des Deutschen Angelfischerverbandes (DAFV) und des Bundesamtes für Naturschutz (BfN).
BfN und DAFV fordern Neubau-Verzicht von kleinen Wasserkraftanlagen: ● Stellen unüberwindbare Barrieren für Wanderfische dar ● Weil energetisch irrelevant, soll EEG-Vergütung gestrichen werden
Der morgige Weltwassertag steht unter dem Motto „Wasser und Energie“. Aus diesem Anlass bringen das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) gemeinsam ihre Sorge über den ökologischen Zustand der Gewäs-ser zum Ausdruck. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gibt verbindlich umzuset-zende Ziele vor. So sind die europäischen Gewässer europaweit spätestens bis 2027 in einen guten ökologischen Zustand zu überführen. Dies betrifft neben der Gewässerqualität vor allem den ökologischen Zustand der Gewässer. Für einen guten ökologischen Zustand sind eine Reihe von Faktoren maßgeblich, darunter in erster Linie biologische Komponenten, aber auch die Ge-wässermorphologie (Ausgestaltung) und insbesondere auch die Durchgängigkeit der Gewässer. Eine Vielzahl von Querbauwerken, häufig mit einer Nutzung der Wasserkraft verbunden, behin-dern jedoch die Durchgängigkeit der Gewässer u.a. für Wanderfische wie den Lachs, die Meerfo-relle und den Aal. Sie haben durch Stauwirkungen negative Auswirkungen auf die Gewässerqualität und -dynamik.
„Aus Sicht des BfN darf daher zukünftig kein Neubau kleiner Wasserkraftanlagen mehr ange-strebt werden“, sagte Prof. Beate Jessel, die Präsidentin des BfN. „Denn hier stehen die gravie-renden ökologischen Auswirkungen in keinem Verhältnis zur erzeugten Energiemenge und der erzielten CO2-Minderung.“
Entsprechende Vergütungsregelungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz, dessen Novellierung gerade ansteht, sollten daher gestrichen werden. Denn die Auswirkungen von vorhandenen Kleinwasserkraftanlagen auf die Gewässer – insbesondere hinsichtlich Durchgängigkeit und Ge-wässerdynamik – stünden in keinem Verhältnis zu dem damit verbundenen Energieertrag.
Der Deutsche Angelfischerverband fordert darüber hinaus eine bessere artenschutzrechtliche Gleichbehandlung der geschützten Fischarten im wasserrechtlichen Vollzug. Zur Rettung des stark vom Aussterben bedrohten Aals, er ist nach Bundesnaturschutzgesetz eine „besonders geschützte Art“ und wird durch fehlende effektive Schutzsysteme in Wasserkraftanlagen signifi-kant geschädigt, suchen EU-Parlament und -Kommission nach Sofortmaßnahmen zur Freima-chung der Wanderwege. Eine dieser Maßnahmen könnte nach dem Beispiel der Nachtabschal-tung von Windrädern bei Gefährdung von Fledermäusen analog der Schutz gefährdeter Fischar-ten vor Wasserkraftanlagen in Wanderkorridoren sein.
Von den rund 55 000 Querbauwerken besitzen nur etwa fünf Prozent eine Fischaufstiegsmöglich-keit. Davon wiederum erfüllt die überwiegende Mehrheit ihre Funktion nicht. Um die Ziele der WRRL zu erreichen, müssen die Gewässerstruktur und -durchgängigkeit verbessert sowie der Erhalt und die Entwicklung der Fischzönosen ermöglicht werden. Hierbei ist die ungehinderte Durchwander-barkeit von Fließgewässern – flussauf- und -abwärts – eine notwendige Voraussetzung.
Bundesamt für Naturschutz Pressesprecher Franz August Emde Stellvertreterin Andrea Steglich
Der Verband Deutscher Sportfischer (VDSF) hat in Abstimmung mit dem Deutschen Angler Verband (DAV), dem Bundesamt für Naturschutz (BfN), dem Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) und dem Österreichischen Kuratorium für Fischerei und Gewässerschutz (ÖKF) die Forelle zum Fisch des Jahres 2013 gewählt.
Die zur Familie der Lachsfische (Salmonidae) zählende Forelle gehört wohl zu den bekanntesten heimischen Fischarten. Je nach Lebensweise unterscheidet man drei verschiedene Formen der gleichen Art: Die Bachforelle, die in der Regel ständig in Fließgewässern lebt, die Seeforelle, die in Süßwasserseen vorkommt, zum Laichen aber in die Zuflüsse aufsteigt, und die Meerforelle, die einen Teil ihres Lebens im Salzwasser verbringt und in Lebensweise und Verhalten dem atlantischen Lachs ähnlich ist. Im Meer hält sie sich bevorzugt in Küstennähe auf und steigtzum Laichen in Flüsse bis hin zu kleinen Bächen auf. Auf der Basis neuerer genetischer Erkenntnisse wird auch die These dreier verschiedener Arten diskutiert.
Je nach Lebensraum in den verschiedenen Gewässern entwickeln sich diese Fische unterschiedlich in Größe und Färbung und weiteren Merkmalen. Ausgewachsene Meer- und Seeforellen erreichen, im Gegensatz zu der verhältnismäßig kleinen Bachforelle (20-60 cm und 0,5-2 kg), meist eine Länge von 80–100 cm und ein Gewicht von 10-15 kg. Die drei Ökotypen sind problemlos kreuzungsfähig.
Forellen haben einen spindelförmigen, seitlich nur mäßig abgeflachten Körper. Der Kopf ist relativ groß. Das endständige Maul reicht bis hinter das Auge und weist kräftige Zähne auf. Die Färbung der Forellen ist äußerst vielfältig und variiert sowohl zwischen den drei Formen der Forelle als auch zwischen einzelnen Populationen eines Ökotyps. Bachforellen haben eine gelbliche Grundfärbung und einen dunkel bräunlichen Rücken. Sie weisen meist rote, hell umrandete Tupfen auf. Dieses Merkmal unterscheidet sie von den See- und den Meerforellen, deren Schuppenkleid silbrig glänzt und mit schwarzen x- oder punktförmigen Flecken übersät ist. Die Meerforelle ist dem Lachs sehr ähnlich. Alle Jungtiere sind auf den Körperseiten dunkel gebändert.
Forellen werden auch vom Laien leicht als solche erkannt. Im Gewässer sind sie jedoch oft schwer zu entdecken, da ihre Körperfarbe zur Tarnung dem Untergrund angepasst ist. Die Bachforelle kommt von Spanien bis zum Ural in ganz Europa in kühlen, sauerstoffreichen, fließenden und stehenden Gewässern mit Kies- oder Geröllgrund vor. Die Oberläufe der Fließgewässer bilden den bevorzugten Aufenthaltsraum und werden daher als Forellenregion bezeichnet. Als wertvoller Speisefisch wurden die Bachforellen in weiten Gebieten der Erde eingebürgert. Die Seeforelle findet man von Skandinavien bis zum Ural, auf den britischen Inseln sowie in den Voralpen- und Alpenseen. Die Meerforelle lebt im europäischen Küstengebiet von Portugal bis hoch in den Norden.
Je nach Verbreitungsgebiet findet die Laichzeit der verschiedenen Forellenformen zwischen Oktober und März im Süßwasser statt. Die Eier werden in eine flache Laichgrube gelegt, die das Weibchen im kiesigen Flussgrund durch kräftige Schwanzbewegungen anlegt. Die Brut schlüpft innerhalb von sechs bis acht Wochen und lebt weitere vier bis sechs Wochen lang im Kies von ihrem Dottersack, bevor sie anfängt kleinen Insektenlarven und Krebstieren nachzujagen. Später ernähren sich die Jungfische weiterhin von Insektenlarven und anderem kleinen Getier und nehmen auch geflügelte Insekten an der Wasseroberfläche auf. Als Adulte leben vor allem die großen Exemplare aller drei Formen in der Regel räuberisch und fressen Fische. Jungfische bleiben einen längeren Zeitraum im Laichgewässer, um dann in einen größeren Fluss, einen See oder ins Meer zu ziehen. Nur Bachforellen bleiben oft standorttreu. Geschlechtsreif werden Forellen nach etwa drei bis fünf Jahren.
Die beliebte Regenbogenforelle ist übrigens keine heimische Art. Sie wurde Ende des 19. Jahrhunderts aus Amerika eingeführt.
Durch die Regulierung und Verbauung unserer heimischen Flüsse und Bäche sind die natürlichen Lebensräume aller drei Forellentypen bedroht. Viele Barrieren in Form von Staustufen und Wehren behindern sie auf ihren Wanderungen und schneiden sie von ihren Laichrevieren ab. Zudem stellen die Turbinen von Wasserkraftwerken eine tödliche Falle für sie dar.
Das bedeutet, wir brauchen naturnahe und durchgängige Fließgewässer. Nur dann haben die Forellen, wie auch andere Wasserbewohner, eine Chance als Schmuckstücke unserer heimischen Naturlandschaft erhalten zu bleiben.
Entsprechend der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. (LAVT) vom 12. März 2011, 14. April 2012 und 19. Januar 2013 hat der LAVT den Antrag auf Aufnahme in den DAV gestellt. Dieser wurde Seitens des Präsidenten des DAV, Herrn Günther Markstein, und vom Präsidium des DAV gern entsprochen.
Der Landesanglerverband Thüringen e.V. ist, entsprechend seiner Beschlüsse, nunmehr seit dem 28. Februar 2013 Mitglied im Deutschen Anglerverband e.V.. Der LAVT erwarb sich damit gleichzeitig das Recht, an der Jahreshauptversammlung des DAV am 09. März 2013 teilzunehmen und für die Fusion von VDSF und DAV bzw. für die Umsetzung des Verschmelzungsvertrages zu stimmen.
Der LAVT ist aktuell mit seinen 227 Vereinen nicht nur flächendeckend in Thüringen präsent, sondern auch der mitgliederstärkste DAV – Anglerverband im Freistaat. Seine Mitgliedschaft im VDSF hatte der LAVT, welcher sich seit mehreren Jahren intensiv für die Einheit der deutschen Anglerschaft in der 12-er Kommission des VDSF/DAV und in der Initiativgruppe pro einheitlicher Anglerverband in Deutschland engagierte, aus bekannten Gründen, zum 31.12.2012 gekündigt.
Mit dem Beitritt in den DAV kehrt der LAVT zu seinen historischen Wurzeln zurück und bekennt sich gleichzeitig für den Zusammenschluss von VDSF und DAV zum Deutschen Angelfischerverband e.V.
Der Beschlussantrag 1 vom 19. Januar 2013 lautete wie folgt:
Die Mitglieder des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. (LAVT) befürworten, dass der LAVT den zur Jahreshauptversammlung am 14. April 2012 beschlossenen Beitritt des LAVT zum DAV – Bundesverband vorerst bis zur Abstimmung des VDSF Bundesverbandes am 15. Februar 2013 aussetzt. Sollten die Delegierten des VDSF einer Fusion von DAV und VDSF zustimmen, stellt der LAVT spätestens bis zum 28. Februar 2013 den Antrag auf Aufnahme in den DAV.
Dietrich Roese – Präsident LAVT André Pleikies – Hauptgeschäftsführer LAVT
Im Sommer 2011 wurde in der Mitgliederversammlung der Gramme-Unstrut-Sportfischer Werningshausen e. V. beschlossen, das Verbundgewässer „Wasserspeicher Gänserieth“ zu sanieren.
Das Gewässer „Wasserspeicher Gänserieth“ ist ein idyllischer Dorfweiher von ca. 0,15 ha, welcher Anfang der siebziger Jahre künstlich angelegt wurde. Der Zulauf erfolgt über ein altes Stahlrohr aus der Schmalen Gera. Über einen Überlauf wird das durchströmende Wasser in den Umfluter der Gramme abgeleitet. Da der Zulauf stark beschädigt und das gesamte Gewässer verschlammt war, musste unbedingt gehandelt werden, um ein Umkippen des „Wasserspeicher Gänserieth“ zu vermeiden.
Als im Oktober die Anträge auf Fördergelder vom Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Fischereiabgabe) beim Verein vorlagen, wurden die notwendigen Sanierungsarbeiten konkreter. So musste die Planung und Vorbereitung der Gewässersanierung vorangetrieben werden. Grundlage für die Beantragung der Fördergelder war eine detaillierte Kostenkalkulation. Bei der Kostenplanung musste das Vereinsvermögen berücksichtigt werden, da nur 50 % vom Ministerium gefördert werden. Eine weitere Hürde bei der Planung war die Einholung aller notwendigen Genehmigungen und Zustimmungen bei den zuständigen Behörden und dem Gemeinderat.
Am 10.12.2012 erfolgte das Abfischen des Gewässers. Die Fische wurden in das angrenzende Verbundgewässer Umfluter der Gramme, welches mit dem Wasserspeicher Gänserieth über Zu- und Ablauf verbunden ist, umgesetzt. Als Überraschung fanden wir auch ca. 200 Teichmuscheln im Gewässer. Diese wurden während der Sanierungsmaßnahmen in ein anderes Gewässer umgesiedelt und nach Beendigung der Tiefbauarbeiten wieder zurückgesetzt. Bei dieser Gelegenheit wurde der Geschäftsführer des LAVT, André Pleikies, eingeladen, um ihn die geplanten Sanierungsmaßnahmen am Gewässer zu erläutern und die notwendigen Schritte mit ihm abzustimmen. An dieser Stelle möchten wir uns für die vielfältige Unterstützung durch unseren Landesverband und seine Geschäftsleitung recht herzlich bedanken. Ohne diese wäre die Realisierung dieses umfangreichen Projektes für unseren Verein nur schwer möglich gewesen.
Nach der Bewilligung der Fördermittel wurden die Baufirmen angeschrieben und Termine festgelegt. Leider spielte das Wetter bei der Planung nicht mit, und so mussten die geplanten Termine für den Februar, aufgrund der kalten Witterung, auf den März verschoben werden. Der Kälteeinbruch hatte aber auch etwas Gutes, so konnte im Rahmen mehrerer Arbeitseinsätze der Baumbestand verschnitten werden. Mit dem Baumschnitt wurden dann Faschinen gebunden. Diese Faschinen wurden auf einer Länge von ca. 150 m zur Uferbefestigung von den Vereinsmitgliedern eingebaut. Die stark erodierte Insel wurde ebenfalls mit Faschinen gesichert.
Am 03.03.2012 erfolgte die Erneuerung des maroden Gewässerzulaufes durch Bohrspülen in geschlossener Bauweise. Dabei wurde durch die Firma Horizontal Bohrtechnik Schütze ein HD-PE-Rohr DN 160 eingezogen. Die notwendigen Tiefbauarbeiten hat die Firma Elektro- Zimmer geleistet. Als Abschluss der Zulaufsanierung erfolgte noch der Einbau eines neuen Revisionsschachtes.
Nach Beendigung der Vorleistungen kam am 24.03.2012 der Bagger der Firma Wagner Straßen- und Tiefbau GmbH. Zur großen Überraschung aller wurde durch die Schaulustigen eine Atmosphäre mit Dorffestcharakter geschaffen. So waren Jung und Alt, Angler und nicht Angler auf den Beinen. Während der Baggerarbeiten wurde die Gewässerprofilierung mit Flach- und Tiefwasserzone neu gestaltet. Im Flachwasserbereich wurden ca. 20 cm bis 30 cm Schlamm abgetragen in der Tiefwasserzone 2,0 m bis 2,5 m. Das entspricht mehr als 1.000 m2 Schlamm. Anhand dieser Zahlen kann man die Notwendigkeit der Gewässersanierung sehen. Nach Beendigung der Baggerarbeiten haben die Fein-Arbeiten der Gewässergestaltung begonnen. So wurden auf der Insel Sumpfschwertlilien und eine Trauerweide gepflanzt. Im Bereich des Ufers wurden mit Schaufel und Spaten noch die Angleichungsarbeiten durchgeführt und Rasen gesät.
Ein großes Lob muss den Vereinsmitgliedern für Ihre tatkräftige Unterstützung ausgesprochen werden. So wurden durch 47 Vereinsmitglieder 492 Arbeitsstunden geleistet.
Im Laufe des Jahres wurde durch den LAVT begonnen, das Gewässer mit Fischen zu besetzen. Die Besatzmaßnahmen werden im Herbst 2012 fortgeführt.
Geplant ist der langsame und langfristige Aufbau des Gewässers als ein attraktives, naturnahes Angelgewässer.
Wir danken dem LAVT und dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz für die uns gegebene Unterstützung, den Firmen Horizontal Bohrtechnik Schütze, Elektro- Zimmer und Wagner Straßen- und Tiefbau GmbH für die fachliche Ausführung der notwendigen Arbeiten.
Wir wünschen allen Petri-Jüngern ein erfolgreiches Angeln am „Wasserspeicher Gänserieth“.
Petri Heil Torsten Bostelmann, 1. Vorsitzender Fotos: T. Bostelmann, A Pleikies
Der Petitionsausschuss spricht sich mehrheitlich für eine nachhaltige Bestandregulierung des Kormorans aus, um die heimische Fischfauna zu schützen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschloss der Ausschuss in seiner Sitzung am Mittwochmorgen, eine dahingehende Petition der Bundesregierung mit dem höchstmöglichem Votum „zur Berücksichtigung“ zu überweisen sowie den Länderparlamenten und dem EU-Parlament zuzuleiten.
Die SPD-Fraktion sprach sich in der Sitzung für ein geringeres Votum aus. Sie forderte, die Petition dem Bundesumweltministerium „als Material“ zu überweisen, „soweit es um ökologisch sinnvolles Kormoran-Management geht“. Keinen Bedarf an einer Bestandregulierung des Kormorans konnte hingegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ausmachen, die für den Abschluss des Petitionsverfahren plädierte.
In der Petition wird auf den „überdurchschnittlichen Anstieg des Kormoran-Bestandes“ hingewiesen, der insbesondere den Bestand an bedrohten Fischarten gefährde sowie mittel- und langfristig zugleich auch die Existenz fischereiwirtschaftlicher Betriebe bedrohe. Die in der Petition geforderte „Bejagung“ der Kormorane ist aus Sicht des Petenten überdies durch das „erstrebenswerte Ziel“ einer ausgeglichenen Gewässerökologie zu rechtfertigen.
Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, teilt die Mehrheit der Abgeordneten die Einschätzung des Petenten, dass „die jetzigen Kormoran-Bestände einen beträchtlichen Schaden verursachen, indem sie insbesondere den Erhalt vom Aussterben bedrohter europäischer Süßwasserfische gefährden“. Es seien daher „koordinierte Maßnahmen“ unerlässlich, bei denen durch eine nachhaltige Bestandregulierung des Kormorans die heimische Fischfauna geschützt werden könne.
Vor dem Hintergrund, dass der Kormoran keine gefährdete Vogelart darstelle, jedoch den Fortbestand vieler Süßwasserfische gefährde, begrüßt der Petitionsausschuss, dass auch auf europäischer Ebene ein wissenschaftlich fundiertes, mehrstufiges Kormoran-Management angestrebt werde, heißt es weiter. Als Begründung für die Zuleitung der Petition an die Länderparlamente verweist der Ausschuss darauf, dass „die Länder für Maßnahmen zum Schutz des Fischbestandes durch Zulassung geeigneter Vergrämungsmaßnahmen in Natur- und Vogelschutzgebieten zuständig sind“.
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