Interview mit dem Präsidenten des Deutschen Fischereiverbandes Herrn Holger Ortel

Interview mit dem Präsidenten des Deutschen Fischereiverbandes Herrn Holger Ortel

Interview der Redaktion „Der Märkische Angler“ mit dem Präsidenten des Deutschen Fischereiverbandes Holger Ortel zum Zusammenschluss des DAV und des VDSF zu einem gemeinsamen großen Angelfischereiverband.

Interview mit dem Präsidenten des Deutschen Fischereiverbandes Herrn Holger Ortel

Frage: Herr Ortel, sind Sie über den gegenwärtigen Stand der Verhandlungen zwischen dem DAV und dem VDSF informiert?

Antwort: Ja natürlich, beide Verbände sind Mitglied im Deutschen Fischereiverband und leisten hier eine hervorragende Arbeit. Nicht nur ich als Präsident, sondern alle Mitglieder des Verbandes verfolgen mit großem Interesse die Bemühungen, einen gemeinsamen großen deutschen Angelfischereiverband zu gründen.

Frage: Sind Sie zufrieden mit den Ergebnissen der bisherigen Verhandlungen?

Antwort: Es geht nicht darum ob ich zufrieden bin. Es geht darum, ob VDSF und DAV mit den Ergebnissen zufrieden sind. Ich hatte die Möglichkeit an dem Treffen der Landesverbände von VDSF und DAV anlässlich der Deutschen Fischereitage in Saarbrücken, Bremerhaven und München teilzunehmen. Dort hat sich eine überwältigende Mehrheit der Vertreter der anwesenden Landesverbände für das Zusammengehen der Verbände bis Anfang des Jahres 2012 ausgesprochen. Die durch den DAV und VDSF eingesetzte Verhandlungskommission (12er- Kommission) hat intensiv gearbeitet und gut durchdachte Entwürfe einer Satzung sowie eines Verschmelzungsvertrages und Positionen einer inhaltlichen Ausrichtung eines gemeinsamen Verbandes vorgelegt. Danach geriet der Prozess ins Stocken. Die anschließende Diskussion war sehr emotional und hat dem Prozeß des aufeinander Zugehens einen Teil seiner positiven Dynamik genommen. Ich betrachte das daraus resultierende Aussetzen der Verhandlungen als Denkphase, die alle Seiten nutzen sollten, sich zu beraten, neu zu motivieren, um baldmöglichst an den Verhandlungstisch zurückzukehren.

Frage: Halten Sie einen gemeinsamen Verband für so wichtig, beide Verbände machen sich doch auch so für die Durchsetzung von Angelinteressen mit Erfolg stark?

Antwort: Es stimmt, beide Verbände nutzen ihre Möglichkeiten sich einzubringen in die gesellschaftlichen Entscheidungsprozesse, die mittelbare und unmittelbare Auswirkungen auf die Angelfischerei in Deutschland haben. Und gerade hier liegen die Reserven. Die Strukturen beider Verbände verfügen über einen immensen fischereilichen und naturschutzfachlichen Sachverstand. Nicht wenige Themen, die für die Angelfischerei von entscheidender Bedeutung sind, werden durch die Verbände parallel bearbeitet.

Ich möchte dazu einige Beispiele geben:
– die Bemühungen, vom Aussterben bedrohte Fischarten wieder anzusiedeln,
– der Einsatz für die Verbesserung der Durchgängigkeit der Fließgewässer,
– die Fragen des Managements von fischfressenden Tierarten
– und nicht zuletzt die Aufgabe, einer breiten Öffentlichkeit immer wieder deutlich zu machen, dass die ordnungsgemäße Ausübung der Angelfischerei eine sinnvolle, soziale, in die Natur eingebundene Betätigung von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung ist.

Diese Kräfte in einem Verband zu konzentrieren, heißt nicht nur sie zu addieren, sondern sie durch die Synergieeffekte zu potenzieren. In einer Vereinigung sehe ich enormes Potenzial. Wenn man Strukturen in einem Verband zusammenführt, werden natürlich auch finanzielle Mittel frei. Das ist allerdings keine kurzfristige Angelegenheit die sofort mit der Vereinigung angegangen werden muss. Die Frage der Struktur eines zukünftigen Verbandes muss nicht sofort gelöst werden.

Und noch was: Die heutige Zeit ist oftmals geprägt von Konfliktfeldern des Naturschutzes und des Naturnutzens. Das Wirken der Angelfischer ist für mich ein Beispiel, wie eine Interessengruppe die in der Natur wirkt, den Gedanken der Naturnutzung und des Naturschutzes verinnerlicht hat und ihn umsetzt. Ein großer Verband mit ca. 850.000 Mitgliedern ist in der Lage denjenigen, die der Meinung sind Natur schützen zu müssen, indem man die Menschen aussperrt – ihnen das Naturerlebnis entzieht – entscheidende Argumente entgegenzusetzen. Im Prozess der gesellschaftlichen Abwägung unterschiedlicher Interessenlagen kann ein gemeinsamer großer Deutscher Angelfischerverband für sich eine weitaus bessere Ausgangsposition als eine geteilte Anglerschaft geltend machen.

Unkorrekte Aussagen erschweren den Einigungsprozess in Thüringen

Unkorrekte Aussagen erschweren den Einigungsprozess in Thüringen

Als Präsident des Thüringer Landesangelfischereiverbandes e.V. (TLAV) sehe ich mich veranlasst, zu einigen Darstellungen des Verbandes für Angeln und Naturschutz (VANT) im Internet und bei anderen Anlässen Stellung zu nehmen…

1. Schreiben des Präsidenten des VANT an seine Mitgliedsvereine vom 03.08.2011

Zitat: „Unsere Vertreter wurden in den letzten IG-Beratungen nahezu genötigt, dass der VANT bedingungslos, so wie der AFVOT, dem TLAV beitreten solle. Alles andere könne man später regeln.“

Unkorrekte Aussagen erschweren den Einigungsprozess in Thüringen

Wahr ist: Der VANT wurde zu keinem Zeitpunkt genötigt, dem TLAV beizutreten. Auch ist die Aussage falsch, dass der Angelfischereiverband Ostthüringen e.V. (AFVOT) bedingungslos dem TLAV beitreten soll.

Wahr ist: Im Rahmen der Interessengemeinschaft Thüringer Fischerei, gemäß der von allen Verbänden unterschriebenen Satzung, wurde beraten, wie die Einheit der Thüringer Fischerei herbeigeführt werden kann. Im Ergebnis der mehrjährigen Beratungen entschied sich die Mehrheit für die Gründung eines einheitlichen Anglerverbandes unter Einbindung der Berufsfischer.

Das Konstrukt mit einem zusätzlichen Dachverband, was zusätzliche Organisationsstrukturen und Kosten schafft, geht an der Zielstellung der Gründung eines einheitlichen Anglerverbandes vorbei und ist den Mitgliedern auch nicht zu zumuten.

In Thüringen gibt es über 22.000 organisierte Angler. Die Berufsfischer, der AFVOT, der TLAV und die oberste Fischereibehörde halten den gemeinsamen Angelverband unter Einbeziehung der Berufsfischer für den besseren, effektiveren Weg. Der Vorschlag des VANT fand keine Zustimmung.

Unterschiedliche Meinungen sind in einer modernen Gesellschaft gewünscht und führen im Rahmen von sachlichen, konstruktiven Gesprächen in der Regel zu einem Ergebnis. Sicherlich muss man sich diesem Ergebnis nicht anschließen. Dem Präsidium und den Mitgliedern des VANT steht es selbstverständlich frei, wie sie sich entscheiden.

Gemäß Satzung der Interessengemeinschaft Thüringer Fischerei (IThF) war und ist die Schaffung der Einheit der Thüringer Angler das oberste Ziel und sollte bis Ende 2012 erreicht werden. Wird dieses Ziel nicht erreicht, müssen die Mitglieder der IThF gemäß Satzung über deren Fortbestand neu entscheiden.

Der AFVOT und der TLAV haben in Umsetzung der Satzung der IThF und auf Basis von Mitgliederbeschlüssen das Zusammengehen ab 2013 beschlossen. Die geschäftsführenden Präsidien wurden beauftragt, eine gemeinsame Satzung und einen entsprechenden Verschmelzungsvertrag zu erarbeiten. In gemeinsamen Präsidiumssitzungen werden alle Fragen und Probleme in aller Offenheit, gleichberechtigt und in freundschaftlicher Atmosphäre beraten. Dies ist ein zutiefst demokratischer Prozess und kein bedingungsloser Beitritt. Die Mitglieder beider Verbände sind in diesen Prozess, der Ende 2012 abgeschlossen werden soll, eingebunden. Diesen gemeinsamen Weg hätte der VANT in den letzten Jahren jederzeit mit bestreiten, ja mit gestalten können.

Zitate aus der Tischvorlage zu den Schwerpunkten der außerordentlichen Mitgliederversammlung des VANT am 12.11.2011 in Oberpörlitz

Zitat: „Ultimative Forderungen entgegen unseren Vorschlägen im Brief an den Minister, dass wir an diesem Tag unterschreiben sollten, dass die Interessengemeinschaft Thüringer Fischerei in den bestehenden Strukturen, die vorgeschlagenen Strukturen ausfüllen kann. Dazu fehlen Ihr aber die rechtlichen Legitimationen (keine Satzung u.w. ).“

Wahr ist: Die Interessengemeinschaft der Thüringer Angler und Fischer hat eine Satzung, die von allen vier Präsidenten unter Mitwirkung vom ehemaligen Minister Dr. Volker Sklenar unterschrieben wurde und die bis Ende 2012 gültig ist. Es ist unklar, warum derartige gemeinsame Beschlüsse auf der Tischvorlage und auf der Homepage des VANT bewusst falsch dargestellt werden.

Zitat: „Im Modell des vom VANT vorgeschlagenen Dachverbandes wurde ein neuer VDSF Landesverband aufgeführt.“

Wahr ist: Nach jüngster Rücksprache mit dem Präsidenten des VDSF, Herrn Peter Mohnert, liegt kein Antrag auf Gründung eines neuen VDSF – Verbandes in Thüringen vor. Warum auch so seine Aussage, denn Ende 2012 wird es die Vereinigung von VDSF und DAV geben. Auch hätte er so ein Anliegen nie unterstützt.

Ich frage mich, ohne jede rechtliche Wertung, welche Ziele der Präsident des VANT mit derartigen böswilligen Behauptungen verfolgt. Hofft man damit, die Mitglieder der vereinigungswilligen Verbände zu verunsichern? Ich kann allen Anglern nur raten, solchen Lügen kein Gehör zu geben. Auch im Ministergespräch am 26.11.2011 wurde diese Behauptung in den Raum gestellt. Auf Nachfragen meinerseits herrschte bei den Herren Karol und Kemmler großes Schweigen.

Zitate aus den Kernaussagen der Diskussion zu einem Erfahrungsaustausch des VANT am 27.08.2011 in Goldisthal.

Zitate: „Wieso erlaubt sich das Ministerium uns zu drängen in den TLAV einzutreten.“

„Niemand kann unseren Verband zwingen, einen Weg zur Vereinigung zu zustimmen, den wir nicht als den richtigen Weg ansehen.“

Wahr ist: Zu keiner Zeit hat das Ministerium den VANT aufgefordert, dem TLAV beizutreten. Die oberste Fischereibehörde und auch Herr Minister Jürgen Reinholz haben die Vereinigung von AFVOT und TLAV als sinnvoll und richtigen Schritt begrüßt. Dem VANT stehen alle Optionen offen.

Der VANT kann sich diesem demokratischen Prozess anschließen oder selbständig bleiben. Grundsätzlich kann niemand einen selbständigen Verband zwingen, etwas zu tun, was er bzw. seine Mitglieder nicht wollen.

Zitat: „Der Weg der Fusion mit dem TLAV bringt Splittergruppen, wir sollten aber alle Vereine in einen einheitlichen Verband mitnehmen.“

Wahr ist: Die Fusion von AFVOT und TLAV, an der sich der VANT jeder Zeit hätte beteiligen können, bringt im Ergebnis einen starken Interessenvertreter der Angelfischerei, ja einen Verband mit über 16.000 Mitgliedern hervor. Gemeinsam mit dem VANT wären es über 22.000 organisierte Angler in einem Verband. Übrigens, keiner kann heute sicherstellen, auch Herr Karol nicht, dass alle Angler in Vereinen und Verbänden organisiert sind, auch wenn dies sicher erstrebenswert und für die Thüringer Angelfischerei wichtig wäre.

Vielleicht bietet gerade ein starker einheitlicher Verband die Möglichkeiten und Anreize, viele von den über 20.000 Fischereischeininhabern, die aktuell in keinem Verein organisiert sind, als neue Mitglieder zu gewinnen. Dies zeigen uns zumindest die positiven Beispiele aus anderen Bundesländern.

Es stärkt die Glaubwürdigkeit von Herrn Karol sicher nicht, wenn er im Moment an einer sachlichen, konstruktiven Diskussion mit den beiden anderen Verbänden bzw. an einem geeinten Thüringer Anglerverband mit über 22.000 Anglern wenig Interesse zeigt und die von ihm gezielt in die Diskussion eingebrachten „Splittergruppen“ für ihn der bzw. die wichtigeren Ansprechpartner sind.

Es gäbe sicherlich noch weitere Dinge, die man betrachten könnte. Doch mir war an dieser Stelle einfach nur wichtig, derart gravierenden Aussagen und Veröffentlichungen, die wahren Tatsachen gegenüberzustellen.

Petri Heil
Dietrich Roese, Präsident TLAV

Gewässerrandstreifen prägen und schützen unsere Fließgewässer

Gewässerrandstreifen prägen und schützen unsere Fließgewässer

Gewässerrandstreifen prägen und schützen unsere Fließgewässer

Deutschland besitzt ein Netz von mehr als 1 Million Kilometern kleiner Fließgewässer. Es sind Gräben, Bäche und kleine Flüsse, welche für Umwelt- und Lebensqualität stehen. Sie sind die Kinderstube unserer Fische, prägen die Landschaft und das Ortsbild. Sie vernetzen Lebensräume, sind Schlüssel für Artenreichtum und bieten Freizeit und Erholung vor unserer Haustüre.

Degradierte Lebensadern

Insgesamt sieht es aber nicht gut aus mit unseren Flüssen, Bächen und Wiesengräben. Durch Ausbau, Begradigung, Verrohrung, Ausleitung, Querverbauung, Ausräumung und vielfältigen anthropogenen Belastungen sind sie ihrer landschaftstypischen Wesensmerkmale und ihrer Funktion als Lebensadern der Landschaft beraubt. Sie sind vielfach degradiert zu Wasserabzugsrinnen. Eine natürliche Dynamik, das Entstehen und Vergehen von Lebensräumen, ist praktisch nicht mehr vorhanden. Ansätze von Dynamik, etwa in Form von Uferanrissen nach einem Hochwasser, werden als Schaden angesehen und durch massive Verbauungen sofort wieder beseitigt. Neben der Stabilisierung der Ufer fand auch häufig eine Pflasterung der Ufersohle statt. Derartige Verbauungen führten zu einer Erhöhung des Gefälles, beschleunigtem Abfluss und verstärktem Geschiebetransport.

Die Quervernetzung zwischen Hauptund Nebengewässer (laterale Vernetzung) wurde vornehmlich durch Hochwasserschutzdeiche, Rückhaltedämme und Absenkung des Grundwasserspiegels eingeschränkt. Weiterhin verfüllte man häufig die Nebengewässer und Altarme, die Auewälder wurden gerodet und trockengelegt. Durch diesen Flächengewinn konnte vermehrt Landwirtschaft betrieben werden, neue Siedlungen und Industriegebiete entstanden.

Dadurch sind viele natürliche Funktionen der Gewässer verloren gegangen. Die immer deutlicher vorgetragenen, besorgten Äußerungen des VDSF und dessen Landesfischereiverbände, ebenso auch von anderen Naturfreunden und Ökologen, bewirkten, dass die Notwendigkeit eines umfassenden Schutzes unserer Gewässer bei Politikern und Behörden sowie in der Wissenschaft allmählich Gehör gefunden haben.

Gewässer brauchen Schutz, Pflege und Raum

Zaghaft beginnt nun im Wasserbau, in der Flurbereinigung, im Küstenschutz und in all den anderen Eingriffsdisziplinen ein Umdenkungsprozess: Naturschutzfreundlichere Passagen in Gesetzen, Verordnungen, Erlassen und Verfügungen ermöglichen oder verlangen jetzt ein stärker an ökologischen Gegebenheiten orientiertes Planen und Handeln. Der Wandel im Umgang mit Gewässern setzte sich allerdings nur ganz allmählich durch, erfährt jedoch durch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in den letzten Jahren einen merklichen Auftrieb. Das zentrale Ziel der WRRL besteht im Erreichen des guten Zustandes aller Gewässer innerhalb der Europäischen Union. Bei Fließgewässern werden der gute chemische und der gute ökologische Zustand angestrebt. Der Begriff des guten Zustands definiert sich im Wesentlichen über biologische, strukturelle, physikalische und chemische Merkmale und bedeutet, dass das Gewässer nur wenig vom natürlichen Zustand abweicht und alle EU-Normen zur Wasserqualität erfüllt. Dieser ganzheitliche Ansatz zur Gewässerqualität berücksichtigt damit neben der Qualität und Menge des Wassers insbesondere die Gewässerstruktur, unter welcher man alle räumlichen und materiellen Differenzierungen des Gewässerbettes und seines Umfeldes versteht, so auch die Gewässerrandstreifen. Um diese Ziele zu erreichen, verpflichtet die Richtlinie alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, ihre natürlichen Gewässer zu erhalten, zu pflegen und ihnen Raum für ihre natürliche Entwicklung zu geben. Belastete Gewässer-Gebiete sind zu sanieren und alle Maßnahmen sollen bis zum Jahre 2015 abgeschlossen sein. Trotz den inzwischen angelaufenen, umfangreichen Bemühungen der Länder, Kommunen und anderer Unterhaltspflichtiger zur Revitalisierung unserer Fließgewässer ist der Handlungsbedarf jedoch nach wie vor groß. Insbesondere besteht bei den Lebensraumverbesserungen noch ein erhebliches Verbesserungspotenzial.

Gewässerrandstreifen prägen und schützen unsere Fließgewässer
Gewässerrandstreifen prägen und schützen unsere Fließgewässer
Kein Platz für die Natur

Im Zuge der Flurneugestaltung wurden ab Anfang der 1950er Jahre Maßnahmen der Flur- und Hydromelioration durchgeführt mit dem Ziel, die Landwirtschaft umfassend zu intensivieren. Ein bislang naturverbundenes Leben und Schaffen wurde abgelöst durch technisches, rationales Denken und Handeln. Die Unterwerfung der Natur durch den Menschen griff Platz, verstanden als Unterwerfung unter die Rationalität. Ziel war die Steigerung des Nutzens, der Produktivität. So wurden Ried und Moor zu Acker und Wiese, das Grasland zum Grünland, der Wald zum Forst, die Hecke, der Riegel und Rain zum Hindernis. Bach und Fluss wurden gezähmt, begradigt und durch Dämme eingeschnürt, um Land zu gewinnen und um vor den Launen der Natur sicher zu sein.

Schließlich musste auch der Bauer in den Strudel dieser gesellschaftlichen Entwicklung einbezogen werden. Er wurde erzogen zum rational, auf wissenschaftlicher Basis wirtschaftenden Landwirt und durch Intensivierung der Landnutzung dazu gebracht, auch den letzten Quadratmeter seiner Feldflur nutzen zu müssen, indem er Bäume, Sträucher, Terrassen, Gewässerbiotope und Uferrandstreifen beseitigte, Auewälder rodete und trockenlegte, und ahnte dabei nicht, dass er damit Hand anlegte an die Wurzeln einer bislang gesunden Kulturlandschaft.

Erst angesichts der zunehmenden Monotonie unserer agrartechnischen Kulturlandschaften, oft als „Kultursteppen“ glossiert, wird jetzt vielen bewusst, welche gravierenden Lebensraumzerstörungen in der Vergangenheit verursacht wurden. An einem begradigten und ausgebauten Fließgewässer, wo Auwälder und Uferrandstreifen fehlen, herrscht eben Monotonie. Und hier gibt es kaum Lebensräume für Fische, andere Tiere und Pflanzen.

Ein Fließgewässerökosystem ist erst dann funktionsfähig, wenn es den in ihm natürlicherweise vorkommenden Arten in allen Lebensphasen eine ausreichende Lebensgrundlage bietet. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn im Gewässersystem alle zum (Über-)Leben notwendigen Funktionsräume in einer dem natürlichen Zustand entsprechenden Häufigkeit und Ausprägung vorkommen und großräumig miteinander vernetzt sind. So versteht sich dieser Beitrag als ein Appell an ein neues Grundverständnis für den Umgang mit unseren natürlichen Lebensgrundlagen. Konkret heißt dies, dass alles getan werden muss, damit möglichst alle Fließgewässer und Auen wieder eine naturnahe Struktur erhalten. Hierbei bedarf es der Unterstützung aller Beteiligten.

Was bewirken die Gewässerrandstreifen?

Gewässerrandstreifen? Wissenschaft, Verwaltung und Politik haben mittlerweile die große Bedeutung von Gewässerrandstreifen für die naturnahe Entwicklung von Gewässern erkannt. Gewässerrandstreifen sind gewässerbegleitende Landflächen zum Schutz und zur Entwicklung der Gewässer. Vor allem innerhalb der intensiv genutzten Kulturlandschaften kommt den Gewässerrandstreifen eine zentrale Bedeutung für die Aufrechterhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen der Gewässer zu. 

Die Wiedereinrichtung beziehungsweise die Entwicklung und Pflege bestehender Gewässerrandstreifen gehören daher zu den Hauptschwerpunkten eines aktiven Gewässerschutzes, weil das Ökosystem Gewässer durch die ufernahen Bereiche maßgeblich geprägt wird. Deshalb müssen Gewässerrandstreifen in Abstimmung mit Nutzungs- und Eigentumsrechten künftig als Voraussetzung für die naturnahe Entwicklung der Gewässer gesichert und vor allem auch durchgesetzt werden und zwar mit folgenden Zielen:

  • um eine naturnahe Eigenentwicklung des Gewässers als Bestandteil des Naturhaushaltes und Lebensraumes von Tieren und Pflanzen zu ermöglichen,
  • die Gewässerökologie im aquatischen und amphibischen Bereich zu verbessern,
  • das Gewässerumfeld aufzuwerten, insbesondere durch naturnahe Gehölzsäume,
  • Wiesen, Röhricht- und Hochstaudenfluren zu fördern,
  • die Gewässer vor dem Eintrag von wassergefährdenden Stoffen (zum Beispiel Pflanzenschutz- und Düngemittel) wie auch von erodierten Bestandteilen (zum Beispiel Bodenmaterial) zu schützen.

Dadurch erreicht man positive Effekte:

  • auf Uferschutz- und Biotopfunktion,
  • auf den Biotopverbund als Vernetzung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen zwischen Wasserkörper, Wasserwechselzone und Auenbereichen für die Entwicklung typischer Lebensgemeinschaften, 
  • auf den Erholungswert einer Landschaft, die Landschaftsvielfalt und das Landschaftsbild.

Und man gewinnt schließlich:

  • eine Verbesserung des Kleinklimas,
  • kann den Aufwand für die Gewässerunterhaltung deutlich reduzieren,
  • einen Beitrag zum Integrierten Pflanzenschutz leisten,
  • und ermöglicht einen dezentralen Hochwasserschutz.

Die Umsetzung der vorstehenden Ziele lässt noch viele Wünsche offen. Die Praxis der Nutzung von Ufergrundstücken zeigt, dass der vom Gesetzgeber in einer ganzen Reihe von Rechtsvorschriften bereits verankerte Schutz von Gewässer und Ufer, einschließlich der auf diese Lebensräume angewiesenen Tiere und Pflanzen, bisher noch nicht hinreichend durchsetzbar ist.

Weshalb Gewässerrandstreifen für den Naturschutz besonders wertvoll sind
Gewässerrandstreifen prägen und schützen unsere Fließgewässer

In der modernen Kulturlandschaft stoßen verschiedenartige Ökosysteme mit harten Grenzen aneinander: Gebäude, Verkehrsflächen und Einfriedungen werden zunehmend direkt am Gewässer errichtet, teilweise werden die Gewässer durch Uferbefestigungen eingeengt. Entlang von Sportstätten, Kleingärten und Kleintierzuchtanlagen werden Gewässer immer noch durch Auffüllungen, Ablagerungen, unerlaubte Wasserentnahmen und Einleitungen sowie durch die Beseitigung der Ufergehölze beeinträchtigt. Außerhalb des Siedlungsbereichs werden auch ufernahe Flächen oft intensiv landwirtschaftlich genutzt. Insbesondere an naturfern begradigten und ausgebauten Gewässern reicht derzeit die ackerbauliche Nutzung oft bis an die Böschungsoberkante. Auch intensive Grünland- und Weidenutzung ist immer wieder mit Stoffeintrag und einer Beeinträchtigung des Gehölzsaumes verbunden.

Ebenso behindert die Entwässerung noch vorhandener Feuchtflächen eine naturnahe Entwicklung. Entsprechend abrupt gestaltet sich auch der Wandel der jeweils typischen, sehr verschiedenartigen Biozönosen (Lebensgemeinschaften). Von Natur aus hingegen geht ein Wechsel von einem zum anderen Ökosystemtyp kontinuierlich vor sich, einem sich langsam ändernden Standortgradienten entsprechend. Damit erfolgt in diesen Saumbiotopen eine Abpufferung der unterschiedlichen Wirkungen und Faktoren. Eine solche Übergangszone bezeichnet man als Ökoton, einen Grenzbereich, der sich im Vergleich mit den angrenzenden „reinen“ Ökosystemen als Folge der gegenseitigen Überschneidung durch ein vielfach höheres Angebot an Lebenserfordernissen wie Nahrung, Deckung und Mikroklima auszeichnet. Dieser so genannte Rand- oder Grenzlinieneffekt äußert sich durch einen in aller Regel deutlich größeren Artenreichtum und eine erhöhte Artendichte, der sich aus Bewohnern der beiden aneinanderstoßenden Ökosysteme sowie aus den spezialisierten Saumarten rekrutiert.

Für den Naturschutz besitzen deshalb Ökotone aufgrund ihrer hohen Artenzahl und der besonderen Zusammensetzung ihrer Biozönose mit den spezialisierten Saumarten einen hohen Wert. Fließgewässer eignen sich auf Grund ihrer linienhaften Struktur und des Netzcharakters in besonderem Maße zur Verbindung einzelner Teillebensräume. Naturnahe Fließgewässer mit Gehölzsaum bieten viele Standorttypen auf engstem Raum und sind damit als verknüpfendes Element in einem Biotopverbundsystem besonders geeignet und entsprechend wertvoll. Daher muss ein wichtiges Ziel des Biotopverbunds sein, die noch erhaltenen Gewässerrandstreifen in das Konzept einzubinden und vor allem in großem Umfang Raum für die Renaturierung solcher Lebensraumbänder zu schaffen. Entsprechende Gewässerrandstreifen müssen sich generell überall dort entwickeln können, wo vor allem intensive Nutzungen an die Uferzonen von Fließgewässern stoßen. Darüber hinaus muss in Zeiten landwirtschaftlicher Überschüsse durchaus nicht mehr jede Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Vielfach lassen sich solche Ökotone (hier: Gewässerrandstreifen) besser für Zwecke des Naturschutzes einsetzen und können damit den Verlust wertvoller Biotope aus früheren Epochen in bescheidenem Umfang ausgleichen helfen.

Aktuelle Probleme der Fischerei

Vielfach reicht die landwirtschaftliche Nutzung der Ufergrundstücke an Bächen und Flüssen bis an die Oberkante der Uferböschung. Die ufernahen, intensiv genutzten Flächen liefern dann einen überproportionalen Eintrag von schädlichen Stoffen, insbesondere von Düngemitteln, Pflanzenschutzmitteln und feinen Bodenbestandteilen (Sediment) in die Gewässer. Dadurch werden wertvolle Lebensräume der Flora und vor allem der Aquafauna zum Teil erheblich beeinträchtigt. Und hier gehört der hoch subventionierte und damit intensivierte Maisanbau in Hanglage zu den größeren aktuellen Problemen der Fischerei. Der Maisanbau ist eine Bewirtschaftungsmethode, die noch im Mai und Juni zu einer starken Erosion und zum Eintrag von Bodenmaterial in die Fließgewässer führen kann. Die Gründe hierfür sind:

  • eine späte Saat,
  • ein langsames Jugendwachstum,
  • ein weiter Reihenabstand,
  • eine erst spät schützende Bodenbedeckung (Schwarzbrache).

Bei Starkregenereignissen fällt ein Großteil des Niederschlages auf eine wenig geschützte Ackeroberfläche. Die abgeschwemmten Bodenpartikel fungieren als Trägersubstanz für anhaftende Nährstoffe (insbesondere Phosphat) und Pflanzenschutzmitteln (Pestizide). Durchschnittlich werden auf Maisäckern 100 bis 150 kg Nitrat pro Hektar und Jahr ausgewaschen, in Extremfällen bis zu 300kg. Dies ist einerseits durch die sehr hohen Stickstoffdüngergaben für Maiskulturen begründet, weil die Fruchtart Mais einen besonders hohen Stickstoffbedarf benötigt. Andererseits führt die gute Wasserlöslichkeit und geringe Bodenabsorption des Nitrat-Salzes generell zu Auswaschungen ins Oberflächen-, Grund- und Trinkwasser.

Nährstoffe, und hier besonders Nitrat und Phosphat, bewirken im Gewässer eine Erhöhung der Produktion von Algen und höheren Wasserpflanzen (Eutrophierung). Neben den Veränderungen der Lebensgemeinschaften, wie dem Verschwinden vieler auf nährstoffarme Gewässer angewiesenen Arten, führen erhöhte Nährstoffeinträge vor allem in langsam fließendenGewässern zu enormen Güteproblemen. Es bilden sich häufig breitflächige, dicke gelbgrüne Algendecken. Die absterbenden Algenwatten können im Sommer die Luft regelrecht verpesten und machen ein Stillgewässer letztendlich zu einer übel riechenden Kloake.

Der Pestizideintrag bewirkt oftmals akute oder chronisch toxische Effekte wie das Absterben der Gewässerfauna und -flora. In intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten wurden in Fließgewässern beträchtliche Konzentrationen an Pflanzenschutzmitteln festgestellt. So können auf geneigten Ackerflächen und Weinbergen durch Bodenerosion teilweise mehr als 100 Tonnen pro Hektar und Jahr, vorwiegend Feinbodenmaterial mit angelagerten Nährstoffen und Pestiziden, in die benachbarten Gewässer oberflächig abfließen. Auch aus geneigten Grünlandflächen gelangen nach vorheriger Ausbringung organischer Dünger (zum Beispiel Gülle) und bei entsprechenden Klimabedingungen beträchtliche Mengen an Nährstoffen mit dem Oberflächenabfluss in die Gewässer. Bei Ackernutzung in überschwemmungsgefährdeten Gebieten (Auebereichen) gelangen oft sehr große Mengen an Bodenmaterial mit anhaftenden Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln in die Gewässer. Abträge von über 10 Zentimeter bei einem Hochwasserereignis, entsprechend etwa 1500 Tonnen Bodenmaterial pro Hektar, sind keine Seltenheit.

Die Bodenerosion stellt gebietsweise das größte Problem im intensiven Ackerbau dar, da sie durch den Verlust von Feinbodenmaterial zu einer dauerhaften Zerstörung der Bodenfruchtbarkeit führt. Allein deshalb schon sollte es im Interesse jedes Landwirts sein, entlang von Gewässern alle möglichen präventiven Vorkehrungen einmal zum Schutz seiner eigenen Ackerflächen zu treffen und ebenso für das Gewässer. Und die Anlage von Uferrandstreifen ist dabei eine der wirksamsten Maßnahmen überhaupt!

Die Forelle – ein Schlüsselorganismus für lebendige Gewässer

Eine individuenstarke, aus mehreren Jahrgängen aufgebaute Forellenpopulation zeigt einen ökologisch guten Gewässerzustand an. Zahlreiche Bedingungen müssen erfüllt sein, um diesen Fischen zufriedenstellende Lebensbedingungen zu bieten. Da Forellen stark vom guten Gewässerzustand abhängig sind, werden sie zur Beschreibung von Gewässerqualitätszielen häufig als Indikator genutzt.

In vielen deutschen Fließgewässern und mittlerweile auch in Mitteleuropa ist die Anzahl der dort lebenden Forellen weitaus geringer als dies von Natur aus möglich wäre. Ein wesentlicher Grund für die schwachen Forellenbestände ist das Fehlen geeigneter Kieslaichplätze aufgrund der Veränderung der Sohlenstruktur durch die vorstehend beschriebenen Feststoffeinträge (Bodenmaterial). Kiesstrecken sind für die Forelle wichtig, weil sie für eine erfolgreiche Eiablage kies- und geröllreiche Rauschen (flache Furten) im Bach benötigt. Denn nur hier strömt genügend Sauerstoff zu den Eiern. Versanden die Rauschen, so sterben die Eier ab.

In vielen Bachoberläufen sind großflächig kiesige pleistozäne Schmelzwassersande auf Sohlniveau verbreitet, sodass genügend kiesige Anteile zur Ausbildung einer gut strukturierten Sohle bereitstehen. Doch die massiven Feststoffeinträge verändern die Sohlenstruktur signifikant, weil das Bodenmaterial das Interstitial (Gewässergrund– Lückensystem) der Kiesbänke zusedimentiert. Die Mächtigkeit der Sedimente kann selbst in kleineren Fließgewässern mehrere Dezimeter betragen. Und das hat eine verheerende Auswirkung auf die Bachlebensgemeinschaft. Ähnlich wie der durchwurzelte Bodenraum für terrestrische Pflanzen, der bestimmte strukturelle Voraussetzungen für das Gedeihen der Pflanzen erfüllen muss, ist auch das Interstitial als Lebensraumkompartiment für Fische essenziell. Hier müssen die Forellen nicht nur ihre Eier ablegen, sondern die Laichbetten müssen auch geeignet sein, den geschlüpften Fischlarven während der ersten Lebensmonate als Aufenthaltsort zu dienen. Durch die immer intensiver betriebene Agrarwirtschaft werden gerade die als „Kinderstube“ notwendigen Bachoberläufe in ihrer Struktur massiv beeinträchtigt. Dies führt nicht nur zu gelegentlich letalen Effekten bei Fischeiern, Larven und Jungfischen, sondern vielfach zu einem Totalausfall der Brut und damit zu einer existenziellen Bedrohung der bereits vorbelasteten und ausgedünnten Fischbestände. Am Beispiel der Forelle kann man die Bedeutung einer ökologisch angepassten Landnutzung und eines erosionsschützenden Gewässerrandstreifens gut verdeutlichen. So wird es für jedermann einsichtig, weshalb nur noch wenige Fließgewässer einen natürlichen Forellenbestand aufweisen. Ebenso soll an diesem Beispiel gezeigt werden, wie leicht Verbesserungen schon durch Anwenden bekannter Handlungsweisen erreicht werden könnten: Verbot von Maisäckern in Hanglagen und im Einzugsgebiet von Gewässern. Doch vor einem solchen Ansinnen schrecken unsere Politiker leider zurück.

Machen wir uns weiterhin an diesem Beispiel auch klar, wie vernetzt alle Gewässer miteinander sind. Im Grunde ist alles Wasser miteinander global vernetzt. Alle Belastungen, die wir unseren Bächen und Flüssen antun, sind letztlich global wirksam. Der Umgang mit den fließenden Gewässern, die nur scheinbar alles von uns wegtragen, dokumentiert in ganz besonderer Weise, ob wir in der Lage sind, in großen Zusammenhängen zu denken und zu handeln. Dass wir davon ein ganzes Stück entfernt sind, zeigt uns das Beispiel der Forelle als Schlüsselorganismus für ein lebendiges Gewässer.

Ufergehölze bereichern unsere Auen und Gewässer

Bäche und Flüsse prägen wesentlich das Bild der Landschaft. Besonders gewässerbegleitende Gehölze lassen schon von weitem den Verlauf eines Gewässers in der Landschaft hervortreten oder oft erst erkennbar werden. Vor der Veränderung der Landschaft durch den Menschen erstreckten sich an nahezu allen Fließgewässern Wälder mit Erlen, Weiden, Eschen, Eichen, Ulmen u. a. bis an die Ufer der Gewässer. Die Wissenschaft geht davon aus, dass die Bachbiozönose weitgehend an diese Verhältnisse angepasst ist.

So üben Ufergehölze auf vielseitige Art und Weise Einfluss auf Fließgewässer aus. Speziell an kleineren und mittelgroßen Gewässern werden häufig große Bereiche der Wasseroberfläche beschattet. Die Strauch- und Baumkronen vermindern die Einstrahlung und reduzieren dadurch tageszeitliche Schwankungen der Wassertemperatur. So kann die Temperatur um bis zu 10 °C niedriger liegen als in einem unbeschatteten Tieflandbach vergleichbarer Größe. Durch die niedrige Wassertemperatur und dem reduzierten Lichteinfall wird das Wachstum von Algen und Makrophyten verlangsamt und die Sauerstoffkonzentration im Wasser bleibt höher, was auch das Wohlbefinden der bachtypischen Organismen begünstigt, die ja gerade auf sommerkühle Gewässer angewiesen sind. Die Baumwurzeln, besonders von Schwarzerlen, Baumweiden und Eschen, tragen wesentlich zur Stabilisierung des Ufers bei, indem sie seitliche Erosionsprozesse weitgehend unterbinden. Da sie dem Wasser und Boden Nährstoffe entziehen, wirken die Baum- und Strauchwurzeln zugleich auch als Nährstoffpuffer. Zugleich bietet das freigespülte Wurzelwerk wichtige Kleinstrukturen. Fische nutzen die unterspülten Wurzelbereiche als Verstecke und Laichplätze, Flusskrebse und andere Wirbellose (Makrozoobenthos) als Einstand. Forellen erfreuen sich am „Insektenregen“, der von den Bäumen und Sträuchern ins Wasser fällt. Ufergehölze tragen organische Substanz wie Falllaub und Äste in das Gewässer ein, wobei das Totholz für aquatische Lebensgemeinschaften von besonderer Bedeutung ist. Mit der Herausbildung eines Ufergehölzstreifens wird auch der Aufwand für die Gewässerunterhaltung wesentlich reduziert. Damit werden viele Eingriffe in die Lebensgemeinschaften des Gewässers überflüssig. Den Idealfall eines Gewässerrandstreifens bilden Ufergehölzstreifen mit einer vorgelagerten Hochstaudenflur, kombiniert mit extensiv bewirtschafteten Wiesen. Ein solcher Uferbereich bedeutet eine wesentliche Bereicherung für Flora und Fauna und bildet einen wichtigen Bestandteil für die Biotopvernetzung.

Ausblick

Gewässerrandstreifen sind für den Schutz und die naturnahe Entwicklung der Gewässer vordringlich, jedoch allein nicht immer ausreichend. In vielen Fällen sind auch Umgestaltungsmaßnahmen in Gewässer und Aue erforderlich, um verlorengegangene Strukturen, wie zum Beispiel Altarme, Grabennetze und Tümpel, neu zu schaffen. Unverzichtbar ist aber auch eine flächendeckende Durchsetzung einer ökologisch orientierten Landbewirtschaftung, die Bodenmuster und Standorteigenschaften berücksichtigt. Diese muss beinhalten, dass Erosion und Schadstoffaustrag über Oberflächenabfluss und Grundwasserabfluss begrenzt werden. Ansonsten können die Gewässerrandstreifen die Schädigung der Gewässer nur vermindern. Das Ziel muss stets sein, eine Schädigung der Gewässer als Lebensadern unserer Landschaft nachhaltig zu verhindern.

Einheitlicher Anglerverband in Thüringen – stellen wir dafür die Weichen

Einheitlicher Anglerverband in Thüringen – stellen wir dafür die Weichen

Die Angelfischerei steht zukünftig vor sehr anspruchsvollen Herausforderungen und einer Vielzahl von Problemen.

Zu nennen ist unter anderem die zunehmende Mehrfachnutzung unserer Gewässer, auch als Gemeingebrauch bezeichnet, wo sich unzählige Interessengruppen versuchen, immer stärker zu profilieren. Im Ergebnis wird die Angelfischerei zunehmend eingeschränkt. Dabei sind es oft die Angler, welche allein Pacht für die Nutzung der Gewässer bezahlen und diese in ehrenamtlicher Arbeit und mit ihrem Geld pflegen.

Denken wir an die verstärkte Ausweisung von Gewässern als FFH – und Naturschutzgebiete sowie den Aufkauf von Gewässern oder Uferrandstreifen durch den staatlich geförderten Naturschutz. Die damit einhergehenden, oft nicht nachvollziehbaren Einschränkungen für die Landschaftsnutzer, also auch für die Angelfischerei, werden sicherlich weiter zunehmen. Denken wir an die immer restriktiver werdende Gesetzgebung im Naturschutz oder im Wasserrecht, speziell seitens der EU. Auch wenn wir als Angler- und anerkannter Naturschutzverband viele Inhalte in diesen Gesetzgebungen unterstützen, sehen wir auch Gefahren für die Landschaftsnutzer.

Einheitlicher Anglerverband in Thüringen - stellen wir dafür die Weichen

Denken wir an das riesige Problem der zu hohen Kormoranbestände oder kleinen Wasserkraftanlagen an unseren Flüssen und die damit verbundenen Schäden an den Fischbeständen.

Zu nennen sind auch die regelmäßig geführten Diskussionen zum Tierschutz, hier beispielsweise zum Schmerzempfinden der Fische, zum Setzkescher oder zum Angeln selbst. Nicht selten wird die Angelfischerei von einigen Gruppen des Tierund Naturschutzes dabei grundsätzlich in Frage gestellt.

Bei allen diesen angerissenen Problemen hat uns die Zerstrittenheit der Anglerschaft im Freistaat Thüringen in der Vergangenheit stets geschadet. Fazit: Nur gemeinsam haben wir die Chance, das Angeln als soziale und ökologische Komponente in unserer Gesellschaft zu erhalten.

Deshalb ist es für die Mehrzahl der Thüringer Angler nicht nachvollziehbar, dass in Thüringen immer noch drei Anglerverbände existieren. Sie wünschen sich schon seit Jahren einen einheitlichen Landesverband als starken Interessenvertreter und Dienstleister der Thüringer Anglerschaft.

Objektive, sachliche Gründe für die Beibehaltung von drei Anglerverbänden oder die Gründung eines Fischereiverbandes als zusätzlichen 5. Verband gibt es nicht!

Die Anglervereine haben es in Thüringen selbst in der Hand, in den Mitgliederversammlungen ihrer Verbände die Einheit der Thüringer Angler einzufordern.

Ihrer Verantwortung gerecht werdend, haben sich der Angelfischereiverband Ostthüringen e.V. (AFVOT) und der Thüringer Landesangelfischereiverband e.V. (TLAV) in der am 22. November 2010 abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung verbindlich zur Einheit der Thüringer Anglerschaft und zu einer deutlichen Vertiefung ihrer schon heute freundschaftlichen, vertrauensvollen Zusammenarbeit bekannt.

Beide Verbände haben mit der Unterzeichnung einer anspruchsvollen Kooperationsvereinbarung ein längst überfälliges, positives Signal an die gesamte Anglerschaft, aber auch an die Thüringer Landespolitik und an die für die Angelfischerei zuständigen Behörden gesandt. In ihren Jahreshauptversammlungen am 12.03.2011 (TLAV) und am 26.03.2011 (AFVOT) bekannten sich die Mitglieder zur Einheit der Thüringer Anglerschaft und zum Zusammenschluss beider Anglerverbände zu einem Verband.

Die zukünftige Handlungsfähigkeit, die Akzeptanz und das Ansehen der organisierten Angelfischerei im Freistaat Thüringen hängen stark vom Miteinander und dem Einigungswillen der drei Anglerverbände ab. Dies sollten auch die Funktionäre des Verbandes für Angeln und Naturschutz (VANT) erkennen.

Nicht ohne Grund wurde deshalb die Kooperationsvereinbarung zwischen dem AFVOT und dem TLAV und der Einigungswille beider Verbände besonders von der Landespolitik, dem Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, dem Gemeinde- und Städte- bund Thüringen und dem Sprecher der Interessengemeinschaft Thüringer Fischerei begrüßt.

Vorrangig bleibt es jedoch unser Ziel, dass sich bis Ende 2012 möglichst alle drei Thüringer Anglerverbände zu einem Verband zusammenschließen. Gemeinsam werden wir uns für dieses Ziel auch in der Interessengemeinschaft Thüringer Fischerei weiter engagieren.

Die aktuelle Verbandspolitik der Führungsspitze des VANT, welche seit einiger Zeit nicht auf ein Miteinander ausgerichtet ist, bedauern wir sehr.

Der Vizepräsident des VANT, Herr Kemmler, hat sich mittlerweile schon mehrfach unsachlich gegen ein Zusammengehen aller drei Thüringer Anglerverbände positioniert und selbst in den Medien von konkurrierenden Verbänden gesprochen.

Hier stellt sich für uns schon die Frage, warum und wem das gezielte Aufbauen von Feindbildern nutzt. Den Anglern an der Basis sicherlich nicht!

Deutlich möchten wir an dieser Stelle betonen, dass wir die sehr unsachliche und gezielt betriebene Beschädigung der Person des Geschäftsführers des TLAV, Angelfreund André Pleikies, entschieden verurteilen. Er hat sich sowohl in der deutschen Angelfischerei in der 12er-Kommission des VDSF/DAV wie auch in Thüringen sehr engagiert für die Einheit der Angler und die erfolgreiche Entwicklung der Angelfischerei eingesetzt.

Er genießt durch sein sachliches, ehrliches und fachlich kompetentes Auftreten nicht nur im TLAV und AFVOT, sondern bei vielen anderen Verbänden in Deutschland ein hohes Ansehen.

Wir sind sehr erschüttert über die erst jüngst auf der Messe „Reiten-Jagen-Fischen“ vom Messestand des VANT und ihrem neuen „Kooperationspartner“ ausgehende, unsachliche Kampagne gegen den Geschäftsführer des TLAV. Daraus wird deutlich, dass es Personen gibt, welche aus der Beschädigung seiner Person Kapital schlagen möchten. Seine geradlinige Art scheint nicht jedem ins Konzept zu passen.

In der Satzung der Interessengemeinschaft „Thüringer Fischerei“ steht als die wichtigste Zielstellung die Vereinigung der drei Thüringer Anglerverbände bis Ende 2012. Wir möchten noch einmal dran erinnern, dass diese Satzung vor zwei Jahren durch alle drei Präsidenten unterschrieben wurde. Ein Modell wie in Sachsen mit drei Anglerverbänden und einem zusätzlichen Dachverband, welches der VANT neuerdings als Alternative versucht ins Gespräch zu bringen, halten wir für Thüringen in keiner Weise für sinnvoll. Mit der Interessengemeinschaft „Thüringer Fischerei“ haben wir im Moment in Thüringen ein ähnliches Konstrukt, mit einer Satzung und klaren Zielstellungen. An dieser werden der AFVOT und der TLAV ihre Arbeit weiter ausrichten.

Wir würden uns freuen, wenn sich die Verantwortlichen des Verbandes für Angeln und Naturschutz ernsthafter an der Umsetzung der gemeinsam vereinbarten Zielstellungen beteiligen und sich im Ergebnis alle drei Thüringer Anglerverbände Ende 2012 zu einem großen Anglerverband zusammenschließen. Noch ist es dazu nicht zu spät.

Dietrich Roese
Präsident TLAV

Fisch des Jahres 2011 – Die Äsche (Thymallus thymallus)

Fisch des Jahres 2011 – Die Äsche (Thymallus thymallus)

Der Verband Deutscher Sportfischer (VDSF), das Österreichische Kuratorium für Fischerei und Gewässerschutz (ÖKF), das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) haben die Äsche zum Fisch des Jahres 2011 gewählt. Die Äsche gehört zu den schönsten Fischen unserer Flüsse. Mit der Wahl zum Fisch des Jahres soll auf die Gefährdung ihrer Bestände in unseren heimischen Gewässern und auch auf die Beseitigung der Ursachen hingewiesen werden Die Äsche reagiert von allen einheimischen Fischen mit am empfindlichsten auf Umweltverschmutzungen.

Fisch des Jahres 2011 - Die Äsche (Thymallus thymallus)
© Andreas Hartl

Sie gehört zu den Ersten, die sich von verschlechternder Wasserqualität vertreiben lässt. Die Äschenbestände wurden vor 20 bis 30 Jahren durch die zunehmende Gewässerverschmutzung stark beeinträchtigt. Dank der großen Anstrengungen zur Reinhaltung der Gewässer ist inzwischen diesbezüglich Besserung eingetreten, was aber nicht heißt, dass für die Äsche bereits Entwarnung gegeben werden kann. Der derzeit maßgebliche Grund für den Bestandsrückgang in zahlreichen Äschepopulationen sind die europaweit immer noch ansteigenden Kormoranbestände.

Kormorane erbeuten Äschen, wie vielfach angenommen wird, keineswegs nur in naturfernen Gewässerstrecken, sondern richteten insbesondere auch in den Äschenbeständen sehr naturnaher und natürlicher Gewässer verheerende Schäden an. Die Laichzeit der Äsche fällt zudem mit dem winterlichen Aufenthalt der Kormorane in Deutschland zusammen. Da sich die Laichplätze der Äsche über den natürlicherweise deckungslosen flachen Kiesbänken befinden, sind sie während des Laichens eine leichte Beute.

Fisch des Jahres 2011 - Die Äsche (Thymallus thymallus)
© Andreas Hartl

Die Äsche ist ein Standfisch in kühlen, klaren, schnellfließenden größeren Bächen (ab 5-6 m Breite) und kleineren Flüssen. Sie ist der Leitfisch der nach ihr benannten Äschenregion. Das Verbreitungsgebiet der Äsche erstreckt sich über fast ganz Europa. Sie fehlt in Spanien, Süditalien, Irland und in den meisten Flüssen der norddeutschen Tiefebene.

Die Äsche gehört zur Familie der Lachsfische (Salmoniden). Sie hat einen mäßig langgestreckten, seitlich abgeflachten Körper. Der Kopf ist klein und besitzt eine spitze Schnauze. Der Rücken ist graugrün oder bläulichgrau, Flanken und Bauch silberweiß bis messingfarben gefärbt. Besonders auffällig ist die große Rückenflosse beim Männchen. Sie wird auch als Fahne bezeichnet und dient dazu in der Laichzeit die Aufmerksamkeit der Weibchen zu erregen. Das Gewicht einer ausgewachsenen Äsche kann bis zu 1,5 kg betragen, bei einer Länge von 50 cm. In seltenen Fällen werden Äschen 70 cm lang und bis zu 3 kg schwer.

Die Äsche ist ein ausgesprochener Kleintierfresser (Insekten, Bachflohkrebse). Größere Exemplare fressen gelegentlich auch Kleinfische (z.B. Elritzen). Zur Vermehrung (März/April) sucht die Äsche in ihrer direkten Umgebung geeignete Laichplätze mit Sand-Kies-Sedimenten auf. Der weiter zunehmende Fraßdruck durch Massenauftreten von Kormoranen, haben europaweit den Äschenbeständen arg zugesetzt. Aus diesem Grund sollten die in den letzten Jahren begonnenen Renaturierungsmaßnahmen unsere Flüsse weiter vorangetrieben werden und Möglichkeiten zur Reduktion von Stauraumspülungen und Schwallbetrieb, der periodisch weite Kiesflächen der Flüsse trockenlegt, gefunden werden. Denn nur in ökologisch funktionierenden Flusslebensräumen wird es langfristig möglich sein, die Äsche, als ein wichtiges Element unserer heimischen Tierwelt, zu schützen und zu erhalten. Die noch vorhandenen guten Äschenbestände in verbliebenen gut strukturierten, naturnahen Gewässern müssen jedoch insbesondere vor dem anhaltend hohen Fraßdruck der Kormorane bewahrt werden, da eine Widerbesiedlung anderer Gewässerbereiche nur aus diesen Restbeständen heraus erfolgen kann.

Verband Deutscher Sportfischer e.V., Offenbach
Foto © : Andreas Hartl