Einheitlicher Anglerverband in Thüringen?

Für die Mehrzahl der Thüringer Angler ist es nur schwer nachvollziehbar, dass in Thüringen immer noch drei Anglerverbände existieren. Sie wünschen sich schon seit Jahren einen einheitlichen Landesanglerverband als starken Interessenvertreter und Dienstleister der Thüringer Anglerschaft.

In einer Zeit, wo die Aufgabenfelder für die Angelfischerei immer umfangreicher und komplexer werden (neue EU- Gesetzgebung, Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, ökologische Bewirtschaftung der Gewässer), aber auch die Probleme und Einschränkungen für die Angelfischerei spürbar zunehmen, ist es eine objektive Notwendigkeit die Kräfte in einem großen, einheitlichen Anglerverband in Thüringen zu bündeln.

Nur mit einem einheitlichen, großen Anglerverband ist zukünftig eine wirksame Interessenvertretung der Thüringer Angler möglich. Sachliche Gründe für die Beibehaltung von drei Anglerverbänden oder sogar für die Gründung eines Fischereiverbandes als zusätzlichen 5. Verband in Thüringen gibt es nicht! Dieser Fischereiverband bedeutet eine weitere, in keinem Fall effizientere Verwaltungsstruktur und zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Er würde die vor uns stehenden Aufgaben und Probleme nicht wirklich lösen können. Solange es drei Anglerverbände in Thüringen gibt, wird es auch immer wieder Verbandsfunktionäre geben, die sinnvolle fachliche Entscheidungen aus rein taktischem bzw. verbandspolitischem Interesse nicht mittragen bzw. blockieren. Dies zeigen uns schon heute die Erfahrungen beim Thüringer Fischereigesetz, der Thüringer Kormoranverordnung oder der Verordnung über die Fischerei- und Erlaubnisscheine, Fischereiabgabe und Fischereischeingebühr.

Eines würde dieser zusätzliche Verband auf längere Zeit verhindern, die so dringend notwendige Einheit der Thüringer Anglerschaft. Dies scheint nach unseren Erfahrungen und dem aktuellen Tun offensichtlich das Ziel, insbesondere vom Präsidenten des Verbandes für Angeln und Naturschutz, Herrn Karol, zu sein.

Die Vereinigung der beiden deutschen Dachverbände VDSF und DAV haben vor zwei Jahren die Landesverbände, das heißt die Basis auf den Weg gebracht.

Die Anglervereine haben es auch in Thüringen selbst in der Hand, in den Mitgliederversammlungen ihrer Verbände, die Einheit der Thüringer Anglerschaft von Ihrer Verbandsspitze einzufordern.

Leider hat es durch massiven Druck auf progressive Mitglieder, welche die Einheit der Thüringer Anglerschaft schon seit längerem einfordern, eine sehr einseitige und nicht selten falsche Informationspolitik bzw. das völlige Ausblenden der Thematik der Vereinigung der Thüringer Angler in einen gemeinsamen Anglerverband durch die Verbandsführung, aber leider auch die Gleichgültigkeit und der fehlende Mut zur offenen Diskussion durch die Vereine in den Jahreshauptversammlungen ihrer Verbände 2010, keine positiven Entwicklung gegeben.

Sicherlich ist diese Auflistung nicht vollständig, sie zeigt aber dem letzten Zweifler, dass es keine objektiven Gründe gegen einen gemeinsamen Thüringer Anglerverband gibt.

Nach unseren Kenntnissen wurden die Vorteile bzw. die Notwendigkeit eines gemeinsamen Anglerverbandes in Thüringen von den Funktionären der beiden anderen Thüringer Anglerverbände bisher noch nie in einer Jahreshauptversammlung so offen und zielorientiert diskutiert.

Damit ist der Thüringer Landesangelfischereiverband e.V. im Moment der einzige Verband, welcher sich mit einstimmigem Beschluss seiner Mitglieder schon zur Jahreshauptversammlung am 21. Februar 2009 in Plaue eindeutig zur Zusammenführung der drei Thüringer Anglerverbände zu einem Dachverband bekennt.

Dies ist äußerst bedauerlich, denn die Vorteile für einen gemeinsamen Verband sind offensichtlich.

Unser Verband ist es langsam leid, sich mit ständigen Anfeindungen und unsachlichen Angriffen, insbesondere durch die Verbandsführung des VANT, auseinandersetzen zu müssen, nur weil wir uns im Interesse aller Angler für einen gemeinsamen Anglerverband in Thüringen engagieren. Doch dazu mehr im folgenden Artikel „Klarstellung im Interesse der Wahrheit“.

Welche Vorteile bringt die Einheit der Thüringer Angler in einem Verband?

  • dieser ist in der Lage, sich aktuellen und zukünftigen Aufgaben und Herausforderungen in der Angelfischerei erfolgreicher zu stellen
  • stärkerer Interessenvertreter, Dienstleister und Partner für die Anglervereine
  • effizienterer Einsatz finanzieller Mittel
  • Schaffung moderner Personalstrukturen in der Angelfischerei
  • Verbesserung der Angelbedingungen für die Mitglieder
  • einheitliche Informationspolitik nach innen und außen
  • Bündelung der Lobbyarbeit und fachlicher Potenziale
  • stärkere Akzeptanz und geschlossenes Auftreten gegenüber der Verwaltung, Politik und anderen Verbänden (Gesetzgebung, Kormoran, WRRL, Naturschutz etc.)
  • keine konkurrierenden Pachtangebote für Fischereirechte
  • erfolgreichere Jugendarbeit, Aus- und Fortbildung nach einheitliche Grundsätzen
  • keine Abwerbung von Vereinen zwischen den Verbänden

Dietrich Roese, Präsident TLAV
André Pleikies, Geschäftsführer TLAV

Neue Aspekte zum europäischen Kormoran-Management

Neue Aspekte zum europäischen Kormoran-Management

Die negativen Auswirkungen des übermäßigen Bestandes von Kormoranen (Phalacrocorax carbo) in Europa, in Deutschland und in Thüringen sowie die möglichen Gegenmaßnahmen wurden bereits wiederholt dargestellt.

Wie jahrelange Erfahrungen und wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, verursachen die Fisch fressenden Vögel vor allem folgende Schäden in Aquakulturbetrieben sowie in den Fischbeständen zahlreicher Wildfischarten in den Binnengewässern und an den Meeresküsten:

  • Fischfraß der verschiedenen Fischarten unabhängig von ihren Mindestmaßen, Schonzeiten; Laichzeiten und ihrem Schutzstatus
  • Vernichtung wertvoller Satz- und Speisefische in Teichen und Anlagen der Aquakultur
  • Nahrungskonkurrenz gegenüber Raubfischen durch Vernichtung wichtiger Beutefische in den Gewässern
  • Dezimierung vieler Fischarten bereits vor dem Erreichen ihrer Laichreife
  • Belastungen und Energieverluste der Fische durch starke Scheuchwirkungen
  • Verletzungen der Fische mit umfangreichen Spätfolgen und Sekundärinfektionen
  • Übertragung von Fischkrankheiten in andere Gewässer
  • Verringerung der genetischen Vielfalt der Fische in den Gewässern
  • Schäden an der Vegetation in bestimmten Kormoranbrutgebieten

Angesichts der verheerenden Auswirkungen wurde auf Initiative des deutschen Abgeordneten Dr. Heinz Kindermann eine Entschließung „Über die Erstellung eines Europäischen Kormoran-Managements zur Reduzierung der zunehmenden Schäden durch Kormorane für Fischbestände, Fischerei und Aquakultur“ erarbeitet, die vom Europäischen Parlament am 4. Dezember 2008 mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde (2008/2177 INI). Darin wird deutlich gemacht, dass die Bestände des Kormorans im Gebiet der Europäischen Union schnell angewachsen sind. Ihre Gesamtpopulation hat sich in den letzten 25 Jahren verzwanzigfacht und liegt heute bei einer Mindestschätzung von 1,7 bis 1,8 Millionen Vögeln. Dadurch kommt es in vielen Mitgliedsstaaten zu nachweisbaren und nachhaltigen Schäden. Es wird betont, dass die Umsetzung eines ökosystemorientierten Ansatzes zur Bewirtschaftung der Meeres-, Küsten- und Binnengewässer einer ausgewogenen Politik bedarf, die einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Zielen des Vogelschutzes und der Erhaltung einer vielfältigen Vogel und Fischfauna sowie den Interessen von Fischern und Teichwirten an der wirtschaftlichen Nutzung der Fischbestände sichern kann. Die Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 des Rates mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestandes des Europäischen Aals wird als ein Beispiel für eine solche ausgewogene Politik angeführt.

Neue Aspekte zum europäischen Kormoran-Management
© Dieter Schütz – pixelio.de
Neue Aspekte zum europäischen Kormoran-Management
Ein von Kormoran angehakter Karpfen

Die Gefahren der überproportionalen Zunahme von Schäden werden umso größer, je mehr sich die Zahl der Kormorane der Tragfähigkeitsgrenze großflächiger Gewässer nähert. Außerdem wird die Wirksamkeit lokaler Abwehrmaßnahmen stark eingeschränkt, weil die Kormorane als Zugvögel weite Wanderungen unternehmen. Obwohl die Mitgliedsstaaten Möglichkeiten zur Begrenzung der durch Kormorane verursachten Schäden haben, kann ein nachhaltiges Management der Bestände nur durch ein koordiniertes Vorgehen in der Europäischen Union gesichert werden, wie das die am 4. Dezember 2008 vom Plenum des Europäischen Parlaments angenommene Entschließung mit 13 wichtigen Forderungen verdeutlicht. Mit der Forderung 7 wird die Europäische Kommission eindeutig zum Handeln aufgefordert: „Das Europäische Parlament fordert die Kommission auf, einen mehrstufigen europäischen Bestandsmanagementplan für Kormorane vorzulegen, der die Kormoranbestände langfristig in die Kulturlandschaft integriert, ohne die Ziele von Vogelschutzrichtlinie und Natura 2000 im Bereich der Fischarten und Gewässerökosysteme zu gefährden.“

Am 29. Januar 2009 fand eine Beratung von Vertretern aus den EU-Mitgliedsländern statt, die sich mit den Ergebnissen einer zuvor durchgeführten Telefonumfrage zur Kormoransituation in Europa befasste. Im Ergebnis der Beratung wird die Meinung vertreten, dass aufgrund der unterschiedlichen Konfliktsituationen mit Kormoranen in den verschiedenen Regionen eine Koordinierung nationaler Maßnahmen wirksamer wäre als die Schaffung eines EU-weiten Managementplanes.

In einer weiteren Beratung am 31. März 2009 in Brüssel berieten 50 Teilnehmer aus den Bereichen des Natur- und Vogelschutzes sowie der Fischerei der Mitgliedsstaaten u.a. folgende Fragen: Wie werden Bestandseingriffe vorgenommen, was ist gute Praxis, und wie kann sie verbessert werden? Wie können die Mitgliedsstaaten Managementpläne durchführen, und wie kann das gefördert werden? Die Europäische Angler Allianz (EAA) legte dazu ein umfangreiches Positionspapier über Methoden zum Monitoring der Kormoranpopulation vor. Darin wird die Notwendigkeit betont, ein geeignetes Modell für die Bestandsabschätzung zu entwickeln, weil die Kormoranpopulation weit größer als die Zahl der Brutvögel ist. Von anderer Seite wurde darauf hingewiesen, dass Schäden durch Kormorane nur in einigen Ländern auftreten und die Europäische Union die Aktionen der betroffenen Mitgliedsstaaten fördern will. Letztlich wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass Fische nicht schutzlos bleiben dürfen und hohe Kormoranzahlen z.B. starken Fraßdruck auf den Aal ausüben. Als brauchbare Maßnahmen für das Kormoranmanagement werden z.B. dargestellt:

  • Störung einer großen Zahl von Brutkolonienin ganz Europa während der Brutsaison in den kommenden 10 Jahren, wodurch der Bruterfolg entscheidend reduziert wird.
  • Gleichzeitig können Abschüsse oder Verscheuchen der Vögel in der Nähe von Gewässern, in denen der Aal zu schützen ist, unterstützend wirken.

Im Gesamtergebnis der Beratung wird deutlich, dass die EU-Kommission derzeit offensichtlich nicht gewillt ist, die Forderungen, die vom Europäischen Parlament in Übereinstimmung mit den wissenschaftlichen Empfehlungen der European Inland Fisheries Advisory Commission gestellt wurden, zu erfüllen. Dem Demokratieverständnis wird mit dieser Haltung der EU-Kommission kein guter Dienst erwiesen.

Die bisher erfolglose Umsetzung der Forderungen des Europäischen Parlaments wird inzwischen von einer regelrechten Kampfansage gegen die Fischerei durch den Naturschutzbund Deutschland (NABU) und den Landesverbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) übertroffen, die den Kormoran am 9. Oktober 2009 zum Vogel des Jahres 2010 wählten. Abgeordnete des EU-Parlaments und des Deutschen Bundestages sowie die Fischereiverbände haben gegen diese Kür des Kormorans zum Vogel des Jahres 2010 deutlich Stellung bezogen. Sie betrachten die Wahl als pauschalisierend, ungenau, unzutreffend und damit schlichtweg falsch. Sie ist eine Provokation, die Zweifel an der Kompetenz des NABU und LVB aufkommen lässt.

Der Kormoran befindet sich in Deutschland und Europa in einem hervorragenden Erhaltungsstatus der spezielle Schutzmaßnahmen nicht rechtfertigt. Durch seine starke Vermehrung und Ausbreitung in Regionen, die er vorher nicht besiedelte, ist er zu einer Tierart geworden, die nachhaltige Schäden in der Kulturlandschaft und insbesondere an den Fischpopulationen verursacht. Darüber hinaus kommt es zu erheblichen soziokulturellen und wirtschaftlichen Verlusten für die Fischerei und damit für die menschliche Gesellschaft.

Angesichts der vorliegenden wissenschaftlichen Fakten ergibt sich die Notwendigkeit für wirksame regulierende Maßnahmen in Form eines europaweiten Kormoran-Managements, das die Interessen aller Seiten berücksichtigt. Dieses Ziel muss auf allen Bereichen weiter verfolgt werden. Bis es der Fischerei mit Unterstützung der Politik gelingt, die dringend notwendige europäische Lösung des Kormoranproblems umzusetzen, bestehen in den EU-Mitgliedsländern nur die beschränkten nationalen Möglichkeiten. Gem. einem Diskussionspapier der Europäischen Kommission vom 5. August 2009 zum Entwurf eines Leitfadens über Ausnahmemöglichkeiten nach Artikel 9 der europäischen Vogelschutzrichtlinie, sollte dort wo es gerechtfertigt ist und keine anderen Lösungen existieren, von diesen Ausnahmeregelungen voller Gebrauch gemacht werden.

Fortsetzung der Beratung der 12er-Kommission des DAV-VDSF

Fortsetzung der Beratung der 12er-Kommission des DAV-VDSF

Am 3. November 2009 setzte die 12er-Kommission des DAV – VDSF ihre Beratungen zur Vorbereitung des Zusammengehens der beiden großen Anglerverbände in Münster fort.

Die Gespräche fanden in den Geschäftsräumen des Fischereiverbandes Nordrhein – Westfalen e.V. in Münster statt. Präsident Dr. Ernst Heddergott war ein hervorragender Gastgeber und stellte uns seinen Verband sowie die neue Geschäftsstelle vor. Über die geschmackvolle Einrichtung und Größe sowie personelle und technische Ausstattung der Geschäftsstelle waren alle sichtlich beeindruckt. So arbeiten im Verband hauptamtlich mehrere promovierte Fischereiexperten und Biologen sowie Sachbearbeiter und Verwaltungskräfte. Selbst ein eigenes Labor und mehrere Wirtschaftsräume mit umfangreicher Fischereitechnik gibt es im Haus. Wir Thüringer können unseren Angelfreunden in Nordrhein – Westfalen dazu nur gratulieren. Denn Ihr Verband hat moderne Personalstrukturen geschaffen, welche auch in der Lage sind, sich nicht nur den aktuellen, sondern auch den zukünftigen Aufgaben und Herausforderungen in der Angelfischerei erfolgreich zu stellen. Von solchen modernen Personalstrukturen in der Angelfischerei sind wir in Thüringen leider noch weit entfernt. Solange die drei Thüringer Anglerverbände nicht enger zusammenrücken, wird sich daran auch zukünftig nicht wirklich etwas ändern.

Unter der Versammlungsleitung von Andreas Koppetzki, Geschäftsführer des Landesanglerverbandes Brandenburg e.V., wurde zuerst das Protokoll von Halle abgearbeitet.

Dabei ging es unter anderem um Fragen einer gemeinsamen Satzung und Aspekte der Erleichterung der Angelfischerei sowie des Kinder- und Jugendangelns.

Nachfolgend wurde sich über wichtige Themen wie das Gemeinschaftsfischen, die Mitgliedschaft in allen Förderationen der CIPS, den Inhalt einer gemeinsamen Satzung, über die Höhe des Beitrages, die Vorbereitung eines Verschmelzungsvertrages, Erhalt des Status eines anerkannten Naturschutz- und Umweltverbandes sowie den neuen Verbandsnamen (der Vorschlag aus Thüringen wurde von allen favorisiert) verständigt. Über Einzelheiten wurde Stillschweigen vereinbart, da abschließend nur die Präsidien beider Verbände über die durch die 12er-Kommission erarbeiteten Vorlagen zu entscheiden haben.

Fortsetzung der Beratung der 12er-Kommission des DAV-VDSF

Doch soviel darf gesagt sein, mit den Ergebnissen aus der Beratung der 12er – Kommission in Münster sind sich beide Verbände wieder einen großen Schritt näher gekommen. Die Gespräche fanden, wie schon in Halle, in einer wirklich sachlichen, konstruktiven, vertrauensvollen, ja freundschaftlichen Atmosphäre statt. Zu allen Themenbereichen, selbst zu denen, welche im Vorfeld als etwaige Stolpersteine galten, wurde durch die Kommissionsmitglieder Einvernehmen erzielt.

Am 3.und 4. Februar 2010 findet in Potsdam schon die nächste Beratung der 12er – Kommission statt, welche sich selbst einen engen, aber realistischen Zeitrahmen gesetzt hat. Die Fusionierung des VDSF und DAV zu einem einheitlichen deutschen Anglerverband bis zum Jahr 2011 ist weiterhin das angestrebte, realistische Ziel.

André Pleikies
Geschäftsführer

Anglerschaft verärgert: Kormoran ist „Skandalvogel des Jahres 2010“

Am Freitag, den 9. Oktober 2009, wurde der Kormoran von Naturschutzorganisationen in Deutschland (NABU/LBV) und später auch in Österreich (BirdLife) zum Vogel des Jahres 2010 gewählt. Diese Entscheidung stößt in der Anglerschaft auf pures Unverständnis. Bislang wurde mit dem „Vogel des Jahres“ auf schützenswerte Arten aufmerksam gemacht, die durch ihre Ernennung in das Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt wurden. Beim Kormoran ist das gänzlich anders.

Mit der Wahl eines reinen Fischfressers, dessen Population in Europa mangels natürlicher Feinde bereits die 2-Millionen-Grenze überschritten hat, stellen sich NABU, LBF und BirdLife gegen die gesamte Fischerei in Deutschland und Österreich. Deshalb, und aus verschiedenen weiteren Gründen, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es sich bei der Ernennung des Kormorans zum „Vogel des Jahres 2010“ um eine gewollte Provokation handelt.

Der Verband Deutscher Sportfischer und der Deutsche Anglerverband haben kurz Bekanntgabe eine gemeinsame Erklärung abgegeben, in der sie deutliche Worte finden.

Heftige Reaktionen bei der Fischereiverbänden auf NABU-Nominierung für „Vogel des Jahres 2010“

Der Kormoran wird Vogel des Jahres 2010 – besser kann man nicht dokumentieren, dass NABU und der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) sich außerhalb jeglicher Vernunft und insbesondere außerhalb demokratischer Normen bewegen. Am 4. Dezember 2008 haben mehr als 96 % aller Abgeordneten des Europäischen Parlamentes aus allen 27 Mitgliedsstaaten dafür gestimmt, wegen der extremen Populationszunahme des Kormorans in den letzten 20 Jahren ein europäisches Kormoranmanagement zu prüfen. Diese MdEP sind ausgestattet mit dem demokratischen Votum der Bewohner von 27 Mitgliedsstaaten: für NABU und LBV gilt das nicht, es ist für sie uninteressant, was die demokratisch gewählten Volksvertreter beschließen. Sie sind in den Augen von NABU-Funktionären anscheinend zu dumm, den wahren Sachverhalt zu begreifen, nur NABU und LBV allein haben den Durchblick.

In den einzelnen Bundesländern konnten im jahrelangen Kampf gegen eben solche Fundamentalisten und Negierer von Wahrheiten wie NABU und LBV Verordnungen zum Schutz der Fischbestände in den Teichanlagen, wo die Betreiber durch Kormoranfraß an den Rand des Ruins getrieben worden sind, Einhalt geboten werden. In den Bächen, Flüssen und Seen konnten Arten, die durch den Kormoran zum Beispiel in den bayerischen Gebirgsflüssen zu 96 % (Äsche) ausgerottet worden sind, mit viel Mühe und großem finanziellem Aufwand wieder etwas besser geschützt werden.

All diese Verordnungen wurden durch gewählte Volksvertreter und in der Umsetzung durch die jeweils regierenden Parteien in den entsprechenden Ministerien nach jahrelangem Nachweis der realen Schäden beschlossen.

Für NABU und LBV noch lange kein Grund demokratisch gefasste Beschlüsse und Regelungen anzuerkennen.

Vielmehr werden erneut völlig unverfroren Unwahrheiten sowohl zum Kormoran als auch zu den Schäden und insbesondere zum Fraßverhalten dieser zweifelsfrei in unsere Vogelwelt gehörende Spezies veröffentlicht. Er gehört in unsere Tierwelt, er hat eine Existenzberechtigung, aber er hat eben so wenig wie jede andere Art das Recht, andere Arten auszurotten, nur weil er Federn hat.

NABU und LBV schrecken selbst vor so großen Lügen nicht zurück, dass „Edelfische“ wie Äschen wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge nur geringere Anteile in der Nahrung ausmachen und deshalb kein Schaden eintreten könne. Die TU München hat den aus dem Kormoranfraß resultierenden Schaden bei Äschen mit 96 % sicher wissenschaftlich bestimmt.

Es interessiert sie auch nicht, dass mehr als 90 % aller typischen Fließgewässerfischarten auf der Roten Liste stehen und es ficht solche Kreise auch nicht an, wenn durch derartige Aktionen, wie sie nunmehr durch NABU und LBV initiiert werden, die Ausrottung noch viel schneller geht. Aber sie nennen sich Naturschützer.

Dabei betreiben sie vielmehr ein sehr abscheuliches Spiel, indem sie … „wirtschaftlich unbedeutende „Weißfische“ wie Rotaugen, Brachsen und andere Kleinfische … zur radikalen Dezimierung durch den Kormoran frei geben; schließlich ist es ja kein so bedeutendes Leben wie bei einem „Edelfisch“.

Das Benennen des Kormorans zum Vogel des Jahres 2010 ist ein Schlag in das Gesicht aller Demokraten und wirklichen Naturschützer. Es ist der hoffentlich letzte Versuch, das Rad der Entwicklung zurückzudrehen.

„Wir als die wirklichen Schützer der Natur werden auch in Zukunft viel Geld in die Hand nehmen und viel Zeit opfern, um die Artenvielfalt in den Gewässern, wie schon in den letzten 20 Jahren praktiziert, hoch zu halten, wir werden auch Arten, die keinerlei wirtschaftliche Bedeutung haben, wieder heimisch machen und wir werden insbesondere die Politiker und die politischen Parteien bitten, dieser Negation der Demokratie Einhalt zu gebieten, damit Recht, Ordnung und Sachverstand auch bei NABU und LBV wieder eine Heimstatt finden“ fassen die Präsidenten des VDSF und des DAV Peter Mohnert und Prof. Dr. Werner Steffens die große Verärgerung der Angler und Berufsfischer in Worte.

Offenbach und Berlin, den 9.10.2009

Stimmen zur Entscheidung des Europaparlaments

Europaabgeordnete zeigen sich erfreut über große Mehrheit für EU-weit koordiniertes Kormoranmanagement. Auszugsweise veröffentlichen wir Ihre Stellungnahmen zum Abstimmungsergebnis.

Wie berichtet, hat sich das Europäische Parlament am 4. Dezember 2008 mit einer überwältigenden Mehrheit von 96 Prozent für einen „Europäischen Kormoran-Managementplan zur Reduzierung der zunehmenden Schäden durch Kormorane für Fischbestände, Fischerei und Aquakultur“ ausge- sprochen. Die Abgeordneten haben damit den Bericht von Dr. Heinz Kindermann (SPD) angenommen. Der VDSF, die EAA, insbesondere Dr. Franz Kohl vom Österreichischen Kuratorium für Fischerei und Gewässerschutz und EAA-Generalsekretär Jan Kappel haben daran tatkräftig mitgearbeitet. Über 50 nationale und internationale Organisationen hatten das Vorhaben unterstützt. Im Vor- feld der Abstimmung hatten VDSF und EAA Mitglieder des Europaparlaments und Vertreter der europäischen Fischerei zu einem parlamentarischen Abend in die Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union eingeladen. Es ist nunmehr zu hoffen, dass die EU-Kommission, zum Nutzen des Artenschutzes und der Biodiversität in und an unseren Gewässern, zügig den Auftrag des Eu- ropäischen Parlaments umgesetzt. Ein Schritt in diese Richtung könnte eine für Ende Januar von der Kommission angesetzte Konferenz sein, an der ausschließ- lich Regierungsvertreter der EU-Mitgliedstaaten teilnehmen.

Dr. Heinz Kindermann (SPD), Initiator „Gesamteuropäischer Kormoranmanagementplan“

„Die breite Unterstützung über alle Par- teigrenzen hinweg zeigt, dass der Kormo- ran in vielen Regionen ein echtes Problem darstellt. Durch verstärkte Koordinierung, Kooperation sowie Kommunikation aller betroffenen Gruppen kann die EU einen entscheidenden Beitrag zur Lösung des Problems leisten.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass auf Grund der großen Mobilität des Kormo- rans regionale oder nationale Maßnahmen nicht ausreichen, um die negativen Folgen durch Kormorane für die Tier- und Pflanzenwelt zu reduzieren“, erklärte der Be- richterstatter. Ein gemeinsamer, rechtlich verbindlicher und am Ökosystem orien- tierter Ansatz, der europaweit akzeptiert und umgesetzt wird, sei daher unbedingt erforderlich und würde nicht zuletzt allen beteiligten Gruppen mehr Rechtssicher- heit garantieren.

„Das Europäische Parlament hat seine Hausaufgaben gemacht, jetzt ist die Europäische Kommission gefordert“, so Dr. Kindermann weiter.

Jo Leinen (SPD)

Der saarländische Europaabgeordnete Jo Leinen betonte dass die massive Vermeh- rung der Kormorane in den letzten Jahren zu immer größeren Schäden bei den Fisch- beständen und damit zur Bedrohung von Existenzen im Fischereigewerbe geführt habe. Allein im Saarland beliefen sich die Schäden auf 500.000 EUR pro Jahr. „Das Kormoranproblem ist ein europäisches Problem, das auch nur durch ein koordiniertes europäisches Vorgehen gelöst wer- den kann“, machte Leinen deutlich. Statt der europaweiten Freigabe der Jagd auf Kormorane schlägt das Europäische Parlament eine europaweite Eindämmung der Brutgebiete vor. „Dieser Vorschlag verbin- det die Interessen der Naturschützer mit den Interessen der Naturnutzer“, sagte Leinen. „Die saarländischen Fischereiver- eine sollten mit den Nachbarverbänden in Lothringen und Luxemburg gemeinsam ein Konzept zum Kormoranmanagement erarbeiten, auch um eine Verlagerung des Problems von einer Region in eine andere zu verhindern“, erklärte Leinen.

Albert Deß (CSU)

„Ich freue mich, dass das EU-Parlament hier Flagge zeigt und die EU-Kommission zum Handeln auffordert. Es ist unverständlich, wenn Vertreter der EU-Kom- mission immer noch behaupten, dass nur Deutschland und Frankreich nennenswerte Kormoranschäden zu beklagen ha- ben, weshalb ein EU-weiter Regulierungsplan beim Kormoran nicht notwendig sei. Nur mit einem abgestimmten Vorgehen auf EU-Ebene kann auf die stark zunehmende Populationsentwicklung reagiert werden. Bei derzeit rund zwei Millionen Exemplaren in der EU und Osteuropa besteht dringend Handlungsbedarf. Zu einer verantwortungsvollen Naturschutzpolitik gehört es auch, regulierend einzugreifen, wenn natürliche Lebensgrundlagen anderer Tiere empfindlich gestört sind. Ich fordere die EU-Kommission auf, sinnvolle Vorschläge für einen EU-weiten Kormoran-Managementplan vorzulegen.“

EU-Minister wollen Fischbestände besser schützen

Die für Fischerei zuständigen Minister der Europäischen Union haben bei einem Treffen am 29. September in Brüssel signalisiert, die in Europas Gewässern noch vorhandenen Fische besser zu schützen. Angesichts der dramatischen Überfischung verständigten sich die zuständigen Minister auf eine Reform der EU-Fischereipolitik. Hauptziel der Reform ist die Verklei- nerung der europäischen Fischfangflotte. EU-Fischereikommissar Joe Borg aus Malta betonte, es gebe nach wie vor eine ÜberfischungvonsignifikantemAusmaß: 80 Prozent der europäischen Fischbestän- de seien noch immer überfischt. Borg sprach von einem Teufelskreis aus Überkapazitäten bei der Fischereiflotte und schwindenden Beständen. Dieser Teu- felskreis müsse mit der Reform ein für allemal durchbrochen werden. Doch dies sei nur in Zusammenarbeit mit den Fi- schern möglich, erklärte der französische Landwirtschaftsminister Michel Barnier. Ohne oder sogar gegen die Fischer wäre diese Politik ein vergebliches Unterfangen. Deshalb werde man sich Zeit nehmen, die Fischer anzuhören, ebenso wie die Umweltschutz-Verbände und Wissenschaftler. Nach dem vereinbarten Zeitplan sollen die 27 EU-Staaten und das Europaparlament das Reformpaket 2011 verabschieden. Im folgenden Jahr könnte es dann in Kraft treten.