Der Kormoran ist seit langem keine bedrohte Art mehr! Jedoch gefährdet er massiv die Existenz einer Vielzahl heimischer Arten. Mit aktuell über 220.000 Brutpaaren in Europa und ca. 25.000 Brutpaaren in Deutschland ist der Kormoranbestand deutlich zu hoch und bedarf dringend einer Regulierung.
Untersuchungen der IUCN belegen, Fische sind deutlich stärker gefährdet als Vögel oder Säugetiere!
38 Prozent der Süßwasserfischarten Europas sind gefährdet oder vom Aussterben bedroht!
Bereits am 19. Oktober 2011 stellte der Deutsche Bundestag fest, Süßwasserfische gehören, trotz Verbesserung der Wasserqualität und der Erfolge bei der Renaturierung von Gewässern, zu den am stärksten gefährdeten Wirbeltieren in Deutschland.
74 Prozent der heimischen Rundmäuler und Fischarten gelten in Deutschland als gefährdet oder bereits ausgestorben!
Der zu hohe Kormoranbestand beeinträchtigt massiv die ökologische Vielfalt. Nur 16 von 43 in Thüringen vorkommenden Fischarten gelten als ungefährdet!
Mit der überproportionalen Entwicklung des Kormoranbestandes hat sich auch der Befall unserer Fischfauna mit Parasiten verstärkt. Davon sind nicht nur die Nutzfische, sondern auch geschützte, seltene Fischarten betroffen. Einige Parasiten stehen im Verdacht, auch für den Menschen gefährlich zu sein.
Die zu hohe Anzahl an Kormoranen gefährdet die Zielerreichung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Thüringen. Der Grund, die arten-, alters- und mengenmäßige Zusammensetzung der Fischarten, als wichtiger Indikator, ist massiv gestört, was zu einer schlechten Bewertung des Zustandes unserer Gewässer führt.
Eine bedauerliche Entwicklung im Naturschutz – Ideologie ignoriert immer öfter Fakten und wissenschaftliche Erkenntnisse – siehe Kormoran!
Auf Grund des gleichbleibend hohen Infektionsgeschehens werden die Lockdown – Beschränkungen, welche ursprünglich bis zum 10. Januar gelten sollten, vorerst bis zum 30.01.2021 verlängert und weiter verschärft. Nachfolgend die wichtigsten Regelungen.
Nachfolgend die wichtigsten Regelungen:
Bewegungsradius von 15 Kilometern nur Empfehlung
In Thüringen gibt es zunächst keine Verpflichtung für die Bürger, ihren Bewegungsradius auf 15 Kilometer um ihren Wohnort einzuschränken. Jedoch wird die Mobilitätsbeschränkung in Thüringen erst einmal nur in den Katalog der Empfehlungen aufgenommen. Damit können Landkreise und kreisfreie Städte mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 pro 100.000 Einwohner die Beschränkung eigenständig anordnen. Der Bewegungsradius von 15 km um den Wohnort würde dann für alle Personen gelten, bei denen kein triftiger Grund vorliegt. Einkaufen, Reisen und tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.
Weitere Kontaktbeschränkungen/private Treffen
Ab sofort gelten noch strengere Regeln, auch im privaten Bereich. Künftig sollen sich Angehörige eines Haushalts oder Einzelpersonen nur noch mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen dürfen. Das heißt, es werden auch Kinder unter 14 Jahren mitgezählt! Bislang galt als Maximum fünf Personen aus zwei Haushalten, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt wurden. Am 25. Januar wollen die Regierungschefs dazu erneut beraten.
Arbeit
Arbeitgeber werden dringend gebeten, Homeoffice – Möglichkeiten zu schaffen. Betriebskantinen werden geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe dies zulassen. Zulässig bleibt die Ausgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.
Schule
Im schulischen Bereich will Thüringen die Winterferien von Februar auf die letzte Januarwoche vorziehen. Statt wie geplant am 8. Februar soll die Ferienwoche bereits am 25. Januar beginnen. Hintergrund ist, dass die Schulen bis Ende Januar geschlossen bleiben sollen. Ein Sonderfall sind die Schüler der Klassenstufen, in denen in diesem Jahr Abschlussprüfungen anstehen. Sie können nach Corona-Tests bereits im Januar in die Schulen. Vorhandene Testkapazitäten sollen diesen Schülern zur Verfügung gestellt werden.
Kinderbetreuung
Eltern sollen sich in diesem Jahr doppelt so lange für Kinder krankschreiben lassen dürfen, wie bisher üblich. Das Kinderkrankengeld pro Elternteil wird von 10 auf 20 Tage erhöht. Alleinerziehende können es demnach für 40 statt bisher 20 Tage erhalten. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.
Handel und Gastronomie
Der Einzelhandel, Bars und Restaurants bleiben mindestens bis Ende Januar geschlossen. Die Maßnahmen waren bisher bis zum 10. Januar befristet.
Wintersport
Das Thüringer Kabinett verständigte sich darauf, dass die Zufahrten zu den Thüringer Wintersportorten eingeschränkt oder unterbunden werden können, um große Ansammlungen von Tagestouristen zu verhindern. Es wird dringend davon abgeraten momentan die Wintersportregionen in Thüringen zu besuchen.
Reisen
Die Regeln für Einreisende aus Corona – Risikogebieten im Ausland werden noch einmal verschärft. Ab dem 11. Januar müssen sie nicht nur für zehn Tage in Quarantäne, sondern sich auch 48 Stunden vor oder unmittelbar nach der Einreise zwingend auf das Virus testen lassen. Bei Einreisen aus Gebieten, in denen mutierte Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren.
Schon jetzt zeigt sich, dass verschiedene Bundesländer zusätzlich eigene „Sonderregelungen“ vorsehen, welche im Ergebnis zu einer Lockerung oder weiteren Verschärfung des Corona – Lockdown führen. Sollte es in Thüringen Änderungen zu den hier aktuell gültigen Regelungen geben, werden wir unsere Vereine umgehend darüber informieren.
Wichtig. – Bitte geben Sie die Ihnen regelmäßig zugesandten Informationen zu den verschiedenen Themen auch an Ihre Mitglieder weiter. Vielen Dank. Diese Zusammenfassung (Stand 05.01.2021) ist lediglich als Information zu verstehen und stellt keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Bitte informieren Sie sich regelmäßig unter https://www.landesregierung-hueringen.de/medien/medieninformationen-zu-covid-19 über die thüringenweiten Regelungen.
Beachten Sie bitte auch die aktuellen Regelungen bzw. Verordnungen der Landkreise und kreisfreien Städte. Hier kann es in nächster Zeit durchaus auch zu Einschränkungen für die Angelfischerei kommen.
Freundliche Grüße und ein kräftiges Petri Heil André Pleikies Geschäftsführer
Mit dem sich durch die Schutzmaßnahmen überproportional entwickelten zu hohen Kormoranbestand in Europa, Deutschland und Thüringen hat sich auch die Parasitierung unserer Fischfauna verstärkt. Davon sind nicht nur die Nutzfische, sondern auch die geschützten, seltenen Fischarten betroffen.
Verschiedene Parasitenstadien können nicht nur die Gesamtheit der Fischfauna belasten, sondern bei fischfressenden Vögeln, Säugetieren und damit möglicherweise auch beim Menschen vorkommen und für diesen problematisch sein.
Kormorane können in Abhängigkeit ihres Lebensraumes/ Nistplatzes verschiedene Parasiten, wie digene Saugwürmer und Bandwürmer als Zwischen- oder Endwirt aufnehmen.
Die Zysten von digenen Saugwürmern treten bei Fischen in der Haut, im Unterhautbindegewebe, unter den Schuppen, an den Flossen, Kiemen, in der Muskulatur, der Leibeshöhle und hier in den Nieren auf.
Einige Arten stehen im Verdacht auch als menschliche Parasiten auftreten zu können.
Verschiedene, den Kormoran befallene Bandwurmarten, welche auch auf Fische übertragen werden, können durchaus auch den Darm von Menschen befallen. Beim Kormoran sind die verschiedenen Band- und Fadenwürmer hauptsächlich im Magen und Darm zu finden.
Da mit der massiven Zunahme der Kormorane auch die gesundheitlichen Risiken für den Menschen zunehmen ist eine Regulierung der zu hohen Kormoranbestände bzw. ein wirksames Kormoranmanagement nicht nur aus Sicht eines umfassenden, verantwortlichen Artenschutzes, sondern auch zur Vermeidung von parasitären Erkrankungen beim Menschen, dringend notwendig.
Ausstellung von Fischereischeinen: Auch in der aktuellen Lage besteht weiterhin die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Erfurt einen Fischereischein zu erwerben. Dies erfolgt derzeit ausschließlich auf postalischem Weg. Hierzu wird der ausgefüllte Antrag auf Erteilung eines Fischereischeines benötigt, welchen Sie unter: https://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/buergerservice/form/32/32_03_20internet.pdf downloaden, ausdrucken und an das Bürgeramt Erfurt (Bürgermeister-Wagner-Straße 1, 99084 Erfurt) senden können. Nach Erhalt der Unterlagen erfolgt die Bearbeitung und Sie erhalten hierzu postalisch einen Gebührenbescheid. Nachdem der Zahlungseingang bestätigt wurde, erfolgt der Versand Ihres Fischereischeins.
Beizufügende Unterlagen:
Bei Neuausstellungen:
ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins
Passfoto (außer bei Vierteljahresfischereischeinen)
Kopie des Prüfungszeugnisses
Kopie des Personalausweises
Bei Verlängerungen:
ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins
den zu verlängernden Fischereischein
Bei Fragen steht Ihnen die untere Fischereibehörde der Landeshauptstadt Erfurt gern telefonisch zur Verfügung.
Zu diesem Thema liegen umfangreiche wissenschaftliche Studien mit oft traurigen Erkenntnissen vor, was die Zukunft unserer heimischen Fischfauna in Europa, Deutschland und Thüringen betrifft. Der Deutsche Bundestag stellte bereits am 19.10.2011 fest, dass die Süßwasserfische in Europa trotz Verbesserung der Wasserqualität und der Erfolge bei der Renaturierung von Gewässern zu den am stärksten gefährdeten Wirbeltieren gehören.
Nach den Kriterien der IUCN sind 38 Prozent der Süßwasserfischarten Europas gefährdet oder vom Aussterben bedroht.
Regionale, autochthone Bestände einzelner Arten stehen unter besonders hohem Stress. Dies trifft ganz speziell auch für Thüringen zu. Hier sind beginnend ab 2001/02 in vielen Fließgewässern, wie beispielsweise in der Ilm, Gera, Apfelstädt, Helme, Schleuse, Werra oder Ulster die Bestände der Äsche teilweise völlig zusammengebrochen. Ähnliches gilt für den Aal in der Werra, Saale oder Unstrut.
zu starker Fraßdruck auf die verschiedenen Fischarten unabhängig von ihrem Schutzstatus, Schon- und Laichzeiten sowie Mindestmaßen,
Dezimierung vieler Fischarten bereits vor dem Erreichen ihrer Laichreife, damit negative Auswirkung auf die Reproduktion und das Fortbestehen vieler Arten,
Ausdünnung des Klein- und Jungfischbestandes
Zerstörung der notwendigen Arten- und Altersklassenstruktur in den Fischbeständen,
Vernichtung autochthoner Fischbestände
deutliche Abnahme der Weidegänger, wie Barbe und Nase mit dem Ergebnis einer erhöhten organischen Belastung der Gewässer, verbunden mit der Vernichtung von Laichplätzen
Verringerung der genetischen Vielfalt der Fische in den Gewässern
Nahrungskonkurrenz gegenüber Raubfischen durch Vernichtung wichtiger Beutefische in den Gewässern – negative Auswirkungen auf das stabile Räuber-Beuteverhältnis
Belastungen und Energieverluste der Fische durch starke Scheuchwirkungen führt oft nachträglich zum Tod der Fische
Verletzungen der Fische mit umfangreichen Spätfolgen und Sekundärinfektionen
Übertragung von Fischkrankheiten in andere Gewässer
Vernichtung wertvoller Satz- und Speisefische in Teichen und Anlagen der Aquakultur – in Gewässer, welche sich in Naturschutzgebieten befinden, liegen die Fischverluste oft deutlich über 80 %
deutlicher Rückgang des natürlichen Fischertrages, verbunden mit dem Zusammenbruch von Fischpopulationen sowie Schädigung der Ufervegetation durch Vogelkot
Fischaufkommen gesamt: 37.000t Liegt 6% unter dem Vorjahresergebnis.
Hauptursachen: trockener, warmer Sommer sowie massive Fischverluste durch einen zu hohen Kormoranbestand
Die Aquakultur bleibt mit 18.800 t der erfolgreichste Sektor. Unteranderem wurden davon • 7.850 t Regenbogenforellen (minus 500 t) und • 4.750 t Karpfen (leichter Rückgang im Vergleich zu 2017) produziert.
Foto: Archiv LAVT
Der Fang in der Seen- und Flussfischerei betrugt insgesamt 18.200 t. Allein der Anteil der deutschen Angelfischerei belief sich auf 15.600 t. Trotz Rückgang besitzen Aal und Zander in der Seen- und Flussfischerei wirtschaftlich die größte Bedeutung. Jedoch haben beide Fischarten eine schlechte Zukunftsprognose!
Foto: Silvio Heidler
Foto: Fotolia
Die erwerbsmäßige Fischerei bleibt 2018 auf einem niedrigen Niveau von 2.600t. Im gleichen Berichtszeitraum wurden 127.000t Süßwasserfische importiert = plus 4 % zum Vorjahr. Davon allein 67.000 t Regenbogenforellen. Damit hat Deutschland bei Süßwasserfischen nur einen Eigenversorgungsgrad von 14%.
Der Konsum an Süßwasserfisch betrug 124.000 t = plus 7% zum Vorjahr. Der Pro – Kopfverbrauch bei Süßwasserfisch liegt bei 1,5kg.
Struktur in der Binnenfischerei/ Angelfischerei
2.600 Unternehmen der Aquakultur
1.400 Betriebe im Haupt-u. Nebenerwerb
über 1,7 Mill. Fischereischeininhaber
Gesamtwasserfläche in Deutschland = 8.600 km2
Thüringen Landfläche 16.202 km2
dav. Wasserfläche 203 km2
Erwerbsfischereibetriebe 1
Aquakulturbetriebe 61
Von Anglervereinen und Verbänden in Deutschland genutzte Wasserfläche = 257.000 ha.
Unter Einbeziehung der Wasserflächen der Berufsfischerei werden in Deutschland mindestens 450.000 ha Gewässer beangelt.
Durchschnittliche Gesamtfangmenge je Fischereischeininhaber liegt in Deutschland bei 13,2 kg.
Zum Vergleich – im Thüringer Gewässerverbund des LAVT bei 19,9 kg.
Es wird davon ausgegangen das ca. 6,2 Mio. Personen angeln. Davon ca. 1,1 Mio. häufig.
Die große Diskrepanz zu den 1.735.000 gültigen Fischereischeinen liegt an der zusätzlichen Erfassung im Küstenbereich Ost- und Nordsee und in den kommerziellen Angelteichen.