27.05.2014 | Fischarten- & Gewässerschutz
Der Deutsche Angelfischerverband hat eine Beschwerde gegen die Regierung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU-Kommission eingereicht. Die Bundesrepublik Deutschland verstößt nach Auffassung des DAFV gegen EU-Recht. Durch das EEG mit den hohen staatlich festgesetzten Einspeisevergütungen für Strom werden finanzielle Anreize zum Bau von Wasserkraftanlagen wie auch zur Reaktivierung von Wasserkraftanlagen geschaffen. Diese Wasserkraftanlagen behindern die Durchgängigkeit der Gewässer für wandernde Fische und verhindern dadurch die natürliche Reproduktion verschiedener teilweise geschützter Fischarten. Dadurch werden Bestimmungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie missachtet, die das Ziel hat bis zum 1. Januar 2015 alle Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen.
Wasserkraftanlagen segmentieren Fließgewässer in einzelne Abschnitte, verhindern Wanderungen der Fischfauna, die diese zur Reproduktion braucht, und sie verursachen oft ein periodisches Trockenfallen von Flussabschnitten. Flussauen werden vom Fluss entkoppelt und Sedimente nicht mehr transportiert. Bei der Kleinen Wasserkraft (unter einer energetischen Leistung von 1 MW) unterbleibt zumeist die Anlage von funktionierenden Fischwanderhilfen.
Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2004 einschließlich aller Novellierungen bis zum aktuellen Entwurf wird allen Wasserkraftanlagen von unter 500 W bis 50 MW automatisch ein Ausnahmetatbestand zugeordnet. Strom aus Bestandsanlagen wird für 20 Jahre durch eine im EEG festgelegte erhöhte Einspeisevergütung gefördert. Dieses Gesetz missachtet die Kernziele der Wasserrahmenrichtlinie: „Schutz und Verbesserung des Zustandes aquatischer Ökosysteme“ sowie der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie: Sicherung der Artenvielfalt und Erhalt der natürlichen Lebensräume.
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und die Umsetzung der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie ist Aufgabe der Länder. Unter der Anreizwirkung des vom Bundestag beschlossenen EEG ist die Umsetzung der oben genannten Richtlinien im Bereich der Fließgewässer nicht möglich. Bei Vertragsverletzungsverfahren haften die Länder.
Tausende Wasserkraftwerke, die Zahl wächst täglich, mit weniger als 1 MW Leistung bringen einen zu vernachlässigenden Beitrag zur Gesamtstromerzeugung in Deutschland. Er beträgt unter 0,5 % an der Gesamtstromproduktion. Gemäß Aussagen der Bundesregierung werden 7.916 Wasserkraftanlagen für 20 Jahre gefördert. Der dadurch erreichte Beitrag zum Klimawandel ist sehr gering und rechtfertigt nicht die ungebremste Zerstörung der Flussökosysteme einhergehend mit der Nichtbeachtung der Verpflichtungen durch Wasserrahmen- und Habitatrichtlinie. Bereits 2008 hielt das Umweltministerium das Erreichen des guten Zustands nur für 12 % der Fließgewässer in Deutschland für wahrscheinlich.
Weil die Bundesregierung trotz erheblicher Proteste ihren Kurs unbeirrt fortsetzt und somit auch die Ergebnisse meist ehrenamtlicher Naturschutz- und Umweltarbeit der Angelfischer an heimischen Gewässern zunichte gemacht werden, hat der DAFV Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt.
Dr. Christel Happach-Kasan
Präsidentin des Deutschen Angelfischerverbandes e.V.
09.05.2014 | Fischarten- & Gewässerschutz
Die Beratung der vom Bundeskabinett beschlossenen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfolgt im Ausschuss für Wirtschaft und Energie und umgeht die Beteiligung der direkt von den Regelungen Betroffenen. Der bisher zuständige Ausschuss für Umwelt und Reaktorsicherheit bleibt außen vor. Damit bleiben die Interessen all derer unbeachtet, die bisher die Berücksichtigung von Umwelt- und Naturschutz angemahnt haben.
Der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) und seine Präsidentin, die ehemalige FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Christel Happach-Kasan, kritisieren, dass nach der Verlagerung der Zuständigkeit vom Bundesumweltministerium (BMU) in das von Minister Sigmar Gabriel geführte Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) Beratung und Anhörung zum Gesetz ausschließlich im Wirtschaftsausschuss erfolgen sollen. Zudem lässt der straffe Zeitplan, mit dem die Neuregelungen im Gesetz erörtert und beschlossen werden sollen, kaum eine grundlegende Beratung des über 300 Seiten umfassenden Gesetzentwurfs zu.
Bereits die Erarbeitung des Referentenentwurfs geschah unter hohem Zeitdruck. Die Eingabefrist für Stellungnahmen seitens der Länder und der Verbände betrug lediglich zehn Tage. „Das erweckt den Eindruck, dass die Bundesregierung nicht an einer Mitwirkung aller direkt Betroffenen interessiert ist“, so die Präsidentin des über 700.000 Mitglieder starken Bundesverbandes der Angelfischer. Der DAFV hat dem zuständigen Ministerium bereits eine Stellungnahme zugeleitet und wird sich darüber hinaus weiter am laufenden Verfahren beteiligen.
Der DAFV kritisiert insbesondere die durch das Gesetz geförderte Erzeugung von Strom aus Wasserkraftanlagen. Die Schädigung der Fischbestände durch die rund 8.000 Wasserkraftanlagen in Deutschland hat ein erschreckendes Ausmaß erreicht. Geschützte Wanderfischarten erreichen nicht ihre Laichgebiete und werden in den Turbinen zerhäckselt. Die Novelle bietet die Chance, dem Fischartenschutz einen größeren Stellenwert einzuräumen.
Deutscher Angelfischerverband e.V.
04.05.2014 | Fischarten- & Gewässerschutz
Am 04.05.2015 8.30 Uhr trafen sich Mitglieder des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. und des Kanusportvereins Rosental, Mitarbeiter der Stadt Bad Lobenstein sowie freiwillige Helfer aus der umliegenden Region. Sogar aus Jena, Gera, Arnsgrün, Mißlareuth, Meuselwitz usw. kamen Freiwillige gefahren, die den Müll rund um die Bleilochtalsperre von Harra bis Heinrichstein mit entsorgen wollten.
Wir haben schon unzählige Uferberäumungen durchgeführt; doch was heute in Säcke gelesen wurde, war beispiellos. Manche „Müllsammler“ verloren nicht nur den Mut, sondern auch den Glauben an die Menschheit.
Restmüll, Flaschen und Behältnisse jeglicher Art kamen Säcke weise in den vom Umweltamt zur Verfügung gestellten Container. Die dringend nötigen Abfallsäcke und Arbeitshandschuhe stellte uns Vattenfall wieder zur Verfügung.
In Zusammenarbeit mit dem Rosentaler Kanusportverein wurde deren Vereinskiosk geöffnet und Claudia Schöps kümmerte sich bestens, schon vor dem Start zur Uferberäumung, um die Helfer mit heißen Kaffee zu verwöhnen. Petrus allerdings wollte uns diesen reichlich verdünnen.
Ob Kanuten oder Angler, alle haben ihr Hobby am bzw. im Wasser und so konnte uns der Regen nicht von der Arbeit abhalten. Herr Thomas Weigelt, Lobensteins Bürgermeister, war sich genau wie der 2. Geschäftsführer des LAVT e.V., Herr Karl-Heinz Bergner, nicht zu schade, selbst bei der Ufersäuberung Hand anzulegen. Mit Gurten und Sicherungsleinen wurden einige Leichtgewichte an der Saaldorfer Brücke abgeseilt, um diese Müllhalde zu säubern. Katrin und Lisa, zwei Angelfreundinnen der Angelfreunde Saalekaskade, mussten zwischenzeitlich den Einsatz unterbrechen, da der Magen angesichts der ekelerregenden Fundstücke zu rebellieren begann. Wir fragen uns, wozu es blaue und gelbe Säcke und eine Hausmüllabfuhr gibt? Muss dann immer noch alles in die Natur geworfen werden? Unser Appell an alle, die sich in unserer Heimat wohl fühlen möchten: Klopft solchen Ferkeln auf die Finger! Der Mitarbeiter vom Stadtbauhof Bad Lobenstein hatte dann noch das „Vergnügen“, den gesamten Müll in den Container zu befördern. Eine mit Beton aufgefüllte Schaufensterpuppe mussten drei kräftige Männer „zur letzten Ruhe“ im Container betten. Außerdem kamen sechs Boote zum Einsatz, denn es gibt Uferbereiche, die von Land aus gar nicht erreicht werden konnten. Auch hier unser Dank an den Bootsverleih Andreas Grafe, Angelfreund René März, Angelfreund Frank Wetzel und den LAVT e.V., welche ihre Boote uneigennützig zur Verfügung stellten. Vergessen dürfen wir natürlich Uwe und Heike Fröhlich nicht, die extra aus Hart Pöllnitz anreisten, um den Bratwurstgrill zu bedienen. Das Gesamtergebnis der Uferberäumung lautet: 60 freiwillige Helfer sammelten 7 m3 Müll. Dafür ein dickes Dankeschön an alle.
Ilona Grüner
Mitarbeiterin im Landesanglerverband Thüringen e.V.
26.04.2014 | Fischereiaufsicht
Eine ordnungsgemäße Fischereiaufsicht ist für den Landesanglerverband Thüringen e.V. (LAVT) und seine Mitgliedsvereine eine wichtige Voraussetzung bei der Ausübung der Angelfischerei und für den Schutz unserer heimischen Fischbestände. Gut ausgebildete Fischereiaufseher stellen gleichzeitig ein öffentlich wirksames Abbild unserer Vereinstätigkeit dar. Auf der Grundlage langjähriger Erfahrungen in der Ausbildung von Fischereiaufsehern sowie der von uns durchgeführten Schulungen in Thüringer Polizeiinspektionen zu dieser Problematik hatte unser Verband im Auftrag der obersten Fischereibehörde zu einem Lehrgang mit anschließender Prüfung eingeladen.
Die Einladung für diesen Lehrgang erging an Vereine der Landkreise: Gotha, Hildburghausen, Kyffhäuserkreis, Ilmkreis, Wartburgkreis, Eichsfeld und Schmalkalden-Meiningen. Angenehm überrascht waren wir über das große Echo vor allem aus den Vereinen unseres Landesanglerverbandes Thüringen e.V.
Über 90 Teilnehmer füllten am 26. April den Saal des Bürgerhauses in Breitungen bis auf den letzten Platz. Die beiden Referenten des LAVT, Karl Heinz Bergner und Andreas Kirsch schulten die Lehrgangsteilnehmer zu wichtigen Rechtsvorschriften und Verhaltensregeln für Fischereiaufseher sowie zu Fragen der Erkennung schwer zu unterscheidender Fischarten. Die interessanten, praxisorientierten Vorträge fanden bei den Anwesenden großen Anklang.
Mit diesem Wissen und zahlreichen Praxistipps ausgerüstet absolvierten die Teilnehmer anschließend eine schriftliche Prüfung. Erfreulich: alle konnten erfolgreich unter Beweis stellen, dass sie sich den vermittelten Lehrstoff richtig angeeignet haben und sie mit diesem Wissen für ihre baldige Kontrolltätigkeit an den Thüringer Gewässern gut gerüstet sind.
Die erfolgreichen Prüflinge erhielten gleich im Anschluss ihre Teilnehmerzertifikate für die Vorlage bei ihrer zuständigen unteren Fischereibehörde.
Die Ausbildung und Prüfung war für alle Teilnehmer gebührenfrei und obendrauf gab es noch einen kräftigen Imbiss, spendiert vom LAVT.
Zufrieden mit dem Ergebnis und voller Erwartung auf ihre künftige verantwortungsvolle Tätigkeit als Fischereiaufseher an den Gewässern ihrer Vereine traten die Absolventen die Heimreise an.
Dafür wünschen wir allen viel Erfolg und natürlich möglichst wenig Probleme bei ihren Kontrollgängen.
Bedanken möchten wir uns auch bei Herrn Leyh, dem Wirt des Bürgerhauses, und seinem fleißigen Team für die reichliche Bewirtung der Lehrgangsteilnehmer.
André Pleikies
Hauptgeschäftsführer LAVT
Andreas Kirsch
Mitarbeiter LAVT
12.04.2014 | Historie
Liebe Angelfreundinnen,
Liebe Angelfreunde,
gestattet mir, als Vizepräsident des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. (LAVT) und ehemaligem Präsidenten des Angelfischereiverbandes Ostthüringen e.V. (AFVOT), einige Gedanken zum ersten Jahr unserer Vereine im gemeinsamen Landesanglerverband Thüringen.
Wenn man die hundertprozentige Zustimmung vom 20.10.2012 miterlebt hat, war man sich eigentlich schon damals sicher, dass der eingeschlagene Weg richtig war. Das hat sich in dem, nun schon hinter uns liegendem erstem gemeinsamen Jahr, mehr als bestätigt. Die unterschiedlichen (eigentlich kann man dies so gar nicht sagen) Entwicklungen und Herangehensweisen an verschiedene Fragen und Problemstellungen fanden ganz schnell einen gemeinsamen Nenner. Das Einbringen der verschiedensten Erfahrungen zeigt sich mittlerweile in einer völlig neuen Qualität der Verbandsarbeit.
Auch die Vielfalt der Veranstaltungen, die nun auch von vielen Vereinen des ehemaligen AFVOT genutzt werden, bieten den Vereinen neue, ungeahnte Möglichkeiten.In diesem Umfang hätten wir dies als kleiner Ostthüringer Verband niemals realisieren können.
Auch auf der Ebene der Landespolitik haben wir mit unserer Vereinigung ein wesentlich größeres Gewicht erlangt. Politiker aller Fraktionen suchen das Gespräch mit uns, denn sie wissen, dass sie mit unserem starken Verband einen zuverlässigen Partner besitzen.
Nicht gerade fördernd für uns Angler, ja eher hemmend, ist immer noch die Tatsache, dass es uns nicht gelungen ist, auch den dritten bzw. nunmehr zweiten Anglerverband in Thüringen für die Einheit zu gewinnen. Im Gegenteil. – In seinem Brief, den ja alle unsere Vereine erhalten haben, hat der Sprecher der Interessengemeinschaft der Thüringer Angler und Berufsfischer, der von uns sehr geschätzte Herr Dr. Löhr, unmissverständlich dargelegt, wo die Gegner der Einheit der Angler zu suchen sind.
Hans-Erhard Schiller
Vizepräsident des LAVT
Rede zur JHV am 12. April 2014 in Schleiz